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Batman_BU

bei der BU geht es um soviel Geld - sry aber hole Dir einen Experten! Die Versicherung lacht dich sonst nur aus.

 

Vllt hast DU sogar schon Fehler gemacht, da Du BU beantragt hast ohne Hilfe eines Experten.

 

Ok, das kann natürlich sein. :-(

 

 

Danke an alle, ich halte euch mal auf dem Laufenden und danke auch für die Schleichwerbung.

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Batman_BU

Die Klinik hat Mitte September eine andauernde 100% BU bestätigt und eine positive Prognose gestellt, sodass bis Ende November mit einer Arbeitsfähigkeit gerechnet werden kann, sofern therapeutische Behandlung erfolgt.

 

 

Endlich das machen, was ich in meinem Post vom Juli als letztes geschrieben hatte: Professionelle Hilfe ins Boot holen - es gibt Versicherungsberater, die sind auf sowas spezialisiert.

Anwalt? Nur einer, der wirklich Ahnung von der Materie hat.

 

Alles andere ist m.E. Gewurstel - wünsche Euch trotzdem viel Erfolg!

 

Es ist leider bei psychischen Erkrankungen vieles nicht nachvollziehbar, was der Erkrankte so macht. Auf andere verlassen ist da so ein schwieriges Thema... auch wenn es total sinnvoll wäre.

Dieser Ablehungsbescheid hat nun wachgerüttelt - leider auch die Depressionen wieder verstärkt.

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Batman_BU

Statusupdate für Interessierte:

 

Das Einschalten eines Fachanwaltes hatte zur Folge, dass die Versicherung ein Vergleichsangebot abgegeben hat.

Gemeinsam mit dem Anwalt wurde ein modifiziertes Angebot erstellt, dass die Versicherung unter Änderung einiger Punkte annehmen würde.

 

Kern: Die Versicherung zahlt ohne Anerkenntnis einer Rechtsschuld für etwa 36 Monate die vereinbarte BU-Rente nebst Beitragsaussetzung.

 

2 Knackpunkte:

 

1. Die Versicherung möchte bei erneuter AU/BU den Status des aktuellen Jobs als "Messlatte" festlegen. Dieser stellt deutlich weniger Leistungsanforderungen bei entsprechender geringerer Bezahlung. Gem. Bedingungswerk würde aber eigentlich der jeweils ausgeübte Job vor Erkrankung die Messlatte sein.

 

 

Beispielhafter Ablauf:

  1. Geschäftsführer
  2. Erkrankt in 2015
  3. arbeitsfähig ab Januar 2016
  4. Neuer Job "Spezialist XY" ab Januar 2016
  5. Rentenleistung für 3 Jahre neben neuem Job seit Beginn Erkrankung
  6. Neuer Job "Geschäftsführer" in 2020
  7. erneute (gleiche) Erkrankung in 2022
  8. Versicherung verweist auf Job als "Spezialist XY" und beruft sich auf Vergleich, nachdem dieser Beruf und nicht der aktuelle Job die Messlatte für BU wäre

Korrekt?

Oder gilt dann wieder das Bedingungswerk?

 

2. Das Vergleichsangebot erscheint recht hoch und ohne viel Gegenwehr zustande gekommen zu sein. Nun wäre es natürlich Spekulation, ob die Chancen eigentlich besser stünden.

Aber: Dicker Spatz in der Hand ggü. Taube auf dem Dach.

 

Die Rentenleistung ermöglichen durch die finanzielle Absicherung eine stressfreiere berufliche Neuorientierung.

 

 

Die Themen werden auf jeden Fall noch mit dem Anwalt diskutiert.

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polydeikes

Zw. dem urspr. Thread und heute liegen Monate. Zu prüfen ist, ob die Person heute objektiv bedingungsgem. BU ist (AU Leistungen sieht der Altvertrag nicht vor). Wenn sie objektiv BU ist, das medizinisch nachgewiesen werden kann, gibt es kein Grund für ein Vergleichsangebot.

 

Und objektiv ergibt sich aus der Dauer 6 Monate (bereits) nicht mehr den ursprünglichen Beruf aus gesundheitlichen Gründen ausgeübt haben zu können.

 

Das Spiel mit den Tätigkeiten ist ein bekanntes VWB Problem, dass sich auch bei Anerkennung in den Bedingungen durch eine entsprechend ergänzende Klausel in der Nachprüfung wieder findet (Bedingungen bis Sep. 2015, danach nicht mehr).

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Batman_BU
· bearbeitet von Batman_BU

Zw. dem urspr. Thread und heute liegen Monate. Zu prüfen ist, ob die Person heute objektiv bedingungsgem. BU ist (AU Leistungen sieht der Altvertrag nicht vor). Wenn sie objektiv BU ist, das medizinisch nachgewiesen werden kann, gibt es kein Grund für ein Vergleichsangebot.

 

Und objektiv ergibt sich aus der Dauer 6 Monate (bereits) nicht mehr den ursprünglichen Beruf aus gesundheitlichen Gründen ausgeübt haben zu können.

 

Das Spiel mit den Tätigkeiten ist ein bekanntes VWB Problem, dass sich auch bei Anerkennung in den Bedingungen durch eine entsprechend ergänzende Klausel in der Nachprüfung wieder findet (Bedingungen bis Sep. 2015, danach nicht mehr).

 

Danke, bis zum Wiedereintritt in einen Job sind fast neun Monate vergangen (es lag jeweils eine AU Bescheinigung vor), der Arbeitslohn ist rund 40% niedriger als vorher. -> Objektiv BU gem Bedingungswerk zumindest für den Zeitraum. Für die Zeit danach ist zu prüfen, ob der alte Job wieder ausgeübt werden könnte.

 

Dann stellt sich mir die Frage, wie lange eine Versicherung normalerweise in so einer Situation zahlt. Man spricht ja davon, dass sich der Lebensstandard an die neuen Bedingungen anpasst und nicht bis zur Rente gezahlt wird. Sind da 3 Jahre legitim? Gibt es da irgendwelche Informationen?

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