Till Wollheim Mai 30, 2015 Guten Tag, wenn "Gräfin Waldburg" ihr großes Depot (über 10 Mio Euro) aufteilen will durch Schenkung an ihre Kinder, deren Partner und die Enkel und Urenkel geht das so?: zunächst überträgt sie ihr Depot auf ein Sammeldepot ihrer zwei Kinder. Dazu verfasst sie eine Schenkungsurkunde (maschinenschriftlich, Unterschrift von Bank bestätigt) in der geregelt ist, daß nicht der ganze Betrag als Geschenk an ihre Kinder bestimmt ist, sondern ein Teil davon von ihren Kindern nach ihrem Tode an die anderen weiter zu leiten ist. Diese Konstruktion desshalb, weil sie sich den Nießbrauch des Vermögens vorbehält. (Es ist klar, daß das Schenkungsversprechen unnotarisiert an die Partner der Kinder usw. erst mit Ausführung geheilt wird. Denn: wozu sich durch das kommunistische Kostengesetz ausbeuten lassen?) Wir das FA diese Gestaltung anerkennen - ihr Wille ist ja eindeutig dargelegt - oder stur von einer Stufenschenkung ausgehen? Vielen Dank! Gruß Till Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien Mai 30, 2015 · bearbeitet Mai 30, 2015 von Belgien Guten Tag, wenn "Gräfin Waldburg" ihr großes Depot (über 10 Mio Euro) aufteilen will durch Schenkung an ihre Kinder, deren Partner und die Enkel und Urenkel geht das so?: zunächst überträgt sie ihr Depot auf ein Sammeldepot ihrer zwei Kinder. Dazu verfasst sie eine Schenkungsurkunde (maschinenschriftlich, Unterschrift von Bank bestätigt) in der geregelt ist, daß nicht der ganze Betrag als Geschenk an ihre Kinder bestimmt ist, sondern ein Teil davon von ihren Kindern nach ihrem Tode an die anderen weiter zu leiten ist. Diese Konstruktion desshalb, weil sie sich den Nießbrauch des Vermögens vorbehält. (Es ist klar, daß das Schenkungsversprechen unnotarisiert an die Partner der Kinder usw. erst mit Ausführung geheilt wird. Denn: wozu sich durch das kommunistische Kostengesetz ausbeuten lassen?) Wir das FA diese Gestaltung anerkennen - ihr Wille ist ja eindeutig dargelegt - oder stur von einer Stufenschenkung ausgehen? Wo ist der Sinn derartiger 'hypothetischer Fragen'? Wochenendlangeweile? Wenn es sich um ein reales Problem handeln würde, käme niemand auf die Idee, dies in einem Forum zu diskutieren. Was hilft Dir eine bejahende Antwort, wenn das FA dies anders sieht? Oder meinst Du, das FA knickt dann auf einen Widerspruch ein, wenn Du diesen damit begründest, es hätten sieben Experten des WPF die Vorgehensweise steuerlich abgesegnet? Entweder stellt man beim FA einen Antrag auf verbindliche Auskunft (dies ist dann zwar kostenpflichtig, aber durch die Auskunft weiß man, woran man ist) oder man sichert sich im Vorfeld die Unterstützung eines darauf spezialisierten Anwalts. Hier geht es ja nicht um Peanuts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Till Wollheim Mai 31, 2015 Substantiierte Antworten sind willkommen! Daß hättest Du auch kürzer schreiben können! Gruß, Till Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Mai 31, 2015 http://www.finanztip.de/kettenschenkung/ Schließe mich Belgien an Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Till Wollheim Mai 31, 2015 · bearbeitet Mai 31, 2015 von Till Wollheim http://www.finanztip.de/kettenschenkung/ Schließe mich Belgien an Versteh ich jetzt nicht, warum Du dann verlinkst auf die Gegenmeinung zu Belgien??: "Die Schenkungsteuer wird so berechnet, als wäre die Schenkung direkt an Schwiegerkinder und Enkel (oder an das zu beschenkende Kind) erfolgt. Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/kettenschenkung/#ixzz3blEAI0TH" Genau das ist ja mein Plan! Allerdings kannte die Finanztip-Seite noch nicht: BFH v. 18.7.2013 – II R 37/11 -> http://www.bfhurteile.de/bfhurteilede/urteil.html?tx_qcombfhurteile_pi1%5baz%5d=IIR3711 Gruß, Till Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Mai 31, 2015 Ich bin gar keiner Meinung was das inhaltliche angeht. Aber ich stimme mit Belgien überein, dass Du fachkundigen bezahlten Rat benötigst. Dies ist kein Rechtsanwaltsforum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Mai 31, 2015 Versteh ich jetzt nicht, warum Du dann verlinkst auf die Gegenmeinung zu Belgien??: Ich verstehe nicht, wo du eine Meinung von Belgien siehst, die der Artikel widerspricht!? Er hat doch nur gesagt, daß du dir die Auskunft beim FA oder RA holen sollst und nicht, ob ein Gestaltungsmisbrauch vorliegt oder nicht. Allerdings kannte die Finanztip-Seite noch nicht: BFH v. 18.7.2013 – II R 37/11 -> http://www.bfhurteile.de/bfhurteilede/urteil.html?tx_qcombfhurteile_pi1%5baz%5d=IIR3711 Besagt der Leitsatz nicht genau das, was auch im FT Artikel steht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag