selektiva März 19, 2006 Hallo, wie ich sehe gibt es hier garkeine Seite, wo sich neue Mitglieder vorstellen. Nunja, ich bin 35 Jahre alt, habe eine 2 jährige Tochter und habe für einen kleineren Betrag Aktien gekauft, um auf ein paar Prozente mehr zu hoffen, als auf ein Sparbuch. Nun sind diese Aktien vor einer Woche ganz gut gestiegen. (Finde ich, ich habe aber auch nicht all zu viel Ahnung.) Jedenfalls glaube ich, daß sie sich nicht allzulange so halten werden und wollte einen Teil verkaufen. So daß ich meinen "Einsatz" zzgl. ca. 30% herausbekomme. Also, Kaufpreis incl. Gebühren = 755 EUR und das jetzt verkaufen. Vorraussichtlich = 1060 EUR incl. Gebühren. Ich habe mir schon die Augen wund gelesen und kann soviel Info garnicht umsetzen. Das ist alles sehr umfangreich. Folgendes: Es wurde schon eine Dividende einer anderen Aktie innerhalb dieser 3 Monate ausgezahlt. Diese muß ich ja auch zum Gewinn dazuzählen. Evtl. kommen noch von anderen Aktien Dividenden dazu. Ich weiß aber nicht wann. Und damit ich auf jeden Fall unter den 512 EUR bleibe, wollte ich halt nur einen Teil verkaufen. Nun meine Frage: Was ist mit den Restlichen Aktien dieser Gesellschaft. Wenn ich diese nach einem Jahr seit Kaufdatum verkaufe? Gilt die Spekulationsfrist als unterbrochen, weil ich schon einen Teil verkauft habe, oder wird jede Aktie einzeln berechnet und ich kann den evtl. Kursgewinn für mich einstreichen? Vielen Dank und liebe Grüße Silke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 März 19, 2006 wie ich sehe gibt es hier garkeine Seite, wo sich neue Mitglieder vorstellen. [...] (Finde ich, ich habe aber auch nicht all zu viel Ahnung.) Jedenfalls glaube ich, daß sie sich nicht allzulange so halten werden und wollte einen Teil verkaufen. So daß ich meinen "Einsatz" zzgl. ca. 30% herausbekomme. Also, Kaufpreis incl. Gebühren = 755 EUR und das jetzt verkaufen. Vorraussichtlich = 1060 EUR incl. Gebühren. [...] Und damit ich auf jeden Fall unter den 512 EUR bleibe, wollte ich halt nur einen Teil verkaufen. Nun meine Frage: Was ist mit den Restlichen Aktien dieser Gesellschaft. Wenn ich diese nach einem Jahr seit Kaufdatum verkaufe? Gilt die Spekulationsfrist als unterbrochen, weil ich schon einen Teil verkauft habe, oder wird jede Aktie einzeln berechnet und ich kann den evtl. Kursgewinn für mich einstreichen? Hi Silke, schön, dass Du jetzt auch dabei bist. Den Vorstellungsthread gibt es in der Rubrik Off-Topic. Vielleicht ergänzt ein Admin noch "Vorstellungsthread" in der Rubrikenbeschreibung? Die Spekulationsfrist rechnest Du immer nur für die Aktien, die Du auch verkaufst. Es ist also unschädlich, wenn Du teilweise verkaufst. Die Veräußerungsgewinne (§ 23 EStG), für die die Freigrenze bis 512 gilt, musst Du von den Dividenden trennen. Dividenden gehören zu Kapitaleinkünften (§ 21 EStG), sie belasten die Freigrenze also nicht. Ich hoffe, das habe ich so verständlich beschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 März 20, 2006 Kapitaleinkünften (§ 21 EStG) war vertippt, ist natürlich § 20 EStG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag