wellensteyn Juli 5, 2015 Für Zeitsoldaten, welche beabsichtigen die Bundeswehr auch wieder zu verlassen ist die Absicherung durch BU/DU ein komplexes Feld. Problem dabei: DU Versicherungen laufen meistens nur bis 55 oder kennt jemand eine Außnahme? Tritt man aus der Bundeswehr aus kann man diese oft bis 60 verlängern (was meiner Meinung absolut nicht ausreichend ist, da bis dahin sicherlich nicht genügend Rentenansprüche generiert wurden, egal ob staatlich oder private Vorsorge, um 7Jahre bis zur abschlagsfreien Rente überbrücken zu können oder liege ich da falsch?) Der Rahmenvertrag bietet die Möglichkeit sich nach der Bundeswehrzeit bei den beteiligten Versicherungsunternehmen auch weiterhin zu versichern (bis67) klingt ja erstmal mal gut und auch die beteiligten VU sind alte Bekannte in diesem Feld (z.B. AL) Der Rahmenvertrag bietet auch Nachversicherungsereignisse an, interessant wäre natürlich die Anpassung des Rente nach Aufnahme einer neuen Tätigkeit, weiß jemand ob das möglich ist? Die maximal versicherbare garantierte Rente wurde in dem Bedingungswerk, welches ich gelesen habe (schon ein paar Jahre alt), mit 900Euro also recht wenig angegeben wenn ich mich richtig erinnere. Auf welche Beträge kann man denn dann überhaupt erhöhen? Als lediger Soldat unter 30Jahren ist eine Absicherung in dieser Höhe sicherlich nicht komplett unterversichert, eine deutliche Erhöhung sollte aber später auf jeden Fall möglich sein oder von beginn an eine hohe Dynamik gewählt werden. Von der Idee her klingt das nach einer gangbaren Lösung für Zeitsoldaten, allerdings hängt es natürlich von der konkreten Ausgestaltung dieser Ideen ab. Welche Punkte findet ihr noch betrachtenswert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 5, 2015 Bzgl der Bedingungsfragen weiss ich nicht, ob es 2015 ein Update gab. Falls du aktuelle Bedingungen zur Hand hast, stell sie rein, dann lässt sich das sicher schnell klären. --- Eine reguläre DU Laufzeit gibt es nicht. Das ist abhängig vom Beruf und auch "Soldat" wird nicht überall gleich eingestuft. --- Das Problem an ggf. zu kurzen Laufzeiten ist anderer Art. Wird man relativ jung BU und bleibt es langfristig, wird man einerseits kaum Rentenansprüche, andererseits auch kaum Rücklagen aufgebaut haben. Und selbst wenn man ein paar Rücklagen hat, ggf. müssen die dann in den Jahren bis zur gesetzlichen Rente aufgezehrt werden und können dann eben nicht mehr der Altersvorsorge dienen. Ich bin grundsätzlich "pro" abgekürzte Laufzeit, wobei für das Zivilleben 7 Jahre schon recht viel sind. Es gibt ja auch keine Garantie dafür, dass sich die Regelaltersgrenze nicht weiter nach hinten verschiebt ... Nur solche Dinge weiss man leider immer erst im Nachhinein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wellensteyn Juli 6, 2015 habe keine aktuellen Bedingungen, werde mir diese aber besorgen, woltle nur wissen ob vllt jemand hier im Forum aktuell Einsicht hat. ------- Das mit der Unsicherheit des Rentenalter ist ein guter Punkt! Dann sind die von dir empfohlenen Altersvorsorgeprodukte immer mit Beitragsfreistellung im BU-Fall? Bei der Stuttgarter bis 250Euro Beitragsfortzahlung, kannst je nach Laufzeit schon eine Versorgungslücke schließen. Sinnvol bei einer flex ist natürlich die BU trotzdem bis 62 zu wählen. ------- kennst du einen Anbieter, welcher nach Ausscheiden aus der Bundeswehr eine Verlängerung des Versicherungsschutzes auf 62+ bietet? Bis jetzt hab ich nur die Verlängerung bis 60 gesehen (z.B. Nürnberger, DBV und bei der Bayrischen kann man die Beitragsdauer bis 60 festlegen) Für Soldaten taugt ja nicht jede DU, da Soldaten nicht gleich normaler Beamter. Ich meine gelesen zu haben, dass dies die Bayrische betrifft. Gibt es da bestimmte Klauseln, welche Soldaten ausschließen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 6, 2015 Nein, ich hab noch nie Altersvorsorgeprodukte mit BUZ Beitragsfreistellung empfohlen. Ich halte die BUZ Konstruktion eines Anbieters bei richtiger Herangehensweise für interessant, aber ... - das hat nichts mit Altersvorsorge zu tun - ob der Anbieter individuell passt ist eine ganz andere Frage Ich hab dir nur darauf geantwortet, warum bis 55 oder bis 60 ein Problem sein könnte. --- Es gibt keine DU Klauseln, die Soldaten pauschal ausschließen, zumindest nicht als genaue Formulierungen. Es gibt aber DU Klauseln, die bspw. nur auf einen bestimmten Beamtenstatus abzielen und DU Klauseln, die nur bei einem Ausschnitt der DU Palette bei Beamten greifen. Diskutiert man überspitzt, greift gar keine am Markt erhältlichr zivile DU Klausel bei Soldaten, aber das kann man kontrovers diskutieren. Der Rahmenvertrag hat ja auch nur 24 Monate DU Prüfschema und danach BU Prüfschema. --- Die zweite große Problematik sind Einsätze, nur bedingt greifen dort am Markt erhältliche "zivile" BUs. Spätestens beim "Einsatz" im Inneren (Oderhochwasser) hätte man ein Problem. Aber auch darüber kann man trefflich streiten. --- Es gibt schon diverse Lösungsmöglichkeiten, muss man nur wissen, was genau für ein Soldat es ist und wieviele Jahre Dienstzeit noch über sind. Für mich ein emotionales und ungeliebtes Thema, da ich selbst meine DU in 2008 hatte und daran nun wirklich nicht die besseren Erinnerungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wellensteyn Juli 6, 2015 Nein, ich hab noch nie Altersvorsorgeprodukte mit BUZ Beitragsfreistellung empfohlen. Ich halte die BUZ Konstruktion eines Anbieters bei richtiger Herangehensweise für interessant, aber ... - das hat nichts mit Altersvorsorge zu tun - ob der Anbieter individuell passt ist eine ganz andere Frage Ich hab dir nur darauf geantwortet, warum bis 55 oder bis 60 ein Problem sein könnte. Sinnvoll erscheint mir eine BU-Rentenhöhe in der Höhe zu wählen, sodass auch die Fortzahlung der Altersvorsorge gewährleistet werden kann. Eine Überbrückung kann später natürlich auch durch genügend Kapital in der Hinterhand für die zwischenzeit erfolgen. So hat man im Nicht-BU-Fall das Geld immernoch zur Verfügung. Ob jemand die nötige Disziplin aufbringt um dieses Geld zurückzulegen, nachdem man Haus oder ähnliches abbezahlt hat und sich "dannach mit dem freien Geld etwas gönnen möchte" ist natürlich die andere Frage... Ist das Vertragswerk der DBV über Rahmenvertrag anderst im Vergleich zur DU der DBV? ------------- Eine sinnvolle DU-Klausel für Beamte auf Lebenszeit leistet solange Leistungen des ehemaligen Arbeitgebers bezogen werden, kann man das so sagen? Für Beamte auf Zeit wie Zeitsoldaten reicht auch eine vorübergehende DU-Leistung? Das würde dem benötigten Geldbedarf für Umschulung etc. im DU-Fall, wie du es in einem anderen Thread beschrieben hast, Rechnung tragen. --------- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 6, 2015 Sinnvoll erscheint mir eine BU-Rentenhöhe in der Höhe zu wählen, sodass auch die Fortzahlung der Altersvorsorge gewährleistet werden kann. Wie willst du das anstellen? Allein die Beiträge zur GRV machen 18,7 % vom Brutto aus. BU kannst du ca. max. 70 % des Bruttos absichern, eher weniger. Wie willst du Sparbeiträge für Altersvorsorge + Arbeitgeberanteil GRV + Arbeitnehmeranteil von der BU Rente zahlen? So sieht es zivil aus ... Für den SAZ 12 bspw. erfolgt ja eine Nachversicherung in der GRV, allerdings vom Soldatenbrutto aus, das viel niedriger ist als ziviles Brutto bei gleichem Netto. Man startet also schon mit zusätzlichen 12 Jahre Lücken gegenüber Zivilisten. --- Ist das Vertragswerk der DBV über Rahmenvertrag anderst im Vergleich zur DU der DBV? Ja. Eine sinnvolle DU-Klausel für Beamte auf Lebenszeit leistet solange Leistungen des ehemaligen Arbeitgebers bezogen werden, kann man das so sagen? Das Kriterium "Versorgungsbezug reicht als Nachweis für die Navhprüfung" ist sicherlich vorteilhaft. Man kann aber nichts allgemein oder pauschal sagen, allein Beamte gibt es schon unterschiedlichste Arten ... Für Beamte auf Zeit wie Zeitsoldaten reicht auch eine vorübergehende DU-Leistung? Das würde dem benötigten Geldbedarf für Umschulung etc. im DU-Fall, wie du es in einem anderen Thread beschrieben hast, Rechnung tragen. Es geht nicht um das was "reicht", sondern um das, was es am Markt real gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag