whitecobra82 April 24, 2015 Hallo, ich bin gerade dabei, mir eine Excel-Datei zu erstellen, um theoretisch die Unterschiede zwischen einem Sparplan auf Basis von in-/ausländischem Thesaurierer, SWAP-ETF und Ausschütter darzustellen (siehe Thema hier im Forum). Jetzt fehlt mir noch das Verständnis, wie ich beim Fondsverkauf den Gewinn ermittele, auf den dann Kapitalertragsteuer gezahlt werden muss. SWAP-ETF: [Gewinn] = [Verkaufserlös] - [summe Kaufpreise] Ausschütter: [Gewinn] = [Verkaufserlös] - [summe Kaufpreise] - [summe Ausschüttungen abzgl. Kapitalertragsteuern auf diese Auschüttungen] inländischer Thesaurierer: [Gewinn] = [Verkaufserlös] - [summe Kaufpreise] - [summe Thesaurierungen abzgl. Kapitalertragsteuern auf diese Thesaurierungen] ausländischer Thesaurierer: [Gewinn] = [Verkaufserlös] - [summe Kaufpreise] - [summe Thesaurierungen] Sind diese Annahmen richtig? Ich denke [Verkaufserlös] - [sume Kaufpreise] stimmt schon mal und bei allen außer dem SWAP-ETF muss ich zur Verhinderung der Doppelbesteuerung irgendwie die Thesaurierungen/Ausschüttungen, auf die bereits Kapitalertragsteuer gezahlt wurde, abziehen. Muss ich [summe Thesaurierung/Ausschüttung abzgl. darauf gezahlte Kapitalertragsteuer] oder nur [Thesaureirung/Ausschüttung] von [Verkaufserlös] - [summe Kaufpreise] abziehen? Vielen Dank für die Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 April 24, 2015 Ausschütter: [Gewinn] = [Verkaufserlös] - [summe Kaufpreise] - [summe Ausschüttungen abzgl. Kapitalertragsteuern auf diese Auschüttungen] inländischer Thesaurierer: [Gewinn] = [Verkaufserlös] - [summe Kaufpreise] - [summe Thesaurierungen abzgl. Kapitalertragsteuern auf diese Thesaurierungen] Diese beiden sind falsch, da für beide auf Ausschüttungen/Thesaurierungen bereits Steuern gezahlt wurden und sowohl Ausschüttungen als auch Steuern auf Thesaurierungen bereits dem Fondsvermögen entnommen wurden. Falls unterjährig(Geschäftsjahr) bei Kauf/Verkauf steuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen, waren sollte dies bereits die Depotbank erledigt haben, was sie auch bei einem Verkauf tuhen wird, aus steuerlicher Sicht ist hier keine Eigeninitiative erforderlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux April 24, 2015 · bearbeitet April 24, 2015 von sparfux Diese beiden sind falsch Der beim Ausschütter gilt was da steht nur, wenn man von einer Wiederanlage der Ausschüttungen ausgeht. Warum meinst Du, dass die Aussage bei einem inl. Thesaurierer falsch ist? Der am Ende zu versteuernde Gewinn ermittelt sich meiner Ansicht nach aus Endwert - Kaufwert - Summe(thesaurierte Erträge) und die thesaurierten Erträge ergeben sich aus der den versteuerten Bruttoertrag (Bruttoertrag - Steuer). Was ist daran falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 24, 2015 SWAP-ETF: [Gewinn] = [Verkaufserlös] - [summe Kaufpreise] Ausschütter: [Gewinn] = [Verkaufserlös] - [summe Kaufpreise] - [summe Teilthesaurierungen] + [summe ausgeschüttete Teilthesaurierungen Halteperiode] + [summe steuerfreie Ausschüttung] inländischer Thesaurierer: [Gewinn] = [Verkaufserlös] - [summe Kaufpreise] - [summe Thesaurierungen abzgl. Kapitalertragsteuern/Quellensteuern auf diese Thesaurierungen] ausländischer Thesaurierer: [Gewinn] = [Verkaufserlös] - [summe Kaufpreise] - [summe Thesaurierungen] + [Quellensteuern anrechenbar] So sollte es stimmig sein, wobei natürlich weitere Korrekturposten möglich sind. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whitecobra82 April 25, 2015 Vielen Dank für die ganzen Rückmeldungen. Bei SWAP-ETFs und ausländischen Thesaurierern herscht also schonmal Einigkeit Fehlen noch die inländischen Thesaurierer und Ausschütter. Vielleicht ist in diesem Zusammenhang noch wichtig, das die Ausschüttungen in meiner Betrachtung auch wieder angelegt werden sollen.Da ich auf die Ausschüttungen ja Steuern zahlen muss, ist das immer der Betrag [Ausschüttunge] - [gezahlte Kapitalertragsteuer], der wieder angelegt wird. Einziger Knackpunkt scheint mir zu sein, ob ich die während der Anlagezeit gezahlte Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttungen (bei Ausschüttern) bzw. die von der Fondsgesellschaft automatisch einbehaltene Kapitalertragsteuer auf die Thesaurierungen (bei inländischen Thesaurierern) von meinem Verkaufserlös zur Gewinnminderung abziehen darf oder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 25, 2015 Einziger Knackpunkt scheint mir zu sein, ob ich die während der Anlagezeit gezahlte Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttungen (bei Ausschüttern) bzw. die von der Fondsgesellschaft automatisch einbehaltene Kapitalertragsteuer auf die Thesaurierungen (bei inländischen Thesaurierern) von meinem Verkaufserlös zur Gewinnminderung abziehen darf oder nicht. 1. Die Ausschüttungen haben brutto das Vermögen gemindert, also wird die Steuer auch nicht korrigiert. 2. Bei inl. Thesaurierern wird nur die Netto-Thesaurierung beim Gewinn korrigiert (Die Thesaurierung erhöht den Verkaufspreis und gilt als versteuert, die Steuer fließt aber aus dem Fondsvermögen ab und vermindert den Verkaufspreis). Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whitecobra82 April 26, 2015 Dann gilt also folgendes: Ausschütter: [Gewinn] = [Verkaufserlös] - [summe Kaufpreise] - [summe Teilthesaurierungen abzüglich Kapitalertragsteuer (also das was tatsächlich thesauriert wurde] - [summe Ausschüttungen abzgüglich Kapitalertragsteuer] + [summe steuerfreie Ausschüttung] inländischer Thesaurierer: [Gewinn] = [Verkaufserlös] - [summe Kaufpreise] - [summe Thesaurierungen abzüglich Kapitalertragsteuern (also das, was tatsächlich thesauriert wurde)] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 26, 2015 Dann gilt also folgendes: Ausschütter: [Gewinn] = [Verkaufserlös] - [summe Kaufpreise] - [summe Teilthesaurierungen abzüglich Kapitalertragsteuer (also das was tatsächlich thesauriert wurde] - [summe Ausschüttungen abzgüglich Kapitalertragsteuer] + [summe steuerfreie Ausschüttung] - [summe ausgeschüttete Teilthesaurierungen Halteperiode] inländischer Thesaurierer: [Gewinn] = [Verkaufserlös] - [summe Kaufpreise] - [summe Thesaurierungen abzüglich Kapitalertragsteuern (also das, was tatsächlich thesauriert wurde)] Bei ausschüttenden Fonds sind steuerpflichtige Ausschüttungen nicht zu korrigieren, sie haben den Veräußerungserlös durch die Ausschüttung doch auch schon gemindert. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whitecobra82 April 26, 2015 · bearbeitet April 27, 2015 von whitecobra82 Wenn ich also von einem Ausschütter ausgehe, der an den Anleger alle Erträge Ausschüttet und keine Teilthesaurierungen durchführt und ich als weitere Vereinfachung davon ausgehe, dass alle Ausschüttungen bereits versteuert wurden, dann gilt für den Gewinn also [Gewinn] = [Verkaufserlös] - [summe Kaufpreise] Werden alle Ausschüttungen nach der Versteuerung direkt wieder angelegt, so ergibt sich [Gewinn] = [Verkaufserlös] - [summe Kaufpreise] -[summe nach Versteuerung wieder angelegt Ausschüttungen] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag