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Lothar Matthäus

Zinsen Vs Schuldzinsen Lohnsteuerausgleich

Empfohlene Beiträge

Lothar Matthäus
· bearbeitet von Lothar Matthäus

Hallo zusammen,

 

bitte um Kurze Hilfe.

So siehts aus.

Bau von 2 Familienhaus. 1 Wohnung vermietet. Kredit läuft auf die vermietete Wohnung zu 2,4 % und 1,7% ( KFW) + Kredit auf eigengenutzte 1,2%

Nun stellt sich mir die Frage ob ich besser Tilgen soll oder das Geld zu 6 Jahre fest zu 1,6 % anlegen oder ab welchem Festzins es sich lohnt anzulegen anstatt zu tilgen!? Zinskosten kann ich ja den Mieteinnahmen gegenüberstellen...

 

Wie rechne ich das?

 

Danke Jörg

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odensee

Was ist eigentlich so schwer daran, Texte hier vernünftig einzustellen? Diese großen Abstände finde ich ziemlich nervig.

 

Zur Beantwortung deiner Frage fehlen eine Reihe von Informationen: Rest-Laufzeiten der Kredite, um welchen Größenordnungen geht es, Sondertilgungskonditionen etc. Denke daran: die 1,6% Guthabenzinsen versteuert du, da bleiben nur ca. 1,2% übrig. Und: für 6 Jahre solltest du mehr al 1,6% bekommen.

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BigSpender09

Was ist eigentlich so schwer daran, Texte hier vernünftig einzustellen? Diese großen Abstände finde ich ziemlich nervig.

 

 

Das Problem hatte ich bei meinem eigenen Thema auch.

Wenn man Texte vorschreibt und überträgt, scheint das Forums-Programm stellen weise nicht klarzukommen.

Außerdem werden bei mir häufig Leerzeilen eingefügt, obwohl ich nur eine neue Zeile beginnen möchte. Da kämpfe ich z.B. fast jedes Mal mit rum.

 

Zum Thema: in der Regel würde ich sagen, dass man den Kredit der vermieteten Wohnung nicht schneller abbezahlen sollte. Die Zinsen lassen sich ja schön anrechnen.

Aber für eine möglichst korrekte Beurteilung müsste man die Situation besser kennen.

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Lothar Matthäus

Sorry für die Abstände! War ungewollt..

 

Restlaufzeit 9 Jahre. Vermietete Wohnung 110000€ zu 2,4 50000 zu 1,7. Eigengenutzte 50000€ zu 1,2. Sondertildung 10000€ möglich/ Jahr

 

 

 

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odensee

Wenn man Texte vorschreibt und überträgt, scheint das Forums-Programm stellen weise nicht klarzukommen.

 

Mag sein, ich schreibe immer direkt hier. Aber dann könnte man ja so nett sein und anschließend noch ein bisschen "aufräumen", statt sich abzumelden.B-)

 

Zum Thema: in der Regel würde ich sagen, dass man den Kredit der vermieteten Wohnung nicht schneller abbezahlen sollte. Die Zinsen lassen sich ja schön anrechnen.

 

Sehe ich ein bissschen anders: zuerst den Kredit auf das eigengenutzt Haus tilgen (falls es nicht wirklich attraktivere Anlagen gibt, die sehe ich bei 1,6% Guthabenszins aber nicht wirklich), dann die anderen Darlehn tilgen (falls es nicht eine bessere und sichere Nachsteuerrendite woanders gibt, da müssten wir aber in ganz andere Regionen kommen). Dass man die Zinsen steuerlich gelten machen kann ist ja schön und gut, zahlen muss man sie trotzdem.

 

Aber für eine möglichst korrekte Beurteilung müsste man die Situation besser kennen.

 

Das sowieso.

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freesteiler
· bearbeitet von freesteiler

strg+umschalt+v :thumbsup:

In Chrome und anderen Browsern wird der Text so unformatiert eingefügt.

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odensee

Sorry für die Abstände! War ungewollt..

 

Glaube ich dir.

 

Restlaufzeit 9 Jahre. Vermietete Wohnung 110000€ zu 2,4 50000 zu 1,7. Eigengenutzte 50000€ zu 1,2. Sondertildung 10000€ möglich/ Jahr

 

Wie gesagt, mit 1,6% Guthabenszins bist du nach Steuern bei 1,2%. Ich würde da sondertilgen. Hast du denn 50.000 flüssig? Wäre ja eine Frage, ob du dann soweit optimierst, dass die 10.000 pro Jahr aus einer Sparbriefleiter fällig werden.

 

Die Zinsen auf den vermieteten teil kannst du zwar absetzen, aber zahlen musst du sie trotzdem. Kannst ja mal ausrechnen, was das bringt, dazu solltest du deinen persönlichen Spitzensteuersatz kennen.

 

Ansonsten würde ich bei den Summen mal über eine Erstberatung beim Steuerberater nachdenken.

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Lothar Matthäus

siehe oben habe gemistet :-)

 

Steuerberatertermin kommt in 2 Wochen. Ich wollte mich vorab über Ansätze informieren um nicht bild in das gespräch zu gehen!

 

 

 

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HnsPtr

Vielleicht kannst du uns ja nach dem Termin einen groben Überblick geben, zu welchem Schluss ihr gekommen seid.

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

Sehe ich ein bissschen anders: zuerst den Kredit auf das eigengenutzt Haus tilgen (falls es nicht wirklich attraktivere Anlagen gibt, die sehe ich bei 1,6% Guthabenszins aber nicht wirklich), dann die anderen Darlehn tilgen (falls es nicht eine bessere und sichere Nachsteuerrendite woanders gibt, da müssten wir aber in ganz andere Regionen kommen). Dass man die Zinsen steuerlich gelten machen kann ist ja schön und gut, zahlen muss man sie trotzdem.

Im Prinzip stimme ich hier zu, aber:

Man sollte vor der Tilgung der Schulden auf die vermietete Wohnung tatsächlich einmal mit nem spitzen Bleistift rechnen und schauen wie den steuerlich die Gewinne oder Verluste aus Mieteinnahmen aussehen. Sollte da (jetzt schon oder nach der Tilgung) ein Gewinn zu versteuern sein so spielt dann der persönliche Steuersatz auf einmal auch noch mit.

 

Letztendlich würde ich in diesem Fall dann schauen wie die langfristige Vermietungsabsicht ist: Bei uns war klar, dass wir den vermieteten Teil einmal selbst übernehmen, da haben wir Schulden stehen gelassen solange vermietet war. Als wir das selbst übernommen haben haben wir den Kredit gekündigt (nach 10 Jahren lt. BGB möglich ohne Vorfälligkeitsentschädigung) und die Schulden in eins bezahlt.

Aber da spielen halt viele Faktoren mit wie Zinseinkünfte, Schuldzinsen und Steuersätze sowie mittelfristige Einkommensplanung (Verschiebung der Tilgung und Gewinnversteuerung z.B. ins Rentenalter/Einkommensschwache Zeiten/Erziehungszeiten könnte auch eine Idee sein wenn das in den nächsten Jahren ansteht).

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