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Der kleine Peter

Anleitung für Doofe: Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Fonds versteuern

Empfohlene Beiträge

Alfred S.

Danke für Deine Antwort! Du schaust also bei 5a) nach der Ausschüttung und 5b) nach den Ausschüttungsgleichen richtig? Hier steht jetzt jeweils der gleiche Wert in den 3 Spalten, ist das immer so?

 

 

 

Du benötigst nur die Daten in der Spalte "Privatvermögen" - sofern du die Papiere nicht im Betriebsvermögen hältst, dann solltest du dir eh einen Steuerberater leisten.

 

DANKE!

 

Alfred

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Randa-Michi
· bearbeitet von Randa-Michi

Hi,

 

nochmals vielen Dank für die tolle Zusammenstellung!

Eine kleine Erweiterung wäre ggf. hilfreich. Ich hatte mich nämlich gefragt, ob ich die Quellensteuern nicht auf in der Anlage AUS angeben muss.

Dazu hab ich im Netz das gefunden:

Quelle: Mein Link

 

Die Anlage AUS

Wollen Sie sich ausländische Steuern auf Ihre ausländischen Einkünfte auf Ihre deutsche Einkommensteuer anrechnen oder von den Einkünften abziehen lassen, müssen Sie die Anlage AUS ausfüllen. Das ist unabhängig davon, ob die Einkünfte aus einem DBA-Staat stammen oder nicht.

 

Ausnahme: Bei ausländischen Einkünften aus Kapitalvermögen ist ab 2009 dafür nicht mehr die Anlage AUS zu verwenden, sondern die Anlage KAP, wenn Abgeltungsteuerpflicht besteht. In die Anlage AUS sind aber individuell zu versteuernde ausländische Kapitaleinkünfte und die darauf erhobene ausländische Quellensteuer einzutragen, die Erträge zusätzlich auch in die Anlage KAP, Zeile 22-25.

...

 

Und noch was: Wenn jemand irgendwo eine Zuordnung gefunden hat, wie man die Zahlen eines PDF vom eBundesanzeiger (Besteuerungsgrundlage) in die entsprechenden Anlagen KAP, AUS, usw. überträgt, dann bitte hier mit hinzufügen.

Z.B. so:

Die Quellensteuern errechnen sich aus 1 f aa + 1 f cc (bei Bescheinigung nach alter Gesetzesfassung) bzw. 1 f aa + 1 f ee (bei Bescheinigung nach aktueller Gesetzesfassung). Sie gehören in Zeile 53 Anlage KAP (Zitat von hier: Mein Link

EDIT Achtung: Ich stelle fest, dass sich die Zeilen im Formular geändert haben. Dies ist wohl immer zu beachten!

Frage: 1f)aa) und 1f)ee) kommen aktuell wohin? Sicher in Zeile 51?

 

 

Nachtrag am 24.07.2016

Quelle: Mein Link

Unter h) findet sich im Bundesanzeiger die (netto) im Berichtszeitraum vom Fonds gezahlte Quellensteuer. Einen Teil davon kann man sich erstatten lassen, nämlich den unter f) aa) genannten Betrag (beim iShares Core MSCI World UCITS ETF (IE00B4L5Y983) aus Matthias Beispiel immerhin 0,0952066 USD, also gut 87% der Quellensteuer). Dafür gibt es die Zeile 51 der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung, Nachweis ggü. dem Finanzamt ist die Wertpapierabrechnung der Thesaurierung. (Manche Banken weisen diese "anrechenbare Quellensteuer" auch informativ in der Abrechnung aus.)

 

Danke und Grüße

Michi

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maibaum2015

Hallo,

 

drei wichtige Ergänzungen / Fragen:

  • also laut diesem Beitrag sind neben f aa noch f cc und f ee relevant. Wobei im Bundesanzeiger bei f cc von abziehbar und bei f ee von anrechenbar die Rede ist. Was ist denn aktuell relevant? Habe auch das InvStg § 5 gelesen, aber das hat auch nicht entscheidend geholfen.

  • Außerdem: Um zu checken, ob die Quellensteuer unter f aa auch in voller Höhe anrechenbar sind, muss ja laut hier geprüft werden, ob der Wert unter f aa 25 % von (aktuell) c ii "Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde" nicht übersteigt, oder verstehe ich das falsch? Gilt das au h für die Werte unter f cc oder f ee bzw die Summe aus f aa, fcc und fee?

  • Sind die Werte unter 1 d "zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge" relevant (Doppelbuchstaben aa bis cc)?

 

 

 

Kann mir da jemand helfen bzw kann man diese Fragen in den ersten Beitrag aufnehmen?

habe mittlerweile weitere Beiträge / Threads / Fondsbesteuerungsunterlagen durchforstet, aber gefunden habe ich leider nichts... Wäre super, wenn mir einer der Profis hier weiterhelfen könnte, bevor ich einen Steuerberater einschalten muss.

Danke :)

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kuku

Hallo zusammen,

kann mir jemand das vorgehen für "Betrag der Ausschüttung" und "Ausschüttungsgleichen Erträge" hier erklären?

Bundesanzeiger

Für LU0093745825 gibt es keine Zeile für "Betrag der Ausschüttung". Viele Grüße, Kuku

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west263

nach dem, was im Bundesanzeiger steht, ist das ein thesaurierender Fonds. (5,1981€ je Anteil) Da gibt es dann natürlich keine Zeile für "Betrag der Ausschüttung".

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kuku

nach dem, was im Bundesanzeiger steht, ist das ein thesaurierender Fonds. (5,1981€ je Anteil) Da gibt es dann natürlich keine Zeile für "Betrag der Ausschüttung".

 

Stimmt, mein Fehler. Ich habe damals diesen Fond für meinen Sohn als "Altersvorsorge" abgeschlossen. Damals habe ich mich mit diesem Thema noch nicht wirklich beschäftigt, und mich beraten lassen. Verstehe ich das nun richtig das ich eigentlich jedes Jahr nun eine Steuererklärung für meinen Sohn (welcher noch Minderjährig ist) machen muss?

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west263

Verstehe ich das nun richtig das ich eigentlich jedes Jahr nun eine Steuererklärung für meinen Sohn (welcher noch Minderjährig ist) machen muss?

Geldanlage für Kinder / minderjährige, ich habe keine Ahnung, weiß aber, das dieses Thema hier immer wieder aufkommt und diskutiert wird. Stöbere mal etwas herum, dann wirst Du fündig.

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kuku

Hallo,

 

kann mir jemand sagen wie es bei folgendem Fond ist?

 

ISIN: DE0009769869

Der Fond hat als Domizil Deutschland. Im Bundesanzeiger wird "Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge" ein Wert angezeigt. Verstehe ich das richtig dass ich dies aber nicht zu berücksichtigen brauche da der Fond sein Domizil in Deutschland hat und das Institut die Abgeltungssteuer für mich schon korrekt abführt?

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AktivPassiv

Hallo,

 

kann mir jemand sagen wie es bei folgendem Fond ist?

 

ISIN: DE0009769869

Der Fond hat als Domizil Deutschland. Im Bundesanzeiger wird "Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge" ein Wert angezeigt. Verstehe ich das richtig dass ich dies aber nicht zu berücksichtigen brauche da der Fond sein Domizil in Deutschland hat und das Institut die Abgeltungssteuer für mich schon korrekt abführt?

Korrekt

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maibaum2015

Hallo,

 

drei wichtige Ergänzungen / Fragen:

  • also laut diesem Beitrag sind neben f aa noch f cc und f ee relevant. Wobei im Bundesanzeiger bei f cc von abziehbar und bei f ee von anrechenbar die Rede ist. Was ist denn aktuell relevant? Habe auch das InvStg § 5 gelesen, aber das hat auch nicht entscheidend geholfen.

  • Außerdem: Um zu checken, ob die Quellensteuer unter f aa auch in voller Höhe anrechenbar sind, muss ja laut hier geprüft werden, ob der Wert unter f aa 25 % von (aktuell) c ii "Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde" nicht übersteigt, oder verstehe ich das falsch? Gilt das au h für die Werte unter f cc oder f ee bzw die Summe aus f aa, fcc und fee?

  • Sind die Werte unter 1 d "zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge" relevant (Doppelbuchstaben aa bis cc)?

 

 

 

Kann mir da jemand helfen bzw kann man diese Fragen in den ersten Beitrag aufnehmen?

 

 

Ich frage einfach nochmal lieb nach, ob die og sehr speziellen Fragen jemand beantworten kann.

Und ja, ich habe alle verlinkten Threads von Rammstein, Holzeimer etc gelesen und keine Antwort gefunden...

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west263

Ich muss ehrlich gestehen, so tief möchte ich nicht in die Materie gehen.

Wenn ich Thesaurierungsmitteilungen bekomme, schreibe ich mir diese Werte in eine Excel Tabelle. Bis 30. April bekomme ich von den Banken eine Steuerbescheinigung mit den entsprechenden Werten. Zusammen gerechnet hat das bis jetzt immer gestimmt, mit dem, was ich im laufe des Jahres mitgeschrieben habe.

und da auch noch drin steht, was in welcher Zeile eingetragen werden muß, ist das so genügend Aufwand und weiteres tiefer-greifendes Interesse besteht bei mir nicht.

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maibaum2015

Ja, denke mittlerweile leider auch, dass die Fragen evtl. etwas zu speziell für ein Internetforum sind... Ich werde die Steuererklärungim kommeden Jahr sehr spät machen und eine Erträgnisaufstellung der Bank zu einem Zeitpunkt beantragen, bei dem alle Daten im Bundesanzeiger vorliegen.

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Avedis

Hallo,

 

ich sammle gerade die Thesaurierungsdaten für meine diesjährige Steuererklärung. Nur, um sicherzugehen, dass ich die Daten richtig ermittelt habe, würde ich einen der Profis bitten, einmal drüber zu schauen. Es geht um den MSCI World ETF von dbx mit der ISIN IE00BJ0KDQ92.

 

Lt. Zeile 2 beträgt die Thesaurierung je Anteil 0,4751487 USD. Diese werden in Euro umgerechnet, mit den Anteilen per Jahresende multipliziert und in Zeile 15 der Steuererklärung eingetragen.

 

Lt. Zeile 1f beträgt die Quellensteuer je Anteil 0,0532899 USD. Auch hier umrechnen, multiplizieren und dann in Zeile 51 der Steuererklärung eintragen.

 

 

 

 

Was mache ich nun mit folgenden Werten, bzw. sind diese überhaupt relevant?

 

Zeile 1 c) ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer einbehalten wurde oder als einbehalten gilt, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde 0,3506882 USD. Da der Wert von Zeile 1 f <25 % hiervon, sollte das unproblematisch sein, oder?

 

Zeile 1 d) aa) zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge i.S.d. § 7 Abs. 1 und 2 0,4751487 USD

 

Zeile 1 d) cc) i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 4, soweit in 1 d aa) enthalten 0,4660215 USD. Wie schon Maibaum fragte, sind diese Werte überhaupt relevant?

 

Zeile 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0630197 USD

 

 

 

 

Herzlichen Dank schon einmal im Voraus

 

Beste Grüße Avedis

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west263

als erstes, bist Du dir mit der hier angegebenen ISIN (IE00BJ0KDQ92) sicher?

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firsthippi

Hallo zusammen,

 

ich habe in meinem Depot einen ausländischen teil/vollthesauerierten ETF (Ishares).

Teilweise teilthesauriert der ETF. Bei der Steuermitteilung meiner Bank, wird eine "Steuerbemessungsgrundlage" angegeben, nach der ich dann meine Steuern bezahlen. Der ausgeschüttete Betrag ist teilweise geringer als die Bemessungsgrundlage. Wenn ich mir das im Zusammenspiel mit dem Bundesanzeiger näher anschaue, erkenne ich, dass die Teilthesaueriung schon versteuert wurden. Das habe ich hier mehrfach schon gelesen und verstanden. Muss ich dem FA nun extra noch mitteilen, dass teilthesauriert wurde (versteuert wurde es ja)? Unter den Kapitalerträgen sind die teilthesaurierten Werte ja schon inbegriffen, ich will es nur anzeigen, dass etwas teilthesaueriert wurde aber schon versteuert wurde. Oder gibt es keine Probleme beim Verkauf des ETF mit einer Doppelbesteuerung der von der Bank versteuerten ausländischen teilthesaurierten ETFs?

 

Die Vollthesaureiung scheint mir klar zu sein.

 

Danke

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Avedis

als erstes, bist Du dir mit der hier angegebenen ISIN (IE00BJ0KDQ92) sicher?

 

Was meinst Du, ob ich mir mit der ISIN sicher bin? Es handelt sich hier um den MSCI World von dbx-trackers, den ich im Depot liegen habe. Die ISIN ist korrekt.

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west263

ok, als ich gestern geschaut habe, habe ich nur einen Anleihen ETF gefunden. Deswegen die Frage wegen der ISIN. Alles ok.

 

und wegen deiner Frage, warte doch einfach die Belege deiner Bank ab und trage diese dann ein. Bis jetzt gibt es keine Meldung im Bundesanzeiger vom letzten Geschäftsjahr, dauert bis Ende April.

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Avedis

Maxblue hat schon eine Steuerbescheinigung geschickt. Da, wie Du richtig sagtest, im Bundesanzeiger noch keine Daten sind, wird in der Bescheinigung nur darauf hingewiesen, dass man sich selbst darum zu kümmern hat. Eigentlich ein schwaches Bild, dass nicht mal von der DB Hausmarke die Daten abgewartet werden. Damit ich später nicht unter Zeitdruck komme, wollte ich aber das Prinzip schonmal verstehen, um dann, wenn die Daten im Bundesanzeiger sind, schnell aktiv werden zu können. Daher meine Frage ;)

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Dr. Seltsam
· bearbeitet von Dr. Seltsam

gibt es eigentlich eine gesetzliche Regelung, wonach die Doppelbesteuerung nur im Steuerjahr des Verkaufs (dadurch, dass dort dann doch keine Steuern anfallen) geheilt werden kann?

 

Oder könnte ich auch sagen, mit der Besteuerung beim Verkauf bin ich einverstanden (weil ich in dem Jahr als Rentner einen niedrigeren Steuersatz habe), und dafür beantrage ich die Änderung der Steuerbescheide vorhergehender Jahre?

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Taxadvisor

gibt es eigentlich eine gesetzliche Regelung, wonach die Doppelbesteuerung nur im Steuerjahr des Verkaufs (dadurch, dass dort dann doch keine Steuern anfallen) geheilt werden kann?

 

Oder könnte ich auch sagen, mit der Besteuerung beim Verkauf bin ich einverstanden (weil ich in dem Jahr als Rentner einen niedrigeren Steuersatz habe), und dafür beantrage ich die Änderung der Steuerbescheide vorhergehender Jahre?

 

§ 11 EStG i.v.m. mit InvStG => Es gilt im privaten Bereich das Zufluss-Prinzip. Das wird bei thes. Fonds auf das Ende des Geschäftsjahres fingiert. Die Erträge aus thes. Fonds SIND daher jeweils zum Ende des Geschäftsjahres zu versteuern. Die "Doppelbesteuerung" beim Verkauf ist keine Besteuerung i.e.S. sondern eher ein Sicherheitseinbehalt. Dein Vorschlag nennt sich Steuerverkürzung.....

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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Dr. Seltsam

gibt es eigentlich eine gesetzliche Regelung, wonach die Doppelbesteuerung nur im Steuerjahr des Verkaufs (dadurch, dass dort dann doch keine Steuern anfallen) geheilt werden kann?

 

Oder könnte ich auch sagen, mit der Besteuerung beim Verkauf bin ich einverstanden (weil ich in dem Jahr als Rentner einen niedrigeren Steuersatz habe), und dafür beantrage ich die Änderung der Steuerbescheide vorhergehender Jahre?

 

§ 11 EStG i.v.m. mit InvStG => Es gilt im privaten Bereich das Zufluss-Prinzip. Das wird bei thes. Fonds auf das Ende des Geschäftsjahres fingiert. Die Erträge aus thes. Fonds SIND daher jeweils zum Ende des Geschäftsjahres zu versteuern. Die "Doppelbesteuerung" beim Verkauf ist keine Besteuerung i.e.S. sondern eher ein Sicherheitseinbehalt. Dein Vorschlag nennt sich Steuerverkürzung.....

 

Gruß

Taxadvisor

 

wenn die Besteuerung beim Verkauf ein Sicherheitseinbehalt dafür sein soll, dass der Steuerpflichtige eine ordnungsgemäße Versteuerung jeweils zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen hat, dann müsste das Finanzamt das ja aus diesem Anlass eigentlich von sich aus nachhalten bzw. prüfen.

 

Wenn dann festgestellt wird, dass der Steuerpflichtige keine ordnungsgemäße Versteuerung in den Vorjahren nachweisen kann, wie wird dann verfahren? Anzeige wegen Steuerverkürzung?

Ist die Steuerschuld dann durch die (nachträgliche) Versteuerung im Jahr des Verkaufs abgegolten? Oder rollt das Finanzamt die alten Steuerjahre dann wieder auf, so wie es nach meiner Kenntnis bei Steuerverkürzungen gemacht wird?

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Taxadvisor

§ 11 EStG i.v.m. mit InvStG => Es gilt im privaten Bereich das Zufluss-Prinzip. Das wird bei thes. Fonds auf das Ende des Geschäftsjahres fingiert. Die Erträge aus thes. Fonds SIND daher jeweils zum Ende des Geschäftsjahres zu versteuern. Die "Doppelbesteuerung" beim Verkauf ist keine Besteuerung i.e.S. sondern eher ein Sicherheitseinbehalt. Dein Vorschlag nennt sich Steuerverkürzung.....

 

Gruß

Taxadvisor

 

wenn die Besteuerung beim Verkauf ein Sicherheitseinbehalt dafür sein soll, dass der Steuerpflichtige eine ordnungsgemäße Versteuerung jeweils zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen hat, dann müsste das Finanzamt das ja aus diesem Anlass eigentlich von sich aus nachhalten bzw. prüfen.

 

Wenn dann festgestellt wird, dass der Steuerpflichtige keine ordnungsgemäße Versteuerung in den Vorjahren nachweisen kann, wie wird dann verfahren? Anzeige wegen Steuerverkürzung?

Ist die Steuerschuld dann durch die (nachträgliche) Versteuerung im Jahr des Verkaufs abgegolten? Oder rollt das Finanzamt die alten Steuerjahre dann wieder auf, so wie es nach meiner Kenntnis bei Steuerverkürzungen gemacht wird?

 

Steuererleichterungen musst Du schon selbst beantragen ;-))

 

Wenn es richtig gemacht wird (und Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit vorliegt), ist es Steuerhinterziehung und wird ggfs. entsprechend behandelt. Es werden die nichtverjährten Jahre aufgerolt und nachversteuert. Der Trick bei AbgSt ist natürlcih nicht der Steuersatz sondern die Verzinsung mit 6%... Erstattet wird dann aus dem Verkauf nur der Anteil, der noch nachversteuert werden konnte. Soweit die Theorie.

 

Gruß

Taxadvisor

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Philipp_
· bearbeitet von Philipp_

Hallo,

ich habe bei Consors steuereinfache ETFs von Comstage und von Source. Es werden also jeweils einmal im Jahr 0€ thesauriert. Jetzt steht im Steuerbescheid für 2015 "Für folgende Investmentfonds waren die Erträge nicht bekannt". Aufgelistet werden nur die Source-ETFs. Die 0€-Thesaurierung von Source war allerdings schon im März 2015. Meldet Comstage die 0€-Thesaurierung an Consors, und Source tut das nicht? Muss ich die Bundesanzeiger-Veröffentlichung von Source mit der Steuererklärung einreichen, damit mir das Finanzamt glaubt, dass es tatsächlich eine 0€-Thesaurierung war?

 

Danke, Philipp

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maibaum2015
· bearbeitet von maibaum2015

Habe jetzt gerade meine Jahressteuerbescheinigung von der comdirect bekommen und sowohl anrechenbare Quellensteuer, als auch thesaurierte Beträge stimmen summenmässig auf 1 cent (rundungsfehler?) genau mit den eigenen Berechnungen überein. Trotz mehrerer sog. steuerhasslicher etfs mit Geschäftsjahresende 31.12.

 

Alles also kein hexenwerk und schon gar kein grund ausschließlich auf nur für den moment (!) sog. steuerfreundliche etfs zu setzen. Auch beim Verkauf geht mit geringster Buchführung nichts schief.

 

Lasst euch von den sogenannten experten hier und der Phobie vor der anlage KAP nicht verrückt machen...

Dauert zwar etwas, bis man sich entsprechendes wissen angelesen hat, aber man sollte eh nicht ohne jegliches wissen sein sauer verdientes geld anlegen.

 

Mrine höchsteigene meinung.

 

 

Edit: schiefgehen bei der verkaufsabrechnung kann natürlich immer etwas, aber mit einem mindestmass an eigenaufwand hat man im nu alle korrekten Beträge selbst ermittelt. :)

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