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Krautrübe

Verrückte Argentinienanleihen

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Krautrübe

Ich bin neu hier und außerdem in Finanzfragen (noch?) dumm unschuldig, also geht bitte sanft mit mir um! :thumbsup:

 

Der wohlhabende Erbonkel :w00t: hat einem Bekannten Argentinienanleihen bei einer Schweizer Bank hinterlassen. Diese gelten als Finanzinnovationen. Außerdem sind beim Depotübertrag an den Erben die Anschaffungsdaten nicht richtig übermitelt worden. Die Papiere sind aus vor 2000 gekauften Anleihen hervorgegangen, die Mitte 2005 "reorganisiert" und Ende 2005 nochmal "getrennt" wurden.

 

Der Ablauf:

 

gekauft 1996 ISIN DE0001340909 (9,00% Argentinienanleihe 96/unbefristet auf Festzins)

-> Reorganisation Mitte 2005 zu ISIN XS0205540536, Verhältnis 1,85 : 1 (ARGENTINA 05/38 UNITS Aktie, wird nicht mehr gehandelt)

-> Trennung 1:1 Ende 2005 in XS0205537581 (WKN A0DUDC), Verhältnis 1 : 1,06 (Argentinienanleihe 03/38, variabel auf Stufenzins)

 

Die Schweizer Bank hat scheinbar keine Bescheinigung nach EStG § 43a ausgestellt. In der Transaktionsübersicht werden die Original-Anleihen nur als "Altbestände" ohne Anschaffungskosten aufgeführt. Original-Kaufbelege oder zumindest Kopien davon (reichen die?) hat der Erbe aber. Auch die Reorganisation und Trennung lassen sich belegen, allerdings sind da nur die Nominalwerte und Verhältnisse angegeben.

 

Wie lassen sich nun die Anschaffungskosten dieser "Finanzinnovationen" ermitteln und gegenüber dem Finanzamt/der neuen Depotbank nachweisen? Der Erbe würde ungern beim Verkauf 30% des Wertes verlieren... :blink:

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Warambuffet
· bearbeitet von Warambuffet

Bei einer Schweizer Bank in Deutschland (UBS gibt's auch in D) oder wird das Konto direkt in der Schweiz geführt?

 

Wenn das Konto in der Schweiz geführt wird, gibt es natürlich keine Bescheinigung nach deutschem Steuerrecht.

Auf konkrete Nachfrage und gegen Gebühr erstellen auch Banken in der Schweiz Anschaffungsdokumente nach mehr als 20 Jahren.

Aber die Anschaffungsdokumente hast du ja sehe ich gerade ...

 

Die 30% sind schon lange verloren und kommen kaum wieder. Klick

Standardanlegerfehler Nr. 1, Verluste nicht realisieren und auf Ausgangswerte warten. (á la T-Aktie etc.)

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Krautrübe
· bearbeitet von Krautrübe
Bei einer Schweizer Bank in Deutschland (UBS gibt's auch in D) oder wird das Konto direkt in der Schweiz geführt?

Ursprüngliches Depot bei Schweizer Bank in der Schweiz (UBS).

Depot des Erben bei Deutscher Bank in Deutschland.

 

>>> Wenn das Konto in der Schweiz geführt wird, gibt es natürlich keine Bescheinigung nach deutschem Steuerrecht. <<<

 

Wie hat denn so eine Bescheinigung auszusehen? UBS verschickt jährlich eine Gewinn- und Verlustaufstellung über "Veräußerungsgewinne aus Neubestand" (Neubestand?), die "Einstands-/Erlös"-Preise beinhaltet. Einstand = Anschaffungspreis, oder?

 

Wie berechnet sich der heutige Anschaffungspreis eigentlich, nachdem die Dinger zwischenzeitlich nichts wert waren und zweimal getauscht/reorganisiert wurden?

Wenn der Kaufpreis der Originalanleihen anerkannt würde, gäbe es keinen Veräußerungsgewinn.

 

>>> Die 30% sind schon lange verloren und kommen kaum wieder. Standardanlegerfehler Nr. 1, Verluste nicht realisieren und auf Ausgangswerte warten. (á la T-Aktie etc.)<<<

 

Bitte erklären! :o

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Warambuffet
· bearbeitet von Warambuffet

Sorry, ich hatte dich wohl mit den 30% falsch verstanden, dachte es ginge um Kursverluste der Anleihen, aber du meinst vermutlich die Kapitalertragsteuer beim Verkauf. Kennst du die Thematik so weit: Link

 

Originalkaufbelege und Belege über die Transaktionen von Schweizer Banken genügen auch für das deutsche Finanzamt.

Anschaffungskosten wären nach meinem Verständnis der Einbuchungswert Ende 2005 der Papiere XS0205537581.

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Krautrübe
· bearbeitet von Krautrübe

Ja, es geht um die Kapitalertragssteuer beim Verkauf.

 

Eigentlich habe ich bei der Aufstellung ganz oben eine Anleihe vergessen. "ARGENTINA 05/38 UNITS Aktie" (ISIN XS0205540536) wurde nämlich im November 2005 zu gleichen Teilen in zwei Anleihen gesplittet - die eine habe ich erwähnt, die andere war ISIN XS0209139244 (WKN A0DUDM) "Argentina 05/35 Regd GDP-linked Secs" mit variabler Zinsrate.

Überhaupt ist die ganze Konstellation fast identisch mit derjenigen in diesem Gerichtsurteil. Da ging es in erster Linie darum, ob die Dinger beide Finanzinnovationen sind (eine mit BIP-gekoppeltem Zins, eine mit Zinsstaffel). Als Zeitpunkt der Umwandlung/"Anschaffung" gilt da übrigens die Anleihe ISIN XS0205540536.

 

Kennst du die Thematik so weit: Link

Wenn du damit die Fragestellung meinst, ja.

Aber verstehen und nachvollziehen - soweit bin ich noch nicht gekommen. Was hat zum Beispiel in Absatz 3

Die an die Entwicklung des griechischen Bruttoinlandsproduktes gekoppelten Anleihen (GDP linked Securities - Bestandteil 3) sind aus Vereinfachungsgründen in entsprechender Anwendung der Grundsätze des § 20 Absatz 4a Satz 5 EStG mit Anschaffungskosten von 0 Euro anzusetzen.

 

konkret mit den Argentinienanleihen zu tun?

 

Sorry, ich schaffe es heute nicht mehr den ganzen Artikel durchzulesen und zu recherchieren. Für Erklärungen und Vereinfachungen bin ich dankbar.

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bondholder

Die Spezialisten für Argentinienanleihen findet man in der Regel im Bondboard.

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