Nicky Mai 4, 2015 · bearbeitet Mai 4, 2015 von Nicky Ich hätte ne hypothetische Frage: angenommen, ich investiere in ein ausländisches, thesaurierendes Swap-ETF wie den Lyxor MSCI ACWI - ISIN: FR0011079466. Es erzeugt seit 3 Jahren keine ausschüttungsgleiche Erträge. Im 1.Jahr nach Auflage fielen aber welche an, und zwar i.H.v 0,0025 Bei einem solchen Swap-ETF fallen grundsätzlich keine jährlichen Steuern an, ich bin also insofern zu einer Steuererklärung nicht verpflichtet, solange ich nicht verkaufe. Also kümmere ich micht darum gar nicht. Was passiert aber, wenn ausschüttungsgleiche Erträge doch anfallen sollten und ich es übersehe, vergesse beim Bundesanzeiger nachzuschauen usw. Werde ich darüber von der Bank/KAG informiert, steht das in einer Abrechnung der Bank? Oder meldet sich das Finanzamt bei mir mit der Frage, wieso dies nicht versteuert wurde? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Mai 4, 2015 Wie willst Du das übersehen? Du bekommst von deiner Bank meistens bis spätestens zum ca. 15.05. jedes Jahres, eine Steuerbescheinigung und da steht alles drin. Außerdem bekommst Du bis spätestens 4 Monate nach Geschäftsende, eine Thesaurierungsmitteilung des ETF von deiner Bank. Auch wenn nichts thesauriert wurde, bekommst Du eine mit 0,00€. Diese kann man eigentlich nicht übersehen. und das ist nicht hypothetisch. Du bist nicht verpflichtet im Bundesanzeiger danach zu suchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nicky Mai 4, 2015 Aha,, ok, danke! Und in welcher der genannten Bescheinigung genau werden die "ausschüttungsgleichen Erträge" mit den Beträgen bzw. 0,00€ angegeben, oder in beiden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Mai 4, 2015 Du bekommst für jeden ETF einzeln eine Benachrichtigung über die Besteuerung, nach Ende des Geschäftsjahres. Diese auch, wenn da 0,00€ drinsteht. Von daher ist es schon wichtig, sich die Mitteilungen der Banken anzuschauen und durch zu lesen. Da weiß man dann vorher schon, ob man etwas in der Steuererklärung angeben muss oder nicht. Zusätzlich bekommst Du einmal jährlich eine mundgerechte zusammengefasste Steuerbescheinigung, allerdings nur, wenn auch Steuern bezahlt wurden. Wenn nichts anzugeben ist, gibt es diese natürlich auch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nicky Mai 4, 2015 · bearbeitet Mai 4, 2015 von Nicky Aha, nochmals herzlichen Dank! Aber leider immer noch nicht ganz klar, da ich das zum ersten Mal machen will und noch keine Erfahrung damit: ich bekomm dann wohl von der Bank schon mal gar nichts, da bei dem genannten Swap-ETF grundsätzlich keine Steuern abgeführt werden. Richtig? Und in der "Benachrichtigung über die Besteuerung": wird darin ausdrücklich ein Posten "ausschüttungsgleiche Erträge" + Betrag aufgeführt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Mai 4, 2015 Du bist aber wirklich ein schwerer Fall, dann nochmal und von der DAB als reales Beispiel, comstage World so sieht eine einzelne Benachrichtigung aus und ja, das Aussehen ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nicky Mai 4, 2015 · bearbeitet Mai 4, 2015 von Nicky Besten Dank nochmals für deine Hilfsbereitschaft! Also ist der "ausschüttungsgleiche Ertrag" in dieser Bescheinigung doch nicht ausdrücklich mit Betrag als extra Posten aufgeführt, sondern es erfolgt nur ein Hinweis, dass der von der KAG "gemeldete und als zugeflossen geltende" ausschüttungsgleiche Ertrag steuerpflichtig ist. Das war aber alles von Anfang an klar. Meine ursprüngliche Frage bleibt aber leider immer nich nicht beantwortet: wo wird denn dieser Ertrag "gemeldet" und wie erfahre ich von der konkreten Höhe des Betrages? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 4, 2015 Also ist der "ausschüttungsgleiche Ertrag" in dieser Bescheinigung doch nicht ausdrücklich mit Betrag als extra Posten aufgeführt, sondern es erfolgt nur ein Hinweis, dass der von der KAG "gemeldete und als zugeflossen geltende" ausschüttungsgleiche Ertrag steuerpflichtig ist. Das war aber alles von Anfang an klar. Meine ursprüngliche Frage bleibt aber leider immer nich nicht beantwortet: wo wird denn dieser Ertrag "gemeldet" und wie erfahre ich von der konkreten Höhe des Betrages? In der eingescannten Bescheinigung steht doch ein Betrag je Anteil von NULL. Den musst Du mit Deinen Anteilen multiplizieren und hast dann die Höhe des konkreten Betrags. alternativ kannst Du unter Bundesanzeiger.de mit der ISIN nach der Veröffentlichung suchen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Mai 4, 2015 da steht doch unter Ausschüttungsbetrag pro Stück USD 0,000000, was ist denn da so schwer zu verstehen und lesen. noch ein Beispiel, vielleicht verstehst Du es dann Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nicky Mai 4, 2015 · bearbeitet Mai 4, 2015 von Nicky ...was ist denn da so schwer zu verstehen und lesen. Dass du über "Ausschüttungsbetrag" schreibt und ich über "auschüttungsgleicher Ertrag" und du sie offenbar gleichsetzt. Das ist steuerlich sicher nicht das gleiche, sonst würde es in den Steuergesetzen nicht diese Formulierungsverrenkungen geben. Auch in deinen beiden Bescheinigungen steht kein extra Posten mit dem Namen "ausschüttungsgleicher Ertrag". Davon steht nur in einem extra Absatz zusätzlich unten, dass diese "gemeldet" werden. Deshalb meine Frage vorher: wo denn gemeldet? Oder sind unter dem aufgeführten Posten "Ausschüttungsbetrag" auch "ausschüttungsgleiche Erträge" mit angegeben / enthalten, immer als Summe von "Auschüttungserträgen" + "ausschüttungsgleichen Erträgen"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 4, 2015 ...was ist denn da so schwer zu verstehen und lesen. Dass du über "Ausschüttungsbetrag" schreibt und ich über "auschüttungsgleicher Ertrag" und du sie offenbar gleichsetzt. Das ist steuerlich sicher nicht das gleiche, sonst würde es in den Steuergesetzen nicht diese Formulierungsverrenkungen geben. Auch in deinen beiden Bescheinigungen steht kein extra Posten mit dem Namen "ausschüttungsgleicher Ertrag". Davon steht nur in einem extra Absatz zusätzlich unten, dass diese "gemeldet" werden. Deshalb meine Frage vorher: wo denn gemeldet? Oder sind unter dem aufgeführten Posten "Ausschüttungsbetrag" auch "ausschüttungsgleiche Erträge" mit angegeben / enthalten, immer als Summe von "Auschüttungserträgen" + "ausschüttungsgleichen Erträgen"? Die Beträge werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Du kannst unter Bundesanzeiger.de mit der ISIN nach der Veröffentlichung suchen. Alles andere (und auch diesen Punkt) hättest Du wahrscheinlich bereits verstanden, wenn Du die Threads zu diesem Thema gelesen hättest. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Mai 4, 2015 da steht doch ganz klar Thesaurierung und eine Thesaurierung ist gleich ausschüttungsgleiche Erträge und das andere ist eine Ausschüttung und eine Ausschüttung ist gleich eine Erträgnisgutschrift und auch Betrag der Ausschüttung Der Betrag heißt "Ausschüttungsbetrag". Deswegen steht ja auch in der Überschrift, was es ist, eine Thesaurierung oder Ausschüttung/Gutschrift. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nicky Mai 21, 2015 da steht doch ganz klar Thesaurierung und eine Thesaurierung ist gleich ausschüttungsgleiche Erträge... Ich musste leider für einige Zeit dringend weg, deshalb erst jetzt nochmals allerbesten Dank für eure Hilfsbereitschaft und besonders an west263 für deine Geduld und die scans der Bescheinigung: ein Bild ersetzt bekanntlich 1000 Worte Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag