Showd0wn Mai 14, 2015 Hallo, wenn Vater/Mutter ihr Depot auf ihr Kind (älter als 18) übertragen wollen, was gibt es da zu beachten? Depotinhalt sind ca. 10.000€ in ETFs. Fallen da Kosten in Form durch Steuer oder ähnliches an? Beste Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Mai 14, 2015 Die Frage ist ob es eine Schenkung ist oder nicht. Bei einer Schenkung übernimmt das Kind die Einstandspreise der Eltern (das sollte man unbedingt kontrollieren, da Banken das nicht immer fehlerfrei machen). Im Fall der Schenkung muss das Kind dann erst beim Verkauf versteuern. Wenn es keine Schenkung ist, dürfte beim Übertrag Abgeltungssteuer anfallen, sofern entsprechende Kursgewinne vorhanden sind. Soweit jedenfalls mein theoretischer Kenntnisstand, praktisch habe ich das nie durchgeführt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chart Mai 14, 2015 Die Frage ist ob es eine Schenkung ist oder nicht. Bei einer Schenkung übernimmt das Kind die Einstandspreise der Eltern (das sollte man unbedingt kontrollieren, da Banken das nicht immer fehlerfrei machen). Im Fall der Schenkung muss das Kind dann erst beim Verkauf versteuern. Wenn es keine Schenkung ist, dürfte beim Übertrag Abgeltungssteuer anfallen, sofern entsprechende Kursgewinne vorhanden sind. Soweit jedenfalls mein theoretischer Kenntnisstand, praktisch habe ich das nie durchgeführt. Warum? Es wird doch nichts verkauft. Ich kann das so nicht bestätigen, da ich Fonds auf das Depot meiner Partnerin übertragen lassen habe. Wenn die Eltern das Depot auf das Kind übertragen, dann gehört es auch dem Kind und sie dürfen das Kapital darin nicht verwenden, auch nicht wenn es für das Kind ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Mai 14, 2015 Wenn Du ein Depot überträgst und es ist kein Geschenk (also ein entgeltlicher Übertrag), dann sollte bei dem abgebenden Abgeltungssteuer anfallen nach meinem Verständnis. Vielleicht muss man das aber auch selbst in seiner Steuererklärung angeben, nicht sicher ob die Bank das automatisiert macht durch entsprechende Verkäufe. Vielleicht lohnt sich einfach mal die Rückfrage bei der Bank sofern es keine Schenkung sein soll. Selbstverständlich gehört das Depot hinterher dem Kind und die Eltern haben keinen Zugriff mehr darauf umso mehr als das Kind hier schon volljährig ist. Warum? Es wird doch nichts verkauft. Ich kann das so nicht bestätigen, da ich Fonds auf das Depot meiner Partnerin übertragen lassen habe. Hast Du es als Schenkung übertragen lassen? Falls nein solltest Du die steuerliche Seite meiner Meinung nach nicht vergessen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chart Mai 14, 2015 Jetzt verstehe ich besser was du meinst. Ich habe noch mal nachgesehen, es wurde als unentgeltlich übertragen, somit war es eine Schenkung. Entgeltlich habe ich bisher nichts übertragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Showd0wn Mai 15, 2015 · bearbeitet Mai 15, 2015 von Showd0wn Bei einer Schenkung übernimmt das Kind die Einstandspreise der Eltern Heißt das, dass das Kind die Kurse beim damaligen Kauf der ETFs erhält? Also werden jegliche Kursgewinne und einbehaltene Dividenden die bis zum aktuellen Zeitpunkt angefallen sind abgezogen? Das macht doch keinen Sinn oder? Danke für deine Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Mai 15, 2015 · bearbeitet Mai 15, 2015 von Ramstein Bei einer Schenkung übernimmt das Kind die Einstandspreise der Eltern Heißt das, dass das Kind die Kurse beim damaligen Kauf der ETFs erhält? Also werden jegliche Kursgewinne und einbehaltene Dividenden die bis zum aktuellen Zeitpunkt angefallen sind abgezogen? Das macht doch keinen Sinn oder? Danke für deine Antwort. Das heisst, dass die Übertragung steuerfrei ist, die Eltern die bisher aufgelaufenen Gewinne nicht versteuern müssen, die Kinder die Gesamtgewinne ab Kauf versteuern müssen. Ist doch nicht so schwer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer Mai 15, 2015 Was soll es denn sonst sein als eine Schenkung? Was wird hier für ein Fall konstruiert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Showd0wn Mai 15, 2015 Das heisst, dass die Übertragung steuerfrei ist, die Eltern die bisher aufgelaufenen Gewinne nicht versteuern müssen, die Kinder die Gesamtgewinne ab Kauf versteuern müssen. Ist doch nicht so schwer. Danke, und wie läuft das mit dem Teil den die Eltern schon versteuert haben? Wenn du sagst, dass die Kinder ab Kauf versteuern müssen, wir ja der Teil der thesaurierten Dividenden bis zur Schenkung quasi doppelt versteuert oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Mai 15, 2015 Das heisst, dass die Übertragung steuerfrei ist, die Eltern die bisher aufgelaufenen Gewinne nicht versteuern müssen, die Kinder die Gesamtgewinne ab Kauf versteuern müssen. Ist doch nicht so schwer. Danke, und wie läuft das mit dem Teil den die Eltern schon versteuert haben? Wenn du sagst, dass die Kinder ab Kauf versteuern müssen, wir ja der Teil der thesaurierten Dividenden bis zur Schenkung quasi doppelt versteuert oder? Sofern ausländische Thesaurierer im Depot sind, deren ausschüttungsgleiche Erträge die Eltern per Steuererklärung versteuert haben in den Vorjahren, könnte dies tatsächlich zu einer Doppelbesteuerung führen, die man aber beim Finanzamt zurückfordern kann (Steuererklärung des Kindes bei Verkauf + Unterlagen, was bereits versteuert wurde durch die Eltern und später durch die Kinder). Das ist aber nicht bei allen Fonds so. Vielleicht nennst Du mal konkret die Positionen und seit wann Ihr sie im Depot habt um die es geht. Was soll es denn sonst sein als eine Schenkung? Was wird hier für ein Fall konstruiert? War nur der Vollständigkeit halber - ich bin auch von einer Schenkung ausgegangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Showd0wn Mai 15, 2015 · bearbeitet Mai 15, 2015 von Showd0wn Vielleicht nennst Du mal konkret die Positionen und seit wann Ihr sie im Depot habt um die es geht. Aktuell noch gar keine. Ich wollte die Thematik erstmal abklären, bevor ich das angehe. Geplant sind 70% MSCI World (LU0392494562) und 30% MSCI Emerging Markets (LU0635178014). Habe diese ETFs hauptsächliche nach den Kriterien thesaurierend und steuereinfach ausgewählt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B3n Mai 15, 2015 Wenn Du ein Depot überträgst und es ist kein Geschenk (also ein entgeltlicher Übertrag), dann sollte bei dem abgebenden Abgeltungssteuer anfallen nach meinem Verständnis. Vielleicht muss man das aber auch selbst in seiner Steuererklärung angeben, nicht sicher ob die Bank das automatisiert macht durch entsprechende Verkäufe. Vielleicht lohnt sich einfach mal die Rückfrage bei der Bank sofern es keine Schenkung sein soll. Selbstverständlich gehört das Depot hinterher dem Kind und die Eltern haben keinen Zugriff mehr darauf umso mehr als das Kind hier schon volljährig ist. Warum? Es wird doch nichts verkauft. Ich kann das so nicht bestätigen, da ich Fonds auf das Depot meiner Partnerin übertragen lassen habe. Hast Du es als Schenkung übertragen lassen? Falls nein solltest Du die steuerliche Seite meiner Meinung nach nicht vergessen. Bei einem entgeltlichen Übertrag finden ein fiktiver Verkauf statt. Die Steuern werden dann von der Bank einbehalten. Bei einem unentgeltlichen Übertrag mit Gläubigerwechsel ( Schenkung) werden die Einstandskurse übernommen. Dafür wird der Übertrag aber ans Finanzamt gemeldet. Je nach Höhe fällt dann halt Schenkungsteuer an, außerdem kann es sich auf Freibeträge bei der Erbschaftsauswirkungen, wie je jede Schenkung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 16, 2015 Hallo, ein Punkt wurde noch nicht angesprochen: Eine Schenkung ist anzeigepflichtig, und zwar von beiden Seiten. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Mai 17, 2015 Hallo, ein Punkt wurde noch nicht angesprochen: Eine Schenkung ist anzeigepflichtig, und zwar von beiden Seiten. Stefan Die Anzeigepflicht entfällt, wenn es sich eindeutig um einen steuerfreien Erwerb handelt, weil zum Beispiel der Wert der Schenkung den maßgeblichen Freibetrag nicht übersteigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 17, 2015 · bearbeitet Mai 17, 2015 von reckoner Hallo, Die Anzeigepflicht entfällt, wenn es sich eindeutig um einen steuerfreien Erwerb handelt, weil zum Beispiel der Wert der Schenkung den maßgeblichen Freibetrag nicht übersteigt.Grundsätzlich nein. Wenn beispielsweise jetzt ein Gegenwert von 10.000 Euro geschenkt und dann in - sagen wir mal - 30 Jahren das Gesamtvermögen geerbt wird (in Summe größer als der Freibetrag), dann leben die 10.000 Euro praktisch wieder auf und müssen (nach)versteuert werden. Oder anderes Beispiel: Jemand kennt den Freibetrag von 20.000 Euro (Steuerklasse 3) und schenkt daher alle 10 Jahre genau diesen Betrag. Ohne Anzeige käme man dann trotzdem nicht in den Genuss der eigentlich gegebenen Steuerfreiheit. Eine verspätete Meldung verschiebt übrigens die Fristen (sprich: die 10 Jahre beginnen dann erst mit der Anzeige). Außerdem kann eine Nichtanzeige imho sogar ordnungswidrig sein. EDIT: Trifft auf Schenkungen unterhalb des Freibetrages nicht zu. Ich empfehle einen Blick in das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), insbesondere der §30 ist hier von Belang. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts Mai 17, 2015 Ich empfehle einen Blick in das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), insbesondere der §30 ist hier von Belang. Dann empfehle ich mal, den genannten Paragrafen genau zu lesen. Insbesondere Absatz 1. Dann wird auch klar, dass das Geschriebene im Falle von Schenkungen im Rahmen der Freibeträge hanebüchener Quatsch ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 17, 2015 Hallo, Dann empfehle ich mal, den genannten Paragrafen genau zu lesen. Insbesondere Absatz 1. Dann wird auch klar, dass das Geschriebene im Falle von Schenkungen im Rahmen der Freibeträge hanebüchener Quatsch ist.Und ich wünsche viel Spaß mit dem Erbschaftssteuerbescheid (wenn das Finanzamt plötzlich uralte Geschenke dazurechnet). Ich kann nur nochmal sagen, dass man zur Sicherung der Freibeträge auch kleinere Schenkungen anzeigen muss (übliche Gelegenheitsgeschenke sind damit natürlich nicht gemeint). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Mai 17, 2015 · bearbeitet Mai 17, 2015 von Dandy Mein "Kenntnisstand": Anzeigepflicht ist, man glaubt es kaum, abhängig vom Bundesland. In Bayern bspw. grundsätzlich anzeigepflichtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Mai 17, 2015 · bearbeitet Mai 17, 2015 von Ramstein Mein "Kenntnisstand": Anzeigepflicht ist, man glaubt es kaum, abhängig vom Bundesland. In Bayern bspw. grundsätzlich anzeigepflichtig. Lesen bildet, zumindest wenn man auch versteht, was man liest. Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn die Schenkung eindeutig nicht zu einer Besteuerung führt (z. B. Gelegenheitsgeschenke) Eine Steuerpflicht bei beschenkten Kindern kommt - wie hoffentlich bekannt ist - erst nach einem Freibetrag von 400.000 Euro. Jeder halbwegs intelligente Mensch sollte also begründbar (gegenüber dem Finanzamt) abschätzen können, ob - auch bei möglicher Erbschaft innerhalb der nächsten 10 Jahre - eine Steuerpflicht eintreten kann. In aller Regel wird dies nicht der Fall sein und damit ist auch keine Anzeige erforderlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 17, 2015 · bearbeitet Mai 17, 2015 von reckoner Hallo, ... ob - auch bei möglicher Erbschaft innerhalb der nächsten 10 Jahre - eine Steuerpflicht eintreten kann ...Aber genau das ist doch eine der Fallen, die 10 Jahre beginnen erst mit der Anzeige zu laufen, auch eine Erbschaft nach 50 Jahren würde dann mit der Schenkung zusammengerechnet. Mein "Kenntnisstand": Anzeigepflicht ist, man glaubt es kaum, abhängig vom Bundesland.Das kann nun wieder nicht sein, das ErbStG ist doch Bundesrecht. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 17, 2015 ... ob - auch bei möglicher Erbschaft innerhalb der nächsten 10 Jahre - eine Steuerpflicht eintreten kann ...Aber genau das ist doch eine der Fallen, die 10 Jahre beginnen erst mit der Anzeige zu laufen, auch eine Erbschaft nach 50 Jahren würde dann mit der Schenkung zusammengerechnet. Stefan Du wirfst hier Verjährungs- und Besteuerungsfristen durcheinander. Bei Schenkungen ohne Anzeige beginnt die Verjährung erst mit Anzeige bzw. dem Tod eines der Beteiligten zu laufen, d.h. bei Schenkungen könnte theoretisch nach dreißig Jahren noch eine Steuerfestsetzung erfolgen. Das ändert aber nichts daran, dass im Erbfall nur die letzten 10 Jahre Vorschenkungen hinzugerechnet werden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
helios Mai 17, 2015 · bearbeitet Mai 17, 2015 von helios Also auf den Punkt gebracht: wer alle 10 Jahre die Freibeträge maximal legal in Anspruch nehmen möchte, der muss *Anzeigen*. Wird Anzeige *vergessen*, dann nix Freibetrag, am End wird sogar Steuer fällig, weil der Steuer-Knecht was von *Erkennen wir nicht an* murmelt, dös kann gfährlich wern. Sauber sog i. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 17, 2015 Also auf den Punkt gebracht: wer alle 10 Jahre die Freibeträge maximal legal in Anspruch nehmen möchte, der muss *Anzeigen*. Wird Anzeige *vergessen*, dann nix Freibetrag, am End wird sogar Steuer fällig, weil der Steuer-Knecht was von *Erkennen wir nicht an* murmelt, dös kann gfährlich wern. Sauber sog i. ??? Ob "angezeigt" wird oder nicht ist für den Freibetrag unerheblich. Wenn ich 9 Jahre lang jedes Jahr TEUR 20 an mein Kind schenke ohne das anzuzeigen und im 10. Jahr dann TEUR 250, dann muss ich halt die Vorschenkungen bei der Erklärung mit angeben. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
helios Mai 17, 2015 · bearbeitet Mai 17, 2015 von helios wie wäre es mit: vor 5 Jahren knapp an die Schenkungssteuergrenze wertmäßig übertragen und in 6 Jahren vor gehabt, den Freibetrag wieder in Anspruch zu nehmen?? ohne Anzeige der Schenkung vor 5 Jahren wird die Aktion in 6 Jahren nicht ohne Versteuerung funzen... P.S. hier nicht an Kinder, sondern Ehepartner - Stichwort Gemeinschaftskonto/depot und unterschiedliche Wert-Entwicklungen (der Depots) in der Zugewinngemeinschaft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 17, 2015 wie wäre es mit: vor 5 Jahren knapp an die Schenkungssteuergrenze wertmäßig übertragen und in 6 Jahren vor gehabt, den Freibetrag wieder in Anspruch zu nehmen?? ohne Anzeige der Schenkung vor 5 Jahren wird die Aktion in 6 Jahren nicht ohne Versteuerung funzen... P.S. hier nicht an Kinder, sondern Ehepartner - Stichwort Gemeinschaftskonto/depot und unterschiedliche Wert-Entwicklungen (der Depots) in der Zugewinngemeinschaft. Lies einfach mal § 14 ErbStG, dann wird Dir klar, dass die elf Jahre hier ausreichen, um KEINE SchSt entstehen zu lassen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag