Ramstein Juli 6, 2015 Man kann hier wieder wunderbar sehen, wie unproduktiv ein faktendefizitäres Geschwurbel ist. Der TO sagt nichts über Versicherungsbeginn, Laufzeit, steuerlichen Status der Bezugsberechtigten, etc., erwartet aber konkrete Antworten. Das kann so aber nichts werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Graufell_2015 Juli 6, 2015 Alles klar. Faktenarm, doof, nix verstanden. Nehme ich gerne an. Aber wie kommt Ihr Cleverlen dann auf: in 20s mit Google zu finden, im 4. Link mit Überschrift, wir haben das Problem verstanden? Hat zumindest Ramstein noch immer nicht, weil das Cosmos meine Steuersituation egal ist, ist klar, daher fehlen keine Fakten, sondern nur unwichtiges wurde entfernt. Versteckt Euch hinter Wortklaubereien wie Ihr wollt, aber meine Frage ist wirklich einfach, wenn man in der Situation ist oder sich damit auskennt, weiss man sofort, was ich will. Ich wieder hole mal: Ramstein schreibt:Die Versicherung macht nichts. Das muss der Begünstigte machen. <br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">Du schreibst: Die Lebensversicherung unterliegt einer pauschalen 25 % Kapitalertragssteuervorauszahlung, damit ist nichts abgegolten, es kann nur angerechnet (oder zurückgeholt) werden. => Die Versicherung führt ab. Nur eines von beidem stimmt. Ich mag doof sein, aber den Widerspruch erkenne ich noch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 6, 2015 Sorry den Faden finde ich ganz und gar nicht erheiternd. Kommt doch mal runter von Eurem hohen Ross und fragt ganz einfach was man wissen müsste für eine vernünftige Antwort. Alternativ könnt Ihr natürlich auch sagen ihr kennt die Antwort nicht, wär ja auch nicht ehrenrührig. Weder die Frage noch deren Beantwortung ist wirklich trivial. Leider kann ich die Frage selbst nicht beantworten, vielleicht meldet sich ja noch jemand zu Wort, der es wirklich weiß nachdem das Thema im Unterforum Steuern vermutlich besser aufgehoben ist. Grundsätzlich kannst Du aber Deiner Freundin schon mal sagen, dass fast jeder Rentner eine Steuererklärung (Einkommenssteuer) abgeben muss, wenn seine Einkünfte zu hoch sind. So jedenfalls der Stand heute. Dabei wird zumindest bei der gesetzlichen Rentenversicherung keinerlei Steuer automatisch abgeführt. Ob das 2035 noch genauso sein wird, kann Dir ohnehin kein Mensch sagen. Wenn sie sich jetzt für die Alternative Dividenden entscheiden würde, dann müsste bzw. sollte sie vermutlich auch eine Steuererklärung abgeben, jedenfalls dann wenn ihr persönlicher (Grenz-)Steuersatz niedriger ist als die Abgeltungssteuer und der Pauschbetrag ausgeschöpft ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 22, 2015 · bearbeitet Juli 22, 2015 von polydeikes ??? - Ich habs zum Schluss doch aufgelöst. Und es ist absolut trivial. Trivial ist rein subjektiv. Nen Nagel in die Wand zu hauen ist für mich bspw. nicht trivial und trotz Youtubeanleitungen wird der schief ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag