Zyklotrop Mai 5, 2015 · bearbeitet Mai 5, 2015 von Zyklotrop Ich frage mich, ob es bei der derzeit geltenden Rechtslage möglich ist die Abgeltungssteuer bei folgendem selbstverständlich fiktivem Szenario vollständig zu vermeiden. Annahmen: Verheiratet, Partner unterliegt Kirchensteuer Partner hat relativ hohe Einkünfte aus Immobilien und Selbständigkeit Eigenes Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit im Jahr der Realisierung der Kursgewinne angenommen 30 TEUR Es liegen hohe Kursgewinne im Rahmen von 100-150+ TEUR vor (Depot läuft auf eigenen Namen) Keine Inflation von Freibeträgen etc., also abgestellt auf heutige reale Größen Es gilt das Steuerrecht von 2015 Man wählt die getrennte Veranlagung Man zahlt etwa 20 TEUR in einen Rürup-Vertrag, 2.100 TEUR in einen Riester-Banksparplan o.ä. und senkt damit das eigene zu versteuernde Einkommen zusammen mit den Einzahlungen in die gesetzliche Rente, Krankenkasse etc, Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschale auf Null. Wäre es mit diesem Manöver möglich die Abgeltungssteuer komplett zu vermeiden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Mai 5, 2015 Ich frage mich, ob es bei der derzeit geltenden Rechtslage möglich ist die Abgeltungssteuer bei folgendem selbstverständlich fiktivem Szenario vollständig zu vermeiden. Annahmen: Verheiratet, Partner unterliegt Kirchensteuer Partner hat relativ hohe Einkünfte aus Immobilien und Selbständigkeit Eigenes Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit im Jahr der Realisierung der Kursgewinne angenommen 30 TEUR Es liegen hohe Kursgewinne im Rahmen von 100-150+ TEUR vor (Depot läuft auf eigenen Namen) Keine Inflation von Freibeträgen etc., also abgestellt auf heutige reale Größen Es gilt das Steuerrecht von 2015 Man wählt die getrennte Veranlagung Man zahlt etwa 20 TEUR in einen Rürup-Vertrag, 2.100 TEUR in einen Riester-Banksparplan o.ä. und senkt damit das eigene zu versteuernde Einkommen zusammen mit den Einzahlungen in die gesetzliche Rente, Krankenkasse etc, Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschale auf Null. Wäre es mit diesem Manöver möglich die Abgeltungssteuer komplett zu vermeiden? Wie willst du das zu versteuernde Einkommen auf Null senken, wenn du hohe Kursgewinne (100-150 TEur) hast? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 5, 2015 · bearbeitet Mai 5, 2015 von reckoner Hallo, und senkt damit das eigene zu versteuernde Einkommen ... auf NullKannst du mal erklären, wie du mit Einzahlungen in irgendwelche Altersvorsorgeprodukte das zu versteuernde Einkommen senken willst? Dazu braucht es doch wirkliche (realisierte) Verluste. 2.100 TEUR in einen Riester-BanksparplanSparplan=monatlich, oder? (dann passt die Höhe des Betrages nicht zu den anderen Daten , meintest du vielleicht 2,1 TEUR?) Außerdem reichen ca. 45 TEUR (20 TEUR + 12*2,1 TEUR) nicht , um 150 TEUR auszugleichen. Und zu guter Letzt: Vermeiden kann man Abgeltungsteuer eigentlich nie (Ausnahme: langfristig unter dem Grundfreibetrag bleiben oder auswandern), es geht meist nur um das Verschieben in die Zukunft. Und wenn dann auch wieder 25% anfallen (=Günstigerprüfung negativ) bringt es doch fast gar nichts. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Mai 5, 2015 Kannst du mal erklären, wie du mit Einzahlungen in irgendwelche Altersvorsorgeprodukte das zu versteuernde Einkommen senken willst? Dazu braucht es doch wirkliche (realisierte) Verluste. Rürup kann er absetzen, auch bis zu einem Betrag von knapp über 20.000 Euro, aber zur Zeit (Jahr 2015) noch nicht zu 100%, Riester kann er auch absetzen, aber nur 2.100 Euro im Jahr. Damit kann er (mal abgesehen davon, dass Rürup eben nicht zu 100% geht) 22.000 absetzen von 30.000 und kommt damit (geschätzt) unter den Grundfreibetrag: muss dann 0 Euro Steuern bezahlen. Aber: die hohen Kursgewinne (wenn er sie denn realisiert) machen ihm da einen Strich durch die Rechnung. Meine ich als Steuerlaie.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 5, 2015 Kannst du mal erklären, wie du mit Einzahlungen in irgendwelche Altersvorsorgeprodukte das zu versteuernde Einkommen senken willst? Dazu braucht es doch wirkliche (realisierte) Verluste. Rürup kann er absetzen, auch bis zu einem Betrag von knapp über 20.000 Euro, aber zur Zeit (Jahr 2015) noch nicht zu 100%, Riester kann er auch absetzen, aber nur 2.100 Euro im Jahr. Damit kann er (mal abgesehen davon, dass Rürup eben nicht zu 100% geht) 22.000 absetzen von 30.000 und kommt damit (geschätzt) unter den Grundfreibetrag: muss dann 0 Euro Steuern bezahlen. Aber: die hohen Kursgewinne (wenn er sie denn realisiert) machen ihm da einen Strich durch die Rechnung. Meine ich als Steuerlaie.... Man muss ja nicht alles realisieren, es ist wohl geplant, die Kursgewinne so über die Jahre abzuschmelzen. Ob sich das durch die höhere Progression beim Rest der Einkünfte des anderen Ehegatten rechnet, bezweifel ich aber. Bei Zusammenveranlagung würde der Steuereffekt Rürup ja nicht 25% zzgl. Zuschlagssteuern sondern 42% zzgl .Zuschlagsteuern betragen. Außerdem steckt das Geld dann in Rürup-Produkten... Am Ende kommt wahrscheinlich das geliche wie bei allen Steuersparmodellen raus: Steuern gespart aber Rendite nach Steuern Null.... Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Mai 5, 2015 Ehrlich gesagt würde ich dann nicht den Weg über Rürup / Riester gehen, sondern über eine Unterstützungskasse. Theoretisch kann ich arbeitgeberfinanziert mein gesamtes Einkommen zumindest steuerfrei und sozialversicherungsfrei umwandeln. Der AG muss nur mitspielen. Und ja, so könnte man sich über mehrere Jahre verteilt die Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge sparen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Mai 5, 2015 · bearbeitet Mai 5, 2015 von odensee Ehrlich gesagt würde ich dann nicht den Weg über Rürup / Riester gehen, sondern über eine Unterstützungskasse. Theoretisch kann ich arbeitgeberfinanziert mein gesamtes Einkommen zumindest steuerfrei und sozialversicherungsfrei umwandeln. Der AG muss nur mitspielen. Und ja, so könnte man sich über mehrere Jahre verteilt die Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge sparen. Nur mal interessehalber (ist ja laut TO eh nur fiktiv...):selbst wenn ich das komplette Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit auf Null herunterrechne, kann ich doch nur bis zum Grundfreibetrag Kapitalerträge steuerfrei kassieren. Darüber dann zunächst über die Günstigerprüfung zu einem niedrigen Steuersatz. Für 100-150 TEur Kursgewinne würde es dann ja doch "einige" Jahre dauern, bis man die steuerfrei kassiert hat.(edit: mal ganz abgesehen davon, dass sich die Kursgewinne über die Jahre auch verflüchtigen können) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Mai 5, 2015 Ja, rein theoretische Geschichte. Zumal der TO auch noch von Einkünften aus selbsständiger Tätigkeit des Partners spricht. Es ist dennoch ein üblicher Weg für die, die Geld haben und nicht nur darüber reden. Bzw. in dem Kontext laufen speziell vor Renteneintritt 2 Varianten regelmäßig: A Umwandlung in Unterstützungskasse B Entlohnung über Abfindung und Anwendung einer der Differenzbesteuerungsmöglichkeiten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zyklotrop Mai 5, 2015 Habe eben mir die Günstigerprüfung im EstG nachgelesen (hätte ich mal besser vorher machen sollen - mea culpa) - logisch dass die Kapitalerträge den übrigen Einkünften hinzugerechnet werden, damit macht das ganze natürlich keinen Sinn. Die Ursprungsidee war tatsächlich in einem Jahr alle Kursgewinne zu realisieren und dann mit Grenzsteuersatz von 0 steuerfrei zu vereinnahmen, aber das wäre auch zu schön gewesen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag