Zum Inhalt springen
Jarl

bAV Gehaltsumwandlung - Laufzeit

Empfohlene Beiträge

Jarl
· bearbeitet von Jarl

Guten Morgen,

 

mein Berater von der DVAG hat mir einen Vertrag für eine Direktversicherung bei der AachenMünchener (bAV STRETEGIE PLUS) empfohlen und alles mit mir fertig gemacht. Ich muss den Vertrag nur noch meinem AG bringen und unterschrieben zurück schicken.

 

Als ich den Vertrag in Ruhe durchgegangen bin ist mir aufgefallen, dass der fixe Auszahlungszeitpunkt in 42 Jahren ist. Da ich da schon 70 Jahre alt bin und Stand heute nicht vor habe solange zu arbeiten und gerne die Option hätte früher an das Geld zu gelangen, möchte ich gerne wissen, ob diese 42 Jahre fix sind, oder von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sind.

 

Ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in Direktversicherungen die Regel, oder versucht mir da mein Berater mehr zu verkaufen als ich brauche? (Ingenieur, Schreibtischjob)

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gerald1502

Hallo Jarl,

 

gibt bitte ein paar mehr Informationen an, gemäß den Themenrichtilinien.

 

Bevor Du den Vertrag unterschreibst, kannst Du Deinen Arbeitgeber mal fragen, mit welchen Anbietern er kooperiert. Vielleicht findet sich da ein besseres bAV Produkt. Wenn bAV für Dich überhaupt infrage kommt. Das können wir aber mangels fehlender Informationen nicht beurteilen. Dein Thema ist aber ein erster Schritt, dies herauszufinden.

 

Viele Grüße

Gerald

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
zwo50

Als ich den Vertrag in Ruhe durchgegangen bin ist mir aufgefallen, dass der fixe Auszahlungszeitpunkt in 42 Jahren ist. Da ich da schon 70 Jahre alt bin und Stand heute nicht vor habe solange zu arbeiten und gerne die Option hätte früher an das Geld zu gelangen, möchte ich gerne wissen, ob diese 42 Jahre fix sind, oder von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sind.

fix ist meist nix - lies er selbst http://www.ambav.de/...REH-6PU99Y-DE-p

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
zwo50
· bearbeitet von zwo50

Ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in Direktversicherungen die Regel, oder versucht mir da mein Berater mehr zu verkaufen als ich brauche? (Ingenieur, Schreibtischjob)

in der Regel nein und auch "Quäse", vorallem, wenn man die weitere Bedeutung dessen nicht weiß und anscheinend auch nicht erklärt kriegt

 

ob du eine BU/BUZ als "Schreibtischtäter" brauchst, wird sich im weiteren Leben zeigen,

 

im Anhang sind Beispiele aufgelistet, die es vermutlich "brauchen tun können"

 

Leistungsbeispiele BU AL .pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vermoegenswelt

Hallo Jarl,

 

gerne helfe ich und gebe einige Impulse zu Deiner Frage.

Ich möchte hier nicht die Beratung der DVAG beurteilen, dafür gibt es hier im Blog schon genug Input. Aber einige Dinge möchte ich Dir schon zeigen.

Die Motivation vieler Vermittler liegt meistens in seiner Vergütung - also der Provision, die erhält. Deshalb empfehle ich immer Nettotarife ohne Provisionszahlung seitens der Versicherung für die Vermittlung.



Das Dein Berater zumindest seine Interessen im Auge hat, zeigt sich dann auch schnell an Deinen Angaben.

Als ich den Vertrag in Ruhe durchgegangen bin ist mir aufgefallen, dass der fixe Auszahlungszeitpunkt in 42 Jahren ist. Da ich da schon 70 Jahre alt bin und Stand heute nicht vor habe solange zuarbeiten und gerne die Option hätte früher an das Geld zu gelangen, möchte ich gerne wissen, ob diese 42 Jahre fix sind, oder von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sind.

 

:-) Ich wundere mich nicht! Je länger die Laufzeit desto höher sind gleichzeitig die Abschlusskosten = Provisionen. Ich bin mir recht sicher, dass in Deinem Angebot Abschlussprovisionen von mindestens 5% an die DVAG gezahlt wird - eher aber mehr. Dazu kommen dann noch Bestandsprovisionen. Diese Kosten zahlst Du,da sie einfach Deinen Beiträgen entnommen werden. Dein Berater verursacht also bei z.B. 200 Euro Monatsbetrag (16.800 Euro) mehr als Beitragszahlungsdauer z.B. bis zum 63. Lebensjahr mehr als 800 Euro Zusatzkosten, die in den ersten Jahren Deinem Vertrag entnommen werden. Ich finde, das ist keine gute Beratung,um es milde auszudrücken.

In dem Angebot müsste ein Produktinformationsblatt enthalten sein, da kannst Du einen Teil der Kosten nachlesen. Wenn Du diese hier mitteilen möchtest, könnte ich mal ein Angebot eines günstigen Anbieters rechnen. Die Aachener Münchener gehört sicherlich nicht zu den günstigen Gesellschaften,und das betrifft nicht nur die Abschlusskosten. Bietet die Aachener Münchener in Ihrem Produkt die Möglichkeit an kostengünstige Indexfonds (ETF) zu besparen? Da die Aachener Münchner aber nur noch dazu exklusiv von der DVAG vertrieben wird, ist es mit der Vergleichbarkeit und Transparenz leider auch nicht so, wie ich es mir wünschen würde.

Insgesamt würde ich Dir raten einen Honorarberater zu befragen. Du findest im Internet sicherlich ganz leicht eine Menge geeigneter Vermittler, die mit Honorar arbeiten. Dadurch kannst Du nicht nur bis zu 80% der Abschlusskosten sparen, Du erhältst auch noch ein Produkt mit kostengünstigen Anlagemöglichkeiten (ETF)und deutlich niedrigeren Gesamtkosten.

Ich hoffe, ich konnte helfen und bin gespannt, was es noch für Inputs zu Deiner Frage gibt.

LG Felix

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Wenn man schon branchenzugehörig ist, sollte man wissen, dass Abschlusskosten mit 4 % gem. Deckungsrückstellungsverordnung gedeckelt sind. Und selbst diese sind dem Kunden seit LVRG nicht mehr belastbar.

 

Was ist also deine Motivation die Threads mit "böse Abschlusskosten", "ich Heiliger biete Nettotarife, soll ich dir was anbieten?" vollzuspammen?

 

Bleib zumindest bei der Wahrheit.

 

Des einen Vermittlers Motivation sind Provisionen (die der DVAG Vermittler bekommt), der nächste Vermittler lebt von Courtage und ein anderer von seinem Honorar und manche von Courtage und / oder Honorar.

 

Und deine Motivation ist eben dein Honorar, kein Grund ersichtlich, das in jedem Thread 2-3 mal kommunizieren zu müssen.

 

---

 

Bestandsprovisionen zahlt der Kunde nie, er zahlt Verwaltungskosten. Aus diesen werden ggf. wieder Bestandsprovisionen finanziert. Wobei der Erhalt von Bestandsprovisionen im DVAG Kontext - Bezahlung nach Einheiten - pauschal fraglich ist

 

Die Vergütung(sart und Höhe) des Vermittlers ist erstens kein Qualitätskriterium und sagt zweitens heutzutage absolut nichts mehr über die Kosten aus, die der Kunde zu zahlen hat.

 

Und die laufenden Kosten sind quasi immer der relevantere Posten, als die reine Abschlusskostenbelastung. Grad im AMV Hintergrund sind deren Abschlusskosten seit Jahren sehr niedrig, die laufenden Kosten hingegen regelmäßig exorbitant.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vermoegenswelt
· bearbeitet von vermoegenswelt

Wenn man schon branchenzugehörig ist, sollte man wissen, dass Abschlusskosten mit 4 % gem. Deckungsrückstellungsverordnung gedeckelt sind. Und selbst diese sind dem Kunden seit LVRG nicht mehr belastbar.

 

Bleib zumindest bei der Wahrheit.

Leider ist das die Wahrheit. Auch wenn Abschlusskosten gedeckelt sind, zahlen die meisten Unternehmen dennoch höhere Provisionen aus.

Das sieht man auch an den Courtagelisten der Maklerpools. Eine davon habe ich mir gerade angeschaut. Ich würde sagen, dass immer noch mehr als 50% der Versicherer mehr als 4% an den Vermittler ausschütten - und der Pool verdient ja auch noch. In einer mir vorliegenden Courtageliste finde ich mehr als 25 Versicherer, die zwischen 4,2% und 5,5% für einen Vertrag an den Vermittler zahlen.

Schau Dir mal die Entwicklung eines Vertrags mit 40jähriger Beitragszahlungsweise nach fünf Jahren an, dann kannst Du da schnell nachvollziehen, dass es mit 4% nicht getan ist. Und das betrifft leider nicht nur die Aachener Münchener.

 

Was ist also deine Motivation die Threads mit "böse Abschlusskosten", "ich Heiliger biete Nettotarife, soll ich dir was anbieten?" vollzuspammen?

Ich bleibe wenigstens sachlich. Es wäre für alle Leser schön, wenn Du Dich auch daran halten würdest. Aussagen, die polemisch sind, helfen der Diskussion nicht. Willst Du Dich wirklich auf dieses Niveau einlassen? Gerne stelle ich mich jeder sachlichen Diskussion.

 

 

Des einen Vermittlers Motivation sind Provisionen (die der DVAG Vermittler bekommt), der nächste Vermittler lebt von Courtage und ein anderer von seinem Honorar und manche von Courtage und / oder Honorar.

 

Und deine Motivation ist eben dein Honorar, kein Grund ersichtlich, das in jedem Thread 2-3 mal kommunizieren zu müssen.

Ja, das ist alles gut. Hier ist aber doch die Frage, was günstig für den Kunden ist! Oder stimmt das nicht? Wenn das Honorar nur 15% von der Provision bei sonst identischen Produkten ist, dann ist das Honorar doch besser für den Kunden oder? Ich gönne jedem Vermittler der DVAG Millionen an Provisionen, die Frage ist aber dennoch erlaubt. Woher kommt denn das Geld? Wenn der Kunde die (hohen) Provisionen für die Beratung und Vermittlung zahlen möchte, dann ist das doch völlig OK. Nur wissen sollte er es. Darum geht es!!!

 

 

Die Vergütung(sart und Höhe) des Vermittlers ist erstens kein Qualitätskriterium und sagt zweitens heutzutage absolut nichts mehr über die Kosten aus, die der Kunde zu zahlen hat.

Nein, das ist sicherlich kein Kriterium für die Qualität, aber wie viel vom Kundengeld in den Vertrag investiert wird, wie viel Fonds zur Auswahl stehen, wie hoch die Kosten des Produkts sind. Das führt dann zu den Vertragswerten, die schließlich die Höhe der Rente ausmachen.

 

Herzlichen Grüß

 

Felix

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Keine Sorge, das war absolut sachlich und inhaltlich völlig korrekt. Hättest du nicht auch noch den dritten, einen Monat alten Thread, mit genau dem gleichen Werbetext zugespamt, hätte ich gar nichts geschrieben.

 

Es war für meine Verhältnis ggü. Investmentporn auch sehr höflich. Ein gemeinsames Niveau müssen wir noch finden. Heißt wahlweise du drei Ebenen hoch oder ich drei runter.

 

Versuchen wir es mal etwas direkter zu den Dingen, die du rein zufällig auslässt oder dir nicht bekannt sind etc.:

 

1) Falls dir nicht bekannt: Du schreibst hier grad mit einem Makler("kollegen" ... pfui net wirklich), nicht mit einem ahnungslosen Interessenten

2) Courtagen werden nicht in % sondern in Promille beziffert. Für Courtagen gelten Stornohaftungszeiten, Honorare teilen nicht das Schicksal von Courtagen, zu dieser Angabe bist du btw. verpflichtet. Eine Vertragsbetreuung ist mit einem reinen Vermittlungshonorar nicht mit bezahlt. Man kann sich gern bewusst für diese Form des Beratungsverzichts entscheiden, aber bei einer bAV, ich äußere hiermit Bedenken.

3) Es gibt keinen Pool, der 50 Promille o. mehr Courtage für eine Lebensversicherungsgesellschaft auf Liste (indiv. VB außen vor) vergütet. Liegt schon daran, dass von den bspw. 50 Promille noch der Overhead des Pools abgezogen wird, zwischen 6 und 10 Promille.

4) Es gibt durchaus Courtagevereinbarungen mit 50 Promille (bspw. Biometrie), aber nur für Vermittler mit entsprechendem Umsatz und bei Direktanbindung OHNE Overhead eines Pools.

5) Es gibt Provisionsprodukte, die 5 % und mehr vergüten, diese fallen aber nicht unter og. Deckungsrückstellungsverordnung.

6) Kein DVAGler bekommt 50 Promille AP.

7) Ob der Vermittler je nach Status, Anbindung, Bestand etc, nun 25 oder 50 Promille bekommt ... ob über Ausschließlichkeit oder über Makler abgeschlossen ... der Vertrag kostet immer das Gleiche.

8) Nicht jeder Nettotarif ist automatisch günstiger in den laufenden Kosten als Courtagetarife.

9) Jede Gesellschaft sieht unterschiedliche Provisions-/ Courtage - Maximierungen bei der Laufzeit vor. Allein aus der Laufzeit lässt sich nicht auf die Vermittlervergütung schließen.

 

---

 

Der springende Punkt ist jedoch:

 

Es ist völlig egal, was der Vermittler an Provision oder Courtage bekommt. Das trifft keinerlei Aussage darüber, ob bspw. bAV für den TO überhaupt ein interessantes Konzept ist. Es trifft auch - wenn dem so wäre - keinerlei Aussage darüber, welcher Durchführungsweg interessant ist.

 

Und nur weil du den DAX toll findest, weil er gem. deiner Aussage so oft in der Zeitung steht, wissen wir nichts über den Bedarf, die Risikotoleranz oder die bisherige und angestrebte Assetallokation des TO.

 

Genau darauf hat Gerald völlig zu Recht hingewiesen. Zwo50 hat mal lieber ein Werbeblatt der AL reingestellt (und mit dem Einzeiler zur Schichtenproblematik immernoch mehr Konstruktives beigetragen als du) und du deine Dienstleistung beworben.

 

Man kann es auch anders formulieren: Nur weil x nur 25 Euro / h kostet, ist x noch lange nicht bedarfsgerecht und könnte somit dennoch zu teuer sein.

 

---

 

Mal abgesehen davon, dass ich bei 25 Euro / h Brutto als Selbstständiger vielleicht noch einmal die unternehmerische Tragfähigkeit meines Konzepts überprüfen und ggf. besser zu MCDonalds in die profitablere Stelle hinter dem Tresen wechseln würde. Aber das ist meine rein subjektive Meinung.

 

Ich bin sehr für faire Vergütungen zu haben und reine Vermittlungshonorare mit oberflächlicher Produktbesprechung und Beratungsverzicht haben in der Praxis oft genug ihre Berechtigungen.

 

Mein Geld würde ich allerdings niemandem anvertrauen, der den Wert seiner Arbeit Netto selbst geringer einschätzt als ein Azubi.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Jarl

Als ich den Vertrag in Ruhe durchgegangen bin ist mir aufgefallen, dass der fixe Auszahlungszeitpunkt in 42 Jahren ist. Da ich da schon 70 Jahre alt bin und Stand heute nicht vor habe solange zu arbeiten und gerne die Option hätte früher an das Geld zu gelangen, möchte ich gerne wissen, ob diese 42 Jahre fix sind, oder von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sind.

fix ist meist nix - lies er selbst http://www.ambav.de/...REH-6PU99Y-DE-p

 

Danke. In dem Vertrag in dem Blatt was ich dazu bekommen habe steht dazu leider überhaupt nichts drinnen. Da werde ich definitiv nochmal nachfragen.

 

In dem Angebot müsste ein Produktinformationsblatt enthalten sein, da kannst Du einen Teil der Kosten nachlesen. Wenn Du diese hier mitteilen möchtest, könnte ich mal ein Angebot eines günstigen Anbieters rechnen. Die Aachener Münchener gehört sicherlich nicht zu den günstigen Gesellschaften,und das betrifft nicht nur die Abschlusskosten. Bietet die Aachener Münchener in Ihrem Produkt die Möglichkeit an kostengünstige Indexfonds (ETF) zu besparen? Da die Aachener Münchner aber nur noch dazu exklusiv von der DVAG vertrieben wird, ist es mit der Vergleichbarkeit und Transparenz leider auch nicht so, wie ich es mir wünschen würde.

Insgesamt würde ich Dir raten einen Honorarberater zu befragen. Du findest im Internet sicherlich ganz leicht eine Menge geeigneter Vermittler, die mit Honorar arbeiten. Dadurch kannst Du nicht nur bis zu 80% der Abschlusskosten sparen, Du erhältst auch noch ein Produkt mit kostengünstigen Anlagemöglichkeiten (ETF)und deutlich niedrigeren Gesamtkosten.

Ich hoffe, ich konnte helfen und bin gespannt, was es noch für Inputs zu Deiner Frage gibt.

LG Felix

 

Die Abschlusskosten liegen bei etwa 2.100 €, die laufenden Kosten im Jahr bei 37,50 €. ETF Fonds wurden mir nicht angeboten, lediglich ein DWS Fond. Den Namen habe ich gerade nicht im Kopf.

Danke für deinen Input.

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Das mit den laufenden Kosten kann nicht passen, nichtmal bei einer reinen (A)vwl Umwandlung. / Falls du dir konstruktive Antworten erhoffen solltest, lies bitte Geralds Post und handle danach.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tyr

Die Abschlusskosten liegen bei etwa 2.100 €

Gute Riesterprodukte mit ETFs bekommt man schon für weniger als die Hälfte an Abschlusskosten. Bei Riesterprodukten bist zudem du der Vertragspartner, nicht der Arbeitgeber. Wenn du den Job wechselst kann der nächste AG nicht "nein" sagen zu deinem Riestervertrag.

 

Wie verhält es sich denn mit dem BU-Baustein? Wolltest du den, oder wollte der DVAG-Verkäufer, dass du den nimmst? Wie hoch ist die BU-Rente bei diesem Baustein? Was passiert beim AG-Wechsel? Die klassische Herangehensweise an einen BU-Versicherungsvertrag wäre meines Erachtens Schicht 3, als selbständige BU-Police rein privat, ohne Riester, ohne bAV, ohne Rürup. Das ist oft flexibler. BU/EU über den Arbeitgeber würde ich eher in Betracht ziehen, wenn man z. B. wegen Vorerkrankungen sonst keine (bezahlbare) BU/EU-Absicherung mehr bekommt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vermoegenswelt

Keine Sorge, das war absolut sachlich und inhaltlich völlig korrekt. Hättest du nicht auch noch den dritten, einen Monat alten Thread, mit genau dem gleichen Werbetext zugespamt, hätte ich gar nichts geschrieben.

 

Es war für meine Verhältnis ggü. Investmentporn auch sehr höflich. Ein gemeinsames Niveau müssen wir noch finden. Heißt wahlweise du drei Ebenen hoch oder ich drei runter.

 

Versuchen wir es mal etwas direkter zu den Dingen, die du rein zufällig auslässt oder dir nicht bekannt sind etc.:

 

1) Falls dir nicht bekannt: Du schreibst hier grad mit einem Makler("kollegen" ... pfui net wirklich), nicht mit einem ahnungslosen Interessenten

2) Courtagen werden nicht in % sondern in Promille beziffert. Für Courtagen gelten Stornohaftungszeiten, Honorare teilen nicht das Schicksal von Courtagen, zu dieser Angabe bist du btw. verpflichtet. Eine Vertragsbetreuung ist mit einem reinen Vermittlungshonorar nicht mit bezahlt. Man kann sich gern bewusst für diese Form des Beratungsverzichts entscheiden, aber bei einer bAV, ich äußere hiermit Bedenken.

3) Es gibt keinen Pool, der 50 Promille o. mehr Courtage für eine Lebensversicherungsgesellschaft auf Liste (indiv. VB außen vor) vergütet. Liegt schon daran, dass von den bspw. 50 Promille noch der Overhead des Pools abgezogen wird, zwischen 6 und 10 Promille.

4) Es gibt durchaus Courtagevereinbarungen mit 50 Promille (bspw. Biometrie), aber nur für Vermittler mit entsprechendem Umsatz und bei Direktanbindung OHNE Overhead eines Pools.

5) Es gibt Provisionsprodukte, die 5 % und mehr vergüten, diese fallen aber nicht unter og. Deckungsrückstellungsverordnung.

6) Kein DVAGler bekommt 50 Promille AP.

7) Ob der Vermittler je nach Status, Anbindung, Bestand etc, nun 25 oder 50 Promille bekommt ... ob über Ausschließlichkeit oder über Makler abgeschlossen ... der Vertrag kostet immer das Gleiche.

8) Nicht jeder Nettotarif ist automatisch günstiger in den laufenden Kosten als Courtagetarife.

9) Jede Gesellschaft sieht unterschiedliche Provisions-/ Courtage - Maximierungen bei der Laufzeit vor. Allein aus der Laufzeit lässt sich nicht auf die Vermittlervergütung schließen.

 

---

 

Der springende Punkt ist jedoch:

 

Es ist völlig egal, was der Vermittler an Provision oder Courtage bekommt. Das trifft keinerlei Aussage darüber, ob bspw. bAV für den TO überhaupt ein interessantes Konzept ist. Es trifft auch - wenn dem so wäre - keinerlei Aussage darüber, welcher Durchführungsweg interessant ist.

 

Und nur weil du den DAX toll findest, weil er gem. deiner Aussage so oft in der Zeitung steht, wissen wir nichts über den Bedarf, die Risikotoleranz oder die bisherige und angestrebte Assetallokation des TO.

 

Genau darauf hat Gerald völlig zu Recht hingewiesen. Zwo50 hat mal lieber ein Werbeblatt der AL reingestellt (und mit dem Einzeiler zur Schichtenproblematik immernoch mehr Konstruktives beigetragen als du) und du deine Dienstleistung beworben.

 

Man kann es auch anders formulieren: Nur weil x nur 25 Euro / h kostet, ist x noch lange nicht bedarfsgerecht und könnte somit dennoch zu teuer sein.

 

---

 

Mal abgesehen davon, dass ich bei 25 Euro / h Brutto als Selbstständiger vielleicht noch einmal die unternehmerische Tragfähigkeit meines Konzepts überprüfen und ggf. besser zu MCDonalds in die profitablere Stelle hinter dem Tresen wechseln würde. Aber das ist meine rein subjektive Meinung.

 

Ich bin sehr für faire Vergütungen zu haben und reine Vermittlungshonorare mit oberflächlicher Produktbesprechung und Beratungsverzicht haben in der Praxis oft genug ihre Berechtigungen.

 

Mein Geld würde ich allerdings niemandem anvertrauen, der den Wert seiner Arbeit Netto selbst geringer einschätzt als ein Azubi.

 

Vielen Dank für die Ausführungen, die aber nichts mit den Fragen von Jarl zu tun haben.

Scheinbar war der DVAG Mitarbeiter davon überzeugt, dass die Direktversicherung das richtige Produkt ist. Hat er sich vielleicht geirrt? Ist teuer in der Finanzdienstleistung wirklich = gut? Und ist es nicht richtig, dass ein Nettotarif schon viele Jahre früher das eingezahlte Geld als Vertragswert ausweist, als ein Standardtarif mit vollen Provisionen?? Ist das für den Kunden gut oder nicht gut? Ich will hier keine Grundsatzdiskussion führen und denke es ist hilfreich sich um die Fragestellung zu kümmern, anstatt komplett abzuschweifen.

Mir geht es in erster Linie darum, die Kosten eines Angebots transparent zu machen und zu den Alternativen zu informieren. Wenn Jarl den Vertrag bei der DVAG abschließen möchte und das bewusst im Kenntnis von Alternativen tut, dann ist das doch völlig OK. Scheinbar ist das aber nicht so und deshalb habe ich mit meinem Beitrag etwas Licht ins Dunkle gebracht. Nicht mehr und nicht weniger.

LG Felix

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
August Zillmer

Wenn man schon branchenzugehörig ist, sollte man wissen, dass Abschlusskosten mit 4 % gem. Deckungsrückstellungsverordnung gedeckelt sind. Und selbst diese sind dem Kunden seit LVRG nicht mehr belastbar.

 

Bleib zumindest bei der Wahrheit.

 

Es sind 2,5%. Nach der seit 01.01.2015 gültigen Deckungsrückstellungsverordnung. Ich mein' ja nur...

 

August

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Ahja und warum steht da ausdrücklich die LVRG Reform im von dir zitierten (meinigen) Post? Ich mein ja nur ... :-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...