Lattenzaun Juli 7, 2015 Hallo Zusammen, 2. Basisangaben zur persönlichen Situation 2.1 Alter / Familienstand / Kinder / geplanter Renteneintritt - 21 / ledig /geplanter Renteneintritt mit 67 2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig - Groß und AUßenhadelskaufmann in Ausbildung/ 10000Euro / 200€ 2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt - 50 2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten - Risikobereitschaft ist vorhanden und Verluste bereiten mir kein Kopfzerbrechen. / Es sollte aber ein gesunder Mix aus mehreren Anlageklassen vorhanden sein. 2.5 bisherige Risikovorsorge - Privathaftpflichtversicherung Familie 3. Das 3-Säulenmodell und bisherige Ansprüche 3.1 Gesetzliche Rente keine 3.2 kapitalbasierende, staatlich geförderte Rente wie Riester, Rürup, Eichel - Riester hab ich nicht 3.3 Arbeitgeberfinanzierte Rente (bAV), AVWL-Zahlung möglich ? - nein 3.4 private Vorsorge aus Eigenmitteln (Lebensversicherungen, Fonds, ETFs usw. bei Fondspolicen bitte die WKN / ISIN des Fonds angeben) - fondsgebundene RV bei Stuttgarter Versicherung / Laufzeit seit 2015 bia 2060 / Beitrag 50€ 3.5 Zusammenfassung / Umrechnung in monatliches Rentenäquivalent 3.6 benötigte Rente und erwartete Rentenlücke nach bisheriger Kalkulation bis jetzt rießig da keine Ansprüche 4. Sonstige Vermögenssituation (Wünsche und Ziele) sparen vielleicht auf ein Studium Suche nach einer BU: Vorschlag ist HDI Ego top: Beitragsdynamik 3% Leistungsdynamik 1% Rente: 1000Euro bis Alter 65 Preis: 38 Euro irgendwas keine abstrakte Verweisung nach einiger Zeit ohne Job Nachversicherungsgarantie verkürzter Diagnosezeitraum Leistung von Anfang Eintritt BU Die Sache mit den Verkehrsdelikten hab ich nicht richtig verstanden warum das wichtig sein könnte (bin kein Raser, eher der gemütliche Fahrer) wollte nochmal eine unabhängigere Meinung ob es irgendetwas bestimmtes zu den Bedingungen zu wissen gibt, bzw. etwas womit ich den Makler nochmal konfrontieren sollte... Danke im vorraus! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 7, 2015 · bearbeitet Juli 7, 2015 von polydeikes Die Schwächen der HDI sehe ich vor allem im Bereich einer Selbstständigkeit oder freiberuflichen Tätigkeit. Bzgl. Verkehrsdelikte und HDI, Par 315 c StGB Abs. 1 Satz 2 lesen und dich fragen, ob das für dich evtl. relevant ist. Die genannten Kriterien sind absolut Blabla, das erfüllen gefühlte 90 % der Tarife. Aber die Gestaltung ist in Ordnung, würde nur beim ohnehin mäßigen Anfangsumfang 5 % statt 3 % Beitragsdynamik nehmen. 1 % Leistungsdynamik geht in Ordnung, alternativ Versicherer mit besseren Überschüssen nach Eintritt des Leistungsfalles nehmen. Würde in dem Kontext hier mind. mal LV1871 und Bayerische "querprüfen". Steht im tatsächlichen Vergleich (Bedingungen statt so blabla Kriterien) die persönliche Präferenz weiter auf HDI, dann ist das in Ordnung. In der geschilderten Konstellation machst du aber mit den 2015er HDI Bedingungen auch nicht wirklich viel falsch. Ob man ne Fondspolice bei der Stuttgarter in deiner Konstellation braucht, das bezweifle ich mehr. --- edit: Das "Sparen auf ein Studium" überlesen. Den Punkt sollte man bei der HDI dann doch mal prüfen und bspw. die Regelung einer Alte Leipziger gegenüberstellen ... sprich was passiert bei einer BU als Student. Lass es dir erläutern ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lattenzaun Juli 7, 2015 Bezüglich Dynamik und niedrigem Anfangsbetrag habe ich doch die Nachversicherungsgarantie waren glaub 100%in den ersten fünf Jahren ereignissunabhängig oder werfe ich grad was durcheinander? das ist ein guter Einwand mit dem Studium, hatte ich nicht bedacht... Kann man pauschal Versicherer mit hohen Überschüssen nennen? Bzw. gibt es andere Überschusszahlungen in der Beitragsverrechnung als in der Leistungsphase? Was denkst du bezüglich der Stuttgarter ist dieses Produkt nicht gut oder nur nicht passend zu meiner Situation? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 7, 2015 · bearbeitet Juli 7, 2015 von polydeikes Bzgl. Fondspolice generell mal das hier lesen: https://www.wertpapier-forum.de/topic/46796-etf-sparplan-mit-versicherungsmantel/?do=findComment&comment=966130 Insofern du nicht wenigstens deine Freibeträge ausgeschöpft hast, brauchst du generell nicht über Fondspolicen nachdenken. --- Überschüsse: Bitte nicht die Überschüsse einer Kapitalversicherung (gespeist va. durch Anlageüberschüsse) mit denen einer BU im Leistungsfall (gespeist durch Kosten- und Risikoüberschüsse) verwechseln. Aber dein Makler kann da sicherlich auf das Thema eingehen. --- (Beitrags-)Dynamiken sind quasi auch das Recht zur Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Nur eben im Ggs zu ereignisabhängigen und -unabhängigen NVG schleichend, dafür ohne Einschränkungen und dauerhaft. Ich halte es generell für empfehlenswert so hoch wie möglich ran zu gehen. Ob man dann auch jede einzelne Dynamik mitnimmt, andere Frage. --- Den Punkt mit dem Studium hätte ich beinahe auch überlesen. Generell sollte eine BU zu diversen zukünftigen Lebenssituationen ebenfalls passen und wenn du jetzt schon "planst", dann prüfe den Punkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 7, 2015 Wg. Überschüssen noch kurz: Par 13 Abs.1 und 2 des zweiten Teils der HDI Bedingungen prüfen und mal mit anderen Gesellschaften, bspw. den oben genannten vergleichen. Dann sollte deutlich werden, warum die Regelungen der HDI nicht "optimal" bzgl. dieses Punktes sind. Aber das zählt in den Bereich Luxusprobleme und ist nun eher nicht existenziell ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 8, 2015 Bezüglich Dynamik und niedrigem Anfangsbetrag habe ich doch die Nachversicherungsgarantie waren glaub 100%in den ersten fünf Jahren ereignissunabhängig oder werfe ich grad was durcheinander? Nein,das ist schon richtig.Nachversicherungen (ob mit oder ohne Ereignis) sind aber bis maximal 30.000€ Jahresrente möglich.Das kann auskömmlich sein,muss es aber nicht.Und ab diesem Rahmen hast du dann nur noch die Möglichkeit,über dynamische Erhöhungen anzupassen.Daher wäre auch mein Tip,die Dynamik so hoch wie möglich zu wählen.Bei der HDI müsstest du auch nur jedes 5. Angebot annehmen,das ließe sich also sehr komfortabel steuern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lattenzaun Juli 17, 2015 · bearbeitet Juli 17, 2015 von Lattenzaun das mit der Dynamik macht Sinn, werde ich als Wunsch äußern... nachdem ich mich durch die untiefen des Forums gewühlt habe, will ich euch einen Kriterien-Katalog vorlegen und um eventuelle Ergänzungen bitten: · Verkehrsdelikte: unwichtig · Beitragszahlungsprobleme:unwichtig · Selbstständigkeit: Nicht auszuschließen · Student: Nicht auszuschließen · Befristetes Anerkenntnis: nicht ganz so wichtig · Infektionsklausel (für med. Personal): unwichtig · Arztanordnungsklausel: nicht ganz so wichtig · Regelungen zur Nachversicherung: Ereignisunabhängig ist interessant · Ausscheiden aus dem Berufsleben für einen gewissen Zeitraum: wichtig · Unterschiede zwischen Erst- und Nachprüfung: sollte keine geben (warum denn auch?) · Abstrakte Verweisung: wichtig · Konkrete Verweisung (Definition der Lebensstellung: sollte klar geregelt sein HDI fällt nach dieser Prüfung durch weil: Die konkrete Verweisung kommt in der Nachprüfung und dann keine Grenzen bei der zumutbaren Einkommensreduzierung Bei Studenten geht die HDI ja sehr interessante Wege mit der Vorabklärung des Anforderungsprofils^^ aber wie gesagt wegen der Verweisung ohne Begrenzung... -------------------- die Bayrische raus, da nach 5Jahren die abstrakte Verweisbarkeit wieder gegeben ist ---------------- LV 1871 habe ich in einem anderen Thread gelesen das sie nicht so toll für Studenten ist, hat jemand da konkret was nicht optimal ist? Soll ich mir auch da noch ein Angebot machen lassen? Zur AL lasse ich mir auf jeden Fall mal ein Angebot machen, hatte eigentlich erwähnt das ich eventuell studieren will, weiß nicht warum darauf nicht eingegangen wurde... Und fals ich doch mal Selbstständig werden sollte ist dei AL soweit ich gelesen habe ja auch vorne mit dabei Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 17, 2015 Die konkrete Verweisung kommt in der Nachprüfung und dann keine Grenzen bei der zumutbaren Einkommensreduzierung Falsch, bleibt erhalten. die Bayrische raus, da nach 5Jahren die abstrakte Verweisbarkeit wieder gegeben ist Fragwürdig, da Arbeitslosigkeit generell ohne Frist wieder eingeschlossen. Somit wäre nur nicht abgesichert, bspw. Sinnkrise, auswandern nach Nepal für mehr als 5 Jahre ... ob das wirklich ein Problem ist? LV 1871 habe ich in einem anderen Thread gelesen das sie nicht so toll für Studenten ist, hat jemand da konkret was nicht optimal ist? Soll ich mir auch da noch ein Angebot machen lassen? Jain. Für den Studenten bietet die AL zunächst mal die Musterregelung, eine klarere Berufsdefinition findest du nicht. Wenn du ein paar Tage wartest, wirst du auch im neuen "BU How to ..." einen Abschnitt dazu lesen können. An dieser Musterregelung muss ich zunächst mal jeder andere Anbieter messen. Das ist für die LV1871 insofern schwierig, als das der Student da mit keinem Wort drin steht. Heißt: Verweisbarkeit auf die Studierfähigkeit ... suboptimal. Es ist aber nicht katatstrophal im Vergleich zu Erwerbsunfähigkeitsregeln, welche in Bedingungen und im Versicherungsschein dokumentiert sein können, Beispiel Allianz. --- Grundsätzlich kann ich deine Meinung zu den Kriterien nicht teilen. Aber natürlich sind diese individuell. Bin dennoch so dreist und frage zumindest bei einem Punkt mal nach: · Arztanordnungsklausel: nicht ganz so wichtig Aus meiner Sicht einer der wichtigsten Punkte überhaupt, da dieser Punkt Leistungswahrscheinlichkeit und Zeitpunkt einer Leistung mit am stärksten beeinflußt. Warum siehst du das anders? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Juli 17, 2015 · bearbeitet Juli 17, 2015 von Peter Wolnitza das mit der Dynamik macht Sinn, werde ich als Wunsch äußern... Moin, das ist kein Wunsch.... DU legst fest (im Rahmen dessen, was der Versicherer anbietet), wie hoch die Dynamik sein soll. Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Immer so hoch wie möglich! nachdem ich mich durch die untiefen des Forums gewühlt habe, will ich euch einen Kriterien-Katalog vorlegen und um eventuelle Ergänzungen bitten: · Verkehrsdelikte: unwichtig Google mal nach "via sicura" - vermittelt Dir evtl. eine andere Sichtweise, wenn Du siehst, wie schnell Du in der Schweiz im Bereich der vorsätzlichen Straftat bist, nur als Anregung. · Beitragszahlungsprobleme:unwichtig · Selbstständigkeit: Nicht auszuschließen · Student: Nicht auszuschließen · Befristetes Anerkenntnis: nicht ganz so wichtig · Infektionsklausel (für med. Personal): unwichtig · Arztanordnungsklausel: nicht ganz so wichtig Bis auf den letzten Punkt soweit einverstanden: Unterstütze grade einen Kollegen im Leistungsfall mit einem Versicherer (Sicherheit im Zeichn der Ruine...) Da ergeben sich für den Versicherer interessante Verzögerungstaktiken, wenn die Arztanordnungsklausel nicht sauber definiert ist: Nicht erst im Falle der Nachprüfung! - der genannte Versicherer argumentiert sinngemäss: Wir würden unsere Leistungspflicht ja anerkennen, sind aber der Ansicht Therapie X oder Behandlung Y kann hier eine BU verhindern. Leider hat es der Kollege versäumt, hier dem Versicherer gleich den Zahn zu ziehen. Daher: Drauf achten, dass die Arztanordnungsklausel möglichst wasserdicht ist oder gar nicht erst in den Bedingungen drinne steht. · Regelungen zur Nachversicherung: Ereignisunabhängig ist interessant · Ausscheiden aus dem Berufsleben für einen gewissen Zeitraum: wichtig · Unterschiede zwischen Erst- und Nachprüfung: sollte keine geben (warum denn auch?) · Abstrakte Verweisung: wichtig · Konkrete Verweisung (Definition der Lebensstellung: sollte klar geregelt sein HDI fällt nach dieser Prüfung durch weil: Die konkrete Verweisung kommt in der Nachprüfung und dann keine Grenzen bei der zumutbaren Einkommensreduzierung Hier tust Du dem HDI ein wenig Unrecht - hat @polydeikes ja schon richtig geschrieben Bei Studenten geht die HDI ja sehr interessante Wege mit der Vorabklärung des Anforderungsprofils^^ aber wie gesagt wegen der Verweisung ohne Begrenzung... -------------------- die Bayrische raus, da nach 5Jahren die abstrakte Verweisbarkeit wieder gegeben ist ---------------- LV 1871 habe ich in einem anderen Thread gelesen das sie nicht so toll für Studenten ist, hat jemand da konkret was nicht optimal ist? Soll ich mir auch da noch ein Angebot machen lassen? Zur AL lasse ich mir auf jeden Fall mal ein Angebot machen, hatte eigentlich erwähnt das ich eventuell studieren will, weiß nicht warum darauf nicht eingegangen wurde... Und fals ich doch mal Selbstständig werden sollte ist dei AL soweit ich gelesen habe ja auch vorne mit dabei m.E. solltestt Du Dir die Regelungen der A.L. nochmal zu Gemüte führen: - Student = Beruf - ab der zweiten Hälfte der Regelstudienzeit im Rahmen der konkreten Verweisung Berücksichtigung eines "durchschnittlich mit dem Studium erreichbaren" Berufes ...oder so ähnlich -> eigentlich ne faire Regelung Viel Erfolg Sorry für das späte EDIT: Vorrübergehendes Ausscheiden, aktuelles Beispiel aus meinem Kundenkreis. Tochter bei DB beschäftigt, Mutter schwer krank, Tochter nimmt "Auszeit", um Mutter bis zum Ende zu pflegen...geplant ist ein Jahr.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lattenzaun Juli 17, 2015 · bearbeitet Juli 17, 2015 von Lattenzaun Die konkrete Verweisung kommt in der Nachprüfung und dann keine Grenzen bei der zumutbaren Einkommensreduzierung Falsch, bleibt erhalten. Es steht doch Verzicht in der Erstprüfung... In einem anderen Thread hast du geschrieben, dass dieser Verzicht nur für 6 Monate gilt, daraus folgere ich es kann dann konkret verwiesen werden. Ich hab nachgelesen(ob verstanden steht auf einem anderen Stern^^), §7 Regelt dann die Nachprüfung und da stehen die Krtiterien: max 20% einkommensreduzierung etc. besonders interessant das Ganze bezieht sich auf seit dem BU_Eintritt erlente neue Fähigkeiten, heißt das alle Fähigkeiten die ich vorher Erworben habe und mit denen ich noch Arbeiten kann nicht zählen? die Bayrische raus, da nach 5Jahren die abstrakte Verweisbarkeit wieder gegeben ist Fragwürdig, da Arbeitslosigkeit generell ohne Frist wieder eingeschlossen. Somit wäre nur nicht abgesichert, bspw. Sinnkrise, auswandern nach Nepal für mehr als 5 Jahre ... ob das wirklich ein Problem ist? Als Frau wäre es wohl wahrscheinlicher mal +5Jahre raus zu sein, in meinem Fall gibt es da aber schon auch Gründe (Weltumrundung etc.) welche diesen Zeitraum überstrapazieren könnten... --- Grundsätzlich kann ich deine Meinung zu den Kriterien nicht teilen. Aber natürlich sind diese individuell. Bin dennoch so dreist und frage zumindest bei einem Punkt mal nach:· Arztanordnungsklausel: nicht ganz so wichtig Aus meiner Sicht einer der wichtigsten Punkte überhaupt, da dieser Punkt Leistungswahrscheinlichkeit und Zeitpunkt einer Leistung mit am stärksten beeinflußt. Warum siehst du das anders? Mir wurde diese Klausel so erklärt: Das VU hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn ich mich medizinischen Maßnahmen verweigere, wichtig ist daher das beschrieben wird was "zumutbar" ist, Warum finde ich das nicht schlimm? Naja ist ja auch in meinem Interesse nicht BU zu werden/sein, sollte es Maßnahmen geben, welche meine Gesundheit verbessern würde ich sie doch auch ergreifen... Während ich schreibe kommt mir ein Gedanke, wenn etwas angeordnet wird, bin ich dann erst nachdem die Behandlung nciht geklappt hat BU? Dann wäre das natürlich für die Zeit ein finanzielles Problem... Vllt sind meine Gedanken auch zu theoretisch und in der Praxis entstehen da gewaltige Stolpersteine... ------- Die befristeten Anerkentnis ist dir sicher auch noch ein Dorn im Auge Habe das mit der Beweislastumkehr so verstanden: Dann muss ich nach der Zeit ein Gutachten erstellen lassen (Kosten trage vermutlich ich ok nicht so toll aber noch kein KO Kriterium)... wenn ich dann nicht mehr BU bin(wäre doch gut für mich, könnte ich auch wieder abreiten) wäre ich nach so langer Zeit wahrscheinlich arbeitslos. Das einzige wäre dann ein finanzielles Problem bis ich eine Arbeit habe... Sollte ich aber immernoch BU sein kriege ich auch weiter Leistungen Unabhängig von der Auspärgung der einzelnen Kriterien, würdest du noch welche hinzufügen? Fals das in eurem BU how to vorkommt, warte ich auf jeden fall noch die Fertigstellung ab Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 17, 2015 · bearbeitet Juli 17, 2015 von polydeikes Es steht doch Verzicht in der Erstprüfung...In einem anderen Thread hast du geschrieben, dass dieser Verzicht nur für 6 Monate gilt, daraus folgere ich es kann dann konkret verwiesen werden. Korrekt. Ich hab nachgelesen(ob verstanden steht auf einem anderen Stern^^), §7 Regelt dann die Nachprüfung und da stehen die Krtiterien: max 20% einkommensreduzierung etc. besonders interessant das Ganze bezieht sich auf seit dem BU_Eintritt erlente neue Fähigkeiten, heißt das alle Fähigkeiten die ich vorher Erworben habe und mit denen ich noch Arbeiten kann nicht zählen? Nö, aber das ist auch wirklich ein schwieriger Punkt, vor allem auch bei den zwei Bedingungsteilen der HDI. Das hier steht im §7 ... Nachprüfung ... (1) Nach Eintritt unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit im Sinne des § 2 bzw. den Wegfall der Leistungspflicht nach § 1 Absatz 5 nachzuprüfen; insbesondere können wir auch einen Nachweis verlangen, dass die versicherte Person noch lebt. Im §2 hast du die Einkommensreduzierung drin. Nun hast du völlig richtig erkannt, es wird auf eine weitere Tätigkeit abgestellt. Das gibt es so zum Beispiel auch beim Volkswohlbund (ohne Wiedereinschluss der zumutbaren Einkommensreduzierung). Eine Tätigkeit, die du auf Basis neu erworbener Fähigkeiten ausüben könntest, insofern du sie tatsächlich ausübst (konkret). Das ist unvergleichlich blöd formuliert in den HDI Bedingungen: a) Die versicherte Person übt auf der Basis dieser neu erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse auch tatsächlich eine neue berufliche Tätigkeit aus Und hier wird es verwirrend ... b) Die versicherte Person kann auf Grund ihrer gesundheitlichen Verhältnisse diese Tätigkeit ausüben. Das "KANN" lässt die Alarmglocken schellen ... "huch, eine abstrakte Verweisung???" ... aber durch das "diese Tätigkeit" wird wieder auf "a)" und somit auf die konkrete Verweisung abgestellt. Und zu guter Letzt ... c) Diese ausgeübte berufliche Tätigkeit entspricht der Lebensstellung der versicherten Person zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit. Das ist dann der Fall, wenn die Vergütung für die neue berufliche Tätigkeit nicht spürbar unter dem Niveau der Vergütung für die berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit liegt. Bei diesem Vergleich entsprechen sich beide Lebensstellungen noch, wenn der Beruf zu einer Einkommensminderung von weniger als 20 % des Bruttoeinkommens führt. Sollte die künftige Rechtsprechung geringere Zumutbarkeitsgrenzen festlegen, würden diese Grenzen zu beachten sein. Und da hast du wieder deine fixe zumutbare Einkommensreduzierung für "diese Tätigkeit". --- Zugegeben, du hast dir eines der am garstigen zu lesenden Bedingungswerke ausgesucht. Es gibt mMn kaum was schlimmeres zum Lesen, punktuell kann vielleicht die AXA in der Beziehung noch mithalten. Nur im Gegensatz zur Axa ist der HDI ansich ein hochwertiges Bedingungswerk mit wenigen Schwachstellen gelungen, ungeachtet des fürchterlichen Aufbaus. ---- Als Frau wäre es wohl wahrscheinlicher mal +5Jahre raus zu sein, in meinem Fall gibt es da aber schon auch Gründe (Weltumrundung etc.) welche diesen Zeitraum überstrapazieren könnten... Dann wiederum richtig, dann hättest du dich - wenn dir das wichtig ist - auf einen der ganz wenigen TopTarife zwangsläufig festgelegt. --- Mir wurde diese Klausel so erklärt: Das VU hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn ich mich medizinischen Maßnahmen verweigere, wichtig ist daher das beschrieben wird was "zumutbar" ist, Warum finde ich das nicht schlimm? Naja ist ja auch in meinem Interesse nicht BU zu werden/sein, sollte es Maßnahmen geben, welche meine Gesundheit verbessern würde ich sie doch auch ergreifen... Oh mein Gott. Wenn das wirklich so erklärt wurde (und nicht nur du es falsch verstanden hast), nimm die Beine in die Hand und lauf so schnell du kannst. Du wirst nicht glücklich werden ... Wärend ich schreibe kommt mir ein Gedanke, wenn etwas angeordnet wird, bin ich dann erst nachdem die Behandlung nciht geklappt hat BU? Dann wäre das natürlich für die Zeit ein finanzielles Problem... Vllt sind meine Gedanken auch zu theoretisch und in der Praxis entstehen da gewaltige Stolpersteine... Och, es geht gar nicht (nur) um die Anordnung, das Teil heißt nur so. Es geht zum Beispiel um die Ausweitung auf Maßnahmen / Empfehlungen. Was, wenn der Arzt bspw. eine medizinische Diät anrät oder empfiehlt? Hey, wir reden hier von einer medizinischen Diät, die lecker Weightwatchervariante schafft schon kaum einer. Und selbstverständlich: Was die Arztanordnungsklausel zulässt, musst du erstmal über dich ergehen lassen bevor es Kohle gibt. Und im Zweifelsfall wird das an schlechten Arztanordnungsklausel auch ziemlich deutlich ... "Maßnahmen / Behandlungen / Empfehlungen ... ... ... die zumindest Aussicht auf Besserung bis zur Leistungsgrenze bieten ..." Und Nummer 3 ... dabei haben wir noch nicht über Toschläger wie die allgemeine Schadensminderungspflicht nach §242 BGB geredet ... :- --- Die befristeten Anerkentnis ist dir sicher auch noch ein Dorn im Auge Habe das mit der Beweislastumkehr so verstanden: Dann muss ich nach der Zeit ein Gutachten erstellen lassen (Kosten trage vermutlich ich ok nicht so toll aber noch kein KO Kriterium)... wenn ich dann nicht mehr BU bin(wäre doch gut für mich, könnte ich auch wieder abreiten) wäre ich nach so langer Zeit wahrscheinlich arbeitslos. Das einzige wäre dann ein finanzielles Problem bis ich eine Arbeit habe... Sollte ich aber immernoch BU sein kriege ich auch weiter Leistungen Naja. Ich persönlich seh das kritisch, aber nie existenziell. Witzig insofern du das how to ansprichst: Das haben wir so gemacht, dass sowohl ALEX als auch ich jeweils einen fest vorgegebenen Standpunkt vertreten mussten, unabhängig unserer persönlichen Meinung. Genau das würde dir in der Praxis passieren, 3 Vermittler ... 3 Meinungen. Unabhängig von der Auspärgung der einzelnen Kriterien, würdest du noch welche hinzufügen? Fals das in eurem BU how to vorkommt, warte ich auf jeden fall noch die Fertigstellung ab Es liegt in den letzten Zuckungen. Ist mit "Konsequenzen einer VVA" nur noch ein äußerst hässliches Thema übrig, an dem wir uns grad die Zähne ausbeißen. edit ... naja ... und die Checkliste liegt noch zur Genehmigung beim Forencheffe ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lattenzaun Juli 22, 2015 gebe zu, dass ich irgendwann mit Informationen überladen war und daher gehe ich davon aus, dass mir auch die Arztanordnungsklausel besser erklärt worden ist Da hab ich mir ja ein mächtiges Bedingungswerk ausgesucht^^ Danke für die Erklärung ich glaube da hätte ich lange gesucht^^ Du meintest das wäre der einzige Tarif ohne die Verweisbarkeit nach 5Jahren... Rein hypothetisch wenn eine Frau wegen Schwangerschaft aufhört zu arbeiten, dann noch ein Kind bekommt und bisschen zu Hause bleibt sind ja schnell mal 5Jahre vergangen... --------------------- Habe bisschen bezüglich Fondspolicen gelesen. Habe eine Rechnung gemacht, vielleicht erkennt ihr einen Fehler: Rahmenbedingungen, Fondspolice kostet 1,5% p.a. (Effektivkosten bei der Stuttgarter) Es werden immer 50Euro pro Monat für AV verwendet. Normale Performance 6,5% p.a. Fall A nur Police Performance 6,5% - 1,5% Versicherungsmantel= 5% p.a. 50Euro auf 45 Jahre Laufzeit = 98.415,22 Zinsen gesamt: 71.415,22 Euro die ich jetzt versteuern muss (die Hälfte der Kapitalertragssteuer richtig? ca.13%) Steuer 9283 Euro macht also ca. 90000 Euro am Schluss ------------------------------------------------------- Fall B Sparplan dann Police Die ersten 10 Jahre spare ich mit Sparplan 50 Euro pro Monat Performance 6,5% - 0,5% Fondskosten = 6% p.a. 50Euro auf 10 Jahre Laufzeit = 8.165,50 Euro Steuerfreibetrag darum keine Steuerabzüge ab dann kein Sparplan mehr sondern nurnoch Zinseszins: 8.165,50 Euro auf 35 Jahre = 52.378,79 Euro Zinsen 50.574,58 Steuerabzüge: 6.361,29 nach 45 Jahren durch Sparplan ca. 60.500Euro ---------- dazu jetzt Fondspolice Performance 6,5% - 1,5% Versicherungsmantel= 5% p.a. 50Euro auf 35 Jahre Laufzeit = 55.659,89 Zinsen gesamt: 34.659,89 Euro die ich jetzt versteuern muss Steuer 4505 Euro macht also ca. 51000 Euro am Schluss Zusammen mit Sparplan dann ca. 111.500 Euro --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hab ich das grob richtig gerechnet? Fals richtig macht die Kombi deutlich mehr Sinn Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 22, 2015 · bearbeitet Juli 22, 2015 von polydeikes Wieder bissel was vermischt. Die HDI erhält die ursprünglichen Prüfkriterien auch bei längerfristigem Ausscheiden aus dem Berufsleben. Sprich baut keine abstrakte Verweisung nach bspw. 3 oder 5 Jahren wieder ein. Erläuterungen hier: https://www.wertpapier-forum.de/topic/47001-berufsunfahigkeitsversicherung-tipps-und-tricks/?do=findComment&comment=971364 Ist aber nur einer von mehreren Tarifen mit dieser "Idealregelung". halt die Toptarife Die benannte Bayerische ist aber auch nicht weit weg davon, bspw. Arbeitslosigkeit wird generell wieder eingeschlossen. Einzelfallentscheidung wie häufig: Was will ich haben, was bin ich bereit zu zahlen dafür ... --- Ich muss gestehen, dass mir grad die Konzentration für die Rechnung fehlt und ich am Pad sitzr. Auf den ersten Blick sieht das aber leidlich stimmig aus. Wobei ich der Geschichte jetzt auch nicht sonderlich viel Bedeutung zugestehe. Eigenverantwortlich bist flexibler und hast ggf. schon daher ein "mehr" an Rendite als mit der Stuttgarter Fopo. Mit einer IR könnte man mehr machen, auch hinsichtlich steuerlicher Gestaltung durch Teilentnahmen. MMn für versiertere Anleger und relevante Summen unschlagbar. Für so Kleckerbeträge eher nen Cosmos flexiblen Vorsorgeplan. Hab die Stuttgarter zwar schon laaange nicht mehr geprüft, am Effektivkostenausweis zweifle ich aber ein wenig. Welche TER haben denn allein die gewählten Fonds? Welche Kickbacks gibt es ggf. und welche Pauschale? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
zwo50 Juli 22, 2015 Zinsen gesamt: 71.415,22 Euro die ich jetzt versteuern muss (die Hälfte der Kapitalertragssteuer richtig? ca.13%) Steuer 9283 Euro ist vermutlich unbedeutend, aber - nicht richtig "Es fällt keine Abgeltungsteuer an. Stattdessen wird nachgelagert die Hälfte der Erträge zum dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz herangezogen." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lattenzaun Juli 23, 2015 · bearbeitet Juli 23, 2015 von Lattenzaun anbei die relevante Stelle des Vertrags bezüglich Kosten der Fonds. Kickbacks bekomme ich. Was mir nicht mehr ganz klar ist, Bild stuttgarter1 ganz oben, da gehts um jährliche Kosten während Beitragszahlungsdauer 33 Euro (steht im Block Abschluss- und Vertriebskosten) . Drunter steht jährlich 45Euro Kosten davon Verwaltungskosten 33Euro Verwaltungskosten. Sind das die 33 von oben oder kommen die on top? Ansonsten Mantelkosten 0,48% im Vergleich zu 0,3% Interrisk empfinde ich noch für ok. Wieviel zahlt man bei der interrisk an fixen Kosten pro Jahr? Da glaube ich ist die Stuttgarter recht teuer... ---------------- Wenn ich im letzten Jahr eine Kapitalauszahlungen wünsche, steigt mein Steuersatz in diesem Jahr dann aufs Maximum? --------------- Welche steuerliche Gestaltung siehst du bei der Interrisk welche mir bei der Stuttgarter verwehrt bleibt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 23, 2015 Okay, halbe Wahrheit. Du bekommst einen Teil der Kickbacks ... außer beim Sicherungsfonds. da komplett. Die ausgewiesenen Effektivkosten suggerieren wahlweise einen bestimmten Anteil im Sicherungsfonds oder eine bestimmte Gewichtung. Sind schon von daher zu niedrig angesetzt. --- Abschlusskosten finanzieren die Vermittlervergütung, die Verwaltungskosten den Versicher. Ja, natürlich kommen die Verwaltungskosten oben drauf. Auf das Vermögen im freien Fondsteil mal eben 0,48 % Pauschale p.a.. Dazu 33 Euro p.a. für quasi die Vertrags-/Depotführung + 12 Euro Stückkosten = 45 fix. --- Die IR HFRV hätte bspw. nur 0,3 % Pauschale, aber volle Kickbacks ohne wenn und aber. Fixer Kostenteil hängt von der Gestaltung ab, bei laufender Beitragszahlung (doof) vergleichbar. Und den Sicherungsfonds kann man sich schenken. Ist aber völlig egal, du wirst wohl kaum ne Fondspolice brauchen im Moment. --- Die Kapitalauszahlung geht voll in die Progression. Daher sollte man grds. den Rentenbeginn nach hinten schieben und per Teilentnahmen steuerlich optimiert auszahlen lassen. Soweit ich mich erinnere, hatte die Stuttgarter Kosten für Teilentnahmen und man konnte nicht bis bspw. 85 verschieben. Leg ich aber nicht meine Hand ins Feuer für, sind grobe Erinnerungswerte, kann mich täuschen. --- Ein ETF Portfolio ala 50 Euro bekommst auch ab 0,3-0,4 % TER ... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lattenzaun Juli 31, 2015 · bearbeitet Juli 31, 2015 von Lattenzaun Habe mir deinen Thread über die HRFV angeschaut. Abschlusskosten finanzieren die Vermittlervergütung, die Verwaltungskosten den Versicher. Ja, natürlich kommen die Verwaltungskosten oben drauf. Auf das Vermögen im freien Fondsteil mal eben 0,48 % Pauschale p.a.. Dazu 33 Euro p.a. für quasi die Vertrags-/Depotführung + 12 Euro Stückkosten = 45 fix. --- Die IR HFRV hätte bspw. nur 0,3 % Pauschale, aber volle Kickbacks ohne wenn und aber. Fixer Kostenteil hängt von der Gestaltung ab, bei laufender Beitragszahlung (doof) vergleichbar. Und den Sicherungsfonds kann man sich schenken. Abschlusskosten gibts dort nicht, wenn ich das richtig verstanden habe... nur das Vermittlungshonorar in Höhe x. Im Vergleich zu 600Euro bei der Stuttgarter kann man sich das aber sicherlich leisten Bei der Stuttgarter folgt dann die 33Euro pro Jahr, welche auch an den Vermittler laufen, richtig? Bei der IR entfällt das. In deinem Beispiel sind die Verwaltungskosten bei der IR für 100Euro Beitrag, 4 Euro pro Monat plus diese 0,25 Euro pro 1000Euro, daher nochmal 0,025% Kosten pro Monat (meinstest du deshalb schwer vergleichbar weil die Kosten montalich steigen?) Diesen Posten gibt es bei der Stuttgarter nicht. Nehmen wir an da liegen 100000Euro drinne, dann macht das 25 Euro im Monat Verwaltungskosten on top... kleiner Nachteil wenn ich das richtig verstanden habe. Kosten für den Versicherungsmantel, Stuttgarter 0,48% p.a. Du schreibst HFRV hat 0,3% Kosten, konnte es in dem hochgeladenen Angebot allerdings nicht finden wo das steht... Kosten für Zuzahlung bei der Stuttgarter der gleiche Satz wie bei Erhöhung der Beitragssumme ( schätze auch wieder Vermittlungsgebühren etc.) Kosten HFRV 1% Bei meiner aktuellen Konstelation mit aktiven Fonds ganz klar der Nachteil durch nur anteilig erstattete Kickbacks bei der Stuttgarter... Beim Thema Fondsauswahl steht die Stuttgarter gut da, habe jetzt nicht genau verglichen wer da die Nase vorn hat, ist ja auch sehr subjektiv, welche Fonds man präferiert.... Die Kapitalauszahlung geht voll in die Progression. Daher sollte man grds. den Rentenbeginn nach hinten schieben und per Teilentnahmen steuerlich optimiert auszahlen lassen. Soweit ich mich erinnere, hatte die Stuttgarter Kosten für Teilentnahmen und man konnte nicht bis bspw. 85 verschieben. Leg ich aber nicht meine Hand ins Feuer für, sind grobe Erinnerungswerte, kann mich täuschen. --- Ein ETF Portfolio ala 50 Euro bekommst auch ab 0,3-0,4 % TER ... :- Aufschub bis 85Jahre ist auch möglich, zu den Kosten bei Teilentnahme habe ich nichts gefunden, vllt kannst du mal schauen Außer beim Punkt Verwaltungskosten hat die IR ganz klar die Nase vorn. Edit wovon wird der garantierte Rentenfaktor beeinflusst? ich habe ja eine Garantie drinn (das nicht sinnvoll weiß ich) für den nicht garantierten Teil habe ich einen Rentenfator von 23,84 EUR je 10000Euro Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 31, 2015 Du verwechselst da etwas. Die Stuttgarter hat 0,48 % Pauschale aber ohne vollständige Kickbacks, die IR 0,3 % Pauschale. / Der RF hängt in erster Linie vom Alter ab (und vom Rechnungszins und der Sterbetafel). Ich hab das Thema nur angerissen, um dir die konzeptionelle Problematik der Stuttgarter ggü. der IR Police aufzuzeigen. Für 50 Euro mtl. ist die IR (und jede andere Fopo) ziemlich uninteressant. Für diese Beträge (und nicht ausgeschöpfte Freibeträge) tut es ein ETF Sparplan über bspw. Comdirect. Sollen es aktive Fonds sein, benötigst du einen Anbieter, bei dem du die Kickbacks bekommst. Wenn es mehr Einzahlungen werden, kann bspw. die 500 Euro Aktion einer Diba interessant sein. Erst wenn du die Freibeträge ausgeschöpft hast UND p.a. an die 1500 besser 2000 in eine Police fließen könnten / sollten und du zudem an aktiven Fonds ganz oder teilweise festhalten möchtest, sollte man sich die IR Gestaltungsmöglichkeiten genauer anschauen. Meine Meinung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lattenzaun Juli 31, 2015 · bearbeitet Juli 31, 2015 von Lattenzaun Habe die Problematik verstanden. Aus Neugier hätte ich trotzdem noch ein paar Fragen Du verwechselst da etwas. Die Stuttgarter hat 0,48 % Pauschale aber ohne vollständige Kickbacks, die IR 0,3 % Pauschale. / Der RF hängt in erster Linie vom Alter ab (und vom Rechnungszins und der Sterbetafel). Ich hab das Thema nur angerissen, um dir die konzeptionelle Problematik der Stuttgarter ggü. der IR Police aufzuzeigen. Was meinst du mit Pauschale? Was beinhaltet diese? Liege ich bei dem Punkt der Verwaltungskosten mit 0,025% des Fondsvermögens falsch? Fals nicht ist das ja schon ein Sümmchen... Erst wenn du die Freibeträge ausgeschöpft hast UND p.a. an die 1500 besser 2000 in eine Police fließen könnten / sollten und du zudem an aktiven Fonds ganz oder teilweise festhalten möchtest, sollte man sich die IR Gestaltungsmöglichkeiten genauer anschauen. Meine Meinung. Freibeträge ausgeschöpft, dann scheitert es bis jetzt wohl eher an der möglichen Sparrate. Woran machst du diese Summe fest? Verhältnis der Kosten zum Wert oder sowass? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 31, 2015 Pauschale meint, dass der Versicherer jedes Jahr einen fixen Prozentsatz p.a. entnimmt. Rechne die IR x 12 und du landest bei 0,3. Die Stuttgarter nimmt halt 0,48 statt der 0,3. Einfaches Beispiel mit 0,3 / 0,48: Sind 1000 Euro drin, kostet es dich 3 Euro / 4,80 Euro. Sind 10.000 Euro drin, kostet es dich 30 Euro / 48 Euro. Dem ist die Kickbackdifferenz bei aktiven Fonds entgegenzustellen, die Kickbackhöhen der IR findest du im Geschäftsbericht der IR, sollte fix per google gehen. Pauschalen sind für den Versicherer natürlich langfristig lukrativer als bspw. einmalig 3 % / 4,8 % pro Beitrag. --- Die günstigste Variante mit der IR zu arbeiten sind Einmalzahlungen. Entweder direkt als Einmalbeitragsvariante mit späteren Einmalzahlungen oben drauf (Inkassokosten nur 0,5 %) ... oder eben kleine laufende + Einmalbeiträge (=deutlich teurer). Oder anders formuliert: Um das im "wpf like way" zu praktizieren, bedarf es halt mehr als 50 Euro mtl.. Muss es partue laufende Beitragszahlung sein, kann ggf. der flexible Vorsorgeplan Invest von Cosmos eine Alternative sein. Bloß bei aktiven Fonds gibt es da halt gar keine Kickbacks, dafür aber auch nur eine absolute jährliche Pauschale, statt einer prozentualen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 31, 2015 · bearbeitet Juli 31, 2015 von polydeikes Korrigiere mich, im 2014er GB sind nur die Überschüsse für SFRV und Co., nicht aber für die HFRV drin. Daher PDF anbei. Minimum als Ausgangsbetrag für die Einmalanlage sind 2500, ich hab einfach grad den FvS als einzelnen Fonds genommen für das Beispiel unserers Bierbrauers Max Muster. Du hast: 0,5 % Inkassokosten (12,5 Euro) 24 Euro Fixkosten p.a. 0,3 % p.a. vom Fondsguthaben als Pauschale Für Sonderzahlungen / Zuzahlungen fallen je Einzahlung einmal 1 % Inkassokosten an. Probleme: Es kommt noch eine Lizenzgebühr für die VDH Variante dazu (75+Mwst ...) und ein Honorar für den Vermittler. Damit bist du bei 1h Beratung im Sinne reiner Vermittlung (a ca. 150 Euro) + Lizenzgebühren in Relation zu den 2500 Euro für sich genommen halt relativ teuer dran.Bei Folgezahlungen und höheren Beträgen armortisiert sich das einfach schneller. GRF wären bei Alter 21 immerhin 25,8 ... möglicher RF 30,24. Zudem entfällt die Problematik mit dem Garantiefonds, den gibt es hier nicht. Hast also tatsächliche, freie Fondsauswahl. Kickback für den FvS sind hier bspw. 0,6 % statt der 0,51 % der Stuttgarter (vs 0 bei Cosmos). Auch das macht sich dann eben erst ab relevanteren Summen wirklich bemerkbar. Angebot_Leben_Max_Muster_0_60.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag