pjneu Juni 1, 2015 · bearbeitet Juni 1, 2015 von pjneu Hallo zusammen, wie schon so einigen hier im Forum wurde mir (Student der Wirtschaftsinformatik (Master), 26 Jahre, in einem Jahr Studium beendet) von einem MLP Berater empfohlen, bei der Alten Leipziger eine Basisrente in Kombination mit einer BU abzuschließen (steuerliche Vorteile etc. pp). So richtig anfreunden konnte ich mich mit der Kombination aber bisher nicht (gerade nachdem, was man hier so lesen kann). Die AL scheint aber eine empfehlenswerte Adresse zu sein, was BUs angeht (Quelle: Foren, M&M Rating, Finanztest(?)). Eine SBU bei der AL wäre aber zum jetzigen Zeitpunkt für einen Studenten schon sehr kostspielig (um die 60 Euro bei einer Rente von etwa 1.300 Euro (weiß es nicht mehr genau), bis 65 Jahre, 2,5% garantierte Rentensteigerung, Berufsgruppe 1+). Nun ist mir folgende Alternative in den Kopf gekommen: Ich schließe die Kombination aus BR und BU ab (Zahlbeitrag etwa 40 Euro bei 1.500 Euro Rente, bis 65 Jahre, 2,5% garantierte Rentensteigerung) und profitiere damit von der Berufsgruppe 1++ und einem verminderten Anfangsbeitrag (Jungakademikerregelung). In einem Jahr würde ich dann die Basisrente auf 0 Euro herunterfahren und die BUZ in eine SBU umwandeln. Der Berater hat mir versichert, dass dies ohne Probleme ginge, ich die Berufsgruppe 1++ beibehalten würde, mich keiner erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen und keinen erhöhten Beitrag zahlen müsste. Kann mir jemand sagen, ob das so korrekt ist? Oder ob da noch eine "Falle" lauert? Gibt es weitere Alternativen, so dass ich bei der AL von der Jungakademikerregelung profitieren könnte? Vielen Dank im Voraus und beste Grüße Patrick Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 1, 2015 Sowohl die JA-Regelung als auch der verminderte Anfangsbeitrag geht auch ohne Basisrente in Schicht 3, sprich ungefördert. Die Wahl von Rürup bietet keinerlei Vorteil ggü. der ungeförderten Variante. Wie sinnlos die Rürupkombination ist, was von "verminderten" Startbeiträgen zu halten ist und was ich generell von der Überlegung halte: Oft genug in zig anderen Posts thematisiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Juni 1, 2015 · bearbeitet Juni 1, 2015 von Peter Wolnitza Hallo @pjneu, generell ist der Weg, den Du angedacht hast, so gangbar - kann man machen. Also, wie @polydeikes schon richtig gesagt hat: - ALFonds + BUZ abschliessen (aber in Schicht 3, keine Basisrente!!!) - Vergünstigter Anfangsbeitrag wählen, wenns denn unbedingt sein muss - Jung Akademiker Regelung nutzen für BG1++ (Fristen beachten bzgl. Studium Ende!) Was dann irgendwann zum Änderungs/Umwandlungs-Zeitpunkt X passiert, ist keine "Umwandlung" im klassichen Sinne, sondern: - Du schliesst einen neuen BV10 (=reine BU Versicherung) ab, zu den dann geltenden Vertragsbedingungen und dem dann erreichten Eintrittsalter - Der Versicherer verzichtet für diesen neuen Tarif auf eine Gesundheitsprüfung - Die BUZ aus dem Altvertrag wird aufgehoben Kein Hexenwerk, also. Ob sinnvoll, steht auf einem anderen Blatt - siehe @Polydeikes Antwort. Nochmal: Schicht 3, BUZ-Rente in Schicht 1 ist an sich schon unsinnig, aber bei Deinem Vorhaben hochgradiger Schwachsinn! Und auch auf die Gefahr, mich zu wiederholen: die Jungs von mlp sind keine Berater sondern Verkäufer! Auftrag: das vertickern, was die oberste Heeresleitung als Produkt des Monats vorgegeben hat! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pjneu Juni 2, 2015 Vielen Dank erstmal für eure Antworten. Um die Sinnhaftigkeit der Rürup-Kombi geht es mir auch gar nicht... Mir geht es hauptsächlich darum, um von der Berufsgruppe 1++ und einem verminderten Anfangsbeitrag zu profitieren (falls das denn überhaupt lohnenswert ist). Der Berater bzw. Verkäufer hat mir ein Angebot zu dem geschickt, was auch Peter Wolnitza vorgeschlagen hat (siehe Anhang). Laut diesem Angebot (ALFonds + BUZ in 3. Schicht) würde ich jetzt zwar etwas weniger bezahlen als bei einer SBU, dafür würde ich aber in einem Jahr wesentlich mehr bezahlen. Haltet ihr das für sinnvoll? Oder soll ich jetzt lieber nur eine SBU abschließen und damit auf die BG 1++ verzichten? Bringt die überhaupt so einen großen Vorteil? Und eine Frage noch: Davon ausgehend, dass ich innerhalb des nächsten Jahres nicht BU werde, lohnt es sich überhaupt in dem Maße jetzt eine BU abzuschließen oder wäre der Nachteil, dies erst mit dem Jobeinstieg zu tun, gar nicht so groß? Vorschlag_PrivateRentenversicherung_96f283b1b1295 copy.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 2, 2015 · bearbeitet Juni 2, 2015 von polydeikes Erstmal generell: Die Fondspolice aus dem Angebot ist schweineteuer. Einmal der Versicherungsmantel, hinsichtlich Abschluss, Verwaltung und der 0,5 % p.a. Pauschale. Dazu ist der gewählte Fonds so ziemlich die größte Grotte im AL Angebot. Ich persönlich würde die Kombi generell klassisch machen, also nicht mit einer FR, sondern mit einer RV der AL. Wenn aber schon partue eine FR-Variante, dann wenigstens mit erträglicher Fondsauswahl, bspw. einem ETF-Mix. --- Der eigentliche preisliche Clou der Kombis entsteht mit JA-Regelung, wenn der Vermittler durch die insgesamt höhere Bewertungssumme den AK Satz von bspw. 100 auf 75 oder 50 reduziert. Funzt beim MLP natürlich nicht. Ich hab das vor nicht all zu langer Zeit irgendwo mal ausführlich vorgerechnet, bin nur grad zu faul zum suchen. --- Ob man für das 1 Jahr eine BU gebraucht hätte, weiss man erst hinterher. Auch in dem 1 Jahr könnte was passieren oder sich der Gesundheitszustand verschlechtern. --- Wozu die 2,5 % Leistungsdynamik? Sauteuer und nicht unbedingt rechnerisch sinnvoll ... --- Es wird nach einem Jahr teurer, da der verminderte Beitrag für 1 Jahr gewählt wurde, es gingen bis zu 5. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pjneu Juni 2, 2015 Erstmal generell: Die Fondspolice aus dem Angebot ist schweineteuer. Einmal der Versicherungsmantel, hinsichtlich Abschluss, Verwaltung und der 0,5 % p.a. Pauschale. Dazu ist der gewählte Fonds so ziemlich die größte Grotte im AL Angebot. Okay...mit Fonds kenne ich mich leider null aus. Ich habe ihn darum gebeten, mir ein Angebot mit einer BUZ mit Möglichkeit der BG 1++ in der 3. Schicht zu schicken und das ist dabei herausgekommen. Ich persönlich würde die Kombi generell klassisch machen, also nicht mit einer FR, sondern mit einer RV der AL. Versteh ich das richtig: Lieber mit einer klassischen als mit einer fondsgebundenen RV ja? Weil fondsgebunden risikoreicher und teurer? Der eigentliche preisliche Clou der Kombis entsteht mit JA-Regelung, wenn der Vermittler durch die insgesamt höhere Bewertungssumme den AK Satz von bspw. 100 auf 75 oder 50 reduziert. Funzt beim MLP natürlich nicht. Das heißt ich sollte lieber direkt zu einem Berater der AL gehen? Wozu die 2,5 % Leistungsdynamik? Sauteuer und nicht unbedingt rechnerisch sinnvoll ... Damit meinst du die garantierte Rentensteigerung oder? Ist die nicht sinnvoll, angenommen man wird lebenslang BU (natürlich worst case)? Wie sollte ich dann ansonsten die Inflation ausgleichen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 2, 2015 · bearbeitet Juni 2, 2015 von Matthew Pryor Damit meinst du die garantierte Rentensteigerung oder? Ist die nicht sinnvoll, angenommen man wird lebenslang BU (natürlich worst case)? Wie sollte ich dann ansonsten die Inflation ausgleichen? Du wirst ja auch während eines Leistungsbezuges an den Überschüssen beteiligt.Der Teil,der vor dem Leistungsfall deinen Beitrag reduziert (→die nicht garantierten Überschüsse),wird dann entsprechend dazu verwendet,um die Rentenhöhe zu steigern.Eine garantierte,zusätzliche Rentensteigerung vereinbart man dann,wenn man davon ausgeht,dass der Versicherer über einen längeren Zeitraum keine bzw. keine nennenswerten Überschüsse mehr erwirtschaftet.Oder dann,wenn man einen Anbieter wählt,der generell keine Überschussbeteiligung vorsieht (bspw. Canada Life). Du solltest dir also im Vorfeld noch einmal die Funktionsweisen der verschiedenen Dynamikformen und der Auswirkungen der Überschussbeteiligung auf deinen Vertrag erläutern lassen.Sonst schließt du möglicherweise einen zusätzlichen,kostenpflichtigen Baustein ab,den du bei genauerem Verständnis deinerseits gar nicht abgeschlossen hättest. Ist die nicht sinnvoll, angenommen man wird lebenslang BU (natürlich worst case)? Dir ist aber schon klar,dass du die BU-Rente im Regelfall nicht lebenslang beziehst (Sonderfälle wie Pflegeoptionen mal außen vor gelassen)?Falls nicht,steht da noch einiges an Hausaufgaben auf dem Programm. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pjneu Juni 2, 2015 Du wirst ja auch während eines Leistungsbezuges an den Überschüssen beteiligt.Der Teil,der vor dem Leistungsfall deinen Beitrag reduziert (→die nicht garantierten Überschüsse),wird dann entsprechend dazu verwendet,um die Rentenhöhe zu steigern.Eine garantierte,zusätzliche Rentensteigerung vereinbart man dann,wenn man davon ausgeht,dass der Versicherer über einen längeren Zeitraum keine bzw. keine nennenswerten Überschüsse mehr erwirtschaftet.Oder dann,wenn man einen Anbieter wählt,der generell keine Überschussbeteiligung vorsieht (bspw. Canada Life). Du solltest dir also im Vorfeld noch einmal die Funktionsweisen der verschiedenen Dynamikformen und der Auswirkungen der Überschussbeteiligung auf deinen Vertrag erläutern lassen.Sonst schließt du möglicherweise einen zusätzlichen,kostenpflichtigen Baustein ab,den du bei genauerem Verständnis deinerseits gar nicht abgeschlossen hättest. Ah okay, das wusste ich nicht und wurde mir auch nicht vom MLP Verkäufer erläutert Dann kann man wohl doch auf die garantierte Rentensteigerung verzichten... Ist die nicht sinnvoll, angenommen man wird lebenslang BU (natürlich worst case)? Dir ist aber schon klar,dass du die BU-Rente im Regelfall nicht lebenslang beziehst (Sonderfälle wie Pflegeoptionen mal außen vor gelassen)?Falls nicht,steht da noch einiges an Hausaufgaben auf dem Programm. Ich beziehe sie nicht lebenslang, weil ich in der Regel meinen Beruf nach gewisser Zeit wieder aufnehmen kann oder weil es vertraglich gar nicht geht? Ich habe schon wirklich einiges über BUs gelesen, aber anscheinend fehlt mir immer noch viel Wissen... das bringt mich teilweise schon zum Verzweifeln, schiebe das auch schon ne ganze Weile vor mich her Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 2, 2015 Ah okay, das wusste ich nicht und wurde mir auch nicht vom MLP Verkäufer erläutert Zunächst einmal solltest du dir nicht dieses Verkäufer-/Beratermätzchenspiel aufoktroyieren lassen.Ich bin nun auch kein Freund der Strukturvertribe und ihrer zum Teil fragwürdigen Methoden,erkenne aber doch an,dass es auch dort gute und fähige Vermittler gibt.Natürlich möchte dir dein Vermittler etwas verkaufen.Wie jeder andere Vermittler auch,ob er nun Vertreter einer Gesellschaft,Makler oder Versicherungsberater ist.Du bekommst eine Dienstleistung verkauft,die angemessen vergütet werden soll.Ob die Vergütung angemessen ist,entscheidet letztlich die Leistung des Vermittlers.Und die erscheint mir (noch) etwas mager.Aber was nicht ist.... Dann kann man wohl doch auf die garantierte Rentensteigerung verzichten... Was man kann,ist sich erklären zu lassen,was es damit auf sich hat.Wenn du das machen möchtest,nachdem du das Prinzip verstanden hast (und dazu gehört auch,dass du weißt,dass du auch im Leistungsfall Anspruch auf eine Beteiligung an den Überschüssen des Versicherers hast),ist das legitim.Mir persönlich erscheint der Satz etwas zu hoch,aber das ist letzten Endes Geschmackssache.Ich persönlich halte es nicht für zwingend notwendig (zumindest nicht bei der AL) und würde stattdessen die paar Taler für eine von Grund auf höhere Rentenleistung verwenden.Meine 2 Schekel... Ich beziehe sie nicht lebenslang, weil ich in der Regel meinen Beruf nach gewisser Zeit wieder aufnehmen kann oder weil es vertraglich gar nicht geht? Nun...beides.Ersteres kann der Fall sein,muss aber nicht.Grundsätzlich kannst du für den Rest deines Lebens berufsunfähig sein.Aber:Die Leistungen beziehst du nur bis zum vertraglich vereinbarten Endalter,sei es 60,65 oder 67 (länger geht Stand heute nicht). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pjneu Juni 2, 2015 · bearbeitet Juni 2, 2015 von pjneu Ja so richtig zufrieden bin ich mit der Beratungsleistung nicht... Bezüglich der Rürup-Kombi hat er mir allerlei Vorteile genannt, aber überhaupt keine Nachteile (z. B. die erhöhte Besteuerung meiner BU im Leistungsfall hat er mir verschwiegen, bis ich ihn selbst darauf angesprochen habe). Und was lebenslang BU angeht... das war etwas unglücklich von mir formuliert. Natürlich weiß ich, dass ich eine BU nur bis zum Renteneintrittsalter (bzw. je nach Vereinbarung) bekomme. Soweit war ich immerhin schon Ich bin jetzt am Überlegen, ob ich mich noch weiter von MLP "beraten" lasse oder doch einfach mal direkt zur Alten Leizpiger gehe... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 2, 2015 Lies doch mal bspw. hier: https://www.wertpapier-forum.de/topic/45165-bu-basisrente-alte-leipziger/?do=findComment&comment=924864 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 2, 2015 · bearbeitet Juni 2, 2015 von polydeikes Nochmal kurz zum Rentenbaustein. Dieser ist nicht als Altersvorsorge zu sehen, mehr als teilweise durch Kapital unterlegte Risikovorsorge. Interessant wird die Geschichte ja vor allem dann, wenn es zu einer langfristigen BU kommen sollte. Wähle ich die 10 % Dynamik, zahlt die AL ja jedes Jahr während der BU einen um jeweils 10 % höheren Beitrag ein. So würde bei langfristiger BU aus einem eigentlich minimalen Baustein ein heftiges Sümmchen werden. Im Detail oft genug erklärt. Im Ggs zu Altersvorsorge wird man den Baustein jedoch voll brauchen, wenn es zu langfristiger BU kommen sollte. Denn dann gibt es eben keine Arbeitnehmerbeiträge und Arbeitgeberbeiträge mehr zur gesetzl. Rentenversicherung. Heißt: Selbst bei angemessener BU Rente verschiebt man die finanziellen Problematik nur ins Alter. Und nun zwei Punkte: 1) Geld, dass ich definitiv ab dem Zeitpunkt X zum Leben brauche, lege ich nicht risikobehaftet an. Blöd, wenn ich grad zum Zeitpunkt X einen Börsencrash habe. 2) In der Einzeltarifvariante ist die FR abartig teuer. Eigene Altersvorsorge lässt sich günstiger und effektiver realisieren. Seien es nun ETF Sparpläne oder meinetwegen auch günstigere Fondspolicen. Somit: Ich würde den Baustein, so ich diesen und seine Vorteile nutzen möchte, klassisch machen. Der risikobehaftete Teil gehört aus meiner Sicht in Vermögensaufbau und / oder Altersvorsorge, nicht in einen Hybrid aus dem Bereich Risikovorsorge. Das Gleiche gilt auch sinngemäß für Anbieter, die eine fondsbasierte Überschussbeteiligung als Alternative für SBUs anbieten, bspw. die ähnlich starke LV1871. Aber das ist eine Einstellungssache. Die AL schlüsselt die Kosten der Kombi ausnahmsweise mal nicht sehr transparent auf. Es wäre hilfreich sich einmal ein gleichartiges Angebot (Beitrag/Laufzeit) nur für die FR erstellen zu lassen. Du dürftest dann aus allen Wolken fallen, da bin ich mir sicher. Und mit Angebot meine ich INKLUSIVE Produktinformationsblatt, was dir nicht zufällig vorenthalten wurde, meine Meinung. --- Und zu guter Letzt gibt es rein AL bezogen einen praktischen Grund, dieser ist das 1:20 Verhältnis. Heißt: Bei 1000 Euro BU Rente muss ich 50 Euro garantierte Rente beim Sparbaustein erzielen. Mach ich das klassisch, wird der Garantiezins / Rechnungszins berücksichtigt. Ich brauche also rechnerisch klassisch weniger Beitrag um auf die bspw. 50 Euro garantierte Rente zu kommen, als bei der FR ohne Garantiezins. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pjneu Juni 12, 2015 Entschuldigt, dass ich mich jetzt erst wieder melde. Ich habe mich nun noch mal direkt von einem Vertreter der Alten Leipziger beraten lassen. Das Gespräch war sehr angenehm und ich habe mich gut beraten gefühlt (wobei ich auch schon vieles wusste). Ich denke, ich werde nun "nur" eine SBU abschließen. Eine Sache aber noch: Ich habe den Vertreter bzgl. der Leistungsdynamik angesprochen...ob sinnvoll oder nicht. Und ihn auch darauf hingewiesen, dass ich gelesen habe, dass ich im Leistungsfall von den (natürlich nicht garantierten) Überschüssen der Gesellschaft in Form einer höheren/steigenden Rente profitiere und die Leistungsdynamik somit eher "überflüssig" wäre. Seine Aussage war jedoch, dass wenn ich heute eine Rente von 1.500 EUR abschließe und morgen BU werde, ich bis zum vereinbarten Endalter die 1.500 EUR ausgezahlt bekommen würde, nicht mehr und nicht weniger. Wer hat nun Recht? Vielen Dank für eure Ratschläge bis hier hin auf jeden Fall! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 12, 2015 Seine Aussage war jedoch, dass wenn ich heute eine Rente von 1.500 EUR abschließe und morgen BU werde, ich bis zum vereinbarten Endalter die 1.500 EUR ausgezahlt bekommen würde, nicht mehr und nicht weniger. Wer hat nun Recht? Wir haben Recht, er sollte vielleicht mal die Bedingungen seines Arbeitgebers lesen, wäre hilfreich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pjneu Juni 12, 2015 Okay, danke für den Hinweis. Das schwächt das Gefühl der "guten Beratung" jetzt natürlich wieder etwas ab Ich frage mich, ob ihm das wirklich nicht bewusst ist oder ihm die nicht garantierten Überschüsse evtl. einfach zu unsicher sind? Er meinte nämlich auch, dass er privat für sich auch eine Leistungsdynamik abgeschlossen hätte. Ich muss noch dazu sagen, dass er mich nicht zur Leistungsdynamik gedrängt hat oder Ähnliches. Das erste Angebot vorab per Mail war ohne Leistungsdynamik...erst nachdem ich nach einem Angebot mit Leistungsdynamik gebeten habe, hat er mir ein solches zukommen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 12, 2015 KA, ich war nicht dabei und kann somit nichts über die Beratungsqualität sageb. Grundsätzlich kann mal was nicht Wissen, das ist in keinster Art und Weise dramatisch. Dann sagt man das dem Kunden und liest mit ihm gemeinsam in den Bedingungen nach und klärt das Anliegen des Kunden. Straffe Behauptung ist hingegen ein eher ungünstiger Ansatz. Und peinlich ist es insofern, dass er sich als Ausschließlichkeitsvertreter mal grad ein EINZIGES Bedingungswerk anschauen muss und die Problematik als "Basics" einzustufen ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pjneu Juni 12, 2015 Da gebe ich dir vollkommen recht. Dann werde ich mir das auch noch mal durch den Kopf gehen lassen. Was hältst du vom Endalter = 67? Ursprünglich hatte ich ja geplant, nur bis 65 abzuschließen, aber: - das Rententeintrittsalter wird vermutlich eher noch weiter steigen als wieder sinken oder konstant bleiben - wenn ich jetzt bis 67 abschließe und, angenommen, das gesetzliche Renteneintrittsalter würde in ein paar Jahren auf bspw. 70 festgelegt werden, dann könnte ich meine BU bis auf ein Alter von 70 Jahren verlängern, ohne dafür einen höheren Beitrag zahlen zu müssen (wurde mir so erklärt). Sollte ich jetzt nur bis 65 abschließen, wäre das Endalter wohl fix. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 12, 2015 Nimm die Beine in die Hand und laufe weg.Bei 67 ist Schluss,was später mal sein wird,bleibt ungewiss.Vielleicht bekommst du dann eine Verlängerungsoption angeboten.Und dann soll das auch noch ohne höheren Beitrag funktionieren?Denk mal kurz selbst drüber nach... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pjneu Juni 12, 2015 Ich bin jung und naiv wie es scheint...zumindest naiv. Naja ich merk schon, so vollkommen trauen kann man irgendwie niemandem, also was die Beratung im echten Leben angeht. Aber deswegen frage ich ja hier auch noch mal nach. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 12, 2015 Also ich kann dir sagen, was ich meinen Kunden in der Konstellation rate. Ich würde als Student, der sich für die AL entschieden hat, den Erstvertrag bis max 65 abschließen. Es folgt ohnehin die Ausbaugarantie, welche abweichend vom Ursprungsvertrag länger abgeschlossen werden könnte, sprich bis 67. Ebenso legitim wäre Erstvertrag bis 67 und Ausbaugarantie bspw. nur bis 63. Es gibt da diverse Möglichkeiten. Vor dem AL Hintergrund in den Baustein frei durch die Dynamiken steuern zu können, ergibt sich ein Maximum an technischer Flexibilität in diesem Kontext. Man kann ja Dynamiken bei der AL beliebig oft widersprechen, ohne diese zu verlieren. Aber abgesehen davon würde ich in der vorliegenden Situation ohnehin immer zunächst zur endoptimierten BUZ raten. Am Ende eine Frage des bezahlen können und wollens, die Möglichkeiten sind eben sehr vielfältig. --- Dem Punkt 67 und bis 70 verlängern kann ich so nicht bestätigen. Es sind 3 Jahre Risiko mehr, die gibt es NIEMALS ohne Mehrbeitrag. Wenn das so gesagt wurde, glatt gelogen, mMn. Ebenfalls gibt es keine bedingungsseitige Grundlage für eine Verlängerung bis 70, überhaupt und generell. Möglich ist das ggf., aber es ist kein Anrecht. Anrecht nur im Rahmen der Ausbaugarantie bis 67 ... Nun will ich gar nicht ausschließen, dass es irgendeine Sonderkonstellation gäbe, dir mir entgangen sein könnte. ABER: Diese Aussage würde ich mir schwarz auf weiss zeigen lassen und das wird bedingungsseitig unmöglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pjneu Juni 12, 2015 Also ich kann dir sagen, was ich meinen Kunden in der Konstellation rate. Ich würde als Student, der sich für die AL entschieden hat, den Erstvertrag bis max 65 abschließen. Es folgt ohnehin die Ausbaugarantie, welche abweichend vom Ursprungsvertrag länger abgeschlossen werden könnte, sprich bis 67. Ausbaugarantie = Ich schließe jetzt eine BU bis zum Alter von min. 60 Jahren ab, und kann innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsbeginn die Laufzeit auf ein Alter von 67 Jahren verlängern. Ist das Korrekt? Von der Ausbaugarantie wusste ich bisher nämlich auch noch nichts... Ebenso legitim wäre Erstvertrag bis 67 und Ausbaugarantie bspw. nur bis 63. Es gibt da diverse Möglichkeiten. Sorry, da stehe ich auf dem Schlauch... Ich dachte mit der Ausbaugarantie kann ich meinen Vertrag noch "ausbauen"? Wenn ich aber sofort bis 67 abschließe, was soll ich dann noch ausbauen? Vor dem AL Hintergrund in den Baustein frei durch die Dynamiken steuern zu können, ergibt sich ein Maximum an technischer Flexibilität in diesem Kontext. Man kann ja Dynamiken bei der AL beliebig oft widersprechen, ohne diese zu verlieren. Aber abgesehen davon würde ich in der vorliegenden Situation ohnehin immer zunächst zur endoptimierten BUZ raten. Am Ende eine Frage des bezahlen können und wollens, die Möglichkeiten sind eben sehr vielfältig. Mit der "endoptimierten BUZ" meinst du Klassische RV + BUZ? Ich muss leider gestehen, dass die Kombination von diversen Bausteinen meine Kenntnisse noch übersteigt. Da blicke ich nicht so durch, wann was am besten ist usw. Und ich habe, solange ich noch studiere (etwa ein Jahr), leider nur ein Budget um die 50 EUR. Da komme ich mit Alternativen außer einer SBU auch nicht viel weiter oder? Nun will ich gar nicht ausschließen, dass es irgendeine Sonderkonstellation gäbe, dir mir entgangen sein könnte. ABER: Diese Aussage würde ich mir schwarz auf weiss zeigen lassen und das wird bedingungsseitig unmöglich. Ich werde mal anfragen, ob er mir das irgendwie schriftlich geben kann. Ich bin gespannt auf die Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 12, 2015 @Ausbaugarantie: Fast korrekt. Ausbaugarantie meint die Ereignisunabhängige Nachversicherung. Nehmen wir an, du schließt bspw. jetzt 1000 Euro BU ab. Dann kannst du bei der AL auf bis zu 2500 zzgl. bis dato mitgenommener Dynamiken erhöhen ohne erneute Risikoprüfung. Für den Erhöhungsteil ist dann ein Abschluss bis 67 möglich, wenn der Ursprungsvertrag bis mind. 60 läuft. Das Endalter des Ursprungsvertrags bleibt für den Vertrag aber bestehen, die 67 gelten dann nur für den Ausbauteil. @Budget: Das muss man überlegen und durchrechnen, halte ich aber für möglich. Da es "nur" 1 Jahr ist, könnte man den BU Abschluss mit niedrigerer Rentenleistung ansetzen und mit Berufseinstieg die Ausbaugarantie ziehen. Muss man sich im Detail anschauen, Überlegen und verschiedene Szenarien berechnen. --- Er kann es dir nicht schriftlich geben, weil es nichts Schriftliches dazu gibt. Es ging mehr darum dir bewusst zu machen, dass er es schwarz auf weiss vorzeigen soll, was für andere fragwürdige Aussagen analog gilt. Sobald du mit dem einfachen nachfolgend einfachen Spruch kommst, trennt sich Spreu vom Weizen: "Zeigen Sie mir das bitte in den Bedingungen." Beliebig zu erweitern mit: "... und schreiben Sie es mir bitte exakt so wie besprochen in das Beratungsprotokoll." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 13, 2015 Ich habe den Vertreter bzgl. der Leistungsdynamik angesprochen...ob sinnvoll oder nicht. Und ihn auch darauf hingewiesen, dass ich gelesen habe, dass ich im Leistungsfall von den (natürlich nicht garantierten) Überschüssen der Gesellschaft in Form einer höheren/steigenden Rente profitiere und die Leistungsdynamik somit eher "überflüssig" wäre. Überflüssig würde ich in dem Zusammenhang nicht gebrauchen.Garantierte LD kostet natürlich einen Mehrbeitrag,irgendwie muss der Versicherer die Garantie im Leistungsfall ja auch finanzieren.Ich würde eher mal schauen (oder berechnen lassen),welcher Aufpreis für die Dynamik fällig ist.Und mir dann überlegen,ob es nicht auch sinnvoll sein kann,diesen Mehrbeitrag dafür zu verwenden,die BU-Rentenhöhe von Beginn an höher anzusetzen. Das ist ein Spiel mit Variablen.Wann werde ich BU,wie lange bin ich berufsunfähig....dementsprechend wirkt sich die LD in verschiedenen Szenarien unterschiedlich aus.Das "lohnt" sich dann,wenn die BU früh eintritt und lange anhält.Im Umkehrschluss eben dann eher nicht,wenn der Leistungsfall spät eintritt oder nur von kurzer Dauer ist.Die Frage,ob sinnvoll oder nicht,wird sich daher kaum abschließend klären lassen. Du kannst dem Vermittler ja auch mal die Frage stellen,ob die LD auch dann fortgeführt werden kann,wenn du einmal berufsunfähig geworden bist,dann aber wieder arbeiten kannst.Oder aber,ob für die Berechnung der Leistungsdynamik die Rentenhöhe ex- oder inklusive nicht garantierter Überschüsse maßgeblich ist.Der soll mal liefern,bislang hat er sich nach deinen Ausführungen nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 13, 2015 Hehe. Der individuell springende Punkt ist hier ja auch, inwiefern die Leistungsdynamik bei der AL einen Vorteil ggü. der BUZ-Konstruktion bietet. Klar, am Anfang sieht so eine LD ja ganz hübsch aus. Die Kosten steigen aber über die Laufzeit erheblich an, eben durch die bedarfsgerechte Anpassung des Vertrags an die Kaufkraftentwicklung. Die Beitragsbefreiung für den RV Baustein bleibt hingegen konstant, solange der Baustein konstant bleibt. Und das ist wiederum gut zu bewerkstelligen. Zudem gibt es bei langfristiger BU einfach erheblich mehr an Geld für die Dynamik der RV, als durch die Leistungsdynamik und das für die generell geringere Prämie. Somit bleibt die BUZ aus meiner Sicht in dieser Konstellation mit der AL deutlich der Leistungsdynamik überlegen. --- Aus meiner Sicht gibt es genau einen Fall, der zur Empfehlung Leistungsdynamik führt: Ich kann dauerhaft durch dauerhaft niedriges Einkommen nur unzureichend BU Rente absichern (in Relation zu durchschnittlichen Lebenshaltungskosten). Dann käme ich nicht an der LD Überlegung vorbei (diese zu prüfen). Nur hat man dann wohl eher wieder kein Geld für sowas über ... vermutlich ... --- Ungeachtet dessen: Natürlich alles richtig von MP dargestellt, es ist ein Rechenspiel und meine Aussagen gelten nicht generell für LD ja/nein, sondern speziell für die AL. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag