gstarrr Juli 6, 2015 Hallo zusammen, nach 5 Versicherungsjahren ist mir meine Rechtsschutz seitens des Versicherers ordentlich zum November dieses Jahres gekündigt worden. Ich hatte letztes Jahr leider 2 Schadensfälle, zuvor nur brav Beiträge gezahlt. Leider habe ich damals die Versicherung selbst ohne Makler abgeschlossen, d.h. es kam keine Vorwarnung. Auch auf die Bitte die Kündigung zurückzunehmen damit ich selbst kündigen kann, geht die Versicherung nicht ein. Begründung seitens Versicheres: "Im Sinne der Versichertengemeinschaft..." Darf/soll ich den Namen hier nennen? Es handelt sich um einen mehrfachen Testsieger, der fast ausschließlich Rechtsschutz anbietet. Nun würde ich mich aber gerne weiterversichern: Ist dies überhaupt möglich (Schäden letztes Jahr: 1x Kapitalrecht (rechtswidriger SCHUFA-Eintrag), aussergerichtlich gewonnen. 1x Spezial-Strafrecht, leider aussergerichtlich verloren). Könnte mir vorstellen, dass dies fast unmöglich ist, aber ggfs. gibt es Tricks (Ehepartner, Aktionen mit besonderen Fragestellungen, etc.)? Ich habe keine Lust 5 Makler anzuschreiben, die dann Dateneinsicht in den Schadensverlauf nehmen und dann am Schluss sagen: "Ah sorry, ne...das geht wirklich nicht", wenn per Makler dann müsste der/die schon im Voraus wissen, wie man so einen Fall wieder versichern kann. Falls das jemand weiß, bitte gerne Rückmeldung / PN. Danke und viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 6, 2015 Darf/soll ich den Namen hier nennen? Es handelt sich um einen mehrfachen Testsieger, der fast ausschließlich Rechtsschutz anbietet. Ich kann es mir denken.Ist irrelevant,was mich wundert ist die Tatsache,dass dir nicht die Möglichkeit einer Eigenkündigung zugesprochen wurde. Ist dies überhaupt möglich (Schäden letztes Jahr: 1x Kapitalrecht (rechtswidriger SCHUFA-Eintrag), aussergerichtlich gewonnen. 1x Spezial-Strafrecht, leider aussergerichtlich verloren). Grundsätzlich möglich.Wenn nicht "regulär",dann zumeist über die Vereinbarung einer hohen Selbstbeteiligung oder individuell vereinbarte Ausschlüsse (falls der Versicherer explizit bei dir in einem bestimmten Bereich ein erhöhtes Kostenrisiko vermutet oder aufgrund des Schadenverlaufes ableiten kann). Könnte mir vorstellen, dass dies fast unmöglich ist, aber ggfs. gibt es Tricks (Ehepartner, Aktionen mit besonderen Fragestellungen, etc.)? Geh mal davon aus,dass bei einer Mitversicherung auch nach bestehenden oder bestandenen Versicherungen des Partners gefragt wird.Um die Angabe wirst du nicht umhin kommen.Besondere Aktionen?Quasi analog zur BU ohne Gesundheitsprüfung?Wäre mir persönlich nicht bekannt. wenn per Makler dann müsste der/die schon im Voraus wissen, wie man so einen Fall wieder versichern kann. Das wird dir niemand seriös prognostizieren können,wenn der Vertragsverlauf nicht im Detail bekannt ist.Ich würde den Vermittler aber zunächst noch einmal auf den kündigenden Versicherer ansetzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gstarrr Juli 6, 2015 Grundsätzlich möglich.Wenn nicht "regulär",dann zumeist über die Vereinbarung einer hohen Selbstbeteiligung oder individuell vereinbarte Ausschlüsse (falls der Versicherer explizit bei dir in einem bestimmten Bereich ein erhöhtes Kostenrisiko vermutet oder aufgrund des Schadenverlaufes ableiten kann). Das wird dir niemand seriös prognostizieren können,wenn der Vertragsverlauf nicht im Detail bekannt ist.Ich würde den Vermittler aber zunächst noch einmal auf den kündigenden Versicherer ansetzen. Hi Matthew, danke für die Einschätzung. Das mit höherer Selbstbeteiligung und/oder Ausschlüsse wäre für mich i.O. und aus Risikobetrachtung des Versicherers nachvollziehbar. Ich bin PKV und habe eine nicht unerhebliche BU-Absicherung. Mir geht es speziell um die Absicherung ggfs. auf mich zukommender Anwalts-/Gerichtskosten falls hier mal Bedarf entstehen sollte. Ein 35-Euro Bussgeld würde ich nicht als Schadensfall melden ;-) Bist du selbst Vermittler/Makler? oder kannst mir jemand empfehlen für diese Angelenheit? Gern auch per PN. Danke nochmals. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 6, 2015 · bearbeitet Juli 6, 2015 von Matthew Pryor Das mit höherer Selbstbeteiligung und/oder Ausschlüsse wäre für mich i.O. und aus Risikobetrachtung des Versicherers nachvollziehbar. Ich würde das proaktiv dem Versicherer auch so anbieten.Ist zwar eigentlich Aufgabe eines kundenorientierten Versicherers,aber das will und muss nichts heißen.Dein Vorteil:Die Kündigung tritt erst zum November in Kraft.Erster Schritt sollte jetzt also sein,dem Versicherer ein entsprechendes Angebot deinerseits zu unterbreiten,um den Versicherer zu einer Rücknahme der ausgesprochenen Kündigung zu bewegen. Du wärst nicht der Erste,der sich von einem schlecht gelaunten Sachbearbeiter abspeisen lässt.Hartnäckig bleiben kann sich in diesem Fall auszahlen.Alternativ schon mal ausloten,ob ein anderer Versicherer dich nehmen würde. Ich bin PKV und habe eine nicht unerhebliche BU-Absicherung.Mir geht es speziell um die Absicherung ggfs. auf mich zukommender Anwalts-/Gerichtskosten falls hier mal Bedarf entstehen sollte. Dann würde es also primär um den Vertrags-RS gehen.Wenn du jetzt keinen Vermittler zur Hand hast,kann es durchaus auch nicht schaden,mal bei einer Agentur in der Nähe vorbeizuschauen und den Fall zu schildern.Aus meiner Sicht äußerst unwahrscheinlich,dass man das nicht noch gestemmt kriegt.Aber wie gesagt:Schritt 1 wäre der Weg über den jetzigen Versicherer. Wenn du möchtest,kannst du auch das Kündigungsschreiben des Versicherers anonymisiert hier einstellen.Oder mir per PN schicken.Hier einstellen wäre aber aus meiner Sicht besser,4 oder noch mehr Augen sehen in der Regel mehr als 2 und haben oft auch mehr Ideen . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gstarrr Juli 6, 2015 Danke für die Rückmeldung. Name der Versicherung teile ich Dir per PN mit Ein Maklerbüro in der Nähe kommt leider nicht in Frage. Ich wohne sehr ländlich und durch den bereits o.g. Schadensfall bin ich nicht daran interessiert, dass jemand der mich oder ggfs. Bekannte/Nachbarn etc. kennt Einblick in meinen Schadensverlauf bekommt Da wäre mir jemand mit mind. 200 km Sicherheitsabstand deutlich lieber ... Hier der Kündigungstext vom 23.06.2015 Sehr geehrter Herr xy, unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen wir den bestehenden Rechtsschutz-Versicherungsvertrag gemäß §8 der Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen zum Ablauf, dem 16.11.2015, 24.00 Uhr. Die ausgesprochene Kündigung hat keinen Einfluss auf die Regulierung bereits eingetragener, bzw. noch bis zum Ablauf künftig eingetretener Schadensfälle. Mit freundlichen Grüßen Vorstand Hier meine Antwort ein paar Tage danach: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihre ordentliche Kündigung zum Ablauf des aktuellen Versicherungsjahr erhalten. Unabhängig davon möchte ich mich hiermit nochmal für die prompte Unterstützung bei den Schäden im letzten Jahr bedanken. Dank der reibungslosen Deckungszusage Ihrerseits kann ich nun nach schlimmen Monaten endlich wieder positiv in die Zukunft blicken.Selbstverständlich kann ich die Konsequenz Ihrerseits im Hinblick auf die Versichertengemeinschaft nachvollziehen, dennoch möchte ich die Gelegenheit nicht ungenutzt lassen, um nachzufragen ob nicht doch die Möglichkeit einer Weiterversicherung besteht, gerne auch zu geänderten Konditionen (höherer Selbstbehalt). Ich hoffe sehr, dass ich Sie in nächster Zeit mit weiteren Schadensmeldungen verschonen kann. Falls dies von Ihrer Seite nicht möglich ist (was ich sehr bedauern würde), würde ich Sie jedoch um folgendes Bitten: Um meine Versicherbarkeit (und auch die meiner Frau und kleinem Kind) nicht vollständig zu gefährden, würde ich gerne selbst innerhalb der nächsten 14 Tage kündigen. Bitte ziehen Sie ihre Kündigung zurück damit ich Ihnen direkt im Anschluss meine Kündigung zukommen lassen kann. Wie bereits erwähnt, die Option der Weiterversicherung in Ihrem Unternehmen würde ich selbstverständlich bevorzugen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen xy Das Antwortschreiben auf meine Bitte habe ich leider aktuell nicht zur Hand, jedoch inhaltlich so viel: Weiterversicherung im Interesse der Versichertengemeinschaft nicht möglich. Rücknahme der Kündigung ebenfalls nicht möglich. Danke schonmal für die 2, 4 oder auch mehr Augen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 6, 2015 · bearbeitet Juli 6, 2015 von polydeikes Arag? - doch nicht Beim genannten Rechtsschutzversicherer scheidet die Variante Generalagentur leider aus, weitere Verträge können dort nicht bestehen ... insofern fehlen mMn die 2 üblichen Druckmittel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 6, 2015 Weiter im Prüfschema. Über wen oder was wurde der Vertrag abgeschlossen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gstarrr Juli 6, 2015 Weiter im Prüfschema. Über wen oder was wurde der Vertrag abgeschlossen? Von mir selbst direkt auf der Website. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 6, 2015 Puh. Hättest doch wenigstens Mr.Money oder so zwischengeschaltet. Die meisten von Alex genannten Optionen haben sich damit erledigt. Sehe ich auch nur noch den letzten wertvollen Tipp von Alex. Hartnäckig bleiben und anderen Sachbearbeiter probieren, ggf. telefonisch. Mehr fällt mir nicht ein im Moment, 4 Augenprinzip in dem Fall mal nutzlos, vielleicht jemand anderes ... . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 6, 2015 Rücknahme der Kündigung ebenfalls nicht möglich. Da liegt vielleicht der Hund begraben.Auch wenn dein Schreiben unmissverständlich formuliert sein mag,es soll doch tatsächlich Sachbearbeiter geben,die...nun ja.Ich würde ein weiteres mal Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und folgende Lösung anbieten:Du kündigst von dir aus,der Versicherer akzeptiert die ordentliche Kündigung zum Ablauf und zieht danach die durch ihn ausgesprochene Kündigung zurück. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gstarrr Juli 7, 2015 Rücknahme der Kündigung ebenfalls nicht möglich. Da liegt vielleicht der Hund begraben.Auch wenn dein Schreiben unmissverständlich formuliert sein mag,es soll doch tatsächlich Sachbearbeiter geben,die...nun ja.Ich würde ein weiteres mal Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und folgende Lösung anbieten:Du kündigst von dir aus,der Versicherer akzeptiert die ordentliche Kündigung zum Ablauf und zieht danach die durch ihn ausgesprochene Kündigung zurück. Danke für den Tipp, das werd ich versuchen, schlimmer kanns eh nicht mehr werden Einfach inhaltlich den o.g. 2 Zeiler kopieren und warten was passiert oder schon im Kündigungsschreiben nochmals um Rückzug der Kündigung seitens Versicherer bitten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 7, 2015 Hm...nun ist leider nicht bekannt,wie die Antwort auf dein Schreiben formuliert ist.Du hast nur geschrieben,dass der Versicherer die Kündigung nicht zurücknehmen möchte.So weit,so schlecht.Daraus geht aber gar nicht hervor,ob der Versicherer auf deinen Vorschlag einer Eigenkündigung eingegangen ist. Meine Idee daher:Vertragsservice des Versicherers anrufen,Problem schildern,Lösung anbieten.In diesem Fall macht,so denke ich,der kurze Dienstweg am Ehesten Sinn.Breife schreiben kann man dann immer noch . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gstarrr Juli 7, 2015 Hm...nun ist leider nicht bekannt,wie die Antwort auf dein Schreiben formuliert ist.Du hast nur geschrieben,dass der Versicherer die Kündigung nicht zurücknehmen möchte.So weit,so schlecht.Daraus geht aber gar nicht hervor,ob der Versicherer auf deinen Vorschlag einer Eigenkündigung eingegangen ist. Meine Idee daher:Vertragsservice des Versicherers anrufen,Problem schildern,Lösung anbieten.In diesem Fall macht,so denke ich,der kurze Dienstweg am Ehesten Sinn.Breife schreiben kann man dann immer noch . Wortlaut der Antwort ist wie folgt: Sehr geehrter Herr xy, wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung und haben Ihren Wunsch auf eine Kündigungsrücknahme geprüft. Im Interesse der Versichertengemeinschaft sehen wir uns außerstande, das Vertragsverhältnis über den 17.11.2015 hinaus weiterzuführen. Leier ist uns eine Annahmeeiner selbst eingereichten Kündigung ebenfalls nicht möglich. Die Verträge enden, wie Ihnen bereits bestätigt zum Ablauf, dem 16.11.2015, 24.00 Uhr. Mit freundlichen Grüßen Vertrags-Service Ergebnis Telefonat heute: "Nein, Eigenkündigung nicht mehr möglich, ist schon in aller Konsequenz entschieden worden und ist in meinen Daten so hinterlegt" Und jetzt? - Nochmals versuchen mit Schreiben an Vorstand? - Trotzdem einfach mal versuchen, auf Naiv stellen und Kündigung hinschicken um zu sehen was passiert? Sch**** echt. Hat jemand Erfahrungen mit der Safe-Card von invers? Soweit ich das sehen kann wird dort nicht nach Vorschäden gefragt. Wenn hier ein Makler/Vermittler/Berater mitliest der Herausforderungen sucht und mich wieder versichern kann, gerne PN ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 8, 2015 - Nochmals versuchen mit Schreiben an Vorstand?<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">- Trotzdem einfach mal versuchen, auf Naiv stellen und Kündigung hinschicken um zu sehen was passiert? Kannst du natürlich sowohl als auch versuchen,ich halte beide Vorhaben für zum Scheitern verurteilt.Ich glaube,es wäre sinnvoller,die Zeit für die Suche nach einer Alternative zu nutzen.Ohne dir da jetzt vielleicht unberechtigte Hoffnungen machen zu wollen:Ich persönlich würde zunächst einmal freundlich bei der ARAG oder Concordia anfragen.In deinem Fall zählt wohl erst in zweiter Linie der Leistungsumfang. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT Juli 8, 2015 · bearbeitet Juli 8, 2015 von ZfT ich kenn mich bei weitem nicht so gut aus wie andere hier, aber einen Tip hab ich noch: Mal beim Social-Media-Team der Versicherung via Twiter und/oder Facebook anfragen: Natürlich dabei weiterhin sachlich und freundlich bleiben, aber so erzeugst Du "Aussenwirkung" und so ziemliche jedes seriöse Unternehmen legt ja im Allgemeinen einen gewissen Wert darauf, in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen zu werden. Vielleicht lassen die sich dann doch noch auf eine Eigenkündigung ein. Ich hab bei anderen Unternehmen in der Vergangenheit schon öfters gute Erfahrungen damit gemacht, wenn mir der "normale" Kundenservice nicht weiterhelfen konnte/wollte/durfte,,, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gstarrr Juli 8, 2015 · bearbeitet Juli 8, 2015 von gstarrr ich kenn mich bei weitem nicht so gut aus wie andere hier, aber einen Tip hab ich noch: Mal beim Social-Media-Team der Versicherung via Twiter und/oder Facebook anfragen: Natürlich dabei weiterhin sachlich und freundlich bleiben, aber so erzeugst Du "Aussenwirkung" und so ziemliche jedes seriöse Unternehmen legt ja im Allgemeinen einen gewissen Wert darauf, in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen zu werden. Vielleicht lassen die sich dann doch noch auf eine Eigenkündigung ein. Ich hab bei anderen Unternehmen in der Vergangenheit schon öfters gute Erfahrungen damit gemacht, wenn mir der "normale" Kundenservice nicht weiterhelfen konnte/wollte/durfte,,, Danke für den durchaus guten Hinweis. Die Idee kam mir auch schon, aber auf der Facebook-Seite des Versicherers haben das schon 2 vor mir versucht und wurden jeweils mit 0815-Musterantworten abgeschmettert. Bin kurz davor einfach folgenden Brief abzuschicken: Sehr geehrte Damen und Herren, unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen ich den bestehenden Rechtsschutz-Versicherungsvertrag gemäß §8 der Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen zum Ablauf, dem 16.11.2015. Wie bereits telefonisch besprochen bitte Sie ich um Rücknahme der von Ihnen ausgesprochenen Kündigung. Mit freundlichen Grüßen xy .... Kann mich halt nur leider nicht mehr an den Namen des Hotline-Mitarbeiters erinnern Wenn das nicht ergebnislos bleibt dann werde ich mal bei der ARAG vorfühlen...über Mr. Money? ;-) Ich war mal bei der ARAG bis vor 5 Jahren. Gab leider auch dort einen rückwirkenden Schaden (2008)... mal schauen. Hab mich eigentlich schon damit abgefunden keinen Rechtsschutz mehr zu haben. Aus Spaß werd ich mir nebenbei mal die Safe-Card holen. Die 8€ im Monat isses mehr wert, selbst wenns am Schluss keine Deckungszusage gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 8, 2015 Grundsätzlich sehe ich kein Problem "einen" Rechtsschutz zu bekommen. Auch wenn ich selbst reichlich wenig von Rechtsschutzversicherungen halte. Nur wird es mit einem einfachen Onlineabschluss eher nicht mehr getan sein, werden wohl ein paar Anfragen notwendig. Und das Thema Spezialstrafrechtsschutz ... wer weiss, muss man nicht hier ausdiskutieren, was gelaufen ist. Man hätte nur gleich den Weg wählen und einen qualifizierten Vermittler zwischenschalten sollen. Der hätte von sich aus schon auf die Idee kommen können vorsorglich zu kündigen, respektive er hätte eine Meldung für Stornogefährdete Verträge bekommen (bei Direktanbindung zumindest). Hilft dir nur jetzt nicht mehr weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag