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egbert02

Abgeltungssteuer auf Bonuszinsen eines Bausparvertrags bei Darlehensverzicht

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egbert02
· bearbeitet von egbert02

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zu der Art und Weise, wie die Abgeltungssteuer auf die Bonuszinsen (so denn vorgesehen) eines Baussparvertrags im Falle des Darlehensverzichts genau berechnet werden. Vielleicht hat das jemand hier ja schon mal in seinem konkreten Fall mitgemacht und kann was dazu sagen.

Ich habe das nämlich - irgendwann (wenn mir bzw. uns allen die Bafin bis dahin keinen Strich durch die Rechnung macht :rolleyes: ) - noch vor mir, mir ist aber überhaupt nicht klar, wie das ablaufen soll. Wird die Abgeltungssteuer erst ganz am Ende oder - fiktiv - jedes Jahr auf die Beträge bei der Rückrechnung mit dem Bonuszins ermittelt (und wie würde dabei mit einem möglichen Sparerfreibetrag umgegangen)? Letzteres würde ja den (Gesamt-)Ertrag (wegen des geringeren Zinseszinseffektes) aus den Bonuszinsen deutlich schmälern. Wäre schön, wenn da jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zu der Art und Weise, wie die Abgeltungssteuer auf die Bonuszinsen (so denn vorgesehen) eines Baussparvertrags im Falle des Darlehensverzichts genau berechnet werden. Vielleicht hat das jemand hier ja schon mal in seinem konkreten Fall mitgemacht und kann was dazu sagen.

Ich habe das nämlich - irgendwann (wenn mir bzw. uns allen die Bafin bis dahin keinen Strich durch die Rechnung macht :rolleyes: ) - noch vor mir, mir ist aber überhaupt nicht klar, wie das ablaufen soll. Wird die Abgeltungssteuer erst ganz am Ende oder - fiktiv - jedes Jahr auf die Beträge bei der Rückrechnung mit dem Bonuszins ermittelt (und wie würde dabei mit einem möglichen Sparerfreibetrag umgegangen)? Letzteres würde ja den (Gesamt-)Ertrag (wegen des geringeren Zinseszinseffektes) aus den Bonuszinsen deutlich schmälern. Wäre schön, wenn da jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.

 

 

Die Besteuerung erfolgt zum Zeitpunkt des Zuflusses und zwar vollständig im Zuflussjahr (ggf- unter Berücksichtigung des der Bausparkasse für das Zuflussjahr erteilten FSA).

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Rohlöff

Die Abgesltungssteuer greift in dem Moment der Zinszahlung.

Sobald die Mittel zufliessen, wird die Steuer einbehalten.

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Raccoon

Ich kann dir nur sagen, wie es bei der Wüstenrot aussieht - allerdings ist das auch abhängig vom Vertrag bzw. Tarif:

Vertrag 1: Bonuszinsen werden auf einem separaten Bonuskonto geführt und jährlich versteuert. Der Bonus selbst wird nicht verzinst, d.h. hier gibt es keinen Zinseszinseffekt.

Vertrag 2: Zahlung vom Bonus erst bei Annahme der Zuteilung mit Darlehensverzicht; ich vermute, daß die Abgeltungssteuer dann auf einmal für den gesamten Bonus anfällt, da die Erträge in dem Jahr der Auszahlung zugeflossen sind. Somit würde auch der gesamte Betrag auf den Sparerfreibetrag angerechnet.

 

Eine Rückrechnung für 2. erscheint mir zu kompliziert bzw. nicht möglich, vor allem da hier die Freibeträge ggfs. über Jahrzehnte mit einbezogen werden müßten. Die Bausparkasse würde das sicher nicht für dich machen (wie sollte sich auch) und das FA hätte sicher auch keine Lust das alles rückwirkend zu prüfen sofern da irgendwelche Ansprüche beständen.

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BondFan

Bei meinem LBS-Vertrag wird der aktuelle und der kumulierte Bonus nachrichtlich auf dem Jahresauszug ausgewiesen. Der Bonus wird nicht verzinst. Der Bonus reduziert den Freistellungsauftrag. Abgeltungssteuer und Soli auf den aktuellen Bonus werden am Jahresende von der Bausparsumme abgezogen.

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egbert02
· bearbeitet von egbert02

Ich kann dir nur sagen, wie es bei der Wüstenrot aussieht - allerdings ist das auch abhängig vom Vertrag bzw. Tarif:

Vertrag 1: Bonuszinsen werden auf einem separaten Bonuskonto geführt und jährlich versteuert. Der Bonus selbst wird nicht verzinst, d.h. hier gibt es keinen Zinseszinseffekt.

Vertrag 2: Zahlung vom Bonus erst bei Annahme der Zuteilung mit Darlehensverzicht; ich vermute, daß die Abgeltungssteuer dann auf einmal für den gesamten Bonus anfällt, da die Erträge in dem Jahr der Auszahlung zugeflossen sind. Somit würde auch der gesamte Betrag auf den Sparerfreibetrag angerechnet.

 

Eine Rückrechnung für 2. erscheint mir zu kompliziert bzw. nicht möglich, vor allem da hier die Freibeträge ggfs. über Jahrzehnte mit einbezogen werden müßten. Die Bausparkasse würde das sicher nicht für dich machen (wie sollte sich auch) und das FA hätte sicher auch keine Lust das alles rückwirkend zu prüfen sofern da irgendwelche Ansprüche beständen.

 

 

Danke, bin auch bei der Wüstenrot (Variante 2). Aus dem Bauch heraus würde ich auch vermuten, dass es so laufen sollte - aber vermuten ist eben nicht wissen.

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Raccoon
Danke, bin auch bei der Wüstenrot (Variante 2). Aus dem Bauch heraus würde ich auch vermuten, dass es so laufen sollte - aber vermuten ist eben nicht wissen.

Siehe Antwort von klaus-behmer und Belgien - wir haben richtig vermutet.

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egbert02
Danke, bin auch bei der Wüstenrot (Variante 2). Aus dem Bauch heraus würde ich auch vermuten, dass es so laufen sollte - aber vermuten ist eben nicht wissen.

Siehe Antwort von klaus-behmer und Belgien - wir haben richtig vermutet.

 

Besten Dank an alle :thumbsup:

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