Kai_Eric Juni 22, 2021 vor 15 Minuten von Rexel: Hier mein Beitrag aus dem Thread: Ich hatte mich aufgrund einer größeren Schenkung (unterhalb des Freibetrags) im letzten Jahr dazu mit einem Steuerberater unterhalten (es war ein privates Gespräch, da persönlich bekannt). Der meinte er würde da erstmal gar nix melden (Zitat: "das macht kein Mensch"). Eine Meldung würde er erst machen wenn der Freibetrag überschritten wird. Exakt so wurde ich auch beraten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juni 22, 2021 Hallo, Zitat Ich habe meinem Sohn im Jahr 2019 Aktien im Wert von 30.000 Euro auf sein Depot übertragen. Gemeldet habe ich das nicht, da ich dachte ist ja alles unter dem Freibetrag. Sollte ich das schnellstmöglich nachholen? Da es sowieso zu spät ist würde ich jetzt nichts mehr machen. Denn die Ordnungswidrigkeit ist bereits verwirklicht, mit einer Anzeige kann es nur schlimmer werden (würde es imho nicht, aber man weiß ja nie). Zitat Ja, das stimmt. Aber auf dem Beleg ist z.B. bei Aktien nach altem Recht kein Kurs angegeben. Aber ein Datum, das reicht doch. Zitat Weiterhin gibt es ja auch die Möglichkeit, seinem ungeborenen Kind Aktien zu schenken. Da hier aber noch kein Name, Geburtsdatum, Geburtsurkunde, etc. vorliegen, kann die Bank noch kein Depot eröffnen und keine Umbuchung vornehmen - diese erfolgt also notwendigerweise nicht zeitgleich mit der Schenkung. Was für ein Blödsinn. Dem Kind wird es egal sein, ob es die Schenkung bereits vor der Geburt bekommen hat oder erst danach. Wichtig ist das doch nur bei Erbschaften ... Aber wenn man wirklich vor der Geburt will, dann muss das imho notariell gemacht werden (und zwar weil es keine Schenkung, sondern ein Schenkungsversprechen ist). Und dann gibt es darüber auch einen Nachweis. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Juni 22, 2021 Schenken vor Geburt Manche lieben es offenbar kompliziert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lindoro Juni 22, 2021 Der Zeitpunkt wird dann interessant und wichtig, wenn die Kurse zwischenzeitlich so gestiegen sind, dass die Freibetragsgrenze überschritten wäre. Beispiel: Vor der Geburt liegt der Kurs der Aktie bei 100. Ich schenke dem "Nasciturus" 4.000 Aktien. Nach der Geburt und Abwicklung aller Formalien steht der Kurs aber schon bei 105, d.h. der Wert des Paketes ist dann 420.000 € und oberhalb des Freibetrages. Das Kind muss nun 20.000 € versteuern, wenn das FA den Schenkungszeitpunkt später ansetzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juni 22, 2021 Hallo, Zitat Aber wenn man wirklich vor der Geburt will, dann muss das imho notariell gemacht werden (und zwar weil es keine Schenkung, sondern ein Schenkungsversprechen ist). Und dann gibt es darüber auch einen Nachweis. Korrektur meinerseits: Ein Schenkungsversprechen ist gar nicht steuerpflichtig, sondern erst die reale Schenkung. Und wenn die noch nicht geht (mangels Depot), dann geht es halt nicht. Als nächstes kommt jemand auf die Idee, seinem für 2032 geplanten Kind schon jetzt ein Aktienpaket zu schenken. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lindoro Juni 22, 2021 Da der "Nasciturus" erben kann, kann er vielleicht auch beschenkt werden. Dazu bin ich aber zu wenig Jurist. 2032 geht nicht, da die Zeugung bereits erfolgt sein muss (Biologie-Grundkenntnisse sind da von nutzen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juni 22, 2021 vor 10 Minuten von Lindoro: Da der "Nasciturus" erben kann, kann er vielleicht auch beschenkt werden. § 1 BGB: Zitat Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. Vorher kann er kein Eigentum haben, nichts geschenkt bekommen und auch kein Schenkungsversprechen entgegennehmen (Schenkungen sind nämlich zweiseitige Rechtsgeschäfte). Einzig für das Erben gibt es eine ausdrückliche Ausnahme in § 1923 BGB: Zitat (1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt. (2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren. Erbe wird der Nasciturus aber erst, wenn und falls er tatsächlich lebend geboren wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oscarello Juni 22, 2021 Am 11.6.2021 um 13:53 von odensee: Ja. Der Freibetrag für Kinder liegt aktuell bei 400.000 Ja. Wobei natürlich auch 400.00 jetzt und 100.000 später geht. wenn ein Konto/Depot auf beide Elternteile lautet, dann sind es 800.000 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag