AktivPassiv Juli 22, 2015 Hallo, bin derzeit in AT ansässig und plane in naher Zukunft nach DE zu ziehen. Ich besitze ein Wertpapierdepot in AT, bin ein passiver Anleger mit ca. 10 ETF’s im Depot und bin sehr darauf bedacht den oft zitierten Steuerstundungseffekt (speziell Vermeidung der Besteuerung von Verkaufserlösen) eines langfristigem Buy and Hold auszunutzen. Der Plan ist nun einen Wertpapierübertrag vom AT-Depot zum DE-Depot zu machen. Dass dies mit Kosten verbunden sein wird ist mir klar, auch, dass es in DE steuerliche Änderungen geben wird (Steuereinfach/Steuerhässlich). Meine offene Frage bezieht sich darauf, ob der österreichische Fiskus durch den Umzug ins Ausland dies wie einen fiktiven Verkauf meiner ETF’s ansieht und somit fiktive Buchgewinne besteuern will? Wie sieht der Umgekehrte Fall aus, Wohnortwechsel von DE nach AT? Danke, Aktivpassiv Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Juli 24, 2015 Keine Ahnung wie der österreichische Fiskus das handhabt, aber kannst du das Depot nicht einfach in AT lassen (sofern du Online-Zugriff hast)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juli 24, 2015 · bearbeitet Juli 24, 2015 von Ramstein Es hat bloß nichts mit Lohnsteuer zu tun, sondern mit Wegzugsbesteuerung. Google hilft da aber auch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klein Gordon Juli 25, 2015 Meine offene Frage bezieht sich darauf, ob der österreichische Fiskus durch den Umzug ins Ausland dies wie einen fiktiven Verkauf meiner ETF’s ansieht und somit fiktive Buchgewinne besteuern will? Ja, der Fiskus sieht es wie einen fiktiven Verkauf an und du musst die Gewinne versteuern, jedoch musst du die Steuer erst zum Verkaufszeitpunkt bezahlen. Der Plan ist nun einen Wertpapierübertrag vom AT-Depot zum DE-Depot zu machen. Dass dies mit Kosten verbunden sein wird ist mir klar, auch, dass es in DE steuerliche Änderungen geben wird (Steuereinfach/Steuerhässlich). Ist nicht nötigt, du kannst auch deinem österreichischem Institut sagen, dass du in Ö. nicht mehr steuerpflichtig bist. Wenn du eh umschichtest, ist die sauberste Lösung: du löst das österreichische Depot auf, zahlst KESt, und baust in D ein neues Depot auf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lenzelott Juli 25, 2015 Meine offene Frage bezieht sich darauf, ob der österreichische Fiskus durch den Umzug ins Ausland dies wie einen fiktiven Verkauf meiner ETF’s ansieht und somit fiktive Buchgewinne besteuern will? Ja, der Fiskus sieht es wie einen fiktiven Verkauf an und du musst die Gewinne versteuern, jedoch musst du die Steuer erst zum Verkaufszeitpunkt bezahlen. Der Plan ist nun einen Wertpapierübertrag vom AT-Depot zum DE-Depot zu machen. Dass dies mit Kosten verbunden sein wird ist mir klar, auch, dass es in DE steuerliche Änderungen geben wird (Steuereinfach/Steuerhässlich). Ist nicht nötigt, du kannst auch deinem österreichischem Institut sagen, dass du in Ö. nicht mehr steuerpflichtig bist. Wenn du eh umschichtest, ist die sauberste Lösung: du löst das österreichische Depot auf, zahlst KESt, und baust in D ein neues Depot auf. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe gilt in Deutschland, dass ein fiktiver Verkauf bei Wegzug nur bei Beteiligungen von >1% am Unternehmen unterstellt wird. Da dürften die wenigsten drüber liegen. Schon gar nicht, wenn man mittels ETF´s gestreut hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AktivPassiv Juli 27, 2015 · bearbeitet September 29, 2015 von AktivPassiv @Raccoon: das wäre mir viel zu aufwändig, ich müsste mich für jeden ETF selber um die Besteuerung kümmern. Die österreichische Depotbank dürfte nur die Erträge vor Steuern auszahlen und ich müsste selber die Steuer berechnen und in der Steuererklärung angeben. @kleinGordon: das wäre eine Möglichkeit, der Steuerstundungseffekt wäre dann aber nicht mehr gegeben. Ich habe im Anhang eine kleine Berechnung eingefügt, auf 20 Jahre kann der Steuerstundungseffekt je nach Annahmen auch über 1% p.a. liegen! @Ramstein: genau danach hab ich gesucht! Geregelt wird die Wegzugsbesteuerung durch ein Urteil des EuGH, nachdem bereits ein gewisser Hughes de Lasteyrie du Saillant 2004 nach seiner Wohnsitzverlegung von Frankreich nach Belgien geklagt hatte und der französische Fiskus die Differenz aus Substanzwert-Anschaffungswert besteuern wollte. Für AT gilt: "Bei Wegzug in einen EU/EWR-Mitgliedstaat kann in der Steuererklärung ein Besteuerungsaufschub bis zur tatsächlichen Veräußerung beantragt werden. Der Wegziehende kann in diesem Fall überdies einen (späteren) KESt-Abzug bei der Bank ganz verhindern, indem er der Bank den Wegzug anzeigt und den Bescheid, in welchem das Finanzamt über die durch den Wegzug entstandene Steuerschuld abspricht, vorlegt. Die Besteuerung erfolgt danach erst bei Veräußerung oder dem neuerlichen Wegzug in einen Nicht-EU-Staat im Rahmen der Veranlagung." https://www.bmf.gv.a...ertsteiger.html Werde mich in Kürze an das Finanzamt wenden um den formal richtigen Ablauf nochmal zu besprechen. Auf jeden Fall Danke an alle für die Antworten! Der Steuerstundungseffekt scheint also zumindest bei Umzug innerhalb der EU möglich lg, Aktivpassiv Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag