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roadrunner321

Große Verwirrung: Kapitalerträge in der Steuer angeben

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roadrunner321
· bearbeitet von roadrunner321

Hallo zusammen,

 

ich habe eine kurze Frage zu meiner Steuererklärung und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Folgendes Problem: Wie ich weiß, muss man Kapitalerträge ja nicht mehr in der Steuererklärung angeben, da die Kapitalertragssteuer direkt von der Bank abgeführt wird. Meine Steuersoftware - Bild 2015 - rät mir trotzdem, alle Einkünfte einzugeben - dies könne sich positiv auf eine mögliche Rückerstattung auswirken.

 

Gesagt, getan. Nun das Phänomen: Ich habe bei Bank A mit Aktiengeschäften rund 13.000 Euro erwirtschaftet und habe dies eingetragen - prompt stieg meine prognostizierte Rückzahlung um 300 Euro, was mich natürlich sehr gefreut hat. Daraufhin habe ich die Kapitalerträge in Höhe von rund 4.000 Euro von Bank B, die ich durch Festgeld erwirtschaftet habe, eingetragen - und plötzlich ging die Rückzahlung um 200 Euro zurück???? Kann mir das jemand erklären? Da die Angaben ja alle freiwillig sind, würde ich nun einfach den Posten von Bank B weglassen, weil dann die Rückzahlung wieder entsprechen höher ausfällt. Erklären kann ich mir dies alles trotzdem nicht, und Sinn ergibt das für mich gleich zwei Mal nicht.

 

Kann mir das jemand erklären?

 

Danke schon einmal für eure Antworten und viele Grüße in die Runde

 

Roadrunner

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Cai Shen

Wenn du schon Kapitalerträge in der Steuererklärung aufführst, müssen dort alle deklariert werden.

Dass die Rückzahlung zunächst steigt, solange nur ein Teil der Gewinne eingetragen ist - erklärt sich von selbst, oder?

 

Von Vorteil ist die Abgabe der Anlage KAP trotz bereits von der Bank abgegoltenen Kapitalerträgen nur bei Grenzsteuersatz unterhalb 25% - im Falle von allein knapp 20.000 € Kapitalgewinnen möchte ich die Sinnhaftigkeit mal bezweifeln :blink:

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reckoner

Hallo,

 

Kann mir das jemand erklären?
Vermutlich hast du die Günstigerprüfung beantragt, KAP Zeile 4 (wobei die Angabe sämtlicher Kapitalerträge dann Pflicht ist). Und dann ist es ganz normal, dass Zwischenergebnisse nicht sinnvoll sind.

 

Denk' dir beispielsweise jemanden mit 2 Halbtagsjobs. Wenn der nun nur einen davon erklärt, dann liegt er vielleicht noch unter dem Grundfreibetrag und bekommt folglich sämtliche gezahlten Steuern zurück. Sobald er aber auch seinen 2. Job angibt sieht es plötzlich ganz anders aus.

Und das Prinzip ist bei Kapitalerträgen ähnlich (wohlgemerkt, mit Günstigerprüfung).

 

Wenn du schon Kapitalerträge in der Steuererklärung aufführst, müssen dort alle deklariert werden.
Nein, das stimmt nicht, oder besser: Nur bei beantragter Günstigerprüfung.

 

m Falle von allein knapp 20.000 € Kapitalgewinnen möchte ich die Sinnhaftigkeit mal bezweifeln
Echt jetzt?

Meine Kapitalerträge betrugen beispielsweise 2014 fast genau 20.000 Euro (wirklich zufällig getroffen), und die Steuererklärung hat mir eine vierstellige Erstattung eingebracht (und das war sogar die letzten 8 Jahre immer so).

Wie kann das denn sein? :lol:

 

Stefan

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odensee

Meine Kapitalerträge betrugen beispielsweise 2014 fast genau 20.000 Euro (wirklich zufällig getroffen), und die Steuererklärung hat mir eine vierstellige Erstattung eingebracht (und das war sogar die letzten 8 Jahre immer so).

Wie kann das denn sein? :lol:

 

 

Mein Tipp: du hattest sonst keine (oder nur geringe) Einkünfte...

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Taxadvisor

Kann mir das jemand erklären?

 

Danke schon einmal für eure Antworten und viele Grüße in die Runde

 

Roadrunner

 

Was ist mit dem beanspruchten Sparerpauschbetrag? Hast Du den in Anspruch genommenen Freibetrag lt. Steuerbescheinigung jeweils mit angegeben bzw. hast Du bei Bank A keinen Sparerpauschbetrag erfasst?

 

Gruß

Taxadvisor

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09

Wahrscheinlich wurden wirklich erst bei der Erklärung die 801€ (oder 1.602€ bei verheirateten) Sparerpauschbetrag berücksichtigt (keine Freistellungsaufträge eingereicht?).

Dadurch ist dann durch den Eintrag der ersten Werte dieser voll ausgeschöpft worden, sodass die Steuerschuld gemindert wurde.

Durch den Eintrag der weiteren Werte haben sich nur noch die Einkünfte erhöht und die Steuerschuld stieg wieder an.

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roadrunner321

Hallo zusammen,

 

ich denke, es liegt tatsächlich an dem Freibetrag - so wie es @BigSpender09 beschrieben hat.

Herzlichen Dank euch allen für die Hilfe!

Viele Grüße

Roadrunner

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sparfux

Das setzt aber voraus, dass für die Kapitalerträge keine Abgeltungssteuer angefallen ist (sprich sie aus dem Ausland stammen). Ansonsten sollte die Abgeltungssteuer die Steuerschuld ja schon abdecken und die zu zahlenden Steuern würden durch die Angabe der Kapitalerträge nicht steigen ... meiner Meinung nach.

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Taxadvisor

Das setzt aber voraus, dass für die Kapitalerträge keine Abgeltungssteuer angefallen ist (sprich sie aus dem Ausland stammen). Ansonsten sollte die Abgeltungssteuer die Steuerschuld ja schon abdecken und die zu zahlenden Steuern würden durch die Angabe der Kapitalerträge nicht steigen ... meiner Meinung nach.

 

Der TO hat (wahrscheinlich) eine Steuerbescheinigung erfasst, bei der kein (vollständiger) Freibetragsverbrauch stattfand/erfasst wurde => Programm ermittelt nachträglich den kompletten Freibetrag und dafür die Steuerentlastung. Mit der zweiten Steuerbescheinigung wurde zusätzlicher Freibetragsverbrauch erfasst, so dass die Steuererstattung zurück ging...

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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reckoner

Hallo,

 

Der TO hat (wahrscheinlich) eine Steuerbescheinigung erfasst, bei der kein (vollständiger) Freibetragsverbrauch stattfand/erfasst wurde => Programm ermittelt nachträglich den kompletten Freibetrag und dafür die Steuerentlastung. Mit der zweiten Steuerbescheinigung wurde zusätzlicher Freibetragsverbrauch erfasst, so dass die Steuererstattung zurück ging...
Bei korrekten Einträgen in Zeile 13 wäre das aber auch nicht möglich (und wenn man nicht korrekte Angaben macht braucht man sich über falsche Berechnungen natürlich nicht zu wundern).

 

Aber wir kennen ja die Verständnisprobleme der Zeilen 12 und 13 (früher 14 und 15 bzw. 14 und 14a) nur zur Genüge. <_<

 

Stefan

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