Leif März 19, 2006 Hallo! Kann mir jemand sagen was die Vorsorgepauschale ist und in welcher Höhe sie angesetzt werden kann? Bei meinem Azubigehalt habe ich bei einem Steuerrechner rausbekommen, dass ich Steuern nachzahlen müsste (im Laufe des letzten Jahres ncihts gezahlt), beim andern kam 0 raus - da wurde eine Vorsorgepauschale von 2100 veranschlagt. Generell kann ich doch aber nur ansetzen: -Werbungskosten -Vorsorgeaufwand für LV (wenn in 2004 abgeschlossen + erster Beitrag darf man doch ansetzen oder?) -Beiträge zur gesetzl. RV (AG+AN*60%) Oder liege ich da falsch? Es geht mir darum, dass ich die Arbeitnehmersparzulage über die Steuererklärung beantragen muss, jedoch keine Steuernachzahlung leisten möchte - vom Gehalt wurde nie ein Cent Steuern abgezogen. Kann mir da ein Fachkundiger helfen? Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
noidxx März 20, 2006 Hallo, 1. Die Vorsorgepauschale ist eine pauschale Abgeltung für Vorsorgeaufwendungen. Vorsorgeaufwendungen sind alle Aufwendungen die einen als Person schützen, wie z.B. Krankenversicherungsbeiträge, Berufsunfähigkeitsbeiträge, Lebensversicherungsbeiträge usw. 2. In der Regel muss man mit einem Azubigehalt überhaupt keine Steuern zahlen, daher wird auch nichts an Lohnsteuer etc. einbehalten. Wenn du mit deinen Einkünften unter ca 8000 euro liegst wirst du auch nichts nachzahlen müssen. 3. Wenn es dir nur um die Arbeitnehmersparzulage geht , dann musst du auch nicht unbedingt eine Einkommensteuererklärung fertigen ! Auf dem Mantelbogen der Einkommensteuererklärung kann man das oben ankreuzen. hoffe ein wenig geholfen zu haben noidxx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Leif März 20, 2006 Danke erstmal für deine Antworten. 1. Was kann man nun effektiv in der Vorsorgepauschale ansetzen? Ein Steuerrechner hat dafür 2100 veranschlagt, ich weiß aber nicht wieso?!? Ich kann also auch Krankenversicherungsbeiträge ansetzen? In welcher Höhe geht das denn? Bei Rentenversicherung ist es ja, wie oben beschrieben. Gibt es eine ähnliche Formel auch für die Krankenvers.? Und zur LV: Man kann doch aber nicht jede LV steuerlich gelten lassen. Welche Voraussetzungen gelten denn? Habe eine mit erstem Beitrag in 11.2004. 2. Ich liege über 10.000. 3. Ich hab letztes Jahr die schon beantragt, daher weiß ich wie es funktioniert, muss aber dennoch meine Einkünfte angeben, die Bescheinigung der Bausparkasse beilegen und den ganzen Käse dem FA abgeben Für weitere Erklärungen deinerseits wäre ich sehr dankbar! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 März 21, 2006 Das steht im §10 EStG und ist leider etwas zu kompliziert, als dass ich es mal eben so aufschreiben könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Leif März 22, 2006 Macht nix, habe mir Elster runtergeladen, das berechnet den Betrag auch und hat Beträge für Soz.Vers. automatisch übernommen und eingesetzt, daher weiß ich jetzt, was ich angeben muss. Danke trotzdem! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sperber März 22, 2006 Die Errechnung der Vorsorgepauschale ist wirklich ziemlich kompliziert. Relevant ist sie in der Regel aber nur für Steuerzahler, die nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind, denn in der Regel ist sie bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vollkommen ausgeschöpft und auch bereits bei der Einbehaltung der Lohnsteuer berücksichtigt worden. Reguläre Arbeitnehmer mit normalen Gehältern können sich daher meistens die Angabe zusätzlicher privater Versicherungen auf der Einkommensteuererklärung sparen. Das ist hauptsächlich für Selbstständige oder z.B. angestellte Geschäftsführer ohne gesetzliche Versicherungspflicht gedacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag