GoGi Juni 25, 2015 · bearbeitet Juni 25, 2015 von GoGi Ich habe zwar keine aktiven Fonds und habe nicht vor welche zu kaufen, aber ich wollte dennoch ein bisschen genauer verstehen, wie das mit den Bestandsprovisionen (Kickbacks?) genau läuft, weil ich im Forum manchmal auf Beiträge stoße, in denen sie thematisiert werden. 1. Werden die Bestandsprovisionen immer an die Depotbank ausbezahlt, die die Anteile verwahrt? Auch wenn man Fondsanteile transferiert oder Anteile an der Börse erwirbt? 2. Wie funktioniert das rechtlich? In den Verkaufsprospekten habe ich nur die TER gefunden. Meine erste Vermutung (möglicherweise falsch) wäre daher, dass die Bestandsprovion keine Eigenschaft des Wertpapiers an sich ist, sondern durch Verträge der KAG mit den Depotbanken geregelt wird? 3. Angenommen ich liege bei Punkt 2 richtig, was passiert dann eigentlich, wenn ich eine neue Depotbank gründen würde, und dort Fonds verwahre, mit deren KAG ich (noch) keinen Vertrag habe? Also was passiert dann mit den Bestandsprovisonen? Verbleiben die dann einfach bei der KAG? 4. Ich habe gehört, dass es über die Bestandsprovisonen gewisse Aufklärungspflichten gibt (vielleicht ist das auch falsch?). Aber greifen die auch, wenn man Anteile über die Börse kauft oder ein Depot transferiert? Muss man die Depotbank dann explizit anschreiben und nachfragen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juni 25, 2015 Schon mal Google "Bestandsprovisionen Fonds" versucht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoGi Juni 25, 2015 Natürlich. Sonst hätte ich nicht hier gefragt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 25, 2015 · bearbeitet Juni 25, 2015 von polydeikes Du musst ein wenig genauer unterscheiden. Ich versuche es mal mit den zwei Begriffen Innenprovision und Bestandsprovision, wobei das jetzt nicht wirklich exakt ist. Klassischerweise ist das so gedacht: Dein Vermittler, bspw. deine Bank, erhält für die "Beratung" eine einmalige (Ausgabeaufschlag) und eine laufende Vergütung (Kickback) für die "Betreuung". AA ist ja heute nicht mehr wirklich Thema, gibt ja zig reduzierte Angebote ... also zu den laufenden Vergütungen ... Nehmen wir an, du hast einen Fonds mit einer TER von 2 %. Nun berücksichtigt die Fondsgesellschaft für den Vertrieb des Produkts einen laufenden Kostenanteil. Nehmen wir mal an, 0,7 %. Nun hat die Fondsgesellschaft im Regelfall weder Interesse noch Zeit mit Plattformen, Banken, Vermittlern etc. Konditionen auszuhandeln. Gehen wir mal stark vereinfacht davon aus, dass die Fondsgesellschaft einfach die 0,7 % an die am einfachsten zu erreichende Stelle der Vertriebskette pauschal ausschüttet. Das wäre in dem Fall wohl die depotführende Stelle. Nennen wir die das Depot führende Stelle mal "xyz-base". Die bekommt also die nicht individuelle Innenprovision von 0,7 %. "xyz"-base unterhält nun wieder Vertriebsvereinbarungen mit diversen Vermittlern. Und "xyz"-base hat sehr wohl Interesse daran, abhängig vom Vertriebsvolumen und -erfolg weiter zu vergüten. So bekommt bspw. ein Vertriebsdach 0,7 % weitergereicht, ein einzelner Fondsvermittler zum Beispiel 0,5 %. Dem Vertriebsdach gehören wiederum Vermittler an, die bspw. den Vorteil eines Haftungsdaches und erfolgsunabhängiger Vergütung nutzen. Das Vertriebsdach schüttet aber auch nur 0,45 % an die angeschlossenen Vermittler aus und behält den Rest für den eigenen Service ... Also sehr stark vereinfacht und trivialisiert alles, aber wesentliche Aussage, die Bestandsprovision des Vermittlers entspricht nicht 1:1 den Kosten der Fondsgesellschaft. Entsprechend unterschiedlich können Angebote für Erstattungen der Kickbacks ausfallen ... Aufklärungspflichten gibt es "noch" nicht wirklich, zumindest nicht für Bestandsprovisionen bei offenen Investmentfonds. Ein realer Honorarberater müsste theoretisch seine Einnahmequellen offen legen bzw. ggf. die Annahme von Provisionen verweigern. So wirklich 100%tig genormt ist das in der Realität aber noch nicht, es wird nur seit Jahren ua. von der EU gefordert ... Je nach Vermittlertypus kannst du aber eine Offenlegung ausdrücklich verlangen und dem ist dann auch nachzukommen ... --- Kostenposten für den Vertrieb findest du in den Geschäftsberichten schon ... nur "Kickbacks" oder "Bestandsprovisionen" tauchen da eher nicht wortwörtlich auf ... :- --- Und wie gesagt, alles stark vereinfacht ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoGi Juni 25, 2015 Vielen Dank, damit ist mir schon einiges klarer. Nochmal wegen zwei der Punkte: a) Wenn ich also Fondsanteile in ein Depot bei "xyz-base" transferiere, egal auf welche Art und Weise (Börse, Übertrag), dann werden die 0,7% genauso an die verschiedenen Dachgesellschaften etc. verteilt, wie wenn ich die Anteile direkt bei "xyz-base" erworben hätte? b) Eine neu gegründete Depotbank würde für Fondsanteile in ihrer Verwahrung sofort die 0,7% bekommen? Sie müsste sich nichtmal irgendwie bei der KAG melden, wenigstens um ihre Existenz bekannt zu machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 26, 2015 a - ja b - hochtheoretisch ja, wird aber in der Praxis so niemals passieren ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B3n Juni 27, 2015 Die Bestandsprovisionen regeln die Banken mit den KVGen in Vertriebsvereinbarungen. Jetzt schließt aber nicht jede Bank einzeln eine Vertriebsvereinbarung ab. Die meisten Banken sind an Wertpapierabwickler angeschlossen die sich um den Handel kümmern. Diese hat dann eine Vertriebsvereinbarung mit der KVG die auf deine Bank ausstrahlt und deine Bank so die Bestandsprovision erhält. Wenn keine Vertriebsvereinbarung besteht wäre auch kein Handel über die KVG möglich. Die Höhe der Bestandsprovision kann daher auch entsprechend abweichen. Union und Deka z.B. zahlen an die meisten privaten Banken keine Bestandsprovisionen. Bei Ihren eigenen Instituten kann die Höhe auch sehr stark variieren je nach Vertriebsvolumen. Wenn du jetzt eine Depotbank gründest müsstest du ja erstmal entscheiden ob du alles selbst abwickelst oder einen Vertrag mit einem Abwickler schließt. Wenn du selbst abwickelst braucht musst du mit der KVG ja auch klären wie der Handel zwischen Dir und der KVG erfolgt. Hier wird dann eine Vertriebsvereinbarung geschlossen. Beauftragst du einen Abwickler gelten seine Vertriebsvereinbarungen mit den KVGen. ( Du könntest hier aber auch eine eigene Vertriebsvereinbarung schließen, besonders wenn du sehr Höhe Bestände hast kann sich das lohnen) Auf welchem Weg die Anteile später im Kundendepot landen spielt keine Rolle. Die Bestandsprovision richtet sich nach dem Bestand am Stichtag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jantastik Juni 27, 2015 Schön ist, wenn man AA spart und auch noch Kickbacks zu 80/90 Prozent zurück bekommt. Echt gut - wenn man noch aktive Fonds im Depot hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Juni 30, 2015 Schön ist, wenn man AA spart und auch noch Kickbacks zu 80/90 Prozent zurück bekommt. Echt gut - wenn man noch aktive Fonds im Depot hat. Ich habe mir auch gerade 10 Euro aus dem Geldbeutel genommen, einen Euro weggeschmissen und 9 Euro zurück in meinen Geldbeutel getan. Superdeal. Warum freust Du Dich darüber!? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 30, 2015 Irgendwann, wenn die threads ein wenig abgesackt sind, wird er in mind. einem seiner 5 Spamposts einen Spamlink reineditieren. Darüber freut er sich, denke ich mal ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Heureka März 12, 2017 · bearbeitet März 14, 2017 von Heureka *Ausgegraben* Einen guten Einstieg in die Materie "Bestandsvergütungen" scheint mir auch folgender Vermögensverwalter-Artikel zu bieten: https://www.liqid.de/de/magazin/finanzprodukte/wie-die-finanzindustrie-privatanleger-schroepft Zitat Die jährlichen Verwaltungskosten für einen weltweit anlegenden Aktienfonds betragen nach Angaben der Stiftung Warentest im Durchschnitt 1,9 Prozent pro Jahr. Von diesem Betrag erhält der Vermittler, beispielsweise eine Bank, die den Fonds verkauft, zwischen 0,3 und 0,9 Prozent als Bestandsprovision. Sie fließt jedes Jahr solange der Kunde den Fonds in seinem Depot behält. Den Provisionszahlungen stehen aber keine erkennbaren Leistungen, etwa eine regelmäßige Anlageberatung, gegenüber, monieren Verbraucherschützer. Wie hoch die Provisionen im Einzelnen sind, müssen die Vermittler inzwischen offenlegen. Denn ob eine Bank einen bestimmten Fonds nur deshalb empfiehlt, weil sie gut an dem Produkt verdient, können Anleger nur dann beurteilen, wenn sie über alle Provisionen informiert sind, urteilte der Bundesgerichtshof. Weitere Forums-Fundstelle: https://www.wertpapier-forum.de/topic/16987-fordert-ihr-die-provisionen-kickbacks-zurück/ https://www.wertpapier-forum.de/topic/37261-ebase-rückerstattung-der-ter-bei-fonds/#comment-724691 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag