osterhase01 Juni 17, 2015 · bearbeitet November 8, 2019 von osterhase01 Hallo, zunächst mal die allgemeinen Infos vorneweg: 2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt: 26 Jahre, ledig, keine Kinder, Rente mit 67 2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig: Noch Student, ab nächstem Monat Unternehmensberater, ca. ***€/Jahr 2.5 bisherige Risikovorsorge Personen und Sachversicherungen im Überblick: Haftpflicht, KFZ, Hausrat 2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner): nur mich 2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen: keine Ich möchte mich nun gegen die BU absichern und bin auf der Suche, nach einer geeigneten Versicherung. Dabei hat ein Vertreter der Swiss Life mich u.A. auf die Frage hingewiesen: Welche Absicherung existiert ab 67 Jahren, wenn der BU-Fall sehr zeitnah eintritt und somit noch nicht nennenswert in die Rentenkasse eingezahlt wurde bzw. auch wenig Zeit war, um eine private AV aufzubauen. Die BU zahlt ja schließlich nur bis 67. Bei denen nennt sich das dann Maximo Privatrente (fondbasiert) + BU als Zusatzversicherung. Vorteil laut Vertreter: Beitragsfreistellung im BU-Fall, Versicherung zahlt weiter in die Privatrente ein (+10%) sodass eine Auszahlung mit 67 zustande kommt. Tritt der BU-Fall nicht ein, bekommt man die Beiträge für die Privatrente verzinst zurück. Nun habe ich beim Recherchieren hier im Forum festgestellt, dass derartige Kombiprodukte selten empfohlen werden. Welche Möglichkeiten gibt es, den Zeitraum 67+ gegen einen frühen BU-Fall abzusichern? Freue mich auf alle Tipps und Hinweise! Bin noch recht neu im Versicherungsthema... ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Juni 17, 2015 · bearbeitet Juni 17, 2015 von tyr Warum nicht beides trennen? Ein Vertrag SBU mit einer dir passenden Dynamikoption. Und ein Vertrag Rentenversicherung mit BUZ Zusatzbaustein, der nur eine Beitragsbefreiung beinhaltet, und wieder mit passender Dynamikoption. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
osterhase01 Juni 17, 2015 · bearbeitet Juni 17, 2015 von osterhase01 Warum nicht beides trennen? Unter welchem Schlagwort finde ich die AV Tarife, die im BU-Fall beitragsfrei sind und wo der Versicherer dann die Beiträge+10% weiterzahlt? EDIT: Dein Edit war schneller ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Juni 17, 2015 Die RV+BUZ Kombination mit hoher Dynamik wird aus meiner Sicht erst durch eine unbegrenzt oft vor dem Leistungsfall widersprechbare Dynamik interessant. Das Stichwort wäre Alte Leipziger Lebensversicherung. Mein Tipp: mache dich nicht mit solchen Details verrückt. Ich finde das reichlich uninteressant, solange du das existenzielle BU-Risiko (SBU) noch nicht abgesichert hast. Bei einer BU-Risikoversicherung bekommst du mit Überschussverwendung Beitragsverrechnung ohne BU-Leistungsfall nichts zurück. Das sollte meines Erachtens Priorität haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
osterhase01 Juni 17, 2015 Die RV+BUZ Kombination mit hoher Dynamik wird aus meiner Sicht erst durch eine unbegrenzt oft vor dem Leistungsfall widersprechbare Dynamik interessant. Das Stichwort wäre Alte Leipziger Lebensversicherung. Mein Tipp: mache dich nicht mit solchen Details verrückt. Ich finde das reichlich uninteressant, solange du das existenzielle BU-Risiko (SBU) noch nicht abgesichert hast. Bei einer BU-Risikoversicherung bekommst du mit Überschussverwendung Beitragsverrechnung ohne BU-Leistungsfall nichts zurück. Das sollte meines Erachtens Priorität haben. Vielen Dank für deine Einschätzung! Ich wollte nur ausschließen, dass ich jetzt eine interessante Option verpasse, wenn ich die BU als eigenständige Versicherung abschließe. Aber da dem ja offensichtlich nicht so ist, orientiere ich mich erstmal Richtung SBU und kümmere mich zu einem späteren Zeitpunkt um die AV/Lebensversicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 17, 2015 Das derartige Kombiprodukte im Forum nicht empfohlen werden, ist so absolut nicht richtig. Zumindest zwei von drei üblichen Verdächtigen (Peter und ich) halten eine sinnvolle BUZ Konstruktion in Schicht 3 für in vielen Fällen empfehlenswert. Und 3/3 dürften dafür nicht die Swisslife als geeignet erachten. Die Konstruktion ist aber technisch absolut nachrangig ggü. adäquaten BU Bedingungen ... Und was tyr angeht: Der hat irgendwann mal bei test.de oder finanztip.de gelesen, dass BUZ ganz doll böse ist und repetiert das immer wieder ... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Juni 17, 2015 · bearbeitet Juni 17, 2015 von tyr Ich schätze nichts ein (auf welcher Basis auch?), ich will dir nur Möglichkeiten aufzeigen, die ich als Laie sehe und die du mal prüfen könntest. Es geht mir nicht darum, dass man irgendetwas verpasst oder nicht verpasst. Meine Aussage ist nur: ich würde mich an deiner Stelle zuerst um die Absicherung existenziellen Risiken kümmern. Bevor irgendwelche Sparverträge abgeschlossen werden. Ob nach der Absicherung existenzieller Risiken ein Sparvertrag sinnvoll ist oder nicht musst du dir selbst überlegen. Und was tyr angeht: Der hat irgendwann mal bei test.de oder finanztip.de gelesen, dass BUZ ganz doll böse ist und repetiert das immer wieder ... :- Lerne einfach mal lesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 17, 2015 Lerne einfach mal lesen. Gern das Gleiche zurück, vielleicht verstehst du es dann irgendwann einmal, viel Erfolg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
osterhase01 Juni 17, 2015 Mir war nicht bewusst, dass man die gleiche "Leistung" statt einem Kombi-Vertrag auch über zwei separate Verträge absichern kann (zu vermutlich nicht völlig auseinanderklaffenden Konditionen?). Insofern war der Hinweis schon hilfreich, da ich gerade mit dem Durchforsten der BU-Bedingungen schon recht gut beschäftigt bin und den Kopf für AV noch nicht wirklich frei habe. So gesehen wäre ich erstmal beruhigt, wenn BU abgesichert ist und würde mich um AV zu einem späteren Zeitpunkt kümmern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Juni 17, 2015 Lerne einfach mal lesen. Gern das Gleiche zurück, vielleicht verstehst du es dann irgendwann einmal, viel Erfolg. Vielleicht hilft Brille putzen statt Reflexen nachzugehen. In diesem Thread steht nichts von BUZ ganz doll böse. Und der TE hat es auch nicht so verstanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 17, 2015 Mir war nicht bewusst, dass man die gleiche "Leistung" statt einem Kombi-Vertrag auch über zwei separate Verträge absichern kann (zu vermutlich nicht völlig auseinanderklaffenden Konditionen?). Insofern war der Hinweis schon hilfreich, da ich gerade mit dem Durchforsten der BU-Bedingungen schon recht gut beschäftigt bin und den Kopf für AV noch nicht wirklich frei habe. So gesehen wäre ich erstmal beruhigt, wenn BU abgesichert ist und würde mich um AV zu einem späteren Zeitpunkt kümmern. Das (gleiche Leistung, gleicher Preis) kann man auch nicht. Die Beitragsbefreiung bei einer (summentechnisch) richtigen RV ist entsprechend viel teurer (der RV Baustein selbst ist ja größer), als wenn man die Ideallösung über einen kleinstmöglichen Baustein geht, der seinen Zweck dann erfüllt, wenn er soll: Im Worst Case Fall einer langfristigen BU. Eine reine BU Beitragsbefreiung mit einer einigermaßen nennenswerten RV zzgl. deren Anpassung über die Jahre kostet unverhältnismäßig mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Juni 17, 2015 · bearbeitet Juni 17, 2015 von Peter Wolnitza Moin, anstatt: man sollte, man macht, man darf nicht .... Empfehle ich (Kurzversion) Step 1: anhand individueller Vorgaben und guter Vertragsbedingungen (hier sollte die absolute Priorität liegen - die begleiten Dich den Rest Deines Arbeits-Lebens!!) die guten, passenden Versicherer selektieren Step 2: Gesundheitshistorie sauber aufbereiten -> Risikovoranfragen stellen Step 3: aus 1+2 den individuell passenden Versicherer auswählen Step 4: Welche Kombi- oder Solo-Möglichkeiten bietet dieser Versicherer an? Step 5: Zahlen nebeneinander legen, analysieren, Geldbörse befragen -> entscheiden Ob da am Ende eine Solo BU oder eine Kombi raus kommt ( beides hat Vor- und Nachteile ) kann nur jeder individuell für sich selbst entscheiden. Hab schon mehrfach Berechnungen gepostet, die es möglich machen sollten, das Für und Wider der Kombiprodukte mal sauber und klar zu diskutieren - da war dann immer das grosse Schweigen im Walde. Statt dessen dann drei Monate später wieder : Soll man nicht, macht man nicht, Stiftung Warentest hat gesagt....ist in meinen Augen ein bisserl schwach! Es gibt in meinen Augen keine vernünftigen Grund, eine der beiden Optionen von vorneherein auszuschliessen. Viel Erfolg bei der weiteren Suche! Und nochmal, weil ich grade den Post von oben lese: Kleinstmögliche RV + BUZ hat Nichts, aber auch gar nichts mit Altersvorsorge im herkömmlichen Sinne zu tun - sondern ist einfach (unter gewissen Umständen) eine geschickte Variante, das BU Thema vernünftig final abzuhandeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s.troy Juni 18, 2015 · bearbeitet Juni 18, 2015 von s.troy Und was tyr angeht: Der hat irgendwann mal bei test.de oder finanztip.de gelesen, dass BUZ ganz doll böse ist und repetiert das immer wieder ... :- Ich hake mich da mal ein, auch wenn tyr die BUZ hier nicht verteufelt. Ich tue es nämlich. Hab grade einen Leistungsfall in sehr frühen Jahren nach Abschluss. Dadurch sind die 10 Jahre Verjährung meiner Angaben noch nicht rum. Man hat mich nach 6 Monaten Prüfung jetzt einfach aus der BU gekickt und begründet das mit arglistiger Täuschung. Das muss hier auch der Fall sein, da der Makler nicht alle genannten Vorerkrankungen vermerkt hat. Nur ist das Täuschungsmanöver hier auf der Seite der Versicherung zu finden. Naja, das soll hier nicht ausarten, ist halt eine Riesensch*****, weil ich damals zuviel blind vertraut habe und nicht alles dreimal schriftlich verlangt habe. Mein Fazit: auch wenn du dir viel Mühe beim Abschluss gibst, es wird nicht reichen. Erst nach 10 Jahren ist es (nach heutigem Stand) egal, welche Vorerkrankungen nicht angegeben wurden. Da Gesetze sich ändern ist das ein reichlich aufgeweichtes Pro für die BU. Meine Meinung: einen BU-Fall in frühen Jahren abzusichern ist nahezu unmöglich. Und das stellt das ganze Konzept einer BU in Frage. Mein Rat (nur aufgrund meiner persönlichen Erfahrung, keine Literaturrecherche oder Provisionerwartung): Schließe keine BU ab! EDIT: Wollte grade meine Wortwahl korrigieren, aber das hat das Forum schon für mich erledigt. Danke, Technik. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 18, 2015 Man hat mich nach 6 Monaten Prüfung jetzt einfach aus der BU gekickt und begründet das mit arglistiger Täuschung. Das muss hier auch der Fall sein, da der Makler nicht alle genannten Vorerkrankungen vermerkt hat. "Nicht alle genannten Vorerkrankungen vermerkt" ergibt noch lange nicht das Recht des Versicherers,der Vertrag wegen Arglistigkeit a)anzufechten und damit auch noch b)vor Gericht durchzukommen.Da dürfte schon einiges im Argen liegen,und das Verschulden daran trägst in erster Linie du selbst.Außerdem ist es nicht so,dass verschwiegene Vorerkrankungen auch grundsätzlich zu einer Anfechtung führen können.Das VVG spricht eine eindeutige Sprache. Erst nach 10 Jahren ist es (nach heutigem Stand) egal, welche Vorerkrankungen nicht angegeben wurden. Nö,das ist auch nach heutigem Stand nicht so. Mein Rat (nur aufgrund meiner persönlichen Erfahrung, keine Literaturrecherche oder Provisionerwartung): Schließe keine BU ab! Du solltest deinen Rat ergänzen:Schließe lieber keine BU ab,wenn du dabei so fahrlässig vorgehen möchtest wie ich (also du). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 18, 2015 · bearbeitet Juni 18, 2015 von polydeikes Ich gehe mal davon aus, das ein Antrag im Bereich Leben nach wie vor unterschrieben werden muss, ohne geht nicht. Insofern sehe ich ja zwangsläufig, was ich angegeben habe. Davon mal abgesehen, ich unterschreibe sogar ausdrücklich bei rund 90 % der Anträge, dass ich es SELBST ausgefüllt habe. Kurz formuliert: Kann nur passieren, wenn ich gar nicht schaue, was ich eigentlich unterschreibe. --- Teil 2: Eine arglistige Täuschung - da hat MP völlig Recht - ist noch lange nicht durch Nichtangabe zu begründen und durchzusetzen. Es ist auch hochgradig unüblich, dass BU Versicherer mal eben so auf arglistige Täuschung gehen. Das Risiko vor Gericht nicht durchzukommen (ohne klare Beweislast) ist viel zu hoch und Vorsatz erfüllt den gleichen Zweck bei viel geringerem Risiko für den Versicherer. Womit zwei Möglichkeiten bleiben: a) der Versicherer irrt bzw. ist angreifbar b) oben steht nur die halbe story --- Teil 3: Insofern es sich wirklich um einen Makler handelt (und nicht wie üblich um einen Vertreter) ist die Geschichte auf der Ebene nicht durch. Um aus der Haftung gem. obiger Schilderung zu kommen, muss der Makler schon nachweisen, dass er von den Umständen nichts wusste. Allein das Kreuz bei "vom VN selbst ausgefüllt" oder sinngemäß enthaftet den Makler bei dem Vorwurf nicht. Ich regle das in der Praxis so, dass ich mir vom Kunden vor jedwedem Gespräch einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen lasse. Bestehen relevante Vorerkrankungen, wird eine Behandlungshistorie schriftlich erstellt und eine Risikovoranfrage erstellt. Beides unterschreibt der Kunde mir. Und was weder beim Einen noch beim Anderen drin steht, das weiss ich zweifelslos nicht, das wäre dann Kundenproblem. Im Falle von "dem Makler lagen Informationen vor" (im Idealfall noch nachweisbar) kriegt der Makler den Kopf nicht aus der Schlinge. Es kommt vereinzelt vor, dass Kunden gegen meinen Rat Dinge nicht angeben wollen und auch das lasse ich mir als Enthaftung unterschreiben vom Kunden. --- Teil 4: Aus eigenen Fehler abzuleiten, dass ein fehlerfreier Antrag keinen Schutz bietet ... muss man das noch kommentieren? Ich denke nein ... edit: PS: Im neuen BU how to ist unter anderem ein hervorragender Artikel von MP zum Thema Antragsfragen enthalten, wird hier quer verlinkt, sobald offen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 18, 2015 Kleine Korrektur: Es besteht eine weitere Möglichkeit. Da oben von 6 Monaten Bearbeitungszeit gesprochen wurde, kommt für den Versicherer ggf. durch Fristen nur noch eine arglistige Täuschung in Betracht. Der eine Monat für Vorsatz könnte rum sein. Das hätte ggf. wieder Potential für "der Versicherer agiert nicht rechtmäßig". Ich gehe aber von anderem Kontext aus ... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
osterhase01 Juni 18, 2015 @polydeikes, tyr und Peter Wolnitza Vielen Dank für die Antworten. Ich habe mich entschlossen, einen (unabhängigen) Versicherungsmakler zu suchen, der auf BUs spezialisiert ist und mich detailliert beraten kann. Die Absicherung ist mir zu wichtig, als das ich da mit gefährlichem Halbwissen dran gehen möchte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Juni 18, 2015 Ich habe mich entschlossen, einen (unabhängigen) Versicherungsmakler zu suchen, der auf BUs spezialisiert ist und mich detailliert beraten kann. Die Absicherung ist mir zu wichtig, als das ich da mit gefährlichem Halbwissen dran gehen möchte. Weitere Infos zu dem Thema BU: hier im Forum: https://www.wertpapier-forum.de/topic/30228-berufsunfahigkeitsversicherung-dienstunfahigkeitsversicherung/ kompaktes Buch zum Einstieg: http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/berufsunfaehigkeit-gezielt-absichern-1 Könntest du den Makler benennen, wenn du einen gefunden hast? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 18, 2015 Par. 41 VVG...vorvertragliche Anzeigepflicht...ist schon klar tyr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag