Xeronas Mai 4, 2015 Das Banken mit ihrer Beratung keinesfalls immer nur das Beste für ihren Kunden möchten, ist denke Ich hinreichend bekannt.Allerdings hat sich heute in meiner Hausbank etwas zugetragen, wo Ich nicht ganz durchgestiegen bin: Es ging um die Ausstellung von Löschungsbewilligungen für bereits abbezahlte Darlehen, welche aber noch als Grundschuld im Grundbuch eingetragen sind. Eigentlich hatte Ich nicht gedacht, dort in eine solch unsinnige Diskussion einsteigen zu müssen, allerdings wurde mir als Argument immer nur genannt, dass es ja 'nicht schadet' die Grundschuld stehen zu lassen und eine Löschung mit Kosten verbunden ist. Soweit für mich noch nachvollziehbar. Doch selbst nachdem Ich dargelegt habe, dass mir die Kosten bekannt sind und Ich die Bewilligungen dennoch haben möchte, bin Ich weiterhin bekniet worden die Grundschuld stehen zu lassen. Dass das 'stehen lassen' für den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer des Grundstücks ein Vorteil sein kann, wenn er später noch einmal beleihen möchte, leuchtet mir ein.Aber warum hat die Bank so ein starkes Eigeninteresse daran, wenn die zugrundeliegende Verbindlichkeiten schon längst abbezahlt sind? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand Mai 4, 2015 · bearbeitet Mai 4, 2015 von f*****5 Im Prinzip hat deine Bank Recht. Wenn du nochmal einen per Grundschuld besicherten Kredit aufnimmst, sparst du die Bestellungskosten beim Notar. Sofern du den Kredit bei der gleichen Bank aufnimmst, wie beim ersten Mal. Und jetzt weisst du auch, warum deine Bank dir dieses Vorgehen empfiehlt. Nicht böse, aber auch nicht ohne Hintergedanken. Da die meisten Menschen in ihrem Leben nur eine solche Grundschuld in Anspruch nehmen, kann man die Grundschuld auch (gg. Gebühr) streichen lassen. Gibt einem zumindest die Sicherheit, dass die Bank nicht nach xx Jahren behauptet, man hätte da noch eine Rechnung offen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Mai 4, 2015 Die Bank verfügt ausserdem weiterhin über eine erstklassige Sicherheit, die sie z. B. auch dann problemlos verwenden kann, wenn du in 10 Jahren mal dein Konto überziehst oder ... oder ... oder ... Ob das vor einigen Jahren hier diskutierte Problem (noch) relevant ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
helios Mai 4, 2015 .............. Aber warum hat die Bank so ein starkes Eigeninteresse daran, wenn die zugrundeliegende Verbindlichkeiten schon längst abbezahlt sind? Was ist wenn Du verkaufen möchtest?? Deine Immobilie ist sehr viel mehr wert ohne Grundschuld, dies weis der Käufer und Du bist in einer besseren Verhandlungsposition, sofern der Käufer das Objekt begehrt. Existiert noch eine Grundschuld, so wird die Bank wegen der Finanzierung mit dem neuen Erwerber ins Geschäft kommen wollen. Ich hab einen Notar beauftragt das Nötige zu veranlassen - angeblich fand die Bank die Unterlagen nicht mehr, deshalb wurde ein 2. Notar (mit Gebühren) eingeschaltet, der irgentwas beurkundete, erst aufgrunddessen konnte der 1. Notar die Löschung im Grundbuch beantragen. Damals gab es Gerüchte, dass die Bank Hypotheken bündelten und diese weiter vertickten, dabei wurden angeblich Grundschulden als Schulden deklariert, obwohl abbezahlt, also die Schulden nicht mehr existierten. Auf Deutsch: bschissens hams - aus Papier hams Geld gmacht und dann hingstellt und gsagt: mia warns ned. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
aenges Mai 4, 2015 Die Bank verfügt ausserdem weiterhin über eine erstklassige Sicherheit, die sie z. B. auch dann problemlos verwenden kann, wenn du in 10 Jahren mal dein Konto überziehst oder ... oder ... oder ... Du musst nur aufpassen, dass du dein Konto nicht höher als den Beleihungswert überziehst, denn dann wollen sie an dein Sparguthaben! (Nicht böse gemeint, liest sich nur so witzig). Es ist definitiv nicht ohne Hintergedanken, aber Nachteile hast du in der jetzigen Position halt auch nicht dadurch. Solange kein größeren Ereignisse anstehen, würde ich mir tatsächlich die Kosten sparen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Mai 5, 2015 Eigentlich solltest Du nach Tilgung des Darlehens von Deiner Bank eine Löschungsbewilligung ausgestellt bekommen. Ob Du dann das Grundpfandrecht im Grundbuch tatsächlich löschen lässt oder nicht, dass ist dann ganz allein Deine Sache. Die Löschungsbewilligung würde ich dann aber gut aufheben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Mai 7, 2015 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord Mai 7, 2015 Danke für die Dateien! Das Problem war mir noch nicht bewusst. Für meinen möglichen, zukünftigen Immobilienkredit werde ich das im Hinterkopf behalten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas Mai 7, 2015 Existiert auch bei einer Grundschuld ohne Brief (Buchgrundschuld) eine Grundschuldbestellungsurkunde? Oder ist diese vereinfacht ausgedrückt der Grundschuldbrief bei einer Briefgrundschuld? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoGi Mai 7, 2015 Soweit ich das verstehe, existiert diese Urkunde, aber wenn die Grundschuld im Grundbuch gelöscht ist, kann aus ihr nicht mehr auf das Grundstück zugegriffen werden. Eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde könnte aber auch dann wohl noch für denjenigen problematisch sein, der sich darin der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat. Aber wenn die Schulden getilgt sind, hast du einen Herausgabeanspruch auf diese Ausfertigung. Sollte sie verlorengegangen sein, müsste es eine Möglichkeit geben (Aufgebotsverfahren?) sie für kraftlos erklären zu lassen. Das sind nur die Informationen, an die ich mich zu erinnern glaube, aber ich kenne mich nicht wirklich aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Mai 8, 2015 · bearbeitet Mai 8, 2015 von troi65 Existiert auch bei einer Grundschuld ohne Brief (Buchgrundschuld) eine Grundschuldbestellungsurkunde? Oder ist diese vereinfacht ausgedrückt der Grundschuldbrief bei einer Briefgrundschuld? Wieso sollte bei einer Grundschuld ohne Brief keine Bestellungsurkunde bestehen ? Gem. § 873 BGB ist für eine Grundstückbelastung immer eine Einigung ( hier mit dem Gläubiger ) und Grundbucheintragung erforderlich. Lediglich bei der Briefgrundschuld steht diese bis zur Briefübergabe noch dem Eigentümer zu §§ 1192,1117 BGB. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Mai 8, 2015 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Mai 8, 2015 · bearbeitet Mai 8, 2015 von troi65 Der Untrschied zwischen Buchgrundschuld und Briefgrundschuld liegt in der Übertragbarkeit der Forderung. Eben ! Bei den Grundschuld"arten" liegt der Unterschied in der Übertragbarkeit der Forderung und nicht in deren Begründung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bastel42 Mai 8, 2015 Trau keiner Bank! Nach meinen Erfahrungen mit Banken habe ich meine Grundschuld sofort nach Tilgung löschen lassen obwohl Bankmitarbeiter und Verwandtschaft gesagt haben "das macht man nicht". Hat für eine 150.000 Euro Grundschuld 253,40 Euro gekostet (70,50 Euro Unterschriftsbeglaubigung, der Rest Löschungsgebühr), das war es mir wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Mai 20, 2015 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand Mai 20, 2015 Klingt aber auch schlimmer, als es ist. Er hat ja nochmal ein Darlehen aufgenommen, dass er vermutlich ohne Grundschuld nicht bekommen hätte. Die "Überraschung" liegt nur darin, dass die Bank die vollstreckbaren Ausfertigungen nochmals beantragen konnte, obwohl sie aus ihrer Sicht schon alles für die Löschung erforderliche getan hatte. Ist aber angesichts des Verhaltens beider Parteien auch ein nachvollziehbares Vorgehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas Juni 24, 2015 Ich möchte das Thema gerne noch einmal aufgreifen, da Ich zwischenzeitlich die Löschungsbewilligungen inkl. Grundschuldbestellungsurkunden erhalten habe. An und für sich stünde nun der Gang zum Notar an um die erforderliche Urkunde für die Löschung erstellen zu lassen. Allerdings bin Ich mir gerade nicht ganz schlüssig, ob es wirklich sinnvoll ist alle Grundschulen löschen zu lassen, da es insgesamt 7 an der Zahl sind. Wie Eingangs erwähnt, wäre ggf. auch die Umwandlung in eine Eigentümergrundschuld interessant - könnte Ich dann diese Grundschuld nur bei der ehemaligen Bank zur Wiederbeleihung nutzen? Oder stünde mir bei der Eigentümergrundschuld offen, wem bzw. welcher Bank Ich diese als Sicherheit überlasse? Können mit einer Eigentümergrundschuld auch Nachteile verbunden sein? Ich steig nämlich bei dem Ganzen immer noch nicht ganz durch und bei der Internet-Recherche finde Ich teils nur widersprüchliche Angaben... vllt. ist ja jemand von euch etwas affiner was dieses Themengebiet angeht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag