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Der kleine Peter

Anleitung für Doofe: Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Fonds versteuern

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Borusse

Hallo, 

Alter schützt vor Torheit nicht: Obwohl ich eigentlich dachte alle eliminiert zu haben, habe ich dann doch noch einen steuerhässlichen ETF im Depot, was mir letztlich erst durch die JStB des Brokers wieder ins Bewusstsein fiel... :unsure:

Jetzt darf ich mich wegen diesem kleinen Fonds auch mit dem Spaß auseinandersetzten. Ich habe mich hier im Forum aber schon in die wichtigsten Sachen glaube ich eingelesen und bin auch hier auf einen Beitrag gestoßen, der mit die wichtigsten Fragen beantwortet hat.

 

Folgende Anfängerfragen habe ich allerdings doch noch: 

 

1) Richtig verstanden: Anzugeben ist in der Zeile 15 die ausschüttungsgleichen Erträge ( [Angabe z. B. im Bundesanzeiger ebendiesem Punkt)] x [Anzahl der vorhandenen Anteile] = Summe ?

2) Die Angaben im Bundesanzeiger sind allerdings in USD ... gibt es da eine feste Regel zur Umrechnung, nehme ich einfach den Tageskurs oder kann man das ignorieren? 

3) Wie ich im oben verlinkten Beitrag gelesen habe werden die Daten u. U. aber auch gerne mal erst im April veröffentlicht... Nun wolle ich die Steuererklärung günstigenfalls aber bereits etwas früher abgeben und nicht nur wegen dieser Popelsposition solange warten. Gibt es Alternativen? Ignorieren und aufs Beste hoffen? Wert schätzen oder den vom Vorjahr (bzw. aufgrund der veröffentlichten Daten des Vorjahres) nehmen? ^^

 

sry, vielleicht gibt es ja auch einen anderen Thread, Verweis oder Sticky, in dem diese sicherlich oft aufgetauchten Anfängerfragen beantwortet wurden. Leider konnte ich einen explizit diese Fragen beantwortenden nicht identifizieren (aber es gibt ja auch einige :wacko:). Zum Glück kann hier bald (hoffentlich!) endgültig der Deckel drauf gemacht werden ;-]

 

Danke im Voraus für Hinweise! 

 

Gruß

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chappli
· bearbeitet von chappli

Hallo zusammen,

bei mir ist vor Kurzem untere Situation eingetreten,

und ich würde mich freuen wenn mich jemand nochmal dazu aufschlauen könnte, da ich gerade vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehe :-(

 

Ich habe in 2017 ausländische Thesaurierer-Fonds, die ich vor 2009 erworben hatte, verkauft. Der Gewinn wurde beim Verkauf nicht versteuert, ist ja klar,  da vor 2009 gekauft.

Nun habe ich seit 2009 jedes Jahr eine Tabelle mit den ausschüttungsgleichen Erträgen erstellt, so wie ich hier im Forum auch verfügbar, und der Steuererklärung beigefügt.

 

Was trage ich in der Steuererklärung für das Jahr 2017, Zeile 7 der Anlage KAP 2014 (Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben >> Kapitalerträge und  in Zeile 7 - korrigierte Beträge (lt. gesonderter Aufstellung) dann ein?

 

Sorry für die blöde Frage..

 

VG chappli

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west263

Wann hast Du verkauft, 2017 oder 2018?

 

Wenn 2017 bekommst Du bis spätestens Ende April eine Steuerbescheinigung und da steht dann genau drin, wo was eingetragen werden muss.

Wenn 2018 verkauft, kannst Du dir mit der ganzen Thematik ein Jahr Zeit lassen, da erst im nächsten Jahr angegeben werden kann.

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cruder

Hallo,

 

ich habe da auch eine Frage dazu.

 

Es geht um folgenden Fond: F.TEM.INV-F.TECHN.A A.EUR / ISIN: LU0260870158

Auf Steuerbescheinigung steht unter „Anzahl der Anteile“ 25,000

Das Geschäftsjahr geht jeweils vom 01.07. – 30.06.

Sparplan vorhanden.

Steuerjahr 2017

 

Bis zum 30.06.2017 hatte ich 3 Anteile im Depot und bis 31.12. sind noch 22 Weitere dazugekommen.

Müssen die Anteile getrennt angegeben werden?

also 3 Anteile x ausschüttungsgleichen Erträge aus Geschäftsjahr 01.07.2016-30.06.2017

und 22 Anteile x ausschüttungsgleichen Erträge aus Geschäftsjahr 01.07.2017-30.06.2018

 

oder kann ich alles zusammen nehmen – 25 Anteile x ausschüttungsgleichen Erträge aus Geschäftsjahr 01.07.2016-30.06.2017

 

Vielen Dank

 

VG Cruder

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moonraker
vor 1 Stunde schrieb cruder:

Bis zum 30.06.2017 hatte ich 3 Anteile im Depot und bis 31.12. sind noch 22 Weitere dazugekommen.

Müssen die Anteile getrennt angegeben werden?

also 3 Anteile x ausschüttungsgleichen Erträge aus Geschäftsjahr 01.07.2016-30.06.2017

und 22 Anteile x ausschüttungsgleichen Erträge aus Geschäftsjahr 01.07.2017-30.06.2018

 

oder kann ich alles zusammen nehmen – 25 Anteile x ausschüttungsgleichen Erträge aus Geschäftsjahr 01.07.2016-30.06.2017

Es sind immer die Anteile zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt des Zuflusses der Thesaurierung im entsprechenden Kalenderjahr im Besitz sind.

Für 2017 sollte es dann normalerweise (wenn es nicht noch zusätzliche Zwischen-Thesaurierungen gab) so sein:

- Thesaurierung zum 30.06.2017 --> 3 Anteile

- Rumpfgeschäftsjahr zum 31.12.2017 (evtl. noch keine Daten vorhanden) --> 25 Anteile

 

Für 2018 gibt es keine agE mehr, siehe https://www.wertpapier-forum.de/topic/38496-reform-der-besteuerung-von-investmentfonds/

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jkl

Mal für ganz Doofe: Meine Depotbank hat die ausschüttungsgleichen Erträge vom 31.12.2017 beim Verkauf 2018 nochmal zum Gewinn dazu addiert. Hätte ich dann nicht nach Erklärung und Zahlung der Steuern auf die Thesaurierung in der Anlage KAP für 2017 eine Dreifachbesteuerung bis zur Korrektur ein Jahr später?

 

Rechenbeispiel mit runden Zahlen:

* Oktober 2017: Kauf zu 100 € /Anteil (ausländischer Thesaurierer)

* 31.12.2017: Fiktive Veräußerung zu 101 €; Thesaurierung 5 € / Anteil

* Februar 2018: Verkauf zu 81 € / Anteil

 

Abrechnung der Bank (Anmerkungen von mir in eckigen Klammern):

* Gesamtveräußerungsergebnis vor Anwendung einer TFQ [Teilfreistellungsquote]: -20 €  [ 81 € - 101 € ]
* Veräußerungsverlust Fonds: 14 €  [ 20 € * 0,7 ]
* Veräußerungsgewinn Sonstige aus fikt. Veräuß. i.S.d. § 56 InvStG: 1 € [ 101 € - 100 € ]
* Akkum. Ertrag aus fikt. Veräuß. i.S.d. § 56 InvStG: 5 € [ Der Thesaurierungsbetrag ]
* zu versteuern: -8 € [ 14 € - 1 € - 5 € ]
Steuerausgleich nach § 43a EStG:
* Kapitalertragsteuer: -2 € [ -8 € * 0.25 ]

* Soli ...
 

Demnächst gebe ich die KAP für 2017 ab und versteuere dort nochmal die 5 €. Ich werde dann also drei mal Steuern auf die thesaurierten Erträge von 2017 gezahlt haben:

 

* Durch die Depotbank (Minderung des zu versteuernden Verlusts von 13 € auf 8 €)

* Als Teil des Kursgewinns (der Kurs enthält ja auch die Erträge, da Thesaurierer. Dass ich ingesamt einen Verlust habe, ist m.E. irrelevant)

* Über die Veranlagung für 2017 (5 €)

 

In Wahrheit habe ich 2017 1 € Gewinn gemacht und 2018 14 € Verlust gemacht (nach TFQ), so dass der "wahre" insgesamt zu versteuernde Gewinn -13 € sein sollte.

 

Müsste ich nicht also in der Anlage KAP für 2018 den zu versteuernden Gewinn sogar um -10 € korrigieren (von -8 € auf -18 €), um insgesamt -13 € versteuert zu haben? (-8 € bisher über Bank versteuert, 5 € über KAP 2017, macht -3 €, also 10 € zu viel)

 

Oder muss ich für 2017 nichts erklären, da die Bank den Betrag ja scheinbar bereits versteuert hat, und korrigiere dann für 2018 um -5 €?

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uang

Hallo,

 

da ich aktuell ebenfalls an meiner Steuererklärung 2017 sitze hoffe ich, dass jemand zu folgenden Sachverhalt Klarheit schaffen kann.

 

Ich habe im November 2017  Anteile des Fonds "HSBC Global Emerging Markets Local Debt AC" (LU0234585437) verkauft. Mit dem Verkauf habe ich folgende Verluste realisiert: Verluste allgemein (Kursverluste): 90€ zuzuüglich ausschüttungsgleicher Ertrag (agE) von 1123€. Also insgesamt ca. 1200€. Diese Verluste hat die Consorsbank bereits korrekt mit meinen Gewinnen in 2017 verrechnet.

Ist das damit erledigt, oder kann ich mir die Steuern welche ich in den Jahren zuvor (via Anlage Kap) auf diese agE bezahlt habe wieder zurückholen? Also die aufsummierten agE in Zeile 15 der Anlage Kap abziehen?

Realisiert man mit dem Verkauf eines ausl. Thesaurierers Gewinne verfährt man ja so, um auf die agE nicht doppelt Steuern zu bezahlen. Bin mir bei den Verlusten aber unsicher...

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talueng

Flatex - Welche Dokumente (neben der ganz normalen Jahressteuerbescheinigung) muss ich heranziehen, um diese Anleitung durchzugehen? Folgende Dokumente finde ich in meiner Postbox:

- Fiktive Veräusserung Fonds

- Fondsertragsausschüttung (inkl. zweimal Storno)

 

Auch in meinem Fall hat Flatex angegeben, dass zwei ishares (MSCI World und MSCI EM) nicht vollständig abgerechnet wurden.

 

Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge
 der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds
 bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommensteuerer-
 klärung in Zeile 15 der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben.
Für folgende Investmentfonds waren Erträge nicht bekannt:
------------------------------------------------------------------------------
Fondsbezeichnung ISIN Anzahl der Anteile
------------------------------------------------------------------------------
ISHS-MSCI WORLD DL D IE00B0M62Q58  
ISHS MSCI EM USD IE00B0M63177  

 

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Der kleine Peter
vor 17 Minuten schrieb talueng:

Flatex - Welche Dokumente (neben der ganz normalen Jahressteuerbescheinigung) muss ich heranziehen, um diese Anleitung durchzugehen? Folgende Dokumente finde ich in meiner Postbox:

- Fiktive Veräusserung Fonds

- Fondsertragsausschüttung (inkl. zweimal Storno)

 

Auch in meinem Fall hat Flatex angegeben, dass zwei ishares (MSCI World und MSCI EM) nicht vollständig abgerechnet wurden.

 


Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge
 der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds
 bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommensteuerer-
 klärung in Zeile 15 der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben.
Für folgende Investmentfonds waren Erträge nicht bekannt:
------------------------------------------------------------------------------
Fondsbezeichnung ISIN Anzahl der Anteile
------------------------------------------------------------------------------
ISHS-MSCI WORLD DL D IE00B0M62Q58  
ISHS MSCI EM USD IE00B0M63177  

 

Hallo talueng,

 

zunächst einmal brauchst Du natürlich die Steuerbescheinigung, aber wenn ich richtig verstehe, liegt Dir diese bereits vor. Dann solltest Du schauen, ob Du eine Fondsertragsausschüttung der noch in der Steuerbescheinigung fehlenden ausl. Thesaurierer zum Ausschüttungstag 31.12.2017 in Deinem Postfach hast. Darauf stehen dann die gehaltene Stückzahl und der Wert pro Stück zum Stichtag. Die beiden multiplizierst Du miteinander und hast somit die noch nicht versteuerten Kapitalerträge.

 

Ich würde dann noch bei Bundesanzeiger.de abgleichen, wie in der Anleitung beschrieben.

 

Ich hoffe, das hilft weiter.

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talueng
· bearbeitet von talueng
vor 23 Minuten schrieb Der kleine Peter:

Dann solltest Du schauen, ob Du eine Fondsertragsausschüttung der noch in der Steuerbescheinigung fehlenden ausl. Thesaurierer zum Ausschüttungstag 31.12.2017 in Deinem Postfach hast.

Danke für Deine Hilfe! Folgende Fondsertragsausschüttungen für die beiden ETF habe ich in meiner Postbox:

  • zum 02.01.2017
  • zum 03.04.2017
  • zum 03.07.2017
  • zum 02./03.10.2017
  • zum 03.01.2018
  • zum 24./25.01.2018 (jeweils inkl. Storno)
  • zum 29.03.2018
  • zum 28.06.2018

Muss ich die alle (d.h. für das gesamte Jahr 2017) durchgehen? Oder nur Teile davon?

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Der kleine Peter
vor 16 Stunden schrieb talueng:

Danke für Deine Hilfe! Folgende Fondsertragsausschüttungen für die beiden ETF habe ich in meiner Postbox:

  • zum 02.01.2017
  • zum 03.04.2017
  • zum 03.07.2017
  • zum 02./03.10.2017
  • zum 03.01.2018
  • zum 24./25.01.2018 (jeweils inkl. Storno)
  • zum 29.03.2018
  • zum 28.06.2018

Muss ich die alle (d.h. für das gesamte Jahr 2017) durchgehen? Oder nur Teile davon?

Da es sich ja um die Erträge für 2017 handelt, muss die Information zur Ertragsausschüttung logischerweise im Jahr 2018 liegen. Schau die einfach mal durch. Darauf sollte dann auch der Zeitraum angegeben sein, für den die Ertragsausschüttung gilt.

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talueng
vor 8 Stunden schrieb Der kleine Peter:

Da es sich ja um die Erträge für 2017 handelt, muss die Information zur Ertragsausschüttung logischerweise im Jahr 2018 liegen. Schau die einfach mal durch. Darauf sollte dann auch der Zeitraum angegeben sein, für den die Ertragsausschüttung gilt.

Ich komme hier leider immer noch nicht weiter. Ich bin jetzt sämtliche Dokumente von Flatex durchgegangen, habe aber keine Ahnung, was ich mit den Zahlen machen soll oder wie diese zusammenhängen:

  • Fondsertragsausschüttungen: Ich habe für jeden Fonds vier Dokumente (eins je Quartal) vorliegen, die mir u. a. Bruttoausschüttung sowie Fondsinformationen (steuerpflichtiger Ertrag, anrechenbare ausländische Quellensteuer, usw.) mitteilen.
  • Steuerreports: Ich habe für jedes Quartal außerdem einen sog. Steuerreport vorliegen, der nochmals die einzelnen Ausschüttungen enthält und dazu u. a. Bruttoertrag, Quellensteuer, angerechnete ausländische Quellensteuer usw.
  • Jahressteuerbescheinigung: Ich habe eine Jahressteuerbescheinigung vorliegen, die Höhe der Kapitalerträge, Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages, Summe der angerechneten ausländischen Steuer, Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer sowie die o.g. Information enthält.

Was mache ich jetzt mit den Dokumenten? Vor allem verstehe ich folgendes nicht:

 

Laut Jahressteuerbescheinigung waren "Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung (...) nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds bekannt." Allerdings sind die in der Jahressteuerbescheinigung angegebene Höhe der Kapitalerträge bereits höher als die Summe der Fondsertragsausschüttungen. Und die Angaben in den einzelnen Steuerreports wiederum sind vollkommen anders als die in den Fondsertragsschüttungen (Bruttoertrag mehr als doppelt so hoch wie Bruttoausschüttung). 

 

...und ich hatte gehofft, "steuereinfach" bedeutet auch wirklich "steuereinfach".

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Der kleine Peter
Am 31.7.2018 um 18:52 schrieb talueng:

Ich komme hier leider immer noch nicht weiter. Ich bin jetzt sämtliche Dokumente von Flatex durchgegangen, habe aber keine Ahnung, was ich mit den Zahlen machen soll oder wie diese zusammenhängen:

  • Fondsertragsausschüttungen: Ich habe für jeden Fonds vier Dokumente (eins je Quartal) vorliegen, die mir u. a. Bruttoausschüttung sowie Fondsinformationen (steuerpflichtiger Ertrag, anrechenbare ausländische Quellensteuer, usw.) mitteilen.
  • Steuerreports: Ich habe für jedes Quartal außerdem einen sog. Steuerreport vorliegen, der nochmals die einzelnen Ausschüttungen enthält und dazu u. a. Bruttoertrag, Quellensteuer, angerechnete ausländische Quellensteuer usw.
  • Jahressteuerbescheinigung: Ich habe eine Jahressteuerbescheinigung vorliegen, die Höhe der Kapitalerträge, Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages, Summe der angerechneten ausländischen Steuer, Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer sowie die o.g. Information enthält.

Was mache ich jetzt mit den Dokumenten? Vor allem verstehe ich folgendes nicht:

 

"Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung (...) nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds bekannt."

Genau jene Erträge, der unter diesem Punkt angegebenen Fonds, musst Du per Hand errechnen. Den Rest übernimmst Du einfach aus der Steuerbescheinigung.

 

Poste doch einfach mal die ISINs der Fonds der "zum Zeitpunkt der Erstellung der Bescheinigung" noch nicht bekannten Erträge. Die sollten ja in der Steuerbescheinigung aufgelistet sein.

Und schreib doch bitte mal, welche Angaben in den Fondsertragsausschüttungen gemacht werden. Also nicht die genauen Stückzahlen oder sonstige private Informationen, sondern einfach nur, welche Angaben gemacht werden (z. B. der Zeitraum für den die Fondsertragsausschüttung gilt, Zuflussdatum etc. pp.)

 

 

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talueng
· bearbeitet von talueng
Am 1.8.2018 um 21:51 schrieb Der kleine Peter:

Poste doch einfach mal die ISINs der Fonds der "zum Zeitpunkt der Erstellung der Bescheinigung" noch nicht bekannten Erträge. Die sollten ja in der Steuerbescheinigung aufgelistet sein.

Und schreib doch bitte mal, welche Angaben in den Fondsertragsausschüttungen gemacht werden. Also nicht die genauen Stückzahlen oder sonstige private Informationen, sondern einfach nur, welche Angaben gemacht werden (z. B. der Zeitraum für den die Fondsertragsausschüttung gilt, Zuflussdatum etc. pp.)

Es handelt sich um diese beiden Fonds:

ISHS-MSCI WORLD DL D (IE00B0M62Q58/A0HGV0)

IS MSCI EM U.ETF USD D (IE00B0M63177/A0HGWC)

 

In den Fondsertragsschüttungen finde ich folgende Informationen:

 

Allgemeine Angaben:

  • Angaben zum Fonds (Name, ISIN)
  • Stückzahl
  • Extag (Datum)
  • Valuta (Datum)

 

Ausschüttung:

  • Bruttoausschüttung (pro Stück sowie Gesamt, in USD)
  • Bemessungsgrundlage (immer 0,00 EUR)
  • Einbehaltene Steuer (sowie Aufteilung auf KapESt, Soli, Kirchenst.; immer 0,00 EUR)
  • Devisenkurs (USD/EUR)
  • Endbetrag ( = Bruttoausschüttung in EUR)
  • Der Hinweis: "Details dazu inkl. evtl. angerechneter ausländischer Quellensteuer finden Sie im Steuerreport unter der Transaktion-Nr.: xyz."

 

Fondsinformationen (in USD):

  • Steuerpflichtiger Ertrag (in USD)
  • davon ausländische Erträge mit anrechenb. QSt (in USD)
  • davon ausländische Erträge mit anrechenb. fikt. QSt (in USD) (immer 0,00 USD)
  • anrechenbare ausländische Quellensteuer (ggf. mit einbeh. Steuer verrechnet und/oder Quellensteuer-Topf zugeführt). Bei der letzten Fondsertragsschüttungsmitteilung (Schreiben vom 03.01.18, Extag 14.12.17) weist die Zeile "anrechenbare ausländische Quellensteuer" (i. Ggs. zu allen anderen Mitteilungen) für beide Fonds keinen Wert auf (nicht mal 0,00 einfach leer).
  • Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (immer 0,00 USD)
  • Betrag Progressionsvorbehalt (im wesentlichen relevant wenn Stücke im Betriebsvermögen) (immer 0,00 USD)

 

(Habe die Zeilen, die bei allen Mitteilungen 0,00 sind, grau ausgeblendet).

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talueng
· bearbeitet von talueng

Ich habe jetzt einfach mal die Anleitung befolgt. Ist folgendes richtig?

 

Hinweis: In meiner Jahressteuerbescheinigung von Flatex sind folgende Angaben 0,00:

  1. Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (Zeile 15 Anlage KAP)
  2. Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer (Zeile 52 der Anlage KAP)

Ist korrekt, dass ich genau diese beiden Werte eigenständig berechnen muss? Ich habe das wie folgt gemacht:

  1. Im Bundesanzeiger den Fonds gesucht und dort die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen
  2. Daraus die Werte 1a) (Betrag der Ausschüttung) und 1b) (Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge) addiert und mit 26,375% multipliziert. Dieser Wert ist nicht kleiner als der Wert aus 1a) (Betrag der Ausschüttung). Am Beispiel IE00B0M63177 (IS MSCI EM U.ETF USD D):
    • 1a) (Betrag der Ausschüttung) = 0,00
    • 1b) (Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge) = 0,1078713
    • Summe = 0,1078713
    • 26,375% davon = 0,0284511
    • Ist nicht kleiner als 0,00
  3. Deshalb nehme ich dann den Wert aus 1b) (Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge) und multipliziere ihn mit meinen Anteilen sowie mit dem von der Depotbank mitgeteilten Umrechnungskurs. Diesen trage ich dann in Zeile 15 Ausländische Kapitalerträge in der Anlage KAP ein.
  4. Ferner nehme ich die Werte aus 1f)aa und 1f)ee, addiere sie, multipliziere sie mit meinen Anteilen sowie mit dem von der Depotbank mitgeteilten Umrechnungskurs. Den Wert trage ich dann Zeile 52 (vorher 51?) in der Anlage KAP ein.

 

Ist das korrekt so? Muss ich das noch irgendwie verrechnen mit irgendwas aus meiner Jahressteuerbescheinigung, um nichts doppelt zu zählen? Ist richtig, dass ich Zeile 52 nehme (laut Anleitung soll es Zeile 51 sein, ich vermute, die hat sich geändert seitdem)? Kann ich die Richtigkeit irgendwie gegenprüfen?

Unbenannt.png

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Der kleine Peter
· bearbeitet von Der kleine Peter
vor 19 Stunden schrieb talueng:
  1. Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (Zeile 15 Anlage KAP)
  2. Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer (Zeile 52 der Anlage KAP)

Ist korrekt, dass ich genau diese beiden Werte eigenständig berechnen muss? Ich habe das wie folgt gemacht:

Genau. Aber nur für die unter "Im Zeitpunkt der Erstellung der StBesch. waren nicht alle Erträge ... ausl. thesaur. Investmentfonds bekannt." aufgeführten. Andere, bereits "im Zeitpunkt der Erstellung ... bekannte Investmentfonds" sollten unter den o.a. Punkten für Zeile 15 und 52 Anlage KAP bereits als Beträge ausgewiesen sein. Die musst Du natürlich nicht nochmal berechnen, die stehen ja bereits auf der StBesch.

 

Übrigens habe ich die beiden von Dir genannten Fonds auch im Portfolio. Auf der StBesch der comdirect waren sie allerdings bereits enthalten.

 

Zitat
  1. Im Bundesanzeiger den Fonds gesucht und dort die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen
  2. Daraus die Werte 1a) (Betrag der Ausschüttung) und 1b) (Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge) addiert und mit 26,375% multipliziert. Dieser Wert ist nicht kleiner als der Wert aus 1a) (Betrag der Ausschüttung). Am Beispiel IE00B0M63177 (IS MSCI EM U.ETF USD D):
    • 1a) (Betrag der Ausschüttung) = 0,00
    • 1b) (Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge) = 0,1078713
    • Summe = 0,1078713
    • 26,375% davon = 0,0284511
    • Ist nicht kleiner als 0,00

 

Soweit, meiner Ansicht nach, korrekt.

 

Zitat
  1. Deshalb nehme ich dann den Wert aus 1b) (Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge) und multipliziere ihn mit meinen Anteilen sowie mit dem von der Depotbank mitgeteilten Umrechnungskurs. Diesen trage ich dann in Zeile 15 Ausländische Kapitalerträge in der Anlage KAP ein.

Korrekt. Du addierst natürlich vorher beide Fonds und auch jene, die ggf. bereits unter "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (Zeile 15 Anlage KAP)" angegeben sind.

Achtung: Du multiplizierst den Wert unter 1b) selbstverständlich nicht mit der Anzahl Deiner aktuell gehaltenen Anteile, sondern mit der Anzahl der Anteile UND dem Umrechnungskurs zum Geschäftsjahresende (bei den beiden von Dir genannten Fonds wäre das der 31.12.2017).

 

Zitat
  1. Ferner nehme ich die Werte aus 1f)aa und 1f)ee, addiere sie, multipliziere sie mit meinen Anteilen sowie mit dem von der Depotbank mitgeteilten Umrechnungskurs. Den Wert trage ich dann Zeile 52 (vorher 51?) in der Anlage KAP ein.

Danke, korrekt, die Zeile hat sich geändert (habe das in meinem ersten Beitrag aktualisiert).

 

Auch hier wieder multiplizierst Du mit den Anteilen und dem Umrechnungskurs zum Stichtag.

 

Soweit ich als ungeübter Laie erkennen kann, bist Du korrekt vorgegangen. Ich persönlich mache es immer so, dass ich dem Finanzamt einen Auszug aus dem Bundesanzeiger sowie die Bescheinigung über die Ertragsausschüttung zum Stichtag mitschicke. (Letzteres müsste bei Dir das Dokument "Fondsertragsschüttungen" zum letzten Bankarbeitstag des Jahres 2017 sein. Wenn Du das zur Hand hast, kannst Du übrigens auch nochmal kontrollieren, ob die von Dir errechneten Beträge korrekt sind.)

Auf den mitgeschickten Dokumenten markiere ich dann alle zur Berechnung relevanten Zeilen mit Textmarker und lege im Anschreiben nochmal kurz dar, wie ich die Beträge errechnet habe. Ob und inwiefern das dem FA nützt bzw. bei der Prüfung relevant ist, weiß ich nicht. Gibt mir aber ein besseres Gefühl. : )

 

 

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talueng
vor 7 Stunden schrieb Der kleine Peter:

Genau. Aber nur für die unter "Im Zeitpunkt der Erstellung der StBesch. waren nicht alle Erträge ... ausl. thesaur. Investmentfonds bekannt." aufgeführten. Andere, bereits "im Zeitpunkt der Erstellung ... bekannte Investmentfonds" sollten unter den o.a. Punkten für Zeile 15 und 52 Anlage KAP bereits als Beträge ausgewiesen sein. Die musst Du natürlich nicht nochmal berechnen, die stehen ja bereits auf der StBesch.

Ich habe nur die beiden o. g. Fonds. Für beide Fonds wurde bereits etwas durch Flatex berechnet, nämlich:

  • Zeile 7
  • Zeile 12 oder 13
  • Zeile 51
  • Zeile 52

der Anlage KAP.

 

Trotzdem teilt Flatex für die beiden Fonds mit: "Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in Zeile 15 der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben."

 

Deshalb meine Frage: Muss ich für Zeile 52 den Wert von Flatex mit meinem selbst berechneten Wert nun zusammenaddieren? Subtrahieren? Nur meinen nehmen? Der Wert, den Flatex für Zeile 52 in der Jahressteuerbescheinigung angibt, ist ca. 5mal so gross wie der von mir nach o.g. Anleitung berechnete Wert.

 

 

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vanity
vor 27 Minuten schrieb talueng:

Der Wert, den Flatex für Zeile 52 in der Jahressteuerbescheinigung angibt, ist ca. 5mal so gross wie der von mir nach o.g. Anleitung berechnete Wert.

 

Es gibt ja nicht nur die Thesaurierung zum GJ-Ende, sondern vorher noch ein paar Zwischenausschüttungen, die in die Bescheinigung der Depotbank eingeflossen sind. Vermutlich (!) fehlt nur die letzte Thesaurierung, aber am besten rechnest du alle Vorgänge einfach mal zusammen.

 

Die Zwischenausschüttungen sind bereits versteuert, die könntest du auch weglassen (Pauschbetrag und QSt-Verrechnung beachten).

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talueng
vor 3 Minuten schrieb vanity:

Es gibt ja nicht nur die Thesaurierung zum GJ-Ende, sondern vorher noch ein paar Zwischenausschüttungen, die in die Bescheinigung der Depotbank eingeflossen sind. Vermutlich (!) fehlt nur die letzte Thesaurierung, aber am besten rechnest du alle Vorgänge einfach mal zusammen.

Wie rechne ich das nach? Ich blicke durch die ganzen Mitteilungen und Werte leider nicht durch...

 

 

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talueng
· bearbeitet von talueng
vor 36 Minuten schrieb vanity:

Die Zwischenausschüttungen sind bereits versteuert, die könntest du auch weglassen (Pauschbetrag und QSt-Verrechnung beachten).

Wie meinst Du das? Was soll ich wo weglassen?

 

Ich blicke jetzt gar nicht mehr durch:

  • Laut bundesanzeiger.de hat der IS MSCI EM U.ETF USD D (IE00B0M63177/A0HGWC) insgesamt 3-mal zwischenausgeschüttet. 
  • Ich habe allerdings 4 Ausschüttungsmitteilungen von Flatex erhalten.
  • Die letzten drei davon korrespondieren mit den Zwischenausschüttungen laut Bundesanzeiger: Ex-Tag sowie Bruttoausschüttung pro Stück (gleicher Wert wie "nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener Kapitalertragsteuer" vom Bundesanzeiger) stimmen überein.
  • Wieso aber habe ich eine vierte Ausschüttungsmitteilung vom 16.03.2017 erhalten, die aber nicht im Bundesanzeiger steht (beide Fonds, World und EM)? Offenbar handelt es sich dabei um eine Endausschüttung, die aber in den Besteuerungsgrundlagen vom Vorjahr veröffentlicht wurden.

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vanity

Das ist die Endausschüttung vom Vor-Geschäftsjahr (Ende 31.03.2017), die steuerlich auch zu 2017 gehört. Die findest du im Bundesanzeiger in der Mitteilung vom 20.06.2017 (Eintrag unter dem, den du schon angeschaut hast).

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talueng
· bearbeitet von talueng

 

vor 26 Minuten schrieb vanity:

Das ist die Endausschüttung vom Vor-Geschäftsjahr (Ende 31.03.2017), die steuerlich auch zu 2017 gehört. Die findest du im Bundesanzeiger in der Mitteilung vom 20.06.2017 (Eintrag unter dem, den du schon angeschaut hast).

Okay, danke. Damit kann ich jetzt zumindest (abgesehen von einem kleinen Zahlendreher von Flatex) sämtliche meiner Ausschüttungsmitteilungen auch dem Bundesanzeiger zuordnen. 

 

Allerdings weiß ich immer noch nicht, wie ich damit die Jahressteuerbescheinigung überprüfen kann, um zu verstehen, was in der Jahressteuerbescheinigung bereits enthalten ist und was nicht. Die Werte der Jahressteuerbescheinigung korrespondieren in keinster Weise mit denen aus den Ausschüttungsmitteilungen. Beispiel:

  • Womit vergleiche ich "Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7 KAP)" aus der Jahressteuerbescheinigung? 
    • Wenn ich es mit der Summe der Bruttoausschüttungen vergleiche, so sind die Bruttoausschüttungen geringer als der Wert in der Jahressteuerbescheinigung. D.h. "Summe Bundesanzeiger 1a-nachrichtlich" < "Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7 KAP) Jahressteuerbescheinigung"
    • Wenn ich es hingegen mit der Summe der steuerpflichtigen Erträge vergleiche, so sind diese wiederum höher als der Wert in der Jahressteuerbescheinigung.
  • Womit vergleiche ich "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages (Zeile 12 oder 13 Anlage KAP)"?
  • Einzig für den Wert "anrechenbare ausländische Quellensteuer" aus den Ausschüttungsmitteilungen finde ich einen korrespondierenden Wert in der Jahressteuerbescheinigung. Der Wert dort (Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer,Zeile 52 Anlage KAP) entspricht der Summe der "anrechenbare ausländische Quellensteuer" in den Ausschüttungsmitteilungen. Allerdings fehlt offenbar die letzte Ausschüttung. 

 

Gehe ich korrekt davon aus, dass ich damit folgendes nachberechnen muss:

  1. Noch fehlende "anrechenbare ausländische Quellensteuer" für die letzte Zwischenausschüttung. Diese addiere ich zu Zeile 52 KAP dazu.
  2. Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge der Thesaurierung. Diesen trage ich in Zeile 15 Anlage KAP ein.

  3. Auf die Thesaurierung entfallende anrechenbare ausländische Steuer. Diesen Betrag addiere ich ebenfalls zu Zeile 52 KAP dazu.

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talueng

Angehangen mal der Abgleich, den ich gemacht habe:

2.png

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Der kleine Peter
vor 13 Stunden schrieb talueng:

Womit vergleiche ich "Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7 KAP)" aus der Jahressteuerbescheinigung? 

 

Stückzahl der gehaltenen Anteile zum jeweiligen Stichtag (siehe Ausschüttungsmitteilung) x Kurs pro Anteil zum Stichtag. Dies wiederum mit dem Umrechnungskurs zum Stichtag in EUR umwandeln. Die sich hieraus ergebenden Werte für alle (!) gehaltenen Fonds und Ausschüttungen addieren. Fertig.

 

Denk daran, dass auf der Steuerbescheinigung unter "Höhe der Kapitalerträge" durchaus auch weitere Fonds enthalten sein könnten, die Du im Portfolio hältst, und die zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuerbescheinigung eben schon bekannt waren. Aber das kannst nur Du wissen, ob das der Fall ist.

 

vor 13 Stunden schrieb talueng:
  • Womit vergleiche ich "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages (Zeile 12 oder 13 Anlage KAP)"?

 

Den Sparerpauschbetrag hast Du irgendwann einmal Deiner Bank mitgeteilt. Falls nicht, dann müsste er 0 sein. Im Zweifelsfall bei der Bank anrufen und nachfragen, wie hoch der bei Dir eingestellt ist. Vielleicht kannst Du es auch im Onlineportal einsehen.

 

vor 13 Stunden schrieb talueng:
  • Einzig für den Wert "anrechenbare ausländische Quellensteuer" aus den Ausschüttungsmitteilungen finde ich einen korrespondierenden Wert in der Jahressteuerbescheinigung. Der Wert dort (Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer,Zeile 52 Anlage KAP) entspricht der Summe der "anrechenbare ausländische Quellensteuer" in den Ausschüttungsmitteilungen. Allerdings fehlt offenbar die letzte Ausschüttung. 

 

Gehe ich korrekt davon aus, dass ich damit folgendes nachberechnen muss:

  1. Noch fehlende "anrechenbare ausländische Quellensteuer" für die letzte Zwischenausschüttung. Diese addiere ich zu Zeile 52 KAP dazu.
  2. Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge der Thesaurierung. Diesen trage ich in Zeile 15 Anlage KAP ein.
  3. Auf die Thesaurierung entfallende anrechenbare ausländische Steuer. Diesen Betrag addiere ich ebenfalls zu Zeile 52 KAP dazu.

Zu 1: Die Zwischenausschüttungen sollten bereits von Deiner Depotbank versteuert worden sein und der Betrag in "Summe der angerechneten ausl. Steuer (Zeile 51 Anlage KAP)" enthalten sein. Lediglich die Werte der Thesaurierung müssen händisch nachberechnet werden.

 

Zu 2: Ja. Genauer gesagt addierst Du die ausschüttungsgleichen Erträge der Thesaurierung zu den bereits auf der Steuerbescheinigung vorhanden Wert ("Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausl. thesaur. Investmentfonds... Zeile 15 Anlage KAP") und trägst ihn dann auf der StErkl ein.

 

Zu 3. Korrekt.

 

 

Ich vermute, dass Du noch weitere Fonds außer den beiden von Dir genannten, hältst, die auf der Steuerbescheinigung enthalten sind. Kann das sein? Dann würde sich auch die Diskrepanz der oben von Dir genannten Summen erklären.

 

Mein Vorschlag: Ruf Doch mal bei Deiner Bank an und frage, ob die Dir eine korrigierte Steuerbescheinigung zusenden können, auf denen alle Fonds enthalten sind (mittlerweile sind die Besteuerungsgrundlagen ja bekannt). Keine Ahnung, ob Banken so etwas machen, aber Fragen kostet ja nix.

 

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talueng
vor 3 Stunden schrieb Der kleine Peter:

 

Stückzahl der gehaltenen Anteile zum jeweiligen Stichtag (siehe Ausschüttungsmitteilung) x Kurs pro Anteil zum Stichtag.

Aeh, wieso Kurs zum Stichtag? Ich verkaufe doch nicht bzw. habe doch nicht verkauft. Wieso gebe ich in der Steuererklaerung Kapitalertraege an, die ich nicht realisiert habe (da kein Verkauf von Anteilen)? 

 

vor 3 Stunden schrieb Der kleine Peter:

Zu 1: Die Zwischenausschüttungen sollten bereits von Deiner Depotbank versteuert worden sein und der Betrag in "Summe der angerechneten ausl. Steuer (Zeile 51 Anlage KAP)" enthalten sein. Lediglich die Werte der Thesaurierung müssen händisch nachberechnet werden.

Wie weiter oben beschrieben:

  • In der letzten Ausschuettungsmitteilung war der Wert fuer Zeile 52 KAP leer (i. Ggs. zu den anderen drei vorherigen). Alles andere war ausgefuellt. In der Jahressteuerbescheinigung umfasst der Wert in Zeile 52 KAP ebenfalls nur die Summe der drei ersten Ausschuettungsmitteilungen. Muss ich damit dann nicht das fuer die vierte/letzte Ausschuettungsmitteilung eigenhaendig berechnen und dazuaddieren?
  • Was die "Summe der angerechneten ausl. Steuer (Zeile 51 Anlage KAP)" betrifft, sehe ich leider nicht, wie die Werte aus der Jahressteuerbescheinigung in irgendeiner Weise mit den Ausschuettungsmitteilungen oder dem Bundesanzeiger korrespondieren. Vollkommen unterschiedliche Werte.
vor 3 Stunden schrieb Der kleine Peter:

Denk daran, dass auf der Steuerbescheinigung unter "Höhe der Kapitalerträge" durchaus auch weitere Fonds enthalten sein könnten, die Du im Portfolio hältst, und die zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuerbescheinigung eben schon bekannt waren. Aber das kannst nur Du wissen, ob das der Fall ist.

(...)

Ich vermute, dass Du noch weitere Fonds außer den beiden von Dir genannten, hältst, die auf der Steuerbescheinigung enthalten sind. Kann das sein? Dann würde sich auch die Diskrepanz der oben von Dir genannten Summen erklären.

 

Mein Vorschlag: Ruf Doch mal bei Deiner Bank an und frage, ob die Dir eine korrigierte Steuerbescheinigung zusenden können, auf denen alle Fonds enthalten sind (mittlerweile sind die Besteuerungsgrundlagen ja bekannt). Keine Ahnung, ob Banken so etwas machen, aber Fragen kostet ja nix.

Nein, ich habe nur diese beiden ETF. Daher war ich verwundert, wieso diese beiden ETF teilweise von Flatex abgerechnet wurden, teilweise dann aber offenbar nicht. Und ich den Flickenteppich jetzt zusammenschustern muss (soviel zum Thema "steuereinfach")... Ist Flatex zur Ausstellung einer korrekten Bescheinigung verpflichtet? Ich hatte naemlich bereits angerufen und gefragt, ob sie eine vollstaendige Bescheinigung ausstellen koennten. Das haben sie verneint; sie erstellen keine neue Bescheinigung mehr. Wenn die bestehende Bescheinigung aber falsch ist, koennte ich vielleich auf diesem Weg eine neue (und dann hoffentlich nicht nur korrekte, sondern auch vollstaendige) Bescheinigung kriegen.

 

 

 

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