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Gast Benni1982

Anleihenverluste geltend machen

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Gast Benni1982

Hallo zusammen,

 

ich habe mal eine Frage zu Anleihenverluste und wie diese in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

 

Ich fahre dieses Jahr durch Unternehmensinsolvenz Anleihenverluste ein. Diese sind höher wie meine Zinserträge aus sonstigen Wertpapiergeschäften. Da ich kommendes Jahr wahrscheinlich keine großen Kapitalerträge mehr einfahren werden, da groß kein Geld mehr da ist, wollte ich wissen, ob ich die Anleihenverluste aus 2015 auch in der noch nicht gemachten Steuererklärung 2014 geltend machen kann?

 

Danke für Eure Hilfe und Gruß

Benni

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asche
· bearbeitet von asche

Achtung: Du musst die Anleihen verkaufen, um einen steuerlichen Verlust geltend machen zu können! Ein "Substanzverlust" (Rückzahlung nur eines Teils des Kapitals aus der Insolvenz) zählt m.W. nicht als steuerlicher Verlust. Rückwirkend geht glaube ich nicht, nur Verlustvortrag für die nächsten Jahre.

Aber: genaueres weiß Dein Steuerberater.

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Gast Benni1982

Hallo,

ja ich werde die Anleihen entsprechend dieses Jahr veräußern.

 

 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

ich habe mal eine Frage zu Anleihenverluste und wie diese in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Nach der aktuell angewendeten Logik deutscher Finanzbehörden entstehen Verluste erst bei Veräußerung – verkaufe den Schrott also, falls es (noch) einen Börsenhandel gibt.

 

Da ich kommendes Jahr wahrscheinlich keine großen Kapitalerträge mehr einfahren werden, da groß kein Geld mehr da ist, wollte ich wissen, ob ich die Anleihenverluste aus 2015 auch in der noch nicht gemachten Steuererklärung 2014 geltend machen kann?

Das wäre möglich gewesen, wenn die Anleihen spätestens im Dezember 2014 verkauft worden wären...

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troi65

Da ich kommendes Jahr wahrscheinlich keine großen Kapitalerträge mehr einfahren werden, da groß kein Geld mehr da ist......

Scheint jedenfalls kein ausgewogenes Depot gewesen zu sein , wenn nach Anleiheverkauf kein Geld mehr über ist.

Über diesen Lerneffekt könnte man neben der Steuerfrage ggf. nachdenken ......

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