paddy Juli 21, 2015 Frage bezüglich der Berechnung einer Rentenlücke Hallo zusammen, ich habe schon viele Rentenlücken-Rechner ausprobiert und auch schon in den verschiedensten Foren gelesen. So richtig zufrieden war ich bisher nie. Aber vielleicht habe ich auch einfach immer etwas falsch verstanden oder in den Foren erst gar nicht gefunden. Daher würde ich euch bitten, mir ein wenig bei meinen Überlegungen zu helfen. Basisangaben: 2.1 32 Jahre alt, Single, keine Kinder 2.2 Angestellter im öffentlichen Dienst, derzeit ein Einkommen von ca. 44.000 Euro, steigt jedoch gemäß Tarifvertrag stetig an. Derzeit bleiben in etwa 500 Euro zum Sparen übrig (nach Abzug aller Kosten). 2.3 was ich für Altersvorsorge ausgeben möchte werde ich entscheiden, nachdem ich meine Rentenlücke ermittelt habe. 2.4 für die Altersvorsorge bin ich eher konservativ eingestellt, wobei ich mir vorstellen kann, einen Teil in ETF zu investieren. 3.1 die gesetzliche Rente möchte mit Hilfe diesen Threads ermitteln. 3.2 bisher habe ich keine Zusatzversicherung abgeschlossen. 3.3 bisher hatte ich über meinen vorherigen Arbeitgeber eine bAV bei einer Pensionskasse. Jedoch wurde darauf nur zwei Jahre eingezahlt. Die Einzahlungen müssten sich auf ca. 4-5.000 Euro belaufen. Im Moment schaue ich, ob ich das Guthaben zu meiner neuen bAV übertragen kann. Mein aktueller Arbeitgeber zahlt 5,35 % des Bruttogehalts in eine Pflichtversicherung (bAV) ein, mein Anteil beläuft sich auf 0,35 %. Die voraussichtliche Rentenhöhe ist auch ein Teil meiner Frage hier, wie ich diese ermittle (Gehaltserhöhungen berücksichtigen?) 3.4 25.000 Euro auf einem Tagesgeld. 3.5 – 3.6 soll ermittelt werden. 4.1 Sparleistung beträgt derzeit 500 Euro monatlich. 4.2 keine Schulden 4.3 Anschaffungen: evtl. ein gebrauchtes Auto für max. 5-6.000 Euro. Und zwar scheitere ich bereits an der Berechnung meiner LVA-Rente. Ich bin 32 Jahre alt und habe bisher noch nicht allzu viel in die Rentenkasse eingezahlt (Ausbildungsbedingt, spätes Studium etc.). Und zwar bin ich im öffentlichen Dienst tätig und habe dort einen ganz ordentlichen Tarifvertrag. Dieser sieht alle x Jahre vor, in die nächste Stufe zu kommen. Weiterhin werde ich auch ganz sicher nicht in meiner jetzigen Entgeltgruppe bleiben (Stellenbewertung). Mein Problem mit diesen Rentenrechnern ist, dass diese die Tarifstufen natürlich nicht berücksichtigen können. Aus diesem Grund wollte ich meine Rentenpunkte selbst ermitteln. Ist ja auch eigentlich nicht so schwer. Jedoch komme ich nicht so richtig weiter. Die Formel für einen Rentenpunkt ist bekanntlich, sein Jahreseinkommen (innerhalb der BMG) geteilt durch das durchschnittliche Rentenpflichtige Einkommen in Deutschland. Mein Jahreseinkommen kann ich anhand des Tarifvertrages ganz gut über die Laufzeit ermitteln. • Was mache ich jedoch mit dem durchschnittlichen Einkommen (derzeit 34.999 €)? Erhöhe ich dieses jedes Jahr um x %? • Erhöhe ich mein Jahreseinkommen ebenfalls jährlich um x %, um damit die jährlichen Tariferhöhungen durch Tarifabschlüsse abzubilden? Konsequenterweise müsste ich dies an dieser Stelle ebenfalls tun. Wenn ich dieses Problem gelöst habe, kann ich die entsprechenden Rentenpunkte ermitteln und habe am Ende meine gesamten Rentenpunkte. Damit komme ich jedoch zu meinem nächsten Problem. Die Rente berechnet sich nach den angesammelten Rentenpunkten multipliziert mit dem Wert eines Rentenpunktes. Der Wert eines Rentenpunktes liegt derzeit bei 29,21 € (West). • Auf diesem Niveau wird dieser jedoch nicht bleiben. Also muss ich doch auch diesen Wert wiederrum jährlich um x % erhöhen? Nach meinem derzeitigen Verständnis, müsste dies doch ein korrekter Weg sein, seine zukünftige Rente zu berechnen. Vorausgesetzt man setzt die Prozentwerte einigermaßen korrekt fest. Wenn ihr dazu gerne eine Excel-Tabelle möchtet, kann ich die gerne hier einfügen. Nur weiß ich nicht wie das funktkioniert • Wenn ich die Rente ermittelt habe, wird diese dann noch inflationsbereinigt. Jährlich um 2,2 %. Zur Berechnung der Rentenlücke nehme bzw. wollte ich mein letztes Gehalt heranziehen und hiervon einen Abschlag von 10-25 % vornehmen. Diese Variante halte ich für am sinnvollsten. Zum einem ist der Bedarf in der Zukunft nur sehr schwer zu schätzen. Wer weiß schon was es beispielsweise alles Neues in 30-40 Jahren gibt und was dieses kostet wird? Vor 30 Jahren hätte niemand sein Smartphone in seinem Bedarf als Rentner berücksichtigt. Zum anderen habe ich mit meinem letzten Gehalt hoffentlich gut leben können und kann dies dann wohl auch als Rentner mit einer ähnlich hohen Rente. • Nehme ich mein letztes Brutto- oder Nettogehalt? • An dieser Stelle muss ich dann aber auch die jährlichen Tarifanpassungen berücksichtigen. Mein Problem ist an dieser Stelle folgendes: Letztes Bruttogehalt gemäß Tarifvertrag angenommen = 4.500 Euro Letztes Nettogehalt mit Hilfe eines Gehaltsrechners = 2.580 Euro Jetzt berücksichtige ich die jährliche Tarifanpassung von angenommen 1,25 %, 20 Jahre lang. Dies habe ich einfach auch für das Nettogehalt gemacht. Letztes Bruttogehalt gemäß Tarifvertrag angenommen = 5.769 Euro Letztes Nettogehalt mit Hilfe eines Gehaltsrechners = 3.307 Euro • Jetzt muss ich doch auch dieses Gehalt nochmals inflationsbereinigen? Inflationsbereinigt (jährlich um 2,2%): Letztes Bruttogehalt gemäß Tarifvertrag angenommen = 3.851 Euro Letztes Nettogehalt mit Hilfe eines Gehaltsrechners = 2.208 Euro • Durch die Inflationsbereinigung habe ich dann aber weniger Geld zur Verfügung, als ich heute mit einem Bruttogehalt von angenommen 3.700 € (2.206 €) habe. Dabei verdiene ich 800 Euro mehr (3.700 zu 4.500). • Rechnerisch ist dies ja schon korrekt, jedoch kann dies ja nicht der Realität entsprechen. • Wie würdet ihr da vorgehen? So ich hoffe, ich habe meine Ausführungen nicht zu kompliziert gestaltet und ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen. Bin über jede Kritik dankbar. Schon mal besten Dank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 21, 2015 Also ich kann dir nur empfehlen, dich nicht an einer Rentenlückenberechnung aufzuhängen. Das ist für einen 32jährigen reine Kaffeesatzleserei. Mal so ein paar Dinge, die du nicht kennen kannst ... - steuerliche Grundlagen im Rentenalter - Rentenanpassung über 35 Jahre und danach - Wert pro Entgeltpunkt über 35 Jahre und danach - Inflationsentwicklung über 35 Jahre und danach - tatsächlicher Rentenbedarf in 35 Jahren und danach - Entwicklung des Rentenniveaus nach Auslaufen des politischen Deckels ab 2030 ... usw. usf. ... Selbst wenn du eine Rechnung mit Musterannahmen aus deiner Sicht "korrekt" erstellst, es ist das Papier nicht wert. Von daher, spar dir die Mühe. Ein Gespräch in einer der örtlichen Geschäftsstellen der DRV gehört aber zum Pflichtprogramm eines bis 45jährigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 21, 2015 Über Deine zukünftige Gehaltsentwicklung kann man nur spekulieren. Wer soll denn irgendwie vorhersagen können, welche berufliche Entwicklung Du haben wirst und was das finanziell bedeuten wird. Selbst wenn alles ganz in geordneten Bahnen ablaufen sollte, kann es immer noch passieren, dass sich das Gehaltsgefüge für Deinen Beruf in 20 Jahren verschoben hat. Da das ganze noch sehr weit in der Zukunft liegt, kannst Du wirklich nur sehr grob rechnen. Ich würde mich mit den ganzen Gehaltssteigerungen und der Inflation gar nicht herumschlagen sondern schlicht mit den Zahlen von heute rechnen. Mehr als eine grobe Abschätzung kannst Du ohnehin nicht machen. 1) Schau wie viele Entgeltpunkte Du heute bekommst pro Arbeitsjahr (ca. 1,25) und multipliziere das mit der Anzahl Deiner Arbeitsjahre (35). Das ganze dann multipliziert mit den 29,xx Euro, die jeder Entgeltpunkt wert ist. Das (1285 Euro) sollte in etwa die untere Grenze darstellen was brutto rauskommen wird bei Deiner Rente im Wert von heute. Voraussetzung das Rentensystem wird nicht noch weiter beschnitten und Du entwickelst Dich beruflich ein klein wenig weiter, um die zukünftigen Rentenkürzungen auszugleichen. Wenn Du eine steile Karriere hinlegst, ist diese Schätzung natürlich zu vorsichtig. 2) Jetzt musst Du schätzen wie viel Steuern und Sozialabgaben (KV+PV) bei Rentenzahlung von der Bruttorente abgehen werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es weniger als 25 % sein werden, aber vielleicht bist Du optimistischer? Bleiben nach meiner Rechnung rund 960 Euro Nettorente. 3) Von Deinen 2200 Euro netto verbrauchst Du aktuell 1700 Euro zum Leben. Soviel brauchst Du, um Deinen aktuellen Lebensstandard zu halten. Also einfach von den 1700 Euro die zukünftige Nettorente abziehen und die Differenz als Rentenlücke betrachten. Da kommen bei mir 737 Euro mit heutigem Wert raus. Wenn Du 100 Euro weniger sparst im Monat wäre die Lücke entsprechend um 100 Euro größer. 4) Im letzten Schritt musst Du ausrechnen wie viel aus 737 Euro mit 35 Jahren Inflation wird. Wieder musst Du eine Annahme treffen. 2 % 2,5 % oder mehr? Wenn ich mit 2,5 % Inflation rechne müsstest Du in 35 Jahren eine Lücke von 1750 Euro abdecken, die jedes Jahr mit der Inflation wachsen soll. Werden es 3 % Inflation wäre die Lücke aber schon 2073 Euro groß. Zugegeben alles etwas vereinfacht gerechnet aber bei der Unmenge an Annahmen die zu treffen sind, wird es auch bei "genauer" Rechnung nicht wirklich genauer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 21, 2015 · bearbeitet Juli 21, 2015 von polydeikes Zugegeben alles etwas vereinfacht gerechnet aber bei der Unmenge an Annahmen die zu treffen sind, wird es auch bei "genauer" Rechnung nicht wirklich genauer. Es wird so oder so nie brauchbar. Vor 50/55 braucht man gar nicht anfangen solche Rechnungen anzustellen. Ist zwar mal ganz nett sich eine Orientierung durch einen solchen Überschlag zu holen (ala Gefühl entwickeln), aber es bleibt eine wertlose Rechnung. (und nein, ich habe nichts gegen solche Überschläge, gestehe denen aber halt keinerlei Wert zu) Nur ein paar Beispiele aus den Annahmen zum Überschlag (wobei ich denke, dass dir das eh klar ist, dem TO aber vielleicht nicht): Voraussetzung das Rentensystem wird nicht noch weiter beschnitten ... Das hieße ja zwangsläufig, dass der § 154 Abs. 3 SGB VI positiv bis spätestens 2030 abgewendet oder erweitert werden müsste. Sorry, halte ich für mutig gegen die bisherige Gesetzgebung im Sinne einer Hoffnung auf Verbesserung zu spekulieren. MMn kann man so schlichtweg nicht rechnen mit Renteneintritt nach 2030. Jetzt musst Du schätzen wie viel Steuern und Sozialabgaben (KV+PV) bei Rentenzahlung von der Bruttorente abgehen werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es weniger als 25 % sein werden, aber vielleicht bist Du optimistischer? Allein der KVdR Beitragssatz auf gesetzliche Renten liegt heute ja schon bei 8,2 %. Blieben noch 16,8 % für Steuern übrig. Von Deinen 2200 Euro netto verbrauchst Du aktuell 1700 Euro zum Leben. Und das kann sich in 35 Jahren noch beliebig in jede Richtung ändern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 21, 2015 Voraussetzung das Rentensystem wird nicht noch weiter beschnitten ... Das hieße ja zwangsläufig, dass der § 154 Abs. 3 SGB VI positiv bis spätestens 2030 abgewendet oder erweitert werden müsste. Sorry, halte ich für mutig gegen die bisherige Gesetzgebung im Sinne einer Hoffnung auf Verbesserung zu spekulieren. MMn kann man so schlichtweg nicht rechnen mit Renteneintritt nach 2030. Hier hast Du den Teil weg gelassen mit dem die Absenkung des Rentenbeitrags über einen moderaten beruflichen Aufstieg ausgeglichen werden soll. Aber wie ich schon sagte, alles nur ein sehr grober Überschlag. Ich habe für mich selbst die letzten 10 Jahre vor dem Ende meiner beruflichen Tätigkeit so eine Rechnung regelmäßig durchgeführt, um zu wissen, ob das ganze hin kommt. Natürlich wird es immer ungenauer, je weiter man vom Renteneintritt entfernt ist. Ganz ohne eine Zielgröße kann man schlecht handeln da verstehe ich den TO schon. Entweder man macht zu viel oder man macht zu wenig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 21, 2015 · bearbeitet Juli 21, 2015 von polydeikes Ganz ohne eine Zielgröße kann man schlecht handeln da verstehe ich den TO schon. Entweder man macht zu viel oder man macht zu wenig. Oder ich formuliere es mal anders: 500 Euro mtl. werden aktuell nicht verkonsumiert. Inwiefern wirkt sich ein wie auch immer gearteter Überschlag hinsichtlich einer "Rentenlücke" aus? Wird dann mehr oder weniger konsumiert? Mehr oder weniger gespart? Beeinflußt es die Zielrendite mit entsprechenden Folgen? Ehrlich gesagt glaube ich an absolut nichts davon. Aber Glaubensdiskussionen soll man ja den Gläubigen überlassen. Für meinen Teil würde ich mich damit begnügen aktuell das Bestmögliche aus den gegebenen Voraussetzungen zu machen, wie auch immer das rein individuell aussehen mag. --- Und ja, ich versteh das Grundanliegen auch, klaro. --- Hier hast Du den Teil weg gelassen mit dem die Absenkung des Rentenbeitrags über einen moderaten beruflichen Aufstieg ausgeglichen werden soll. Und der setzt ja auch wieder die Annahme voraus, dass die Gehaltsentwicklung oberhalb der des Durchschnittsverdieners liegt. Wobei der Punkt für bestimmte Qualifikationen dann durchaus doch sehr wahrscheinlich ist. --- Entweder man macht zu viel oder man macht zu wenig. Am Ende vom Leben noch Geld über zu haben, ist zumindest mal unproblematischer als andersrum. Meine Denkweise zielt darauf ab dann zu planen, wenn man planen kann. Und das halte ich mit mehr als 10-15 Jahren vor Rentenbeginn nicht wirklich für möglich. (du bist da in einer komfortableren Ausgangssituation diesbezüglich gewesen, du konntest planen ... und mit der Planung auch was anfangen, was ich für den insgesamt wichtigeren Teil halte) --- Sry für das ganze Nacheditieren, bin a weng runter mit der Konzentration aber kann nicht pennen bei der Hitze. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 21, 2015 Aber genau das ist doch der Ansatz des TO er will wissen, ob er mehr sparen muss oder ob es bereits zu viel ist und er sich mehr leisten könnte. Einfach immer das Maximum zu tun ist auch nicht der Weisheit letzter Schluss. 2.3 was ich für Altersvorsorge ausgeben möchte werde ich entscheiden, nachdem ich meine Rentenlücke ermittelt habe. Und der setzt ja auch wieder die Annahme voraus, dass die Gehaltsentwicklung oberhalb der des Durchschnittsverdieners liegt. Wobei der Punkt für bestimmte Qualifikationen dann durchaus doch sehr wahrscheinlich ist. Die Annahme, dass der TO noch eine gewisse berufliche Laufbahn vor sich hat, hat er ja selbst so dargelegt. Ich habe keinen Grund das in Frage zu stellen. Sein Verdienst liegt jetzt bereits oberhalb des Durchschnitts und ich gehe davon aus, dass es dort auch bleibt sofern er von Schicksalsschlägen verschont bleibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 21, 2015 Die Annahme, dass der TO noch eine gewisse berufliche Laufbahn vor sich hat, hat er ja selbst so dargelegt. Ich habe keinen Grund das in Frage zu stellen. Sein Verdienst liegt jetzt bereits oberhalb des Durchschnitts und ich gehe davon aus, dass es dort auch bleibt sofern er von Schicksalsschlägen verschont bleibt. Moment, wir reden aneinander vorbei. Maßgeblich ist doch die Gehaltsentwicklung und er redet vom öffentlichen Dienst. Womit ja an und für sich zumindest für die Vergangenheit eine Gehaltsentwicklung oberhalb des Durchschnitts nicht stattgefunden hat, somit auch kein Gewinn im Sinne der Rentenformel möglich war. Siehe bspw.: http://oeffentlicher-dienst.info/vergleich/entwicklung1/gehaltsentwicklung-1.png Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 22, 2015 Und zwar bin ich im öffentlichen Dienst tätig und habe dort einen ganz ordentlichen Tarifvertrag. Dieser sieht alle x Jahre vor, in die nächste Stufe zu kommen. Weiterhin werde ich auch ganz sicher nicht in meiner jetzigen Entgeltgruppe bleiben (Stellenbewertung). Nichts gewisses weiß man nicht ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paddy Juli 22, 2015 Vielen Dank für eure Beiträge zu meinem Thread. Bin gestern Abend dann gleich schlafen gegangen und jetzt auch schon gleich in der Arbeit. Werde demnach erst heute Abend wieder zur Diskussion dazustoßen. Vieles bestätigt auch meine ersten Annahmen, dass das Ganze nicht wirklich leicht zu berechnen ist. Meine Idee war es, zumindest nach den heutigen Erkenntnissen eine Prognose zu wagen. Und dies halte ich nach wie vor für wichtig. Ich kann doch jetzt nicht weitere 20 Jahre vor mir her dümpeln und dann mal schauen, ob ich noch was für meine Rente machen muss. Da kann es bereits zu spät sein bzw man muss sehr hohe Beiträge sparen. Ich weiß, etwas überspitzt formuliert Ob ich tatsächlich die Entwicklung nehme, wie ihn der Tarifvertrag vorsieht, weiß man tatsächlich nicht. Jedoch bin ich mir sicher, eine Entgeltstufe aufzurutschen. Dies wird in spätestens 2 Jahren der Fall sein. Ist einfach so vorgesehen. Und der Rest geht nach Berufsjahren. Ob es in 10 Jahren noch eine Entgeltstufe wird, okay Zukunftsmusik. Meine Stelle ist übrigens mit E11 bzw E12 bewertet und ich bin zu Beginn erst in E10. Ich möchte einfach wissen, ob ich neben dieser Pflichtversicherung zur bAV noch zusätzlich etwas in die freiwillige bAV einzahlen soll. Dort gibt es immerhin garantierte 2,25% Ich meine das der Rechner zur Pflichtversicherung, sofern mein Gehalt über die gesamte Laufzeit gleich bleibt, 600 Euro an garantierter Rente voraussagt. Ich korrigiere dies, sofern ich mich täusche. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Juli 22, 2015 · bearbeitet Juli 22, 2015 von odensee 2.1 32 Jahre alt, Single, keine Kinder Mich wundert, dass weder Sapine noch polydeikes darauf angesprungen sind. Neben allen Unwägbarkeiten, auf die die beiden zur Recht eingegangen sind, ist das eine der größten "Unbekannten" in deiner Rechnung. Ich habe (56 Jahre alt, ebenfalls ÖD) noch nie meine Rentenlücke berechnet... und wenn ich das vor 10 Jahren, also mit 46 und damit deutlich älter als du jetzt, gemacht hätte, wäre die Berechnung heute Makulatur (Änderung des Familienstandes...) Ich würde an deiner Stelle, wenn du dir in jungen Jahren schon Gedanken machst, erstmal an die wesentlichen Risiken denken, auch im öffentlichen Dienst kann man berufsunfähig werden. Dann prüfen, ob ein Aufstocken der bAV (ist das die VBL?) sinnvoll ist, prüfen, ob Riester sinnvoll ist. Wenn dann noch was übrig bleibt: nach Anleitung hier aus dem Forum selber Rücklagen bilden. Ob die für dein Alter sind, oder für ein Haus, in dem du in 10 Jahren mit deiner 5-köpfigen Familie lebst, sieht man später. ... hat sich überschnitten mit meinem Beitrag... Und dies halte ich nach wie vor für wichtig. Ich kann doch jetzt nicht weitere 20 Jahre vor mir her dümpeln und dann mal schauen, ob ich noch was für meine Rente machen muss. Da kann es bereits zu spät sein bzw man muss sehr hohe Beiträge sparen. Ich weiß, etwas überspitzt formuliert Du kannst (und solltest) auch Rücklagen bilden, ohne die Rentenlücke zu kennen. Es zwingt dich niemand zum Dümpeln Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 22, 2015 Ich meine das der Rechner zur Pflichtversicherung, sofern mein Gehalt über die gesamte Laufzeit gleich bleibt, 600 Euro an garantierter Rente voraussagt. Ich korrigiere dies, sofern ich mich täusche. Die Pflichtversicherung hat keine echte garantierte Rente, es ist ein überwiegend umlagefinanziertes System, weitgehend ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung. Sprich, schaun ma mal was rauskommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paddy Juli 22, 2015 Okay, vielleicht habe ich mich auch durch die Medien etc mit der Rentenlücke zu sehr beeinflussen lassen. BU habe ich hier zunächst extra nicht angesprochen, da es für mich sehr schwer wird eile abzuschließen. Habe ich hier mit dem einen oder anderen Kollegen auch schon besprochen gehabt. Momentan bin ich auch in Behandlung, nichts dramatisches, aber behandelt wird es. Daher denke ich ist ein Abschluss ausgeschlossen. Ich bin über die KVBW versichert. Und wenn ich eine freiwillige Versicherung dort abschließe, dann wohl ohne Riester und Entgeltumwandlung. Aller Voraussicht werde ich in den nächsten Jahren die BMG der KV knacken und daher keine Vorteile aus den KV-Beitrag ziehen. Wenn ich ohne entsprechender Förderung bei der KVBW mein Geld zusätzlich anlege, dürfte ich doch als Rentner keine KV-Beiträge davon zu zahlen haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Juli 22, 2015 Aller Voraussicht werde ich in den nächsten Jahren die BMG der KV knacken und daher keine Vorteile aus den KV-Beitrag ziehen. Bist du dir sicher? Dazu müsstest du (wenn dieser Rechner: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/tr/2015?id=tv-l-pr-2015a stimmt) in E12 Stufe 4 sein. Bis du da bist, kann aber die BBMG noch steigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paddy Juli 22, 2015 Nach meinem Verständnis reicht E11 Stufe 4 hierfür aus. Die Jahressonderzahlung wird auch berücksichtigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 22, 2015 · bearbeitet Juli 22, 2015 von polydeikes Hast du bedacht, dass die bAV Beiträge noch abgezogen werden? Bspw. Brutto 51.000 ... - bAV 2.000 ... 49.000 ... bbg KV 49.500 -> rutscht wieder unter die BBG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paddy Juli 22, 2015 Bei der Pflichtversicherung habe ich momentan nur einen Anteil von 6 Euro in etwa zu zahlen. Bei der freiwilligen Versicherung müsste ich dies dann noch berücksichtigen. mit der genannten Entgeltstufe lege ich 1.134 Euro über der BBMG. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fireball84 Juli 22, 2015 · bearbeitet Juli 22, 2015 von Fireball84 Ob ich tatsächlich die Entwicklung nehme, wie ihn der Tarifvertrag vorsieht, weiß man tatsächlich nicht. Jedoch bin ich mir sicher, eine Entgeltstufe aufzurutschen. Dies wird in spätestens 2 Jahren der Fall sein. Ist einfach so vorgesehen. Und der Rest geht nach Berufsjahren. Ob es in 10 Jahren noch eine Entgeltstufe wird, okay Zukunftsmusik. Meine Stelle ist übrigens mit E11 bzw E12 bewertet und ich bin zu Beginn erst in E10. Ich möchte einfach wissen, ob ich neben dieser Pflichtversicherung zur bAV noch zusätzlich etwas in die freiwillige bAV einzahlen soll. Dort gibt es immerhin garantierte 2,25% Ich meine das der Rechner zur Pflichtversicherung, sofern mein Gehalt über die gesamte Laufzeit gleich bleibt, 600 Euro an garantierter Rente voraussagt. Ich korrigiere dies, sofern ich mich täusche. 600 € brutto, da geht noch einiges an Steuern und SV-Beiträgen ab. Ich bin über die KVBW versichert. Und wenn ich eine freiwillige Versicherung dort abschließe, dann wohl ohne Riester und Entgeltumwandlung. Aller Voraussicht werde ich in den nächsten Jahren die BMG der KV knacken und daher keine Vorteile aus den KV-Beitrag ziehen. Wenn ich ohne entsprechender Förderung bei der KVBW mein Geld zusätzlich anlege, dürfte ich doch als Rentner keine KV-Beiträge davon zu zahlen haben. Eine freiwillige berufliche Altersvorsorge ohne Förderung durch Riester oder EntUmw? Und dann am Ende von der ungeförderten Rente dennoch die SV-Beiträge (+Steuern) abgezogen zu bekommen? Hm ... nun ja ... ob sich das lohnt?! *Rest gelöscht, da schon beantwortet* Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paddy Juli 22, 2015 Das von der Rente aus der Pflichtversicherung noch Steuern und KV ist mir bewusst, dennoch danke für den Hinweis. Ich beziehe mich auf die BBMG für die KV, für die noch Beiträge erhoben werden, nicht um in eine PKV zu wechseln. Das war noch nie mein Plan. Und dafür reicht E11/4 aus. Ich war der Meinung, dass wenn ich meine freiwillige bAV bei der KVBW aus dem Nettoeinkommen finanziere, dass dann auch keine KV-Beiträge anfallen und nur der Ertragsanteil versteuert werden muss. Weiß dazu jemand genaueres? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 22, 2015 Ich war der Meinung, dass wenn ich meine freiwillige bAV bei der KVBW aus dem Nettoeinkommen finanziere, dass dann auch keine KV-Beiträge anfallen und nur der Ertragsanteil versteuert werden muss. Der Finanzierungsweg ist eher irrelevant, die Versicherungsnehmer / Versicherte Person Eigenschaften bestimmen die Behandlung der Bezüge. IdR wirst du bei bAV Konstruktionen immer KV Beiträge auf die Leistungen zahlen müssen, Ausnahmen bestätigen die Regel. Du kannst mit google bspw. mal bzgl. der Unart "Riester bAV" recherchieren, da tun es auch erstmal Finanztip und Co. und es sollte zur Verdeutlichung im ersten Schritt reichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paddy Juli 22, 2015 Ich habe etwas im Bedingungsheft zur Einkommensteuer gefunden. Sofern nicht geförderte Beiträge eingezahlt wurden, müssen die Leistungen daraus nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Zur Krankenversicherung habe ich allerdings nichts gefunden. Riestern kann ich bei der KVBW auch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 22, 2015 Die konkrete Behandlung im Sinne der Sozialabgaben ergibt sich aus dem SGB V. (§§229 und 248) Das wird dir aber nur bedingt helfen, da die tatsächliche Rechtssprechung für unterschiedliche Konstellationen erheblich komplexer ist. Siehe eben mein vorhergehender Post ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Juli 22, 2015 Ich habe etwas im Bedingungsheft zur Einkommensteuer gefunden. Sofern nicht geförderte Beiträge eingezahlt wurden, müssen die Leistungen daraus nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Zur Krankenversicherung habe ich allerdings nichts gefunden. Riestern kann ich bei der KVBW auch. Es wurde ja auch schon von anderen gesagt: Spare Dir das errechnen der Rentenlücke und Prognosen für so lange Zeiträum. Das ist sinnlos. Genausowenig Sinn macht es, irgendwelche Steuersätze oder Sozialversicherungsbeitragssätze 35 Jahre in die Zukunft fortzuschreiben. Steuersätze können erhöht, Verbeitragsgrundlagen verbreitert und Gesetze geändert werden. Auch eine Prognose der Gehaltsentwicklung ist unseriös. Wenn der Staat warum auch immer in eine Krise kommt, wirst Du im ÖD auch nicht einfach dein Gehalt und die Gehaltssteigerung fortschreiben können. Man wird dann einfach im ÖD auf die Gehaltsbremse treten (noch stärker als in den letzten Jahren). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paddy Juli 22, 2015 Hi polydeikes, zum großartigen googlen bin noch nicht gekommen... Kommt noch Entschuldigung andjessi, natürlich schaue ich wie welche Versicherung besteuert wird und ob auf die Rentenleisung noch Kav-Beiträge anfallen. Wenn ich etwas neu abschließe, kann ich wohl nur die jetzigen Gegebenheiten berücksichtigen. Ansonsten kann ich auch irgendetwas blind abschließen... Den Rest übe ich schon verstanden, Gehaltsentwicklung etc. So ich das bisher verstanden habe, ist die freiwillige bAV bei meinem Versorger aus ungeförderten Beiträgen vergleichbar mit einer normalen privaten Rentenversicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 22, 2015 · bearbeitet Juli 22, 2015 von polydeikes Um vielleicht zusammenfassend die Hinweise darzustellen: Mehr oder weniger animieren dich alle am Thread Beteiligten zum eigenverantwortlichen Vermögensaufbau. Und das kann sowohl losgelöst von der Konsum vs. AV Unterscheidung passieren, als eben auch im Kontext. Will meinen: Es ist deine freie Entscheidung, was du in Folge deines Vermögensaufbaus verkonsumierst und was nicht. Dafür bist du erheblich flexibler und auch die Chancen hinsichtlich der erzielbaren Rendite sind erheblich höher. Grundsätzlich gehört mMn zumindest die Betrachtung der Langlebigkeitsproblematik dazu (kann man sich dafür, dagegen oder für Aufschub entscheiden). Aber ganz sicher nicht anhand allein des "Angebots" eine Versorgungseinrichtung. So ich das bisher verstanden habe, ist die freiwillige bAV bei meinem Versorger aus ungeförderten Beiträgen vergleichbar mit einer normalen privaten Rentenversicherung. Nur steuerlich und nur dann, wenn keine Förderung erfolgt (also aus dem Netto gezahlt wird). Und dann macht bAV keinen Sinn ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag