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Saitoh

PHV Single - IR XXL vs HKD Einfach Komplett

Empfohlene Beiträge

Saitoh
· bearbeitet von Saitoh

Hallo WPF,

sehr schönes Forum und kompetente Informationsquelle :). Habe mich in den letzten Tagen mit dem Thema private Haftpflichtversicherung beschäftigt. Dabei haben sich die HKD und die IR als Anbieter für meine (eher allgemeinen) Ansprüche heraus kristallisiert. Da ich mehr Wert auf einen möglichst großen Deckungsumfang als auf minimal niedrigere Beiträge lege, kommen eher Premium-Varianten in frage. Ob ich 50 oder 80 Euro im Jahr bezahle, steht für mich in keinem Verhältnis zum erweiterten Leistungsumfang.

Versicherungsgesuch:

- Private Haftpflichtversicherung für mich als Single (bald Bezug neuer Wohnung mit Freundin, die aber schon eine Single PHV hat), keine Kinder in naher Zukunft

Versicherungszweck:

- Absicherung der existensgefährdenden Haftpflichtforderungen (d.h. für Schäden ab ca. 1.000€)

- Absicherung von Schäden als Fahrradfahrer

- weitestgehend berufliche Absicherung, soweit möglich (Schlüsselverlust, Schäden gegenüber Arbeitgeber/Kollegen)

 

Mindestanforderungen:

- Deckungssumme: 25 Mio oder höher (Personen- und Sachschäden)

- Deckungssumme: 25 Mio oder höher (Vermögensschäden)

- Wohnsitz: Deutschland

- Mietschäden Wohnung

- Deckung von Schlüsselverlusten (privat, beruflich)

- Ausfalldeckung

 

Optionale Anforderungen:

- Deliktunfähige Kinder: ja, ab und an Betreuung von meinem Neffen (2 J.)

 

Sonstige Informationen:

- Jahrgang: 1985

- keine Anstellung im öffentlichen Dienst

- Vorversicherung über die Eltern (endete vor 1 Jahr)

- Wohnung: Untermiete Eltern, bald eigene Wohnung

- Hunde/Tiere: nein (später wohl Katze/Kaninchen)

- Selbstbehalt: möglichst keiner

- Laufzeit: unbefristet

- Zahlungsweise: jährlich

 

Favoriten:

IR XXL: größtes Leistungsspektrum

HKD Einfach Komplett: Erweiterte Vorsorge

 

Fragen:

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, dann deckt die erweiterte Vorsorge einen ähnlichen Umfang wie der XXL-Tarif, da man ja quasi darauf verweisen könnte. Unterschied gibt es auf den ersten Blick nur bei den Mitversicherten (habe noch keine Kinder). Eine Auflistung von Ausschlüssen der HKD hab ich noch nicht gefunden. Vielleicht kann mich ja einer von euch aufklären.
  • Eventuell eine Empfehlung.
  • Die HKD hat neuerdings eine Neuwertentschädigung, bei der aber die meisten Gebrauchsgegenstände ausgeschlossen sind. Lohnt sich das trotzdem für 10€ Aufpreis, oder ist das ein Marketing-Gag?
  • Sehe ich das richtig, die IR erhöht trotz anfänglichem Selbstbehalt im Schadensfall die Selbstbeteiligung (von 0 -> 125€)? Steigt das im erneuten Schadensfall innerhalb von 5 Jahren weiter an? Handhaben das alle Versicherungen so?

Danke schonmal für eure Antworten.

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polydeikes

Hallo Saitoh, willkommen im Forum.

 

Bzgl. der Kinderproblematik sitzt du einem Irrtum auf. Der Kreis der mitversicherten Personen umfasst im HKD Singletarif keine eigenen Kinder, bei der InterRisk nur EIGENE Kinder. Die Betreuung deines Neffen ist im Sinne der PHV eine Tätigkeit, er wird aber nie mitversicherte Person (es sei denn im Haushalt lebend, so die Bedingungen des Produkts darauf erweitern).

 

Die Tätigkeit würde bei der InterRisk unter den §4 fallen, salopp gesagt Babysitting / Tageseltern. Es bezieht sich dann aber auf das, was du tust. Die Deliktunfähigkeit greift nicht pauschal. Du musst ja gem. § 828 BGB ein Verschulden vorweisen. Bspw. durch grobe Verletzung der Aufsichtspflicht. Analoge Regelung bei der HKD unter Punkt 13, dort evtl. verständlicher im Sinne meiner Erläuterungen formuliert:

 

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern), insbesondere der sich daraus ergebenden Aufsichtspflicht.

 

Das Kind selbst kann also nur im Rahmen der elterlichen PHV als "deliktunfähiges Kind" mitversichert sein, auch wenn es bei dir ist.

 

---

 

Insofern ist es relativ egal hinsichtlich diesen Punktes. Eigene Kinder wären aber wiederum nur im IR Singletarif mitversichert, nicht im HKD Singletarif.

 

---

 

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann deckt die erweiterte Vorsorge einen ähnlichen Umfang wie der XXL-Tarif, da man ja quasi darauf verweisen könnte.

 

Jain. Es gibt so einige Ausschlüsse von dieser Erweiterung. Als da wären:

 

- im Ausland vorkommende Schadenereignisse (siehe Ziff. 7.9. AHB) berufliche und gewerbliche Risiken (siehe A. I. dieser Bedingungen

 

– z.B. Berufs-, Betriebs- und Dienst-

Haftpflichtversicherung)

 

- die Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche Haftung

hinaus (siehe Ziff. 1.1 AHB)

Vorsatz (siehe Ziff. 7.1 AHB)

 

- vertragliche Haftung (siehe Ziff. 7.3 AHB und Ziff. 1.2 AHB)

Eigenschäden (siehe Ziff. 7.4 (1) AHB)

 

- Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-,

Luft- oder Wasserfahrzeugen (siehe Ziff. 3.1 (2) und Ziff. 4.3 (1) AHB)

 

Ganz simples Beispiel: Du bist unverheiratet, hast ein oder mehrere eigene Kinder und schließt den IR Singletarif ab. Deine Kinder sind mitversichert.

 

Nun wechselst du zur HKD.

 

Die Kinder sind über die gesetzliche Haftpflicht hinaus und im HKD Singletarif nicht mitversichert. Die erweiterte Vorsorge greift hier nicht.

 

ABER

 

Nun gibt es darüber hinaus in der "Einfach Komplett" ja noch die Besitzstandsgarantie. Welche so beworben wird, als sei eine Schlechterstellung ggü. dem Vorvertrag nicht möglich. Problem: Auch dort wird wieder ausgeschlossen, bspw. die Ziffer 7.5 ... welche sich um die mitversicherten Personen dreht.

 

Somit greifen weder erweiterte Vorsorge noch Besitzstandsgarantie in dem Punkt, du kriegst die Kinder nicht in den Singletarif der HKD ... nur ein Beispiel ...

 

---

 

Die HKD hat neuerdings eine Neuwertentschädigung, bei der aber die meisten Gebrauchsgegenstände ausgeschlossen sind. Lohnt sich das trotzdem für 10€ Aufpreis, oder ist das ein Marketing-Gag?

 

Da ich eine Haftpflicht nicht für Schäden u2000 Euro abschließe, messe ich dem keinerlei Bedeutung zu. Das "Feature" ist aber nicht wirklich neu, Highline hatte bspw. einen preisgünstigeren Tarif vor etwa einem Jahr vorgestellt, der ähnliche Regelungen bietet. Wie immer: Alles eine Frage des individuellen Bedarfs.

 

---

 

Sehe ich das richtig, die IR erhöht trotz anfänglichem Selbstbehalt im Schadensfall die Selbstbeteiligung (von 0 -> 125€)? Steigt das im erneuten Schadensfall innerhalb von 5 Jahren weiter an? Handhaben das alle Versicherungen so?

 

Wenn du bei der IR über 5 Jahre schadensfrei warst (inkl. Vorversicherungszeit, auch elterliche Haftpflicht), hast du keine SB. Hast du die 5 Jahre nicht, hast du die 150 Euro SB. Das steigt nicht weiter an. Die Frage ist immer nur, 5 Jahre schadensfrei oder eben nicht.

 

Die HKD kann mit generellem Selbstbehalt von 125 abgeschlossen werden, der gilt dann immer, ist dann halt etwas günstiger.

 

Kurzum: Die IR ist nicht das Richtige, wenn man regelmäßig Kleinschäden über seine Haftpflicht laufen lassen möchte (ala Versicherungsdetektive im Unterschichtenfernsehen auf RTL). Die "Deppenvariante" bekommt man hier.

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Matthew Pryor

Hallo,

 

ein paar kurze Anmerkungen von mir...

Mindestanforderungen: - Deckungssumme: 25 Mio oder höher (Personen- und Sachschäden)<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">- Deckungssumme: 25 Mio oder höher (Vermögensschäden)<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">- Wohnsitz: Deutschland <br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">- Mietschäden Wohnung<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">- Deckung von Schlüsselverlusten (privat, beruflich)<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">

- Ausfalldeckung

 

Die ersten 4 Punkte sind nichts besonderes,das können auch andere Tarife befriedigend lösen.Knackiger wird es bei den letztgenannten Punkten,hier sollte schon etwas genauer hingesehen werden.Der Verlust von Schlüsseln ist bspw. bei der Interrisk zunächst einmal besser geregelt als bei der HKD,das lässt sich aber durch die erweiterte Vorsorge ebenso adäquat versichern.Da nehmen sich beide Tarife nicht viel und sind gleichsam sehr leistungsstark.Der Punkt "Ausfalldeckung" wurde im Forum schon des Öfteren angesprochen.Unabhängig davon,ob man diesem Punkt nun mehr oder weniger Bedeutung beimisst (bei mir ist es eher ein mehr),sollte darauf geachtet werden,dass bedingungsgemäße Ausschlüsse möglichst umfangreich wieder eingeklauselt werden.Das sind in erster Linie die Ausschlüsse,die sich durch eine vorsätzliche Handlung des Schädigers ergeben,aber auch in der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder Autofahrer.Findest du in beiden Tarifen so geregelt,das ist meines Wissens nach die umfangreichste Formulierung.

 

Das Kind selbst kann also nur im Rahmen der elterlichen PHV als "deliktunfähiges Kind" mitversichert sein, auch wenn es bei dir ist.

Einspruch,Euer Ehren smile.gif.Mitversichert ist auch "die gesetzliche Haftpflicht der Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern" (quasi-Zitat aus den Bedingungen der HKD).Macht die Interrisk genauso,findest du aber als Klarstellung erst in den verbindlichen Erläuterungen.Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel:Bestünde Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung der Eltern,so wäre diese vorrangig in der Leistungspflicht.Grundsätzlich ließe sich aber ein gegebener Versicherungsschutz bei der Betreuung des Neffen ableiten,wenn der/die Kleine einen Schaden gegenüber Dritten verursacht.

 

Die HKD hat neuerdings eine Neuwertentschädigung, bei der aber die meisten Gebrauchsgegenstände ausgeschlossen sind. Lohnt sich das trotzdem für 10€ Aufpreis, oder ist das ein Marketing-Gag?

Du bekommst ja nicht nur die Neuwertentschädigung,die ist ein teil des Paketes.Darüberhinaus enthält diese Tariflinie eine Opferhilfe,ersetzt die entstehenden Vermögensschäden bei einem Haftpflichtschaden mit einem fremden,(nur gelegentlich!) geliehenen KFZ (Kosten durch die Rückstufung der ersten 5 Jahre) und,für mich der relevanteste Punkt,hebelt die vorhandenen Sublimits aus (mit Ausnahme von Schäden,die einem Arbeitskollegen/Dienstherren/Arbeitgeber) zugefügt werden.Ich persönlich würde diesen Tarif wählen,ist aber nur meine Meinung.

Mein Fazit:Für einen Single sehe ich die HKD mittlerweile im Vorteil gegenüber der Interrisk (bezogen auf die jeweiligen Top-Tarife),das darf man aber auch gerne anders sehen.Für einen Single mit Kindern sieht das schon wieder anders aus,siehe Torstens Ausführungen.

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polydeikes

Moin Alex. Sehe ich anders, hat auch für mich praktische Relevanz, siehe nachfolgende Ausführungen ...

 

 

 

Einspruch,Euer Ehren smile.gif.Mitversichert ist auch "die gesetzliche Haftpflicht der Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern" (quasi-Zitat aus den Bedingungen der HKD).Macht die Interrisk genauso,findest du aber als Klarstellung erst in den verbindlichen Erläuterungen.

 

 

Das genaue Zitat der HKD steht doch oben. ;)

 

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern), insbesondere der sich daraus ergebenden Aufsichtspflicht.

 

Der Neffe wird nie mitversicherte Person im HKD Vertrag.

 

 

Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel:Bestünde Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung der Eltern,so wäre diese vorrangig in der Leistungspflicht.Grundsätzlich ließe sich aber ein gegebener Versicherungsschutz bei der Betreuung des Neffen ableiten,wenn der/die Kleine einen Schaden gegenüber Dritten verursacht.

 

Genau das. Ebenfalls Punkt 13:

 

Erlangt das Tageskind Versicherungsschutz aus einem anderen fremden Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.

 

Zeigt der VN den Versicherungsfall zur Regulierung zu diesem Vertrag an, so erfolgt eine Vorleistung im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen.

 

Und das hier ist das Problem:

 

Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern.

 

Welche gesetzliche Haftpflicht besteht denn für ein deliktunfähiges Kind? Keine.

 

---

 

Bedingungsseitig ist die Haftpflicht des "Betreuers des Neffen" (Aufsichtspflichtverletzung, Schädigung des Neffen oder dessen Eigentums etc.) und die gesetzliche Haftpflicht des Neffen abgesichert. Der "eigene" Vertrag des Neffen ist vorrangig. Nicht mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen den Neffen, die nicht gesetzlich sind. Und das heißt bei einem deliktunfähigen Kind quasi alles.

 

So lese ich das und so bestätigte mir die HKD das auch bereits in der alten Tarifgeneration auf meine Nachfrage telefonisch.

 

Wenn es darüber hinaus gehende Erläuterungen gibt, sei doch bitte so nett und stell sie mal rein, hat auch für mich in abgewandelter praktischer Form Relevanz.

hkd-bedingungen.pdf

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Matthew Pryor

Du Fuchs.Nein,du hast recht und ich muss mich für meinen Schnitzer entschuldigen.Einzige Möglichkeit wäre die erweiterte Vorsorge.Hier gibt es Tarife,die den Neffen,zumindest mit einem Sublimit versehen,versichern würden (bspw. Provinzial).Aber hier gilt wiederum:Das ist ein Sondertarif für Personen jenseits der 50,trifft ja auf den TO nicht zu.Greift also der Ausschluss,weil für den TO nicht verkaufsoffen.Kann ich konstruieren wie ich will,ich schließe mich deiner Argumentation an.Mea culpa,danke für deine Wachsamkeit thumbsup.gif.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Der Vorteil, wenn man nur grün und blau auf der Pfanne haben muss, weil man nur die 2 anbietet und blau selbst hat. ;)

 

Abgesehen davon, für den Kunden - sprich Laien - ziehe ich nach wie vor grün vor (bedingungsgem. Umfang vor Inno- und Verbesserungsklauseln mit Nachweispflicht des VN). Die neue Tarifgeneration der HKD steht dem aber theoretisch im "komplett" nicht nach, punktuell könnten einzelne Punkte der HKD "komplett" sogar interessanter sein. Das ist natürlich immer subjektiv, aber mehr Auswahl als grün und blau biete ich in der Praxis ja eh nicht an.

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Saitoh

Danke euch beiden für eure erleuchtenden Antworten :). Allerdings war die Betreuungsproblematik ja nur nebensächlich, für den Fall der Fälle.

 

Kurzum: Die IR ist nicht das Richtige, wenn man regelmäßig Kleinschäden über seine Haftpflicht laufen lassen möchte (ala Versicherungsdetektive im Unterschichtenfernsehen auf RTL). Die "Deppenvariante" bekommt man hier.

Hab ich auch vorhins entdeckt, sehr amüsant :).

 

Wenn du bei der IR über 5 Jahre schadensfrei warst (inkl. Vorversicherungszeit, auch elterliche Haftpflicht), hast du keine SB. Hast du die 5 Jahre nicht, hast du die 150 Euro SB. Das steigt nicht weiter an. Die Frage ist immer nur, 5 Jahre schadensfrei oder eben nicht.

Ich fand die Formulierungen für mich nicht eindeutig genug, denn mir ging es um den Anstieg/die Einführung des SB nach einem Schadensfall bei einem neuen Vertrag (unabhängig der vorangehenden schadensfreien Jahre). Mir geht es auch nicht darum, Gewinn aus solch einer Versicherung zu schlagen, sondern finanziell höhere Risiken abzusichern. Abwegig ist es ja nicht, dass man durchaus mehr als einen Schadensfall in 5 Jahren hat. Habe deine Antwort so verstanden, dass, Gesetz dem Fall ich lass "jedes Jahr ein iPhone fallen" rolleyes.gif, die SB trotzdem bei 0 bleibt, sofern die SB bei Vertragsabschluss auch 0 war.

 

Ausfalldeckung: Ist mir persönlich ebenfalls sehr wichtig. Allerdings hatte ich vor einen PVH-Vertrag online abzuschließen, sprich müsste dann die Standardbedingungen akzeptieren.

Darüberhinaus enthält diese Tariflinie... ()

Stimm, mein Fehler. Hatte nur noch die Kurzübersicht im Gedächtnis, nicht aber die zusätzlichen Vertragserweiterungen. Danke für den Hinweis. Gibt es z.B. den Opferschutz auch bei der IR? Hatte da auf die Schnelle keine Informationen gefunden.

Ist der Konsens nun der: "Es macht keinen Unterschied, ob grün oder blau"? :)

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polydeikes

Nein. Wenn du einen Schaden hast und für den keine SB, steigt die SB für den 2. Schaden auf 150. Aber halt nie über 150 ...

 

Somit ist die IR für jedes Jahr "das iPhone fallen lassen" einfach die falsche Adresse. Mal abgesehen davon zahlt keine PHV, wenn du DEIN iPhone fallen lässt. (nur zur Sicherheit angemerkt, du hattest "ein" geschrieben)

 

---

 

Ob man den gleichen Tarif online oder offline abschließt, macht hinsichtlich der Bedingungen keinen Unterschied. Wo man ihn abschließt nur im Falle eines Falles ...

 

---

 

Der Konsens ist, dass MP negative Erfahrungen mit der IR hat und ich negative Erfahrungen mit der VHV. Daher hält er von grün nicht viel und ich von gelb gar nichts, zumal gelb nicht einmal zwischen Makler und gebundenem Vermittler unterscheiden kann oder will.

 

Hinsichtlich blau sind wir beide positiv gestimmt, ich präferiere für Endkunden halt grün, MP präferiert blau. Beide haben in den Topvarianten Mercedestarife, die sich hinsichtlich Nuancen und der praktischen Handhabung (Beweisproblem Versicherungsnehmer) unterscheiden.

 

Ich gehe grds davon aus, dass der Endkunde nicht in der Lage ist, den Beweis zu führen, dass xyz geleistet hätte und die HKD das über erweiterte Vorsorge einschließt. MP denkt als Sachspezialist vermutlich sicherlich anders, gem. "Kunde hat ja mich als Makler an der Seite."

 

Hab selbst die HKD, weiss aber auch, wie ich Schadensmeldungen schreibe und kann die Bedingungen lesen. Und wenn ich wirklich mal an meine Grenzen stoßen sollte, kann ich ja MP fragen ;) ... nur dem Endkunden enpfehle ich halt die IR, wenn es nicht um regelmäßigen Versicherungsbetrug geht ...

 

---

 

Mal eine kleine Anekdote nur zum Schmunzeln. War vor ein paar Tagen bei einer befreundeten Selbstständigen im Laden, der zuvor das Mobiltelefon einer Kundin heruntergefallen war. Just während des Gesprächs kreuzte der Vertreter Ihres Versicherers auf und wollte den Schaden "regulieren".

 

Neben sinnlosem "Bla bla" und der obligatorischen Abfrage des "Versicherungsbedarfs" war die härteste Aussage: "Rechnen Sie doch einfach ihr Gerät mit ab, das hat doch auch einen Sprung im Display ..." ... Versicherungsbetrug made by Allianz.

 

Der echte Schaden wurden dem Versicherer korrekt gemeldet, Regulierung vorerst verweigert. Das Verhalten des Vertreters wurde ebenfalls gemeldet, Reaktion 0.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Mir geht es auch nicht darum, Gewinn aus solch einer Versicherung zu schlagen, sondern finanziell höhere Risiken abzusichern. Abwegig ist es ja nicht, dass man durchaus mehr als einen Schadensfall in 5 Jahren hat. Habe deine Antwort so verstanden, dass, Gesetz dem Fall ich lass "jedes Jahr ein iPhone fallen" rolleyes.gif, die SB trotzdem bei 0 bleibt, sofern die SB bei Vertragsabschluss auch 0 war.

Ergänzend zu Torstens Ausführung "eigenes Handy/fremdes Handy" wirst du in diesem Fall über kurz oder lang ein anderes Problem bekommen,nämlich eine Vertragskündigung durch den Versicherer.Mit diesem Rucksack im Gepäck kann es mitunter schwierig werden,einen neuen Versicherer zu finden.Das ist dann irgendwie doof...und damit spinne ich den Faden mal weiter zu "grün/gelb mag ich nicht"..es ist mir schon untergekommen,dass die Interrisk Verträge aufgrund eines Schadenverlaufes gekündigt hat.So weit,so gut,ist legitim und auch richtig so.Dann ist es aber wünschenswert,wenn der Versicherer bei einem Nachhaken durch den Kunden oder den Vermittler die Möglichkeit einräumt,dass der Kunde von sich aus den Vertrag kündigt oder aber eine hohe SB angeboten bekommt,um den Vertrag zu heilen (in einer idealen Welt räumt er diese Möglichkeit vor einer Eigenkündigung ein).Da hat sich die Interrisk manches mal nicht so doll angestellt.Das sind aber nur meine persönlichen Erfahrungen,das lässt sich nicht generell übertragen.Daher mein Bauchgrummeln bezüglich "grün".Am Leistungsumfang des XXL gibt es nichts zu kritteln,der war und ist top.

 

Aber eben nicht zwingend vergleichbar mit der HKD.Es wurde ja bereits die Konstellation Single mit Kindern angesprochen,das hat bspw. die IR besser geregelt.Auf der anderen Seite greift die erweiterte Vorsorge der HKD auch mitunter weiter als die Bedingungen der Interrisk.Bspw. bei der Verursachung von Sach- oder Vermögensschäden durch deliktunfähige Personen:Die Interrisk deckelt hier auf 100.000 €,über die erweiterte Vorsorge wären hier auch theoretisch Versicherungssummen bis zu 20.000.000 (Domcura Maximum) möglich.Oder aber man entscheidet sich gleich für den Tarif "Einfach komplett" der HKD,dann wird auf das Sublimit in diesem Fall verzichtet.Es ließen sich noch mehr Beispiele anführen,aber ich möchte nur hervorheben,dass es nicht "egal" ist,weil sich die Tarife im Detail dann doch unterscheiden.

Im Sinne einer überdurchschnittlich guten PHV macht man aber mit beiden Tarifen nichts falsch.

 

Noch eine kurze Anmerkung zu der erweiterten Vorsorge:Bislang war es so,dass der Versicherte den nachweis der besseren Regelung gegenüber der HKD selbst erbringen musste (sinngemäß:"liebe HKD,schaut euch mal das von mir beigefügte Bedingungswerk der XYZ an.Punkt 12,Ziffer 1,Absatz c) sieht eine höhere Entschädigungsleistung vor als euer Tarif.Bitte reguliert entsprechend zu meinem Vorteil.").Das hat die HKD nun dahingehend verbessert,dass durch die Sachbearbeiter der HKD eine proaktive Bearbeitung erfolgt und ein Nachweis durch den VN damit obsolet sein kann.Da die neuen Tarife noch sehr frisch sind,habe ich selbst noch keine Erfahrungswerte,ob das gut oder weniger funktioniert.Eine bedingungsseitige Verbesserung ist es zunächst einmal schon.

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CHX

Da die neuen Tarife noch sehr frisch sind,habe ich selbst noch keine Erfahrungswerte,ob das gut oder weniger funktioniert.Eine bedingungsseitige Verbesserung ist es zunächst einmal schon.

 

Hallo allerseits,

 

macht es eigentlich Sinn, bestehende Verträge bei der HKD auf die neuen Tarife umzustellen? Oder passiert das automatisch?

 

Gruß

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Nein,es wird nicht automatisch umgestellt.Bedingungsverbesserungen durch die Innovationsgarantie erfolgen in den jeweiligen Bedingungswerken.Beziehungsweise,blöd formuliert von mir:Eine Umstellung erfolgt im Rahmen des bisherigen Beitragsniveaus des Alttarifes.Eine Umstellung macht in der Regel Sinn,da die neuen Tarife aus meiner Sicht preiswerter sind.Sollte man Bedenken haben,dass die neuen Tarife Nachteile gegenüber den alten Tarifen haben,versichert man die Tariflinie "Einfach Plus" mit der dazugehörigen Besitzstandsgarantie.

Im Zusammenspiel mit den eh schon überdurchschnittlich guten Bedingungen dürfte sich dann kein Nachteil durch einen Wechsel ergeben.

 

Edith:Unklare Formulierung noch unklarer formuliert blushing.gif

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CHX

Danke für die Info :thumbsup:

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Da die Frage vor Kurzem schon einmal aufgekommen ist:anbei eine kurze Detailübersicht über die neuen Tarife der HKD.Ersetzt naturgemäß das Lesen des gesamten Bedingungswerkes nicht (da bspw. auch bei der "Besitzstandsgarantie" Ausschlüsse greifen),sollte aber für einen ersten groben Überblick ausreichen:

Neue Tariflinie HKD Kurzübersicht.pdf

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Sollte man Bedenken haben,dass die neuen Tarife Nachteile gegenüber den alten Tarifen haben,versichert man die Tariflinie "Einfach Besser Plus" mit der dazugehörigen Besitzstandsgarantie.

 

Im Zusammenspiel mit den eh schon überdurchschnittlich guten Bedingungen dürfte sich dann kein Nachteil durch einen Wechsel ergeben.

 

Das ist der wesentliche Teil. Eine Umstellung ist definitiv empfehlenswert, wenn entweder das bisherige Niveau der "einfach besser Plus" entsprach oder (mind.) der einfach besser Plus als neuer Tarif gewählt wird (geht auch, wenn zuvor niedriger versichert).

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Matthew Pryor
Eine Umstellung ist definitiv empfehlenswert, wenn entweder das bisherige Niveau der "einfach besser Plus" entsprach oder (mind.) der einfach besser Plus als neuer Tarif gewählt wird (geht auch, wenn zuvor niedriger versichert).

Volle Zustimmung thumbsup.gif.Was mir persönlich noch gut gefällt:Die Selbstbeteiligung ist auch für den Single-Tarif endlich offiziell abschließbar.Außen vor bleibt der Senioren-Tarif ab 60,der ist aber ohnehin schon gut 40% günstiger als der reguläre Familientarif.Alles in Allem eine gelungene Überarbeitung der bisherigen Tariflinie.

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