Accurage Juni 3, 2015 Hallo Leute, wenn ich Deutscher heute in die Schweiz ziehe (schweizer Voraussetzungen an Arbeitsstelle ODER Vermögensstatus erfüllt) und morgen bei meinem bisherigen deutschen Onlinebroker mit Sitz in Deutschland eine Aktie kaufe und einen Tag später wieder verkaufe, zahle ich dann die deutsche Abgeltungssteuer 26% oder die schweizer, nämlich gar keine Abgeltungssteuer? Vorausgesetzt sei, dass ich keinen Wohnsitz in Deutschland mehr habe, weil ich ihn mit dem Wegzug in die Schweiz abmelde. Weiterhin, dass ich kein Wohneigentum in Deutschland besitze und keine Wohnung in Deutschland mehr habe. Die deutsche Staatsbürgerschaft würde ich behalten wollen. Aus Bequemlichkeit will ich bei meinem Onlinebroker bleiben, aber schweizer Abgeltungssteuer - keine - zahlen. Würde das funktionieren? Danke! Grüße Accurage Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kobil-Caan Juni 3, 2015 Hallo Leute, wenn ich Deutscher heute in die Schweiz ziehe (schweizer Voraussetzungen an Arbeitsstelle ODER Vermögensstatus erfüllt) und morgen bei meinem bisherigen deutschen Onlinebroker mit Sitz in Deutschland eine Aktie kaufe und einen Tag später wieder verkaufe, zahle ich dann die deutsche Abgeltungssteuer 26% oder die schweizer, nämlich gar keine Abgeltungssteuer? Vorausgesetzt sei, dass ich keinen Wohnsitz in Deutschland mehr habe, weil ich ihn mit dem Wegzug in die Schweiz abmelde. Weiterhin, dass ich kein Wohneigentum in Deutschland besitze und keine Wohnung in Deutschland mehr habe. Die deutsche Staatsbürgerschaft würde ich behalten wollen. Aus Bequemlichkeit will ich bei meinem Onlinebroker bleiben, aber schweizer Abgeltungssteuer - keine - zahlen. Würde das funktionieren? Danke! Grüße Accurage Moin, wenn du heute umziehst dann wirste wohl bis Ende des Jahres hier noch zahlen. Ab nächstem Jahr ist das was anderes. Allerdings sollte dein Broker Steuerausländer akzeptieren und du solltest es nicht übertreiben, ansonsten ist das ganze nicht mehr so ganz steuerfrei in der Schweiz (Einstufung gewerblich). Lass dich entsprechend anwaltlich/steuerrechtlich beraten. Grüße Kobil-Caan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Juni 3, 2015 Vorausgesetzt sei, dass ich keinen Wohnsitz in Deutschland mehr habe, weil ich ihn mit dem Wegzug in die Schweiz abmelde. Weiterhin, dass ich kein Wohneigentum in Deutschland besitze und keine Wohnung in Deutschland mehr habe. Die deutsche Staatsbürgerschaft würde ich behalten wollen. Du darfst auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland mehr haben (die Definition kannst du googlen); nur wenn beides erfüllt ist qualifizierst du als Steuerausländer. Ob und was du in der Schweiz zahlen mußt kann ich dir nicht sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klein Gordon Juni 4, 2015 Schau einfach in DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit der Schweiz nach. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausgehrmann Juni 26, 2015 Ja bis Ende des Jahres musst du definitiv noch zahlen, aber ab nächstes Jahr nichts mehr. Kannst die zu viel gezahlten Steuern über die Erklärung zurück bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag