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Mark B.

SBU bei der Alten Leipziger

Empfohlene Beiträge

Peter Wolnitza

Moin,

 

sagte da nicht irgendwo weiter oben jemand, dass er jemanden dazu holen wollte, der sich mit sowas auskennt rolleyes.gif Ist wohl offensichtlich nicht geschehen, sonst wäre der Unsinn hier nämlich nicht passiert:

 

Ansonsten haben die Arztunterlagen der letzen 10 Jahre die wir zugeschickt haben keine Folgen für die BU gehabt.

 

Sei es drum,

 

die Problematik liegt nicht im Ausschluss der Schilddrüse, sondern im Ausschluss von "damit zusammenhängenden / daraus resultierenden Folgen" so ähnlich lautet i.d.R. der Leistungsausschluss.

Google jetzt mal nach "Aufgaben der Schilddrüse", Steuerungsfunktionen im gesamten Stoffwechsel etc., dann wird Dir - oder dem zu Rate gezogenen Fachmann evtl. klar, was alles auf die Schilddrüse zurück geführt werden

kann und im Ernstfall zu dramatischen Verzögerungen in der Leistungsabwicklung führen kann.

 

m.E ein NoGo.

 

Viel Erfolg weiterhin.

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polydeikes

Schilddrüsenüberfunktion -> ohne Medikamente / Behandlung -> untragisch ... selbst wenn da "mal" was war (ala Fisch essen, Jod nehmen, bedenkliches Arztgesicht ...). Ist, insofern es sich eingepegelt hat, der Blankocheck zum Gewicht halten ... Bei heftiger Ausprägung bis Herzversagen aber alles möglich ...

 

Schilddrüsenunterfunktion -> ganz andere Geschichte. Selbst die sehr häufige Hashimoto-Thyreoiditis wird im Regelfall zu einem LA führen, ist aber eine typische Frauenkrankheit. Problem: Schilddrüsenunterfunktion benötigt - selbst wenn vergleichsweise harmlos - idR permanent ärztliche Behandlung, das wird man also auch nicht "los" im Sinne von Nachschau oä. ...

 

---

 

Und darüber hinaus gibt es viel Spielraum von Entzündung bis Krebs ist ja grds. alles möglich und hier nicht spezifiziert.

 

---

 

Es kommt also auf das "was genau" an und dann insbesondere auf die Formulierung des LA (hat Peter schon deutlichst formuliert). Normalerweise sollte das eben in dem Kontext hier ...

 

dass er jemanden dazu holen wollte, der sich mit sowas auskennt Eingefügtes

 

... einfachst zu klären sein. Insofern ist die Nachfrage im Forum durchaus unverständlich, siehe Peter.

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SkyWalker

Ok vielen vielen Dank. Ich werde mal nach der "dritten" möglichkeit fragen. Warum Sie nicht direkt angeboten wird. Wahrscheinlich weil der Verdienst eher gering ist und der Arbeitsaufwand eher hoch oder?

 

Also der Verdienst ist innerhalb Schicht 3 im Wesentlichen gleich. Nur an Rürup verdient der Vermittler erheblich mehr. Kommt drauf an, wo du gewesen bist ...

 

Es sei denn, du meinst jetzt den C ... daran verdient der Vermittler natürlich weniger ... halt die Hälfte ...

 

Und jetzt noch für Dumme, was ist ein E-Tarif und C-Tarif. Ich will ja nicht dumm sterben.

 

Der Tarif für Minderberatungsaufwand = C Tarif. Beratung fand ja wohl eher nicht statt, warum dann dafür bezahlen. E=Einzeltarif, regulärer Tarif.

 

 

Hallo,

 

wo kann ich einstellen ob nach dem "C" oder dem "E Tarif" berechnet werden soll?

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Matthew Pryor

Falls du die frei zugängliche Berechnungssoftware der AL meinst:gar nicht.

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SkyWalker
· bearbeitet von SkyWalker
Falls du die frei zugängliche Berechnungssoftware der AL meinst:gar nicht.
Das heißt ich müsste dem AL Berater genau sagen was ich will. Z.B. das ich keine weitere Beratung benötige und er bitte ein Angebot nach dem "C Tarif" rechnen möge mit allen Angaben vor mir. Oder gibt es eine andere Möglichkeit?

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polydeikes

Schick ne PN mit den Rahmendaten (Geburtsdatum, Laufzeit, Berufsgruppe, AU ja/nein, Leistungsdynamik ja/nein) und ich erstell dir ein anonymes Muster als Referenz für den "C".

 

Ob du Beratung benötigst und ob der AL Vermittler (Ausschließlichkeitsvermittler kann per Definition kein Berater sein, wie soll das gehen) was auch immer mitmacht, andere Frage ... kann ich nicht beurteilen. Da aber formal auf dem Muster meine Vermittlernummer steht und ein Blankoantrag drin ist, sieht das so aus, als hättest du ein konkretes Angebot eines Mitbewerbers vorliegen, vielleicht dreht sich der Vermittler (so sein Vorgesetzter das mitmacht) auf der Argumentationsbasis. Und daher auch per PN, da ich meine Daten hier nicht hochlade ...

 

Und noch was: C heißt NICHT keine Beratung / Beratungsverzicht, sondern Minderberatungsaufwand. Limitiert ist nur der "B" auf entweder Belegschaft ODER reines Onlinegeschäft, nur beim B liegt kein abweichender Ermessenspielraum vor.

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