harter.oli April 30, 2015 Hallo zusammen! Ich habe durch meinen Arbeitgeber meine Direktversicherung bei der Generali kündigen und mir den Rückkaufswert auszahlen lassen. Da die Generali kräftig bei Abschluss- und Verwaltungskosten zu langt bin ich auch auf den Trichter gekommen, eine Rückabwicklung durch eine falsche Widerrufsbelehrung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen (Vorprüfung kostenlos). Dieser hat mir nun folgendes geantwortet: „Nach der Prüfung bin ich zumfolgenden Ergebnis gekommen: Die Widerspruchsbelehrung auf Seite1 des Versicherungsscheins halte ich für unzureichend. Zwar gibt es eine weitere Belehrung in den Verbraucherinformationen; diese Belehrung hebt sich jedoch meiner Meinung nach nicht deutlich genug vom übrigen Text hervor. Im Ergebnis halte ich ein Vorgehengegen die Versicherung für erfolgversprechend. Erfolgsaussichten sind jedenfalls gegeben. Eine andere Frage ist, ob Sie überhaupt zum Widerspruch berechtigt sind, da Sie nicht der Vertragspartner (Versicherungsnehmer) sind. Hier müssten Sie sich gegebenenfalls die Rechte undAnsprüche aus dem Vertrag Ihres Arbeitgebers abtreten lassen.“ In einem anderen Post hat polydeikes schon geschrieben, dass man selber keine Möglichkeit habe zu widerrufen, da der Arbeitgeber Vertragspartner war. Weitergehend wurde die Thematik jedoch nicht behandelt. Der Ansatzpunkt in dem Fall wäre ja, dass man sich die Rechte und Ansprüche abtreten lässt, hat das schon jemand mal gemacht bzw. kann man das einfach so machen? Hat jemand noch einen anderen Ansatzpunkt wie man hier vorgehen könnte? Vielen Dank im Voraus! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr April 30, 2015 Hast du schon gekündigt oder hast du es nur vor und möchtest deine Möglichkeiten prüfen? Kannst du die Kündigung noch widerrufen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harter.oli Mai 1, 2015 Ich habe bereits gekündigt und die Auszahlungssumme wurde mit schon von meinem Arbeitgeber ausbezahlt. Ein Widerruf der Kündigung ist nicht mehr möglich. Ich will die Möglichkeit prüfen die bereits bezahlten Abschluss- und Verwaltungskosten zurück zu bekommen. Verloren sind die eh schon, entweder das klappt oder ich muss damit leben (hab das bei meiner Kündigung ja schon gewusst, dass es so ist) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag