erodad April 24, 2015 Hallo miteinander Und zwar hab ich mich heute über steuereinfache und steuerhässliche ETF's informiert und habe herausgefunden, dass man bei steuerhässlichen ETF's aufpassen muss wegen der Doppelbesteuerung. D.h. man muss in der jährlichen Steuererklärung die thesaurierten Beträge versteuern und beim Verkauf des ETF's den Gesamtgewinn (bestehend aus thesaurierten Beträgen und Kursgewinnen) auch versteuern. Um die Steuern der doppelt versteuerten thesaurierten Beträge zurückzubekommen muss ich dem Finanzamt nachweisen, dass ich darauf schonmal Steuern bezahlt habe. Aber mit was kann ich das Beweisen? Meine zweite Frage ist: Was muss ich bei steuereinfachen ETF's machen? Werden die thesaurierten Gewinne automatisch versteuert, sodass ich diese nicht in der Steuererklärung angeben muss oder wie ist das? LG Dome Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag