Gruschtschow Juni 5, 2015 · bearbeitet Juni 5, 2015 von Gruschtschow Hallo zusammen! Ich bin Student, 24 Jahre alt, ledig und werde mein Studium in 6-12 Monaten abschließen. Anschließend werde ich als Maschinenbauingenieur (angestellt) arbeiten, Einstiegsgehalt vermutlich 50-55.000€. Ich habe gesundheitlich und durch Hobbys keine Einschränkungen zu erwarten. Da ich über kurz oder lang eine BU brauche überlege ich, diese jetzt schon abzuschließen. Deshalb zunächst generell: Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für mich, wenn ich jetzt oder erst in einem Jahr abschließe? Vorteile des Abschlusses als Student - Jetzt schon Versicherungsschutz - Jünger bei Vertragsabschluss - Jetzt bin ich gesund. -...? Nachteile: - Ergibt für mich eine höhere Risikogruppe (siehe unten) -...? Zur Berufs-Risikogruppe: Ich habe mal ein wenig mit dem Beitragsrechner der Alten Leipziger gespielt, die ja hier im Forum einen recht guten Ruf hat. Dort werde ich als Student in die Risikogruppe 1+ einsortiert, als Maschinenbauingenieur in 1++. Jetzt steht im Vertragswerk der AL, dass ein Berufswechsel nicht angezeigt werden muss, ein Wechsel in einen risikoreicheren Beruf also kein Problem ist. In meinem Fall würde ich aber mit dem risikoreicheren Beruf beginnen, um dann für die nächsten 30 Jahre in einem risikoärmeren zu arbeiten. Dazu habe ich aber keine Angaben gefunden. Kann ich in diesem Fall eine Überprüfung des Berufs beantragen und werde dann nachträglich noch in die Gruppe 1++ einsortiert? Wenn ja: Wie läuft das ab? (Volles Programm mit Gesundheitsfragen etc.?) (Die AL ist nur ein Beispiel, falls es Versicherungen gibt, wo das anders gehandhabt wird ibn ich auch über diese Informationen sehr dankbar!) Vielen Dank schon vorweg! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 6, 2015 · bearbeitet Juni 6, 2015 von polydeikes Allgemein / marktbezogen gibt es zwei Möglichkeiten: 1) Der Versicherer sieht in den Bedingungen ausdrücklich eine Besserstufung vor 2) oder eben nich Nummero Uno bietet von den Toptarifen nur die Dialog, dort steht es ausdrücklich drin. --- Im Falle mit dem Beispiel AL: Ein Antrag auf Besserstufung kann gestellt werden. Es gibt aber keine Verpflichtung für den Versicherer anzunehmen. Die Erfahrung bzgl. AL sagt, sie stellen sich häufig quer. Versucht man es selbst, kommt idR ein Schreiben ala "BU ist über die gesamte Laufzeit kalkuliert, eine Änderung daher nicht möglich ...". Möglich ist das aber sehr wohl. Die AL lässt nur gern etwas Zeit ins Land gehen und versucht es häufig erst einmal mit so einem Abwimmelschreiben ... Insofern du den 1++ Beruf etwas länger als ein paar Wochen oder Monate ausübst, schaffst du es mit einer Tätigkeitsbeschreibung gem. meiner Praxiserfahrung besser gestuft zu werden. Es besteht eben nur kein bedingungsseitiger Anspruch. --- Darüber hinaus bietet das Beispiel AL die Möglichkeit über die BUZ 1++ eingestuft zu werden. (Jungakademikerregelung) --- Generell: Vorsicht bei einigen anderen Anbietern, die Studentengoodies klar an Studienabschluss und Beruf in mind. 1+ binnen Zeitraum x koppeln und bei Nichterreichen die vereinbarte Leistung rückwirkend reduzieren, sowie die Nachversicherung ausschließen. Ein Beispiel dafür:.Das ansonsten ganz akzeptable Bedingungswerk des VWB. edit: Oder worst Case aus der BU eine EU machen (Allianz Starter / Generali etc.). --- Insofern du bspw. schon eine Jobzusage oder gar einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, kann man bei jedem Versicherer versuchen eine Bessereinstufung auf der Basis zu erreichen. Möglich ist das, aber der Erfolg in dem Fall eher unwahrscheinlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 6, 2015 Und nein, für die Besserstufung der BG ist nicht das volle Programm nötig (keine GP / RP), idR nur ein Formblatt, respektive eine Tätigkeitsbeschreibung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Juni 6, 2015 Moin @gruschtschow, zu Deiner Frage findest Du - neben dem, was @Polydeikes schon richtig angemerkt hat - hier noch einen Denkanstoss. (ist bis auf Post #9 eigentlich recht zielführend) und trifft den Kern Deiner Frage. Wäre eine Option, um auf 100% sicher zu gehen (jetzt rein auf die Berufsgruppe bezogen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 6, 2015 · bearbeitet Juni 6, 2015 von Matthew Pryor Eine kurze Anmerkung zu den von dir genannten Vorteilen: Punkt 1 und 3 sind die Punkte,die den Ausschlag für einen frühest möglichen Abschluss geben sollten.Punkt 2 ist von der rein finanziellen Betrachtung her egal,da du in beiden Fällen (Abschluss mit 24 oder bspw. 25) bei gleichen Parametern (Rentenhöhe,Endalter) über die Laufzeit verteilt in etwa den gleichen Beitrag zahlst.Ein Jahr kürzere Laufzeit,dafür leicht höherer Beitrag.Ist aber nur eine Randnotiz. Und wenn "nicht zielführend" meinen soll,dass Teile des Beitrages nicht das manchem Vermittler offenbar innewohnende Klischeedenken MLP`ler=reiner Produktverkäufer stützen:Geschenkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schuggy Juni 6, 2015 Es gibt auch brauchbare BU-Versicherer, welche dich bereits im Studium in die höchste Berufsgruppe einstufen. Diese würde ich erstmal bevorzugen und wenn du unbedingt die AL möchtest (und noch gesund bist), kannst du ja wechseln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gruschtschow Juni 6, 2015 Vielen Dank für die Antworten! Hat mir schon sehr geholfen. @polydeikes: Du unterscheidest zwischen "Antrag auf Besserstellung" und "Tätigkeitsbeschreibung". Sind das zwei Paar Schuhe, oder ist das zweite nur ein ausführlicherer Antrag auf Besserstellung, bei dem eben nicht nur gesagt wird: "Ich arbeite jetzt als Maschinenbauingenieur", sondern" Ich arbeite jetzt als Maschinenbauingenieurund mache XYZ"? Wie lange müsste man dafür die beschriebene Tätigkeit vor der Tätigkeitsbeschreibung ausüben? Ich werde morgen mal die Versicherungsbedingungen der Dialog näher anschauen und suchen, was dazu hier im Forum zu finden ist. Das wäre die Lösung mit dem geringsten bürokratischen Aufwand. @ Peter Wolnitza: Die Variante klingt interessant, da muss ich mir mal noch genauer Gedanken machen. @ Matthew Pryor: Auch Randnotizen helfen weiter ;-) @Schuggy: Ich möchte nicht unbedingt zur AL, das war nur die erste Versicherung, die ich mir mal näher angeschaut habe. Welche brauchbaren BU-Versicherer unterscheiden denn bei den Studenten genauer, was sie studieren? Generell kann ich natürlich auch jetzt die BU mit Risikogruppe 1+ abschließen, und falls es nach dem Berufseinstig mit dem Antrag auf Besserstellung nicht klappt und mir in der Zwischenzeit nichts passiert ist eine neue BU abschließen. Entweder beim selben Anbieter oder bei einem anderen. Sind denn für die Zukunft tendenziell eher bessere oder schlechtere Konditionen zu erwarten? Viele Grüße Max Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 7, 2015 · bearbeitet Juni 7, 2015 von polydeikes "Trivialer Unterschied": Versicherer A hat ein Formblatt, dass für einen Wechsel der Berufsgruppe auszufüllen ist. Da drin wird meist auch in Form der Fragen eine teilweise Tätigkeitsbeschreibung abgefragt. Versicherer B hat so ein Formblatt nicht, da schickt man halt selbst einen 3-4 Zeiler und eine Tätigkeitsbeschreibung hin. Tätigkeitsbeschreibung meint vereinfacht den Tagesablauf und die charakteristischen Punkte der neuen Tätigkeit. Wird ohnehin bei BU Anträgen häufig benötigt, wenn die BG Einstufung nicht ganz eindeutig ist. --- Eine AL Frist ab xyz machen sie die Besserstufung mit, gibt es so nicht. --- Deine Überlegung halte ich nicht für zielführend. Für die BU zahlst du im Laufe des gesamten Erwerbslebens in etwa das Gleiche wie für ein Auto. Ein Auto würdest du wohl auch nicht in 30 Minuten kaufen. Dementsprechend sollte man sich für eine ggf. existenzielle Lebensentscheidung wie eine BU Zeit nehmen. Heißt: Prüfen, was gibt es an Markt, was will und brauche ich davon und wie setze ich es um. Eine vernünftige Beratung lässt dann schnelll 6-10h Beratungszeit ins Land gehen, wenn man es vernünftig machen will + ggf. Zeit für komplexere Gesundheitshistorien. Klar kann man das theoretisch auch als do it yourself machen, so man sich dafür berufen fühlt. Sinnvoll dann aber wohl kaum in 6-10h ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gruschtschow Juni 7, 2015 Ich habe nicht vor, das ganze selbst zu erledigen. Aber die Entscheidung, ob ich die BU jetzt oder in einem Jahr später abschließe will ich nicht an den Makler geben, da dieser natürlich an einem zeitnahen Abschluss bei ihm interessiert ist. Wenn ich die BU erst nach Berufsstart abschließe ist ja die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass ich auch den Wohnort wechsle und zumindest ein Makler bei dem die Beratung vor Ort stattfindet muss dann damit rechnen, dass er die Beratung macht und ich den Abschluss dann bei jemand anderem mache. Über Telefon/Internet sieht das natürlich nochmal anders aus. Darüber hinaus habe bei meiner Freundin, die ebenfalls eine BU sucht weil sie Lehramt studiert und bald ihr Referendariat beginnt, erlebt, was schlechte Makler sind. Da kam außer Beratungssoftware und Preise vergleichen eigentlich nichts. Deshalb will ich in der Materie zumindest soweit drin sein, dass ich beurteilen kann, ob mein Makler was taugt oder nicht. Ich will also die kritischen Punkte im Regelwerk einiger Frage kommender Anbieter kennen, damit ich sehe, ob das vom Makler auch angesprochen wird. Verglichen mit dem Autokauf: Wenn ich mir einen Gebrauchten kaufe, schaue ich auch vorher im Internet, wo die kritischen Stellen sind an denen ich die Karre näher unter die Lupe nehmen muss. Viele Grüße und einen schönen Sonntag! Max Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HaRaS1983 Juni 7, 2015 · bearbeitet Juni 7, 2015 von HaRaS1983 will dazu nur zwei Sachen sagen - ich hab genauso gedacht wie Du und habe dann mit der BU bis Start Arbeitsleben gewartet und *bäm* war ich im Krankenhaus... Ende vom Lied war, dass viele Versicherer mich nicht mehr wollten oder mit Ausschlüssen. Ich kann Dir nur empfehlen: 1. Guter Makler // hier findest z.B. ein paar - der Unterschied ist gewaltig - ich kann Dir garnicht sagen was für Pflaumen mich beraten haben. Leider merkt man den Unterschied erst nachdem man nen guten Makler hatte und dann kann man nur noch heulen. 2. Schließ jetzt eine BU ab und nimm halt eine die deine Bedürfnisse erfüllt ( später bessere Einstufung). Sowas kann man doch mit dem Makler abklären - ich gehe davon aus, dass Du der selbe Fall wie ich bist (gesund etc.). Wir werden wahrscheinlich unser Leben lang zahlen ohne die BU zu brauchen, aber es gibt halt Dinge die kann keiner vorhersehen und dafür brauchen wir diese Versicherung. Und dieser Fall kann Morgen sein ... mir ging es zumindest fast so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Juni 7, 2015 Ich habe nicht vor, das ganze selbst zu erledigen. Aber die Entscheidung, ob ich die BU jetzt oder in einem Jahr später abschließe will ich nicht an den Makler geben, da dieser natürlich an einem zeitnahen Abschluss bei ihm interessiert ist. Wenn ich die BU erst nach Berufsstart abschließe ist ja die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass ich auch den Wohnort wechsle und zumindest ein Makler bei dem die Beratung vor Ort stattfindet muss dann damit rechnen, dass er die Beratung macht und ich den Abschluss dann bei jemand anderem mache. Über Telefon/Internet sieht das natürlich nochmal anders aus. Darüber hinaus habe bei meiner Freundin, die ebenfalls eine BU sucht weil sie Lehramt studiert und bald ihr Referendariat beginnt, erlebt, was schlechte Makler sind. Da kam außer Beratungssoftware und Preise vergleichen eigentlich nichts. Deshalb will ich in der Materie zumindest soweit drin sein, dass ich beurteilen kann, ob mein Makler was taugt oder nicht. Ich will also die kritischen Punkte im Regelwerk einiger Frage kommender Anbieter kennen, damit ich sehe, ob das vom Makler auch angesprochen wird. Verglichen mit dem Autokauf: Wenn ich mir einen Gebrauchten kaufe, schaue ich auch vorher im Internet, wo die kritischen Stellen sind an denen ich die Karre näher unter die Lupe nehmen muss. Viele Grüße und einen schönen Sonntag! Max Guter Ansatz! Aber bitte eines nicht aussen vor lassen: Bei allen "Nebenkriegsschauplätzen" wie z.B. Berufsgruppeneinstufung jetz/später : Im Prinzip kauft man 10-12 Seiten klein bedrucktes Papier, die Vertragsbedingungen. Das bleibt für die ganze Laufzeit bestehen. (ganz seltene Ausnahmen jetzt einmal ausgeblendet) Insofern ist es schon zweckmässig, dort genauer hinzuschauen - Du bist auf dem richtigen Weg!! Viel Erfolg dabei! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 7, 2015 · bearbeitet Juni 7, 2015 von polydeikes Ich habe nicht vor, das ganze selbst zu erledigen. Aber die Entscheidung, ob ich die BU jetzt oder in einem Jahr später abschließe will ich nicht an den Makler geben, da dieser natürlich an einem zeitnahen Abschluss bei ihm interessiert ist. Wenn ich die BU erst nach Berufsstart abschließe ist ja die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass ich auch den Wohnort wechsle und zumindest ein Makler bei dem die Beratung vor Ort stattfindet muss dann damit rechnen, dass er die Beratung macht und ich den Abschluss dann bei jemand anderem mache. Über Telefon/Internet sieht das natürlich nochmal anders aus. Darüber hinaus habe bei meiner Freundin, die ebenfalls eine BU sucht weil sie Lehramt studiert und bald ihr Referendariat beginnt, erlebt, was schlechte Makler sind. Da kam außer Beratungssoftware und Preise vergleichen eigentlich nichts. Deshalb will ich in der Materie zumindest soweit drin sein, dass ich beurteilen kann, ob mein Makler was taugt oder nicht. Ich will also die kritischen Punkte im Regelwerk einiger Frage kommender Anbieter kennen, damit ich sehe, ob das vom Makler auch angesprochen wird. Verglichen mit dem Autokauf: Wenn ich mir einen Gebrauchten kaufe, schaue ich auch vorher im Internet, wo die kritischen Stellen sind an denen ich die Karre näher unter die Lupe nehmen muss. Viele Grüße und einen schönen Sonntag! Max Siehe auch Peter, so herum klingt das wesentlich sinnvoller und schlüssig. Dennoch halte ich es für relativ schwierig sich als Laie durch die Versicherungsbedingungen von BUs zu wühlen, insbesondere dann, wenn man keinen Ansatz hat. --- Wie Peter immer so schön sagt, man sollte ein Rating einführen, wie lange man überhaupt braucht um bei einem Versicherer an die gewünschten Bedingungen zu kommen. Dem kann man Abhilfe schaffen. Anbei hab ich dir mal beispielhaft 3 Bedingungswerke angehängt. Diese haben einen leichten ansteigenden Schwierigkeitsgrad von einfach (AL) über geringfügig komplexer (Dialog) bis hin zu moderat schwierig (LV1871). Die angehängten Bedingungen stellen keinerlei Empfehlung dar, nur einen möglichen Einstiegspunkt zum Lesen im Sinne deiner obigen Schilderungen. Den Schwierigkeitsgrad kann man deutlich steigern, das wohl am schwersten zu lesende BU Bedingungswerk wäre das der HDI ... mMn --- Weiterhin: Vermische bitte nicht Zielsetzung BU mit DU Klausel (deine Freundin) mit deiner Zielsetzung. Sind zwei völlig unterschiedliche Fälle, die eines punktuell durchaus abweichenden Beratungsprozesses bedürfen. Hier solltest du gedanklich definitiv trennen. dialog.pdf alte-leipziger.pdf lv1871.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gruschtschow Juni 7, 2015 · bearbeitet Juni 7, 2015 von Gruschtschow Dass die Frage mit der DU bei meiner Freundin die Auswahl recht stark einschränkt ist mir durchaus bewusst. Aber gerade in diesem Fall hätte ich bei der Beratung erwartet, dass die entsprechenden Anbieter mit einer ordentlichen DU_Klausel bereits vorausgewählt sind und problematische Stellen in den Verträgen betrachtet und abgewogen werden. Und nicht, dass in der Software ein Haken bei "DU" gesetzt wird und man dann das anschaut, was die Software ausspuckt, mit dem Resultat "Hier ist alles grün, die beiden Verträge nehmen sich eigentlich nichts, ich würde zum billigeren raten". Eine Frage noch (ich weiß, ist ebenfalls ein Nebenkriegsschauplatz) bevor ich mich auf die Suche nach einem Makler mache: Würdet ihr raten jetzt eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit im Vertragsrecht abzuschließen? Ziel wäre, eine eventuelle Streitigkeiten im Versicherungsfall aufgrund behaupteter vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung durch die RS abgedeckt zu haben. Falls nur der Bereich Privat und eine hohe Selbstbeteiligung gewählt wird gibt es entsprechende Tarife ja für ~50€/Jahr. (Keine Angst, ich habe vor sämtliche Gesundheitsfragen sorgfältigst zu bearbeiten. Wäre nur noch eine Vorüberlegung, bevor es an den Kern der Aufgabe, also die richtige BU, geht.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 7, 2015 · bearbeitet Juni 7, 2015 von polydeikes Sorgfältige Antragsstellung - und das schließt insbesondere genaues Lesen der von Anbieter zu Anbieter erheblich unterschiedlichen Antragsfragen mit ein - und im Leistungsfall professionelle Aufbereitung des Leistungsantrags halte ich für wesentlich wichtiger als eine Rechtsschutzversicherung. Im Falle einer tatsächlichen vorsätzlichen Anzeigepflichtverletzung hilft dir die Rechtsschutz (und alles andere) am Ende auch nicht mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gruschtschow Juni 7, 2015 Das ist mir klar polydeikes. Deshalb habe ich ja auch nicht gefragt: "Rechtsschutz ODER ordentlicher Antrag" sondern ob die RS zusätzlich als sinnvoll zu erachten ist. Ich habe nicht vor zu Besch*****n, eine "tatsächliche vorsätzlichen Anzeigepflichtverletzung" wird es also nicht geben, da der Vorsatz fehlt. Die Frage ist, ob man mir versehentliche Fehler unter Umständen so hindrehen kann und ob dagegen eine rechtzeitig abgeschlossene RS hilft? Dass die Fragen so sorgfältig und wahrheitsgemäß wie nur möglich beantwortet werden ist für mich selbstverständlich und vom Abschluss der RS unabhängig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 7, 2015 Auch wenn du davon überzeugt bist, dass es selbstverständlich ist: Man muss keine 10 Threads weiter nach unten gehen und wird feststellen, dass Antragsfragen sehr wohl missverständlich sein können. Das mag für dich im individuellen Verständnis (ups, hab ich überlesen) ein Versehen sein, juristisch aber gut und gern ggf. auch Vorsatz. --- Um Folgen aus einer VVA abzuleiten, kommt es zum Einen auf die schwere des Verschuldens, zum Anderen auf den eindeutig nachweisbaren medizinischen Zusammenhang mit der BU Ursache an. Und gerade Letzteres ist extrem schwierig. Die Versicherer setzen kaum noch auf VVA, wenn nicht wenigstens eine berechtigte Chance auf Vorsatz besteht. Und andersrum, der Versicherer geht in der Praxis quasi immer auf Vorsatz. Für die Versicherer ein untergeordneter Punkt, da die meisten (abgelehnten oder nicht abschließend bearbeiteten) Leistungsanträge schlichtweg am Leistungsantrag selbst scheitern. --- Und nein, ich sehe keinen nennenswerten Vorteil in einer Rechtsschutz, wenn man alles richtig gemacht hat. Und ja, am zweiten Teilsatz scheitert die Masse. Und ja, dann hilft sehr wahrscheinlich auch die Rechtsschutz nicht mehr. Meine persönliche Meinung und berufliche Erfahrung, andere Meinungen sind genauso legitim. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 8, 2015 @ Matthew Pryor: Auch Randnotizen helfen weiter ;-) In diesem Fall nicht wirklich.Randnotiz meint,dass mein Vergleich der finanziellen Auswirkungen keinerlei Auswirkung auf die Wahl eines Anbieters respektive einen frühest möglichen Abschluss haben sollte.Es bringt dir ja nichts,wenn du durch einen späteren Abschluss auf die Gesamtlaufzeit bezogen ein paar Taler gespart hast,in der Zeit vor dem Abschluss aber berufsunfähig wirst und damit vor einem großen Problem stehst oder krank wirst und vor einem etwas weniger großen Problem stehst,weil du dann keine Versicherung mehr bekommst oder der Versicherungsschutz durch Ausschlüsse eingeschränkt oder durch Risikozuschläge mehr oder weniger deutlich teurer wird.Dieses "Spiel" kannst du eigentlich nur verlieren,insofern solltest du dich so zeitnah wie möglich um einen Abschluss bemühen.Die Zeit,einen passenden Vertrag zu bekommen,solltest du dir natürlich dennoch nehmen. Würdet ihr raten jetzt eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit im Vertragsrecht abzuschließen? Ziel wäre, eine eventuelle Streitigkeiten im Versicherungsfall aufgrund behaupteter vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung durch die RS abgedeckt zu haben. Falls nur der Bereich Privat und eine hohe Selbstbeteiligung gewählt wird gibt es entsprechende Tarife ja für ~50€/Jahr.(Keine Angst, ich habe vor sämtliche Gesundheitsfragen sorgfältigst zu bearbeiten. Wäre nur noch eine Vorüberlegung, bevor es an den Kern der Aufgabe, also die richtige BU, geht.) Ich würde dazu tendieren.Vorvertraglichkeit ist ein Punkt.Aber,und da schließe ich mich polydeikes an:Je sorgfältiger bei der Antragstellung und evtl. später bei einem Leistungsantrag vorgegangen wird,umso unwahrscheinlicher ist es,dass sich an dieser Stelle Probleme ergeben.Gänzlich auszuschließen ist es natürlich nicht.Und um einen Rechtsstreit gegen den Versicherer zu müssen,ist nicht immer eine Vorvertraglichkeit nötig.Es können sich auch andere Baustellen ergeben,bspw. ein medizinisches Gutachten,nachdem der für den Leistungsanspruch maßgebliche Grad der Berufsunfähigkeit nicht erfüllt ist.Auch hier kann es zu einem Verfahren kommen,dass sich mit einem Rechtsschutzversicherer im Rücken einfacher führen lässt als ohne. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 8, 2015 Es können sich auch andere Baustellen ergeben,bspw. ein medizinisches Gutachten,nachdem der für den Leistungsanspruch maßgebliche Grad der Berufsunfähigkeit nicht erfüllt ist.Auch hier kann es zu einem Verfahren kommen,dass sich mit einem Rechtsschutzversicherer im Rücken einfacher führen lässt als ohne. Hier gehe ich dann ja auch mit. Dafür ist aber - wie MP selbst schon oft genug geschrieben hat - nicht mehr die 3-Monate-Problematik relevant. Aber auch in diesem Punkt behaupte ich straff aus der Praxis heraus, dass sich vieles außergerichtlich klären lässt, so man es denn sinnvoll macht (gleiche Geschichte, bspw. über versierten Versicherungsberater usw. usf. ...) Hierzu sollte man eben wissen, was die eigentliche Zielsetzung eines Versicherers ist, wenn er beginnt solche Maßnahmen zu ergreifen. Es geht dann in der Praxis weit weniger darum nicht zu zahlen, eher darum, statt einer vollen Anerkennung der Leistungspflicht den Gegenüber wirtschaftlich mehr oder weniger dazu zu zwingen ein Vergleichsangebot anzunehmen, welches deutlich unter der Leistung einer voll anerkannten BU liegt. Und ja, es gibt Versicherer, die es in den letzten Jahren häufiger auf diese Schiene versucht haben. Wobei eben auch diesbezüglich gilt: Erfahrungswerte egal welcher Ausprägung sind keine Garantie für die Zukunft. Nur ist es eben zumindest bedingungsseitig schon einmal zu einem guten Teil steuerbar. Um mal das Beispiel der 2 aktuellen Threads aufzugreifen: Hier wurde exemplarisch die AL benannt, im anderen neuen Thread die Hanse Merkur. Vergleicht man nur mal die 2 Arztanordnungsklauseln, dann dürfte klar sein, welcher Versicherer erheblich mehr Spielraum für individuelle Mätzchen im Leistungsfall hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 8, 2015 Dafür ist aber - wie MP selbst schon oft genug geschrieben hat - nicht mehr die 3-Monate-Problematik relevant. Das ist in der Tat eher hypothetischer Natur.Gänzlich ausschließen würde ich die Wartezeitproblematik nicht,aber die Wahrscheinlichkeit,dass zwischen Abschluss der RSV,(vermeintlich) eingetretenem BU-Leistungsfall und einem ablehnenden Bescheid des BU-Versicherers,der ja erst die Leistungspflicht des Rechtschutzversicherers auslöst,weniger als 3 Monate vergehen,tendiert wohl gen 0.In einer idealen RS-Welt würden auch die Kosten für eine außergerichtliche Tätigkeit eines Versicherungsberaters von der RSV übernommen werden.So weit sind wir leider noch nicht.Von daher sollte auch überlegt werden,ob ich die Kosten eines Versicherungsberaters privat tragen möchte oder aber das evtl. entstehende Prozesskostenrisiko auf einen Versicherer und damit einhergehend einen kompetenten Fachanwalt übertragen will. Grundsätzlich ist es aber auch aus meiner Sicht richtig,dass es nicht immer zu einem Prozess kommen muss und es auch andere Wege gibt,Streitigkeiten aufzulösen. Nur ist es eben zumindest bedingungsseitig schon einmal zu einem guten Teil steuerbar. Um mal das Beispiel der 2 aktuellen Threads aufzugreifen: Hier wurde exemplarisch die AL benannt, im anderen neuen Thread die Hanse Merkur. Vergleicht man nur mal die 2 Arztanordnungsklauseln, dann dürfte klar sein, welcher Versicherer erheblich mehr Spielraum für individuelle Mätzchen im Leistungsfall hat. Das unterschreibe ich.Je dichter oder auch exakter in der Formulierung das Bedingungswerk,umso weniger Möglichkeiten bestehen für den Versicherer,seine Eintrittspflicht ablehnen zu können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 8, 2015 · bearbeitet Juni 8, 2015 von polydeikes In einer idealen RS-Welt würden auch die Kosten für eine außergerichtliche Tätigkeit eines Versicherungsberaters von der RSV übernommen werden.So weit sind wir leider noch nicht. Mhm. Es gibt ja zumindest BU Tarife, bei denen auf Wunsch die Erstberatung durch einen Versicherungsberater (ca. 170-300 Euro) zum Leistungsantrag vom Versicherer übernommen wird. (edit: Nicht zu verwechseln mit "dann steht der Leistungsantrag ...") Ist halt eine Einstellungssache. MMn sollte man, wenn man den genannten Betrag nicht flüssig hat, definitiv an einer Rechtsschutz überlegen ... aber eben nicht (nur) wegen der BU-Thematik. Dann sind wir nämlich wieder bei Risiken, die man absichern sollte, so man sie nicht selbst stemmen kann (der berühmte Liquiditätspuffer von mind. 3-6 Monatsnettos ...) ... Im Übrigen halte ich ganz oben angesprochene Entwicklung für äußerst positiv für beide Seiten. In Folge eines längeren Gesprächs mit dem Gesellschaftsarzt der LV1871 wurde mir recht schlüssig aufgezeigt, dass auch der Versicherer bei einem solide aufbereiteten Leistungsantrag deutlich Geld spart. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 8, 2015 · bearbeitet Juni 8, 2015 von Matthew Pryor Mhm. Es gibt ja zumindest BU Tarife, bei denen auf Wunsch die Erstberatung durch einen Versicherungsberater (ca. 170-300 Euro) zum Leistungsantrag vom Versicherer übernommen wird. Das ist in der Tat eine sinnvolle Ergänzung.Ich halte es auch für durchaus denkbar,dass man für die Bearbeitung des Leistungsnatrages mit einem versierten Versicherungsberater durchaus besser fährt,auch und gerade dann,wenn der oder diejenige bereits in einer entsprechenden Abteilung eines Versicherers gearbeitet hat.Daher würde ich an dieser Stelle differenzieren zwischen dem Risiko,einen Leistungsantrag "do-it-yourself" zu machen (das gehört dann definititv in versierte Hände mit entsprechenden Kosten) und der finanziellen Absicherung eventueller Prozesskosten,wo dann die RSV ins Spiel kommt. Das erinnert mich ein wenig an die Diskussion Hausrat sinnvoll oder nicht,wo gerne argumentiert wird,dass das Risiko nur dann abgesichert werden sollte,wenn die finanzielle Belastung nicht durch Rücklagen getragen werden kann.Das ist aber auch immer eine Frage des Wollens.Möchte ich auch wirklich einen Schaden durch gebildete Rücklagen bezahlen oder ist es mir lieber,im Zweifelsfall mein Finanzpolster unangetastet zu lassen und dafür einen entsprechenden Betrag an eine Versicherung zu bezahlen.Wenn man das mal hochrechnet,dürften sich die Kosten für eine Privat-RSV über die Jahrzehnte im sehr geringen 1-stelligen Bereich bewegen.Und wie du schon richtig anmerkst,geht es ja nicht nur um einen Rechtsschutzfall einer BU. Das ein Prozess hierbei über lange Jahre und entsprechend kostenintensiv geführt werden muss,halte ich für eher unwahrscheinlich.Gerade durch das neue VVG werden ja an die Versicherer hohe Ansprüche an den Nachweis einer Ablehnung gestellt (betreffend einer VVA).Das wissen auch die Versicherer,und damit schließt sich der Kreis zu deiner Aussage: Um Folgen aus einer VVA abzuleiten, kommt es zum Einen auf die schwere des Verschuldens, zum Anderen auf den eindeutig nachweisbaren medizinischen Zusammenhang mit der BU Ursache an. Und gerade Letzteres ist extrem schwierig.Die Versicherer setzen kaum noch auf VVA, wenn nicht wenigstens eine berechtigte Chance auf Vorsatz besteht. Alles in Allem ein Thema,wo es wohl immer konträre Meinungen geben wird.Wenn der Verbraucher dafür sensibilisiert wird,dass ein korrekt ausgefüllter Antrag (sowohl auf Versicherungsschutz als auch auf Leistungen) eine Leistungswahrscheinlichkeit drastisch erhöht,ist schon viel gewonnen und das Thema "Rechtschutz vor BU" reduziert sich eher auf den Bereich,ob bedingungsgemäße BU vorliegt oder nicht und ob der Versicherer an dieser Stelle rumzickt. Und noch ein kleines Edit zur VVA und Deckung durch die RSV (auch wenn im Falles des TO nicht wirklich relevant,da ja wenn dann beide Versicherungen zeitnah abgeschlossen werden):Es gibt durchaus ein denkbares Szenario,dass auch bei einer vorsätzlichen VVA die RSV zur Deckung verpflichtet wäre.Und zwar dann,wenn im Prinzip 2 Leistungsfälle aufeinander treffen:Die VVA bei Antragstellung und die Ablehnung des Versicherers wegen der VVA.Liegt die VVA länger als ein Jahr vor Antragstellung der RSV,wird diese nicht mehr berücksichtigt.Maßgeblich ist dann der 2. Fall,die Ablehnung durch den Versicherer.Dafür wiederum bestünde grundsätzlich Deckung durch die RSV. Beispielhaft die Formulierung der Auxilia: Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich,ist der erste entscheidend,wobei jedochjeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt,der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung eingetreten oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt,beendet ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag