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tdehmel

Frage zu steuereinfachen ETF's bei der Steuererklärung

Empfohlene Beiträge

tdehmel
· bearbeitet von tdehmel

Hallo zusammen,

 

ich habe schon alles mögliche dazu gelesen wie man steuereinfache ETF's ausfindig macht und schon versucht weitere Infos über die Angabe ebendieser ETF's bei der Steuererklärung einzuholen. Aber ich weiß einfach nicht mehr, wonach ich noch suchen soll und komme einfacht nicht weiter. Daher meine Frage:

 

Wenn ich einen steuereinfachen ETF im Depot habe (Domizil Deutschland, ausschüttend) - heißt dies, dass ich den in der Steuererklärung gar nicht angeben muss?

 

Vielen Dank vorab!

 

 

Beste Grüße

Tdehmel

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Ja. Welchen hast du denn?

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Rubberduck

Wenn ich einen steuereinfachen ETF im Depot habe (Domizil Deutschland, ausschüttend) -

heißt dies, dass ich den in der Steuererklärung gar nicht angeben muss?

 

Was sagt die Steuerbescheinigung Deines Brokers? Oder ist der Freibetrag noch nicht ausgenutzt?

 

Ansonsten musst Du evtl. noch die Kirchensteuer abführen und dafür müsstest Du KAP ausfüllen.

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tdehmel

Ja. Welchen hast du denn?

Danke für die Antwort.

 

Den iShares Stoxx Europe 600 DE0002635307 und den Lyxor World water FR0010527275 .

 

Beide ehrlich gesagt relativ unbedarft gekauft, bevor ich das Forum hier entdeckt habe. Nun möchte ich den Lyxor World Water verkaufen und dafür einen MSCI World und EM kaufen. Den iShares wollte ich einfach im Depot liegen lassen.

 

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck

Ist denn der Freibetrag jetzt ausgenutzt oder nicht?

Den iShares Stoxx Europe 600 DE0002635307 und den Lyxor World water FR0010527275 .

 

Hast Du denn bei dem Lyxor die Ausschüttung im Sommer erhalten oder hast Du den später gekauft?

Auf der Abrechnung müsste dann stehen, ob was thesauriert wurde,

Sieht auf den ersten Blick aber nicht so aus Bundesanzeiger

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Akaman

Ja. Welchen hast du denn?

Danke für die Antwort.

 

Den iShares Stoxx Europe 600 DE0002635307 und den Lyxor World water FR0010527275 .

Deutsch ist nur der iShares. Für den stimmt meine Aussage. Der andere ist nicht deutsch, da musst du also im Einzelfall recherchieren.

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tdehmel

Ist denn der Freibetrag jetzt ausgenutzt oder nicht?

Den iShares Stoxx Europe 600 DE0002635307 und den Lyxor World water FR0010527275 .

 

Hast Du denn bei dem Lyxor die Ausschüttung im Sommer erhalten oder hast Du den später gekauft?

Auf der Abrechnung müsste dann stehen, ob was thesauriert wurde,

Sieht auf den ersten Blick aber nicht so aus Bundesanzeiger

 

Freibetrag ist noch nicht ausgenutzt. DIe Ausschüttung habe ich nicht bekommen, habe den erst vor drei Monaten gekauft, will ihn jetzt aber abstoßen und mit dauerhaft steuereinfachen ETF's ersetzen.

 

Danke für die Antwort.

 

Den iShares Stoxx Europe 600 DE0002635307 und den Lyxor World water FR0010527275 .

Deutsch ist nur der iShares. Für den stimmt meine Aussage. Der andere ist nicht deutsch, da musst du also im Einzelfall recherchieren.

 

Ich weiß, deshalb möchte ich den Lyxor jetzt abstoßen und dafür ETF's mit deutschem Domizil kaufen, damit ich dauerhaft steuereinfache habe. Aber so lange ich steuereinfache mit deutschem Domizil habe, brauche ich diese also nicht in der Steuererklärung Anlage KAP angeben?

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Pfennigfuxxa
· bearbeitet von Pfennigfuxxa

Ist denn der Freibetrag jetzt ausgenutzt oder nicht?

 

 

Hast Du denn bei dem Lyxor die Ausschüttung im Sommer erhalten oder hast Du den später gekauft?

Auf der Abrechnung müsste dann stehen, ob was thesauriert wurde,

Sieht auf den ersten Blick aber nicht so aus Bundesanzeiger

 

Freibetrag ist noch nicht ausgenutzt. DIe Ausschüttung habe ich nicht bekommen, habe den erst vor drei Monaten gekauft, will ihn jetzt aber abstoßen und mit dauerhaft steuereinfachen ETF's ersetzen.

 

 

Deutsch ist nur der iShares. Für den stimmt meine Aussage. Der andere ist nicht deutsch, da musst du also im Einzelfall recherchieren.

 

Ich weiß, deshalb möchte ich den Lyxor jetzt abstoßen und dafür ETF's mit deutschem Domizil kaufen, damit ich dauerhaft steuereinfache habe. Aber so lange ich steuereinfache mit deutschem Domizil habe, brauche ich diese also nicht in der Steuererklärung Anlage KAP angeben?

 

Korrekt. Aber weder nen World etc noch nen EM etf wirst du mit deutschem Domizil finden. Steuer einfach geht aber natürlich trotzdem.

Zum Beispiel:

World WKN: etf110

EM WKN: etf127

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck

Freibetrag ist noch nicht ausgenutzt. DIe Ausschüttung habe ich nicht bekommen,

habe den erst vor drei Monaten gekauft, will ihn jetzt aber abstoßen und mit dauerhaft

steuereinfachen ETFs ersetzen.

 

Dann dürfte von dieser Seite aus kein Bedarf für Anlage KAP bestehen.

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Rohlöff

Korrekt. Aber weder nen World etc noch nen EM etf wirst du mit deutschem Domizil finden. Steuer einfach geht aber natürlich trotzdem.

 

Falsch: DEKA EM - WKN ETFL34, ISIN DE000ETFL342

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flamie

By the way.

Ich hatte gestern abend noch folgenden Gedanken:

 

Was haltet ihr vom DE000A0F5UH1 iShares STOXX Global Select Dividend 100 für einen Sparplan in einem Junior-Depot?

Der Sparplan wäre bei comdirect kostenfrei. Ich würde an mtl. 25.- oder 50.- Euro denken je Kind. Laufzeit ca. 15 Jahre.

Vorteil: ausschüttend und damit so nach und nach Ausnutzung des Sparerpauschbetrags der Kinder....

 

 

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tyr

Siehe Suchfunktion: Dividenden-Aktienfonds. Das wurde schon unzählige Male durchgekaut.

 

Ich würde auf die Performance eines Fonds schauen, nicht nur auf die Ausschüttungen.

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Pfennigfuxxa

Korrekt. Aber weder nen World etc noch nen EM etf wirst du mit deutschem Domizil finden. Steuer einfach geht aber natürlich trotzdem.

 

Falsch: DEKA EM - WKN ETFL34, ISIN DE000ETFL342

 

Definiere bitte was an dem comstage EM falsch ist.

Mal abgesehen davon hat der Deka ne TER von 0,65%

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odensee

Falsch: DEKA EM - WKN ETFL34, ISIN DE000ETFL342

 

Definiere bitte was an dem comstage EM falsch ist.

 

 

Falsch ist deine Aussage:

Aber weder nen World etc noch nen EM etf wirst du mit deutschem Domizil finden.

... denn der DEKA hat deutsches Domizil im Gegensatz zu comstage.

 

Mal abgesehen davon hat der Deka ne TER von 0,65%

 

Was hat das jetzt mit "dauerhaft steuereinfach, weil deutsches Domizil" zu tun?

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Pfennigfuxxa

 

 

Definiere bitte was an dem comstage EM falsch ist.

 

 

Falsch ist deine Aussage:

Aber weder nen World etc noch nen EM etf wirst du mit deutschem Domizil finden.

... denn der DEKA hat deutsches Domizil im Gegensatz zu comstage.

 

Mal abgesehen davon hat der Deka ne TER von 0,65%

 

Was hat das jetzt mit "dauerhaft steuereinfach, weil deutsches Domizil" zu tun?

 

Den hab ich glatt über sehen.

 

Die TER hat nichts damit zu tun. Deswegen schrieb ich "mal abgesehen davon".

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Rohlöff

Dank an Odensee, der die Sache geklärt hat :thumbsup:

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Gast231208

...

Wenn ich einen steuereinfachen ETF im Depot habe (Domizil Deutschland, ausschüttend) - heißt dies, dass ich den in der Steuererklärung gar nicht angeben muss?

...

 

Das dachte ich auch mal. Aber Vorsicht: http://www.wertpapie...zu-beachtentun/

 

Auf was willst du hinaus? Kirchensteuer? Denn ich werde aus deinem Link nicht schlau.

 

Nebenbei: die Kirchensteuer interessiert das Finanzamt null. Das Nichtangeben der Kirchensteuer war und ist keine! Steuerhinterziehung. Es gibt keinen Straftatbestand der Kirchensteuerhinterziehung. Weltliche Folgen hat das nicht.

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wpf.sfsm

Das dachte ich auch mal. Aber Vorsicht: http://www.wertpapie...zu-beachtentun/

 

Auf was willst du hinaus? Kirchensteuer? Denn ich werde aus deinem Link nicht schlau.

 

Nebenbei: die Kirchensteuer interessiert das Finanzamt null. Das Nichtangeben der Kirchensteuer war und ist keine! Steuerhinterziehung. Es gibt keinen Straftatbestand der Kirchensteuerhinterziehung. Weltliche Folgen hat das nicht.

 

Genau: Auf die Kirchensteuer will ich hinaus. Kurz zusammengefasst: Der ISHARES STOXX EUROPE 600 (DE) ist laut Bundesanzeiger kein reiner Ausschütter, sondern thesauriert auch. Problem ist, dass laut Comdirect und Wikipedia bei thesaurierenden Fonds (egal ob mit in- oder ausländischem Domizil) die Kirchensteuer nicht von der Depotbank einbehalten wird. Zu allem Überfluss sollen auch die Steuerbescheinigungen der Banken nicht fehlerfrei sein. Das heißt, man müsste, um nicht Steuerhinterziehung zu begehen, auch bei scheinbar steuereinfachen Fonds jedes Jahr die relevanten Veröffentlichungen im Bundesanzeiger anschauen und ggf. die entsprechenden Angaben in der Einkommensteuererklärung machen.

 

Dass Kirchensteuerhinterziehung nicht strafbar ist, bezweifle ich: Habe z. B. noch nie was davon gehört, dass es einen eigenen Straftatbestand für Einkommensteuerhinterziehung oder Abgeltungssteuerhinterziehung gibt.

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odensee

Nebenbei: die Kirchensteuer interessiert das Finanzamt null. Das Nichtangeben der Kirchensteuer war und ist keine! Steuerhinterziehung. Es gibt keinen Straftatbestand der Kirchensteuerhinterziehung. Weltliche Folgen hat das nicht.

 

Ganz so einfach scheint es nicht zu sein: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=268745 hier wird auch Bezug genommen auf Äusserungen einer Mitarbeiterin des Finanzministeriums.

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher

Dass Kirchensteuerhinterziehung nicht strafbar ist, bezweifle ich: Habe z. B. noch nie was davon gehört, dass es einen eigenen Straftatbestand für Einkommensteuerhinterziehung oder Abgeltungssteuerhinterziehung gibt.

 

 

https://www.google.d...erhinterziehung

 

Falls ein für den Kleinanleger negatives Urteil wegen Kirchensteuerhinterziehung existiert, bitte um Nachricht, bin neugierig.

 

Meine Vorgehensweise:

 

Ich zahle meine Kirchensteuer (die rechtlich gar keine Steuer, sondern ein Vereinsbeitrag ist), habe die Kirchenzugehörigkeit auch allen Finanzinstituten gemeldet, und zahle vierteljährlich die Kirchensteuervorauszahlung.

 

Ich schaue das mein Depot steuereinfach ist, daher leider Verzicht auf den günstigsten ETF bzgl. TE und TD.

 

Ich übernehme für die Steuererklärung die Jahressteuerbescheinigungen meiner Banken, falls die falsch sind :-, welcher Finanzbeamte kann und will das aufbröseln, zumal es sich realistisch bei mir um Minibeträge handelt. Oder anders gesagt: Die Bank macht eine falsche Jahressteuerbescheinigung, ich übernehme diese -ohne, dass ich den Fehler bemerke, mein Steuerberater kann oder will das nicht korrigieren, aber der schlecht bezahlte Sachbearbeiter im Finanzamt merkt alles und dreht mir aus meinem Unvermögen einen Strick -->Steuerhinterziehung, analog Uli Hoeness, Gefängnis (Bitte die Kirche im Dorf lassen).

 

Fazit: Keep it simple. Theoretisch kann man über vieles diskutieren, aber hat es einen Bezug zum wirklichen Leben, oder konkret: Gibt es Gerichtsurteile ob solcher Bagatellfälle?

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