LustigePerson Juli 15, 2015 Nicht verkaufen zwischen Ende des Geschäftsjahres und der Veröffentlichung des Jahresabschlusses (auf der sicheren Seite: Veröffentlichung im Bundesanzeiger abwarten, diese muß innerhalb von 4 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen), zwischen Veröffentlichung und dem nächsten Jahresabschluß gibt es keine Probleme Warum sollte man das nicht tun? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chart Juli 15, 2015 Aber Privatanleger machen ja nur einen Bruchteil der Kundschaft aus. Eben, der Markt in Deutschland ist doch winzig klein, dass sich der Aufand anscheinend nicht rechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juli 15, 2015 Nicht verkaufen zwischen Ende des Geschäftsjahres und der Veröffentlichung des Jahresabschlusses (auf der sicheren Seite: Veröffentlichung im Bundesanzeiger abwarten, diese muß innerhalb von 4 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen), zwischen Veröffentlichung und dem nächsten Jahresabschluß gibt es keine Probleme Warum sollte man das nicht tun? Beim Verkauf eines Fonds nach dem Geschäftsjahresende und vor Publikation des Geschäftsberichts kann aufgrund der nicht vorliegenden Steuerdaten eine Schätzung der Erträge vorgenommen werden. Man zahlt also ggf. einen zu hohen Schätzbetrag, der später per Steuererklärung wieder zurückzuholen ist. Quelle: http://www.finanzfrage.net und andere Quellen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
millionendieb Juli 16, 2015 Zu den thesaurierenden habe ich nochmal eine Frage. Man könnte diese ja einmal im Jahr verkaufen und direkt wieder kaufen um den Sparerfreibetrag zu nutzen. Was muss man dabei beachten, ich habe irgendwie im Hinterkopf, dass man das nicht vor Ende des Geschäftsjahr machen darf oder irgendwie so? Nicht verkaufen zwischen Ende des Geschäftsjahres und der Veröffentlichung des Jahresabschlusses (auf der sicheren Seite: Veröffentlichung im Bundesanzeiger abwarten, diese muß innerhalb von 4 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen), zwischen Veröffentlichung und dem nächsten Jahresabschluß gibt es keine Probleme Vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
capatect Juli 17, 2015 Wenn jetzt ComStage, db x-trackers oder iShares sagen würden: "wir passen darauf auf, dass dieser ETF steuereinfach bleibt", wäre das ein Argument. Mein Link Mein Link Zitat db-x Frage 2: Weshalb gibt es eine Ausschüttung zum Jahresende?Bisher gab es bei den ausschüttenden Anteilsklassen nur unterjährige Zahlungen, d.h. während des Bilanzjahres. Somit wurdees notwendig, am Jahresende zu reinvestieren, was den Produkten trotz Dividendenzahlung einen reinvestierendenFondscharakter gab. Dies führte jedoch zu einer umständlichen Besteuerung für (deutsche) Privatkunden, welche durch eine Ausschüttung zum Jahresende deutlich vereinfacht wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Juli 17, 2015 · bearbeitet Juli 17, 2015 von tyr Aber Privatanleger machen ja nur einen Bruchteil der Kundschaft aus. Eben, der Markt in Deutschland ist doch winzig klein, dass sich der Aufand anscheinend nicht rechnet. Immerhin rund 20% des Finanzvermögens deutscher Privathaushalte sind in Aktien, Anleihen und Investmentfonds angelegt: http://m.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/sparer-legen-ihr-geld-nur-ungern-in-aktien-an-13356189.html Davon 8,5 Prozentpunkte Fondsanteil. 421 Milliarden Euro waren das Anfang 2015. Winzig klein ist das m. E. nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
millionendieb Juli 19, 2015 Und wieviel von den 8,5% Fonds in ETF ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Juli 20, 2015 · bearbeitet Juli 20, 2015 von tyr Das Argument war, dass der Markt (deutscher Privatanleger) winzig klein ist und sich das Angebot von dauerhaft steuereinfachen ETFs daher nicht rechnen würde. Bei der Größenordnung von über 1.000 Milliarden Euro an bereits in Fonds und Wertpapieren allgemein investierten Ersparnissen von deutschen Privathaushalten habe ich eine andere Definition von winzig klein. Selbst wenn der Anteil von ETFs an den 421 Milliarden Euro, die in Fonds investiert sind, noch gering ist, das Potenzial für in Deutschland für Privatanleger zugelassene ETFs ist alles andere als winzig klein. Werbung machen die Medien und z. B. auch wir hier zur Genüge. Die Aussagen von db x-trackers und Comstage zeigen zudem, dass der Bedarf steuereinfacher ETF für deutsche Privatanleger von den KAG wahrgenommen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Leonhard_E Juli 20, 2015 Das Argument war, dass der Markt (deutscher Privatanleger) winzig klein ist und sich das Angebot von dauerhaft steuereinfachen ETFs daher nicht rechnen würde. Bei der Größenordnung von über 1.000 Milliarden Euro an bereits in Fonds und Wertpapieren allgemein investierten Ersparnissen von deutschen Privathaushalten habe ich eine andere Definition von winzig klein. Selbst wenn der Anteil von ETFs an den 421 Milliarden Euro, die in Fonds investiert sind, noch gering ist, das Potenzial für in Deutschland für Privatanleger zugelassene ETFs ist alles andere als winzig klein. Werbung machen die Medien und z. B. auch wir hier zur Genüge. Die Aussagen von db x-trackers und Comstage zeigen zudem, dass der Bedarf steuereinfacher ETF für deutsche Privatanleger von den KAG wahrgenommen wird. Habe erst vor wenigen Wochen gehöhrt, dass der Privatkunden Anteil am ETF Geschäft irgendwo bei 5% liegt. Das ist für mich "klein". Welche Aussage von Comstage gibt es? db x-trackers ist ja hier verlinkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Juli 20, 2015 Es gab mal eine Präsentation von Comstage zum Thema Steuern und Privatanlegern. Wurde hier im Forum diskutiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Juli 20, 2015 · bearbeitet Juli 20, 2015 von Raccoon Ich schmeiss mal den LU0274208692 / DBX1MW in die Runde, ist ein ausl. thes. Swapper der bisher keine ausschüttungsgleichen Erträge hatte. Zwar hat DWAM den MSCI Europe (und einige andere) von synth auf repl umgestellt, aber beim MSCI World denke ich wäre das zu teuer da sie schon den IE00BK1PV551 haben stufe ich die Gefahr einer Umstellung als niedrig ein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
millionendieb August 3, 2016 Warum sollte man das nicht tun? Beim Verkauf eines Fonds nach dem Geschäftsjahresende und vor Publikation des Geschäftsberichts kann aufgrund der nicht vorliegenden Steuerdaten eine Schätzung der Erträge vorgenommen werden. Man zahlt also ggf. einen zu hohen Schätzbetrag, der später per Steuererklärung wieder zurückzuholen ist. Quelle: http://www.finanzfrage.net und andere Quellen Geschieht das automatisch in Form von einem Abgleich gezahlte Steuern minus Steuerlast oder muss man da extra Positionen ausfüllen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
millionendieb August 11, 2016 Beim Verkauf eines Fonds nach dem Geschäftsjahresende und vor Publikation des Geschäftsberichts kann aufgrund der nicht vorliegenden Steuerdaten eine Schätzung der Erträge vorgenommen werden. Man zahlt also ggf. einen zu hohen Schätzbetrag, der später per Steuererklärung wieder zurückzuholen ist. Quelle: http://www.finanzfrage.net und andere Quellen Geschieht das automatisch in Form von einem Abgleich gezahlte Steuern minus Steuerlast oder muss man da extra Positionen ausfüllen? push Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mumintroll August 16, 2016 Geschieht das automatisch in Form von einem Abgleich gezahlte Steuern minus Steuerlast oder muss man da extra Positionen ausfüllen? push Mir ist diese Thematik letztes Jahr beim Verkauf eines Fonds auf die Füße gefallen. Es wurde in der Verkaufsabrechnung ein "Schätzwert gem. §7 Abs.1 Nr.3 Satz 1 und 2 InvStG" angegeben und zur Berechnung der Steuer verwendet. Als dann die Erträge veröffentlicht waren habe ich die 1822 um eine Neuabrechnung gebeten, und damit war das Thema für mich erledigt. Wie es aber aussieht, wenn man sich die auf der Schätzung basierten zuviel gezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückholen muss, kann ich leider nicht sagen. Vermutlich geht das aus der Steuerbescheinigung hervor, die man jährlich erhält und ohnehin in der Anlage KAP einträgt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Leonhard_E August 16, 2016 push Mir ist diese Thematik letztes Jahr beim Verkauf eines Fonds auf die Füße gefallen. Es wurde in der Verkaufsabrechnung ein "Schätzwert gem. §7 Abs.1 Nr.3 Satz 1 und 2 InvStG" angegeben und zur Berechnung der Steuer verwendet. Als dann die Erträge veröffentlicht waren habe ich die 1822 um eine Neuabrechnung gebeten, und damit war das Thema für mich erledigt. Wie es aber aussieht, wenn man sich die auf der Schätzung basierten zuviel gezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückholen muss, kann ich leider nicht sagen. Vermutlich geht das aus der Steuerbescheinigung hervor, die man jährlich erhält und ohnehin in der Anlage KAP einträgt. Welcher Fonds war das? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mumintroll August 17, 2016 · bearbeitet August 17, 2016 von Mumintroll Welcher Fonds war das? Das war dieser hier: LU0152980495 Ich hatte ihn wegen der Steuerproblematik aus meinem Depot geworfen, obwohl er mir ursprünglich gut gefallen hatte und auch ganz gut gelaufen war. Edit: Das ist natürlich kein MSCI World, mir ging es nur um die Problematik des Verkaufs zwischen Ende des Geschäftsjahres und Veröffentlichung der Erträge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
millionendieb August 17, 2016 Mir ist diese Thematik letztes Jahr beim Verkauf eines Fonds auf die Füße gefallen. Es wurde in der Verkaufsabrechnung ein "Schätzwert gem. §7 Abs.1 Nr.3 Satz 1 und 2 InvStG" angegeben und zur Berechnung der Steuer verwendet. Als dann die Erträge veröffentlicht waren habe ich die 1822 um eine Neuabrechnung gebeten, und damit war das Thema für mich erledigt. Wie es aber aussieht, wenn man sich die auf der Schätzung basierten zuviel gezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückholen muss, kann ich leider nicht sagen. Vermutlich geht das aus der Steuerbescheinigung hervor, die man jährlich erhält und ohnehin in der Anlage KAP einträgt. Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag