Zum Inhalt springen
bockscar12

CoCo-Bonds: Genauer Unterschied zwischen AT1 und T2-CoCos

Empfohlene Beiträge

bockscar12

Hallo Experten,

 

ich hoffe ihr könnte mir weiterhelfen mit dem Thema CoCo-Bonds. Derzeit beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema, eine Sache wird aber nicht ganz klar:

 

CoCo-Bonds können nach den neuen Vorschriften (CRR und CRD IV) entweder zum zusätzlichen Kernkapital (AT1) oder dem Ergänzungskapital (T2) zugeordnet werden.

 

Für eine Zuordnung zum AT1 sieht die CRR folgende nicht zu umgehende Bedingungen vor:

 

1. Ein Trigger-Event liegt vor wenn die harte Kernkapitalquote unter 5,125% fällt (kann auch höher angesetzt werden, wenn tiefer -> CoCo nur Ergänzungskapital)

2. Perpetual, also keine feste Laufzeit

...

 

Nun ist der Literatur oft die Rede von marktbasierten Triggern wie dem Aktienkurs. Bei einem AT1-CoCo wäre ein solcher Trigger also nur ZUSÄTZLICH möglich, niemals aber nur der Aktienkurs. Mindestens ein Trigger müsste dann ausgelöst werden um eine Wandlung des CoCos zu verursachen.

 

Jetzt gibt es natürlich auch viele T2-CoCos. Meistens werden sie so eingestuft, weil z.B. die als harte Kernkapitalquote 5,00% und nicht 5,125% angesetzt ist oder die Laufzeit begrenzt etc.

 

Ich finde jedoch KEIN Beispiel für einen CoCo, der NUR an den Aktienkurs gebunden ist. Eigentlich haben alle Bezug auf die harten Kernkapitalquote, egal ob AT1 oder T2 CoCO, siehe auch: https://www.institutional-money.com/fileadmin/user_upload/Bilder_Grafiken_News/PDF_News/154_cocos_universum_.pdf

 

 

Meine Fragen konkret: Kann mir jemand ein Beispiel geben für einen CoCo mit marktbasiertem Trigger? In der CRR werden nur die Vorgaben für AT1-CoCos gemacht, kann ein T2-CoCo auch NICHT an die Kernkapitalquote gebunden sein?

 

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen! Vielen Dank!

 

Gruß

Chris

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Torman

Der Unterschied zwischen T1- und T2-Cocos ist zum einen die Laufzeit, unbegrenzt versus endfällig. Bei T1 müssen zudem die Zinszahlungen komplett im Ermessen der Bank stehen, während T2 immer zahlen kann bis zum Triggerevent. Aktienkurstrigger sind bei Investoren nicht beliebt, da hier eine Laune des Marktes die Wandlung/Verfall auslösen kann. Man würde also neben dem Insolvenzrisiko der speziellen Bank auch noch ein allgemeines Aktienkursrisiko tragen. Eigentlich sind T2-Cocos auch nicht nötig, da sie komplett durch meist billigere normale T2-Anleihen ersetzt werden können.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Der T

Hallo,

 

die CRR macht nur Vorgaben zu AT1-CoCos, weil hier (mehr oder weniger) Eigenkapital angerechnet werden darf. T2 beinhaltet nachrangige Schuldverschreibungen. Diese müssen aber keinen Trigger haben (können aber, sofern die Anrechnungskriterien dennoch erfüllt werden).

Schau Dir mal J. D.Spiegeleer/W. Schoutens - "Pricing Contingent Convertibles: A Derivatives Approach" an. Da sollte eine Gegenüberstellung der verschiedenen Triggertypen enthalten sein.

Daneben gibt es von der European Banking Authority den "Report On the monitoring of AT1 instruments of EU institutions - Update". Das sollte auch etwas hergeben. Insbesondere auch die Ausgestaltung von CoCos und die Anrechenbarkeit als AT1.

Außerdem:

Wilkens/Bethke - Contingent Convertible (CoCo) Bonds: A first empirical assessment of selected pricing models (Artikel aus dem Financial Analyst Journal)

Basel Committee of Banking Supervision - Cocos a primer (quarterly Review)

DVFA - Coco Kompendium

 

 

 

Gruß

Der T

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bockscar12

Vielen Dank, das ist schon einmal sehr hilfreich.

 

Die CRR bezieht sich also auf AT1 CoCos weil hier ja Kernkapital im Spiel ist (Wandlung von AT1 zu CET1 im Falle einer Wandlung), die Anforderungen sind daher strenger. Zusätzlich zur harten Kernkapitalquote könnte ein weiterer marktbasierter Trigger verwendet werden, z.B. ein Aktienkurs, was aber nicht der gängigen Praxis entspricht und zu "gefährlich" ist.

 

Ein T2-CoCo kann einen Trigger aber, muss es aber nicht. Der Trigger könnte auch bei Unterschreitung der harten Kernkapitalquote von 1% liegen (was völlig sinnlos ist aber rein theoretisch).

Wenn Instrumente des Ergänzungskapitals keinen Trigger haben, sind es normale nachrangige Schuldverschreibungen. Mit Trigger werden wie zum CoCo, wichtig ist nur den Anforderungen an Ergänzungskapital zu genügen.

 

Falls ich das falsch aufgefasst habe freue ich mich über einen kurzen Hinweis :-)

 

Danke auch für die Literatur!

 

 

Hallo,

 

die CRR macht nur Vorgaben zu AT1-CoCos, weil hier (mehr oder weniger) Eigenkapital angerechnet werden darf. T2 beinhaltet nachrangige Schuldverschreibungen. Diese müssen aber keinen Trigger haben (können aber, sofern die Anrechnungskriterien dennoch erfüllt werden).

Schau Dir mal J. D.Spiegeleer/W. Schoutens - "Pricing Contingent Convertibles: A Derivatives Approach" an. Da sollte eine Gegenüberstellung der verschiedenen Triggertypen enthalten sein.

Daneben gibt es von der European Banking Authority den "Report On the monitoring of AT1 instruments of EU institutions - Update". Das sollte auch etwas hergeben. Insbesondere auch die Ausgestaltung von CoCos und die Anrechenbarkeit als AT1.

Außerdem:

Wilkens/Bethke - Contingent Convertible (CoCo) Bonds: A first empirical assessment of selected pricing models (Artikel aus dem Financial Analyst Journal)

Basel Committee of Banking Supervision - Cocos a primer (quarterly Review)

DVFA - Coco Kompendium

 

 

 

Gruß

Der T

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Der T

CoCos sind Bonds, die über ein Auslöseereignis abgeschrieben (permanent oder temporär) oder in Eigenkapitalinstrumente gewandelt werden.

AT1 CoCos sind "nur" eine Teilmenge, welche den Anforderungen der CRR bzw. der laufenden Auslegung der EBA genügen. Banken begeben diese Instrumente, mit der Absicht ihr T1-Kapital zu erhöhen (i. W. zur Verbesserung der Kapitalquote oder der Leverage Ratio). Daher dürfte der Anteil von CoCos mit dem Trigger "Unterschreiten 5,125% CET1-Quote" immer weiter steigen - höhere Quoten sind teurer, niedrigere Quoten kein AT1-Instrument mehr.

T2 CoCos machen keinen Sinn. Die Bank kann sich mit nachrangigen Darlehen günstiger refinanzieren, der Effekt auf die regulatorischen Eigenmittel ist aber identisch.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bockscar12

Alles klar, vielen Dank für Ihre Hilfe!

 

Eine letzte kleine Frage: Ein diskretionärer Trigger ist das Ermessen der Aufsicht eine Wandlung herbeizuführen. Hier könnte eine bankspezifische Krise oder eine systemische Krise vorliegen. Ist jedoch die Aufsicht IMMER und JEDERZEIT berechtigt AT1-CoCos zu wandeln? Dazu finde ich leider keine konkrete Antwort. Ein freiwilliger diskretionärer Trigger würden die Emittenten doch eher ablehnen?!? So wie ich es bisher verstanden habe, können AT1-CoCos von der Aufsicht gewandelt werden, T2-CoCo sind nicht erfasst. Leider finde ich die relevante Passage in der CRR nicht ....

 

Viele Grüße

 

 

CoCos sind Bonds, die über ein Auslöseereignis abgeschrieben (permanent oder temporär) oder in Eigenkapitalinstrumente gewandelt werden.

AT1 CoCos sind "nur" eine Teilmenge, welche den Anforderungen der CRR bzw. der laufenden Auslegung der EBA genügen. Banken begeben diese Instrumente, mit der Absicht ihr T1-Kapital zu erhöhen (i. W. zur Verbesserung der Kapitalquote oder der Leverage Ratio). Daher dürfte der Anteil von CoCos mit dem Trigger "Unterschreiten 5,125% CET1-Quote" immer weiter steigen - höhere Quoten sind teurer, niedrigere Quoten kein AT1-Instrument mehr.

T2 CoCos machen keinen Sinn. Die Bank kann sich mit nachrangigen Darlehen günstiger refinanzieren, der Effekt auf die regulatorischen Eigenmittel ist aber identisch.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Der T
1433917999[/url]' post='963939']

Alles klar, vielen Dank für Ihre Hilfe!

 

Eine letzte kleine Frage: Ein diskretionärer Trigger ist das Ermessen der Aufsicht eine Wandlung herbeizuführen. Hier könnte eine bankspezifische Krise oder eine systemische Krise vorliegen. Ist jedoch die Aufsicht IMMER und JEDERZEIT berechtigt AT1-CoCos zu wandeln? Dazu finde ich leider keine konkrete Antwort. Ein freiwilliger diskretionärer Trigger würden die Emittenten doch eher ablehnen?!? So wie ich es bisher verstanden habe, können AT1-CoCos von der Aufsicht gewandelt werden, T2-CoCo sind nicht erfasst. Leider finde ich die relevante Passage in der CRR nicht ....

 

Viele Grüße

 

 

1433884543[/url]' post='963920']

CoCos sind Bonds, die über ein Auslöseereignis abgeschrieben (permanent oder temporär) oder in Eigenkapitalinstrumente gewandelt werden.

AT1 CoCos sind "nur" eine Teilmenge, welche den Anforderungen der CRR bzw. der laufenden Auslegung der EBA genügen. Banken begeben diese Instrumente, mit der Absicht ihr T1-Kapital zu erhöhen (i. W. zur Verbesserung der Kapitalquote oder der Leverage Ratio). Daher dürfte der Anteil von CoCos mit dem Trigger "Unterschreiten 5,125% CET1-Quote" immer weiter steigen - höhere Quoten sind teurer, niedrigere Quoten kein AT1-Instrument mehr.

T2 CoCos machen keinen Sinn. Die Bank kann sich mit nachrangigen Darlehen günstiger refinanzieren, der Effekt auf die regulatorischen Eigenmittel ist aber identisch.

 

Artikel 54 beschreibt ja die Ausgestaltung der Auslöseereignisse. Da finde ich keinen Verweis auf eine Möglichkeit zur Wandlungsmöglichkeit der Aufsicht. Daher ist der "Ausichtstrigger" mMn für AT1 CoCos nicht vorgeschrieben.Wo hast Du gelesen, dass die Ausicht dazu immer die Möglichkeit hat?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
richtungsding

ein diskretionärer Trigger der Aufsicht wäre mir auch neu. Vielleicht bezieht sich der Gedanke auf Abwicklungssituationen der EU Bank Recovery and Resolution Directive (in DE Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) - steht eine Bank vor der Insolvenz und wird durch behördliche Verfügung restrukturiert, werden alle AT1 und T2 Instrumente als ersten Schritt rasiert (sofern sie nicht bereits vertraglich gewandelt wurden). In einem weiteren Schritt kann dann aber ohnehin die gesamte Passivseite geschnitten werden, gestaffelt nach Klassen von Verbindlichkeiten mit Ausnahme von besicherten (zB Pfandbriefe) und bestimmte Einlagen (bis 100k).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...