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Pensionskasse "rück-riestern": ja oder nein?

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Hallo Foristen,

 

ich beschäftige mich gerade mit der Frage, ob ich den Riester-Anteil meiner Pensionskasse rück-abwickeln soll, da ich durch einen Arbeitgeberwechsel nicht mehr einzahlen kann.

 

Ein paar Fakten:

 

Eigenbeitrag: 2% aus versteuerten (!) Einkommen - bildet die Grundrente, die mit dem Ertragsanteil versteuert wird (siehe Auszug unten):

 

Da die von Ihnen eingebrachten Beiträge aus bereits versteuertem und verbeitragtem Einkommen gezahlt werden, werden die auf diesen Beiträgen beruhenden Rentenbausteine im Versorgungsfall im Wege der Ertragsanteilversteuerung versteuert.

Das gilt auch für Rentenbausteine, die auf pauschal versteuerten bzw. individualversteuerten Firmenbeiträgen beruhen. Auch diese werden während des späteren Rentenbezugs nach der Ertragsanteilversteuerung günstiger versteuert als solche, die auf steuerfreien Firmenbeiträgen basieren.

 

Um die volle Riesterförderung zu erhalten, besteht/bestand die Möglichkeit Zusatzbeiträge zu zahlen (siehe Auszug unten):

Da die Mitglieder der Pensionskasse in der Regel nur 2 % ihres beitragsfähigen Einkommens in die Pensionskasse einzahlen, wird für die volle Ausnutzung der staatlichen Förderung („Riester-Rente“) ein zusätzlicher bzw. ein höherer Beitrag notwendig, den die Mitglieder mit Hilfe des Zusatzversicherungstarifs der Pensionskasse erbringen können.

Die Zusatzversicherung ist eine kapitalgedeckte Altersversorgung, ihre Einnahmen bestehen aus den zusätzlichen Mitgliedsbeiträgen, den Altersvorsorgezulagen nach Einkommensteuergesetz (im Rahmen der „Riester-Rente“) sowie den Kapitalerträgen, soweit diese auf den zusätzlichen Mitgliedsbeiträgen beruhen.

Entscheiden Sie sich als ordentliches Mitglied, auf Antrag zusätzliche Mitgliedsbeiträge in die Zusatzversicherung der Pensionskasse einzuzahlen, darf die Summe Ihrer Mitgliedsbeiträge und Ihrer zusätzlichen Mitgliedsbeiträge im Jahr 2.100 Euro nicht übersteigen.

Soweit so gut.

Durch die Verriesterung wird die gesamte Rente versteuert - wenn ich das richtig verstanden habe - und nicht nur der Ertragsanteil. Dies erfolgt wohl, weil es die Förderung und evtl. Steuervorteile gibt.

Ich werde die Rente 2038 in Anspruche nehmen, da ich dann als 1973 Jahrgang 65 werde.

Jetzt meine Fragen:

  • Habe ich das mit der Versteuerung richtig verstanden?

Wenn ja, sollte ich versuchen die Penka wieder von Riester zu befreien. Welche Wege gibt es?

  • Übertrag der Riesterförderung?
  • Förderschädliches Verhalten - wie?

und die nächste Frage:

  • wann?

Aktuell beträgt die Riester-Förderung 11,15 EUR/Monat.

 

Vielen Dank für eure Meinungen.

 

Gruß

addicted

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ebdem

Schau mal hier: RIestern als bAV.

Es lohnt sich meines Wissens nicht beides zu verbinden, da für Riester dann Steuern und Sozialabgaben fällig werden.

Um mehr zu sagen, wäre es gut, wenn du Produktnamen und weitere Details nennen könntest. Du kannst sicher auch beim Anbieter nachfragen.

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