polydeikes Juli 14, 2015 · bearbeitet Juli 14, 2015 von polydeikes 1) Nicht die Absicherung des Einkommens, sondern das Erzielen eines Einkommens ist die Voraussetzung, siehe BMF 1997 2) Reine Beratungshonorare erzielen pauschal nie ein Einkommen ***, dafür muss ja der Vertrag zu Stande gekommen sein, oder der Versuch usw. usf. 1) Wird gern missverstanden. Kapitalbildende Produkte sind nur dann ausgenommen, wenn sie eben kein steuerlich relevantes Einkommen erzielen, bspw. private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. *** Rentenberater wäre die Ausnahme mit Sonderstellung, nicht aber pauschal Makler oder Versicherungsberater pauschal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NicoBLN Juli 14, 2015 zu 1) Du hast Recht, so ist der Wortlaut aus der BMF. Mit meiner Formulierung wollte ich nur den von mir verstandenen Inhalt der BMF wiedergeben. BMF Schreiben vom 16. Oktober 1997 ... Ein Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 EStG setzt stets voraus, daß die Aufwendungen wirtschaftlich mit der Erzielung von Einkünften in Zusammenhang stehen; es muß ausgeschlossen sein, daß sie der Vermögensbildung dienen. ... Die Voraussetzung eines wirtschaftlichen Zusammenhangs mit der Erzielung von Einkünften ist bei Aufwendungen im Zusammenhang mit Ansprüchen aus einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht oder Kündigungsrecht - deren Ausübung der späteren Erzielung von Einkünften entgegenstehen würde - nicht gegeben. Bei privaten Rentenversicherungen, die ausschließlich ein Risiko absichern, wie auch Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, ist stets vom Vorliegen dieser Voraussetzung auszugehen, weil eine Vermögensbildung ausgeschlossen ist. ... Entschuldige bitte, dass ich nur ein Teil der BMF zitiere, ich gehe aber davon aus, dass dir, oder Interessierten, das vollständige Blatt vorliegt / besorgt werden kann. Abs. 2 Satz 2 (meines Zitates) sagt m. E. aus, dass bei BU-Versicherungen die Voraussetzung zum Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten vorliegen, da die Vermögensbildung ausgeschlossen ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 14, 2015 Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Wäre jetzt nicht das erste Mal in den letzten 24h ... Den hier mein ich ... Beratungshonorare sind sogar als Werbungskosten absetzbar, wenn Inhalt der Beratung die Absicherung deines Arbeitseinkommens (hier: BU-Versicherung) war Mal platt am Beispiel ... Du gehst zur Verbraucherzentrale und lässt dir was über die Absicherung deines Arbeitseinkommens erzählen ... (also ne Liste mit Preisen für BUs ausdrucken) ... Du gehst zum Versicherungsberater und lässt dir mal was über die Absicherung deines Arbeitseinkommens erzählen ... Du gehst zum Rechtsanwalt ubd erzählst dem, dass dein Nachbar seine Hecke auf dein Grundstück wachsen lässt ... Der scherzhafte Kontext soll verdeutlichen, all sowas ist nie steuerlich absetzbar ... zum Glück. --- Aber ... Du gehst zum Versicherungsberater und lässt bspw. deine Gesundheitshistorie aufbereiten + nimmst einen Ersttermin war + schließt anschließend auf der Grundlage eine BU irgendwo ab ... >>> du kannst auch das Honorar absetzen Du gehst zum Makler und lässt dir gegen Honorar eine BU vermitteln ... >>> du kannst das Honorar von der Steuer absetzen --- Grenzwertig: Du gehst zum Versicherungsberater und lässt dich zu einem BU Leistungsantrag beraten ... >>> leider nicht steuerlich absetzbar gem. BMF 97 unter Einkunftsart Renten, obwohl das hochgradig sinnvoll wäre Du gehst zum Rentenberater und lässt dich zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente beraten, stellst diesen aber am Ende (noch) nicht oder er wird abgelehnt >>> sollte steuerlich absetzbar sein, Steuerberater fragen, Werbungskosten Einkunftsart Renten --- Im Kontext: Du lässt dir gegen Honorar eine BUZ Schicht 3 vermitteln, das ist steuerlich absetzbar, auch wenn der Sparbaustein den BUZ-Beitrag (unwesentlich übersteigt), das Honorar ist absetzbar. Mit Ausnahme, es wäre nur eine Beitragsbefreieungsbuz ... --- Kapitalbildend ist darüber hinaus nur möglich, wenn ich kein vollständiges Kapitalwahlrecht habe. Klar: Riester und Rürup Unklar aber absetzbar: bAV --- Sollte verdeutlichen: Nur wenn du dem BMF potentiell mehr reinbringst (als wenn du nix getan hättest), mag dich das BMF ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
aenges Juli 22, 2015 Eine PHV beispielsweise bekomme ich über einen unabhängigen Makler, bei dem ich verständlicherweise Neukunden bin, wahrscheinlich auch nicht günstiger als über einen Vermittler wie mr-money.de, die die übliche Provisionsstruktur verlangen, oder? Ich komme aus dem PLZ-Bereich 33 und habe bisher leider weder Erfahrungswerte, noch Empfehlungen was unabhängige Versicherungsmakler angeht. Da beispielsweise die PHV ja schon extrem eingegrenzt ist, was die Gesellschaften angeht, überlege ich welcher Weg hier für mich der bessere wäre. Die BU wird hier außen vor gelassen, da werde ich mich selbstverständlich noch in Beratung begeben. Ob auf Honorar - Basis oder nicht, wird noch entschieden. Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 22, 2015 Eine PHV beispielsweise bekomme ich über einen unabhängigen Makler, bei dem ich verständlicherweise Neukunden bin, wahrscheinlich auch nicht günstiger als über einen Vermittler wie mr-money.de, die die übliche Provisionsstruktur verlangen, oder? Eher nicht. Müsste ja irgendeinen Grund für den Makler geben, den Punkt "umsonst" zu machen. Erschwerend kommt hinzu, dass von den PHV Oberklassetarifen nur die InterRisk Nettotarife anbietet. InterRisk kannst du übrigens immer probieren über deren Servicehotline der IR den Servicetarif (=Nettotarif) zu bekommen. Früher klappte das regelmäßig bei "Kleinzeug" (Wissen), aktuell wohl eher nicht mehr (Hörensagen), ausprobieren notfalls. Ich komme aus dem PLZ-Bereich 33 und habe bisher leider weder Erfahrungswerte, noch Empfehlungen was unabhängige Versicherungsmakler angeht. Da beispielsweise die PHV ja schon extrem eingegrenzt ist, was die Gesellschaften angeht, überlege ich welcher Weg hier für mich der bessere wäre. Naja. PHV ist Massengeschäft. Um zwei Beratungsstunden vergütet zu bekommen, müsste der Vertrag bei mir so 20-30 Jahre bestehen bleiben. Kannst dir grob vorstellen, warum ich bspw. PHV überhaupt nur für Bestandskunden mache, völlig losgelöst von der Vergütungsthematik. Und das Problem hast irgendwo bei jedem Makler, von irgendwas müssen wir auch das Brot auf dem Tisch bezahlen. Wenns jetzt tatsächlich um ne IR ginge und das mit Beratungsverzicht, reich ich das Ding von mir aus online ein als Servicetarif, machst ja einen vernünftigen Eindruck. Nur in solchen Konstellationen brauchst vom Vermittler dann natürlich keinen Service erwarten. Kann dir aber nur entschieden davon abraten eine Entscheidung allein anhand solcher Preiskriterien zu fällen. Dürfte jetzt nicht so das Geheimnis sein, dass ich eine IR bevorzuge und Alex bspw. eher eine HKD. Dieses Grundschema, dass sich ein paar Jahre in- und teils direkt durch das Forum gezogen hat, wurde mit der neuen Tarifgeneration der HKD eher aufgehoben. Für deutlichen Aufpreis sehe ich im Topschutz inzwischen einige Vorteile bei einer HKD. Solltest du dich jetzt aber generell für einen Tarif entscheiden, fährst du selbst mit einem Onlinevermittler (mit Maklerstatus) mMn in Summe besser als bei Direktabschluss (Kosten außen vor). Das gilt für alle in dem Massengeschäft, egal ob Comfortplan, Mr.Money und Co. Selbst mit Beratungsverzicht finden sich einige Optionen (... nicht informiert bei drohender Kündigung? ...), die man "kostenlos" dazu bekommt. Ob jetzt Chucky24 grad ne qualifizierte Telefontante im Falle eines Falles hat, anderes Thema. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 22, 2015 Ach, einen Punkt noch vergessen, der auch mal gesagt werden muss. Manche Menschen in diesem Forum denken ja, dass sie für bspw. 80 Euro Bruttobeitrag einer Police mit der goldenen Limousine abgeholt werden müssen. :- Ein echter Sachmakler (den seh ich ab frühestens 2-300.000 Euro jährliche Bruttoprämie Sachbestand) lebt ja von verschiedenen Vergütungskomponenten. Neben der Grundcourtage zählen da auch Boni für Geschäftsvolumen und Schadensquoten mit rein. Grad die Erkenntnis, dass Volumen != Qualität ist, reift bei den Gesellschaften seit einiger Zeit. Eine saubere Schadensquote bringt dann teilweise bis zu einem Viertel mehr / zusätzliche Vergütung für den Bestand. Schon von daher wird sich ein echter Sachmakler (gemeint ist Unterscheidung zum reinen Massengeschäft) bei Courtagetarifen schon 3 mal überlegen, ob er einen Vollpfosten mit nur einer Haftpflicht in den Bestand nimmt oder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
aenges Juli 22, 2015 Wenns jetzt tatsächlich um ne IR ginge und das mit Beratungsverzicht, reich ich das Ding von mir aus online ein als Servicetarif, machst ja einen vernünftigen Eindruck. Nur in solchen Konstellationen brauchst vom Vermittler dann natürlich keinen Service erwarten. Kann dir aber nur entschieden davon abraten eine Entscheidung allein anhand solcher Preiskriterien zu fällen. Eine Entscheidung allein an Preiskriterien wird nicht gefällt. Genau deshalb auch das Beispiel der PHV, bei der ich lediglich noch zwischen zwei Tarifen abwägen muss. Dann erst spielt es für mich eine Rolle, zu versuchen einen günstigen Kurs zu erzielen. Solltest du dich jetzt aber generell für einen Tarif entscheiden, fährst du selbst mit einem Onlinevermittler (mit Maklerstatus) mMn in Summe besser als bei Direktabschluss (Kosten außen vor). Das gilt für alle in dem Massengeschäft, egal ob Comfortplan, Mr.Money und Co. Selbst mit Beratungsverzicht finden sich einige Optionen (... nicht informiert bei drohender Kündigung? ...), die man "kostenlos" dazu bekommt. Wenn online, dann über einen Onlinevermittler, das steht fest. Die Frage ist nur ob ich selber so viel Verantwortung tragen möchte und einen normalen Preis bekomme, oder ob ich darauf spekuliere einen fähigen Makler zu finden, der mir bei vielen Abschlüssen wahrscheinlich auch preislich etwas entgegen kommen kann. Die beste Beratung werde ich hoffentlich bekommen, wenn ich mich bei jeder Versicherung an die jeweiligen Fach-Makler wende. Nur auch diese müssen erstmal gefunden werden, und Neukunde wäre ich bei jedem. Nicht falsch verstehen, ich bin natürlich bereit für eine gute Arbeit auch zu zahlen. Ich habe allerdings in diesem Forum auch gelernt, dass man vorallem langfristig jede Chance nutzen sollte, etwas Geld einzusparen. Gewählt wird jedoch nicht nach dem günstigsten Preis, sondern gewählt werden soll das beste Produkt, und anschließen werden die Möglichkeiten der Einsparung genutzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 23, 2015 · bearbeitet Juli 23, 2015 von Matthew Pryor Genau deshalb auch das Beispiel der PHV, bei der ich lediglich noch zwischen zwei Tarifen abwägen muss. Lasse mich raten:Interrisk vs. HKD?Da könnte man dich auch hier im Forum "entscheidungsfit" machen,denke ich.Wie Torsten schon sagte: machst ja einen vernünftigen Eindruck. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
aenges Juli 23, 2015 Ich denke auch, dass man das hier hingekommt. Die PHV diente jedoch trotzdem nur als Beispiel, weil aktuell immernoch nicht benötigt. Es sollte eher mein Anliegen darstellen, das sich auf die Gesamtheit meiner Absicherungsproblematik und deren zukünftiges Beheben beziehen soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag