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firsthippi

Einkommensteuererklärung 2014, Bagatellgrenze

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firsthippi

Hallo zusammen,

 

ich habe für 2014 meinen Bescheid zur Einkommensteuererklärung bekommen und erfahren müssen, dass das Elsterformular derzeit wohl nicht den aktellen Stand hat!

 

Mitte vorigen Jahres wurde die Bagatellgranze von 410€ gekippt, somit hat man nicht mehr den Sparerfreibetrag von 801€ und die 410€ Bagatellgrenze für Kapitalerträge sondern nur noch die 801€. Elster rechnet weiter fleißig mit der Bagatellgrenze und gaukelte mir eine höhere Rückzahlung vor als die Steuererklärung ausweist. Der Gesetzestext und die Erklärung ist für mich als Laien so kompliziert, dass ich da nicht wirklich durchblicke. Ich habe mir es "zusammengereimt" Kann mir das jemand so erklären, dass man das versteht? Oder ist die Erklärung die ich "verstanden" habe soweit richtig?

 

Hier die Info, die man im I-Net findet.

http://www2.nwb.de/portal/content/ir/service/news/news_1431374.aspx

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reckoner

Hallo,

 

das Thema ist schon länger bekannt (auch hier im Forum gab es einige Beiträge dazu).

 

Du hast es dir aber richtig "zusammengereimt", die Härtefallregelung gibt es für Kapitalerträge nicht mehr.

Und dass Elster damit Probleme hat (hatte?) ist auch korrekt, aber nicht umsonst heißt es dort auch unverbindliche Steuerberechnung.

 

Stefan

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firsthippi

Hallo,

 

das Thema ist schon länger bekannt (auch hier im Forum gab es einige Beiträge dazu).

 

Du hast es dir aber richtig "zusammengereimt", die Härtefallregelung gibt es für Kapitalerträge nicht mehr.

Und dass Elster damit Probleme hat (hatte?) ist auch korrekt, aber nicht umsonst heißt es dort auch unverbindliche Steuerberechnung.

 

Stefan

 

Ich danke dir, soweit habe ich im Forum nicht zurückgeblättert und bei der Suche kam für mich nicht das was ich suchte, zumindest im letzten Jahr. Bin ich wieder schlauer und "ärmer"

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