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Himbeertoni

Einkommensteuererkärung 2013 und Verlustvortrag aus 2012

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Himbeertoni
· bearbeitet von Himbeertoni

Guten Abend,

obwohl ich einiges zu diesem Thema hier im Forum gelesen habe, weiß ich nicht, ob mein Steuerbescheid 2013 so korrekt ist.

 

Folgende Ausgangslage gem. Steuererklärung 2013:

 

Zeile 7 Anlage KAP: Kapitalerträge € 17.028

Zeile 8 Anlage KAP: in Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen i.S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG: € 16.439

Zeile 14 Anlage KAP: nicht in Anspruch genommenener Sparerfreibetrag: € 562

 

Verlustvortrag zum 31.12.2012 gem. Feststellungsbescheid steht: unter Feststellungsgrundlagen:

 

Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien) verbleibender Verlustvortrag € 910

Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) verbleibender Verlustvortrag € 24.248 (stammt aus der Veranlagung für 2009)

 

Die in den Zeilen 60 und 61 mögliche Verrechnung von Altverlusten wurde nicht beantragt

 

Das Finanzamt hat nun für 2013 gem. Bescheid festgestellt:

 

Berechnung der Einkünfte , die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden:

 

Kapitalerträge € 589 (Differenz 17.028-16.439) € 589

Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (ohne Aktien) € 16.439

Zwischensumme € 17.028

Verrechnung von Verlustvorträgen aus Kapitalvermögen

(ohne Veräußerung von Aktien) € 910

Zwischensumme € 16.118

-Sparer-Pauschbetrag € 801

Kapitalerträge i.S.d. §32d Abs.1 EStG € 15.317 und diese hat das Finanzamt gem. §32d Abs. 1 EStG nun mit 25% = € 3.829 besteuert.

 

Frage: Ist diese Vorgehensweise des Finanzamtes korrekt oder hätte dieses auch den aus dem Festellungsbescheid 31.12.2012 verbleibendenn Verlustvortrag Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) von € 24.248 mit den angegebenen Kapitaleinkünften 2013 verrechnen müssen?

 

Vielen Dank für entsprechende Hilfestellungen.

 

 

 

.

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boll
· bearbeitet von boll

Zeile 7 Anlage KAP: Kapitalerträge € 17.028

Zeile 8 Anlage KAP: darin enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen i.S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG: € 16.439

 

Zeile 14 Anlage KAP: nicht in Anspruch genommenener Sparerfreibetrag: € 562

 

Zeile 7 = Alle Kapitalerträge, d.h. aus Zinsen, Ausschüttungen, aber auch Gewinne aus der Veräußerung von Fonds, Anleihen (inkl. Stückzinsen), Aktiengewinne, ...

Zeile 8 = Kapitalerträge aus der Veräußerung von Fonds, Anleihen (inkl. Stückzinsen), Aktiengewinne, ...

Zeile 9 = Kapitalerträge aus der Veräußerung von Aktien

 

Deine Zeile 8 enthält Gewinne aus Aktienveräußerungen?

Zeile 14 = nicht Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag?

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otto03
· bearbeitet von otto03

Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (Teil des Verlustvortrags)

 

Da keine oder zu wenig Aktiengewinne können die festgestellten Verluste nicht oder nur zu dem Teil verrechnet werden, der auf Aktiengewinnen beruht.

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Himbeertoni

Zeile 7 = Alle Kapitalerträge, d.h. aus Zinsen, Ausschüttungen, aber auch Gewinne aus der Veräußerung von Fonds, Anleihen (inkl. Stückzinsen), Aktiengewinne, ...

Zeile 8 = Kapitalerträge aus der Veräußerung von Fonds, Anleihen (inkl. Stückzinsen), Aktiengewinne, ...

Zeile 9 = Kapitalerträge aus der Veräußerung von Aktien

 

Deine Zeile 8 enthält Gewinne aus Aktienveräußerungen?

Zeile 14 = nicht Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag?

 

Zeile 8 enthält Gewinne aus Aktienveräußerungen in Höhe von 16.439, die in den Kapitalerträgen der Zeile 7 enthalten sind. Der nicht in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag ist korrekt.

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otto03

 

 

Zeile 8 enthält Gewinne aus Aktienveräußerungen in Höhe von 16.439, die in den Kapitalerträgen der Zeile 7 enthalten sind. Der nicht in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag ist korrekt.

 

Ich wiederhole: festgestellte Aktienverluste können nur und ausschließlich mit zukünftigen Aktiengewinnen verrechnet werden.

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boll

Zeile 8 enthält Gewinne aus Aktienveräußerungen in Höhe von 16.439, die in den Kapitalerträgen der Zeile 7 enthalten sind. Der nicht in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag ist korrekt.

Ich wiederhole: festgestellte Aktienverluste können nur und ausschließlich mit zukünftigen Aktiengewinnen verrechnet werden.

Wie sollen wir eindeutig erkennen können, wie viele Aktiengewinne du gemacht hast. Das geht nur mit der Angabe aus der Zeile 9. Die Zeile 8 kann, wie von mir bereits beschrieben, auch Veräußerungsgewinne aus Fonds, Anleihen, Zertifikaten usw. enthalten. Vielleicht hast du einfach die Bezeichnungen von den beiden Zeilen durcheinander gebracht?

Wenn in Zeile 9 keine Angaben stehen, hast du auch keine Aktiengewinne realisiert. Und somit wäre es so, wie otto sagt.

 

Die Bezeichnung der Zeile 14 in der KAP 2013 ist nicht "nicht", sondern "nur" der in Anspruch genomme Sparer-Pauschbetrag.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zeile 7 Anlage KAP: Kapitalerträge € 17.028

Zeile 8 Anlage KAP: in Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen i.S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG: € 16.439

Warum das Finanzamt dann nur die Differenz davon versteuert ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Oder stand in den nachfolgenden Zeilen - 9 bis 13) auch noch was? EDIT: Das war Unsinn, es wurde ja nur aufgeteilt und die Summe stimmte dann wieder.

Übrigens: Die Zeilennummer 8 passt nicht zum Text, es müsste Zeile 9 heißen.

 

Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) verbleibender Verlustvortrag € 24.248 (stammt aus der Veranlagung für 2009)
Ich vermute mal stark, dass das Altverluste waren, und dann:
oder hätte dieses auch den aus dem Festellungsbescheid 31.12.2012 verbleibendenn Verlustvortrag Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) von € 24.248 mit den angegebenen Kapitaleinkünften 2013 verrechnen müssen?
natürlich NEIN, den Antrag hast du ja nicht gestellt. Warum eigentlich nicht? Schaden konnte der Antrag eigentlich fast nie (besonders 2013 nicht).

 

Wenn ich recht habe dann hoffe ich für dich, dass du noch in der Rechtsbehelfsfrist bist, du solltest das unbedingt ändern.

 

Stefan

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Himbeertoni

Danke Stefan für Deine Antwort.. Zunächst ist es so, dass ich mich korrigieren muss. Es müsste heißen: In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag.

In Zeile 9 wurde von unserem Steuerberater nichts eingetragen und deswegen wurde ich ja auch wegen des fehlenden Antrags auf Verrechnung mit Altverlusten gem. Zeile 61 irgendwie verunsichert, ob dies alles so korrekt abgelaufen ist. Im Übrigen ist die Rechtsbehelfsfrist auch vorbei und unser Steuerberater hat gegen diesen Bescheid keinen Einspruch eingelegt.

 

Alexander

Hallo,

 

Zeile 7 Anlage KAP: Kapitalerträge € 17.028

Zeile 8 Anlage KAP: in Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen i.S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG: € 16.439

Warum das Finanzamt dann nur die Differenz davon versteuert ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Oder stand in den nachfolgenden Zeilen - 9 bis 13) auch noch was?

Übrigens: Die Zeilennummer 8 passt nicht zum Text, es müsste Zeile 9 heißen.

 

Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) verbleibender Verlustvortrag € 24.248 (stammt aus der Veranlagung für 2009)
Ich vermute mal stark, dass das Altverluste waren, und dann:
oder hätte dieses auch den aus dem Festellungsbescheid 31.12.2012 verbleibendenn Verlustvortrag Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) von € 24.248 mit den angegebenen Kapitaleinkünften 2013 verrechnen müssen?
natürlich NEIN, den Antrag hast du ja nicht gestellt. Warum eigentlich nicht? Schaden konnte der Antrag eigentlich fast nie (besonders 2013 nicht).

 

Wenn ich recht habe dann hoffe ich für dich, dass du noch in der Rechtsbehelfsfrist bist, du solltest das unbedingt ändern.

 

Stefan

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zunächst ist es so, dass ich mich korrigieren muss. Es müsste heißen: In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag.
Richtig, war mir gar nicht aufgefallen. :o In Anbetracht der Summen spielt der Sparer-Pauschbetrag aber auch nicht die große Rolle.

 

In Zeile 9 wurde von unserem Steuerberater nichts eingetragen ...
Handelt es sich denn um ausländische Konten? Denn wenn nicht dann hatte der Steuerberater doch Bescheinigungen vorliegen (mit Zeilennummern), da kann eigentlich selbst ein Laie nicht viel falsch machen.

 

wegen des fehlenden Antrags auf Verrechnung mit Altverlusten gem. Zeile 61
Waren dem Steuerberater denn die Verlustvorträge bekannt? Dann hätte er die fehlende Verrechnung spätestens bei Begutachtung des Bescheides feststellen müssen.

 

Im Übrigen ist die Rechtsbehelfsfrist auch vorbei und unser Steuerberater hat gegen diesen Bescheid keinen Einspruch eingelegt.
Das kann euch vielleicht egal sein, ich sehe nämlich durchaus auch den Steuerberater in der Haftung, das aber noch unter Vorbehalt (noch kenne ich glaube ich nur einen Teil der Sache).

 

Nochmal die Frage: Waren es Altverluste? Entscheidend ist der Kaufzeitpunkt der jeweiligen Wertpapiere.

Außerdem: Hast du dem Steuerberater auch den Feststellungsbescheid aus 2012 gegeben?

 

Stefan

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Himbeertoni

[Hallo Stefan, der Verlustvortrag in Höhe von € 24.248 (Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) gem. Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2012 war dem Steuerberater bekannt, weil ich diesen zusammen mit anderen Unterlagen für die Erstellung der Einkommensteuererklärung 2013 übergeben habe. Der o.a. Verlustvortrag stammt aus dem Veranlagungszeitraum 2010, und ist das Ergebnis eines verlustbringenden Geschäfts mit einer englschen Bank. Auch diese Unterlagen lagen dem Steuerberater bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2013 vor. Aus 2008 und früher habe ich keine Verlustvorträge.

Alexander

Hallo,

 

Zunächst ist es so, dass ich mich korrigieren muss. Es müsste heißen: In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag.
Richtig, war mir gar nicht aufgefallen. :o In Anbetracht der Summen spielt der Sparer-Pauschbetrag aber auch nicht die große Rolle.

 

In Zeile 9 wurde von unserem Steuerberater nichts eingetragen ...
Handelt es sich denn um ausländische Konten? Denn wenn nicht dann hatte der Steuerberater doch Bescheinigungen vorliegen (mit Zeilennummern), da kann eigentlich selbst ein Laie nicht viel falsch machen.

 

wegen des fehlenden Antrags auf Verrechnung mit Altverlusten gem. Zeile 61
Waren dem Steuerberater denn die Verlustvorträge bekannt? Dann hätte er die fehlende Verrechnung spätestens bei Begutachtung des Bescheides feststellen müssen.

 

Im Übrigen ist die Rechtsbehelfsfrist auch vorbei und unser Steuerberater hat gegen diesen Bescheid keinen Einspruch eingelegt.
Das kann euch vielleicht egal sein, ich sehe nämlich durchaus auch den Steuerberater in der Haftung, das aber noch unter Vorbehalt (noch kenne ich glaube ich nur einen Teil der Sache).

 

Nochmal die Frage: Waren es Altverluste? Entscheidend ist der Kaufzeitpunkt der jeweiligen Wertpapiere.

Außerdem: Hast du dem Steuerberater auch den Feststellungsbescheid aus 2012 gegeben?

 

Stefan

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boll

So wie es mich mir darstellt, ergibt sich folgendes Bild:

 

KAP Z. 9 = 0€ (keine Aktiengewinne),

Vorhandener Verlustvortrag aus der Veräußerung von Aktien (sog. Neuverluste aus Aktien).

 

Daher bleibt es dabei, wie otto es in #5 geschildert hat.

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reckoner

Hallo,

 

Der o.a. Verlustvortrag stammt aus dem Veranlagungszeitraum 2010, und ist das Ergebnis eines verlustbringenden Geschäfts mit einer englschen Bank. ... Aus 2008 und früher habe ich keine Verlustvorträge.
Um das nochmal klarzustellen: Es geht wie gesagt nicht um den Veranlagungszeitraum, sondern um den Kaufzeitpunkt.

Meine Vermutung gründet sich auch auf die Angabe "stammt aus der Veranlagung für 2009", und 2009 war halt kein ganz schlechtes Börsenjahr (im Gegensatz zu 2008), daher konnte ich mir so hohe Verlust nicht so richtig vorstellen (ich kenne aber auch das Vermögen nicht, im Millionenbereich sind 24T beispielsweise doch nicht so viel).

Warum ist es jetzt eigentlich plötzlich 2010?

 

Aber OK, nehmen wir nun an, es waren doch Neuverluste. Dann war das fehlende Kreuz in Zeile 59/60/61 korrekt, der Fehler liegt in der falschen Erklärung der Aktiengewinne. Wie ich auch schon sagte gehörten die nämlich 2013 noch in Zeile 9, und auch nur damit wird der Verlustvortrag verrechnet.

Im Gegensatz zu Altverlusten ist aber noch nicht alles verloren, denn dieser Verlustvortrag ist nicht verfallen.

 

Du kannst jetzt entweder in 2014 bzw. später mit Aktiengewinnen verrechnen, und/oder Schadenersatz von deinem Steuerberater einfordern. Da er offenbar die Aktiengewinne falsch eingetragen hat ist das auch eine ziemlich einfache Sache, den Beweis hat er praktisch selber dokumentiert und zum Finanzamt geschickt (wenn denn alles so war wie bisher bekannt - leider änderst du aber relativ oft die Fakten, daher ohne Gewähr).

 

Stefan

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Himbeertoni

Hallo Stefan,

 

vielen Dank für Deine Ausführungen. Wenn ich ungenau in meinen Formulierungen war, bitte ich um Entschuldigung. Ich werde das Gespräch mit unserem Steuerberater suchen und ihn auf diese Dinge hinweisen. Unabhängig davon werden wir in der Veranlagung 2014 den Verlustvortrag mit Aktiengewinnen verrechnen und somit nur einen Zinsverlust realisieren.

 

Danke auch an alle anderen, die auf mein Thema geantwortet haben.

 

Alexander

Hallo,

 

Der o.a. Verlustvortrag stammt aus dem Veranlagungszeitraum 2010, und ist das Ergebnis eines verlustbringenden Geschäfts mit einer englschen Bank. ... Aus 2008 und früher habe ich keine Verlustvorträge.
Um das nochmal klarzustellen: Es geht wie gesagt nicht um den Veranlagungszeitraum, sondern um den Kaufzeitpunkt.

Meine Vermutung gründet sich auch auf die Angabe "stammt aus der Veranlagung für 2009", und 2009 war halt kein ganz schlechtes Börsenjahr (im Gegensatz zu 2008), daher konnte ich mir so hohe Verlust nicht so richtig vorstellen (ich kenne aber auch das Vermögen nicht, im Millionenbereich sind 24T beispielsweise doch nicht so viel).

Warum ist es jetzt eigentlich plötzlich 2010?

 

Aber OK, nehmen wir nun an, es waren doch Neuverluste. Dann war das fehlende Kreuz in Zeile 59/60/61 korrekt, der Fehler liegt in der falschen Erklärung der Aktiengewinne. Wie ich auch schon sagte gehörten die nämlich 2013 noch in Zeile 9, und auch nur damit wird der Verlustvortrag verrechnet.

Im Gegensatz zu Altverlusten ist aber noch nicht alles verloren, denn dieser Verlustvortrag ist nicht verfallen.

 

Du kannst jetzt entweder in 2014 bzw. später mit Aktiengewinnen verrechnen, und/oder Schadenersatz von deinem Steuerberater einfordern. Da er offenbar die Aktiengewinne falsch eingetragen hat ist das auch eine ziemlich einfache Sache, den Beweis hat er praktisch selber dokumentiert und zum Finanzamt geschickt (wenn denn alles so war wie bisher bekannt - leider änderst du aber relativ oft die Fakten, daher ohne Gewähr).

 

Stefan

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