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Maverick75

Entgeltumwandlung - Entscheidung zwischen 3 Anbietern

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Maverick75

Guten Tag zusammen.

 

Ich bin 40 Jahre alt und möchte eine Entgeltumwandlung (242 Euro im Monat) mit meinem Arbeitgeber vereinbaren. Das steht fest und sollte, wenn möglich, nicht diskutiert werden. Deswegen schreibe ich mal nichts zu den Basisangaben.

 

Ich habe die Wahl zwischen

 

1) Bayerischen Versorgungskammer

 

2) Versicherungskammer Bayern

 

3) Pensionskasse Sparkasse

 

Würdet ihr mir von einem der genannten Anbieter prinzipiell abraten? Oder ist einer davon besonders zu empfehlen?

 

Danke schon im Voraus.

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tyr
· bearbeitet von tyr

Es gibt Erdbeer, Vanille oder Schoko-Eis. Welches Eis wird mir am besten schmecken? Ich sage euch aber nicht, was ich mag!

 

Ohne die Basisangaben nach https://www.wertpapier-forum.de/topic/31744-altersvorsorge-richtlinie-zur-themeneroeffnung/ kann man dich nicht sinnvoll beraten.

 

Und gleich noch eine Frage hinterher: gibt dein Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung etwas dazu?

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Maverick75

Nein, der Arbeitgeber gibt zur Entgeltumwandlung nichts dazu. Aber es lohnt sich für mich sehr eine Entgeltumwandlung zu vereinbaren. Dies wollte ich auch hier nicht zur Diskussion stellen.

 

Was ich mag kann ich dir sagen: Eine hohe Rente, bzw. eine hohe Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn :)

 

Die Basisangaben reiche ich demnächst nach.

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tyr

Nein, der Arbeitgeber gibt zur Entgeltumwandlung nichts dazu. Aber es lohnt sich für mich sehr eine Entgeltumwandlung zu vereinbaren. Dies wollte ich auch hier nicht zur Diskussion stellen.

Keine Diskussion, nur eine Frage: wenn dein Arbeitgeber anteilig durch deine Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart, diese aber nicht als Einzahlung zu deinem Vertrag dazu gibt: warum lohnt sich die Entgeltumwandlung für dich dann pauschal sogar sehr?

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Maverick75

Weil ich Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente (200 Euro) habe.

 

Wenn ich nun 1200 Euro brutto verdiene, dann erhalte ich netto etwa 920 Euro. Durch die Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze bekomme ich die Rente nicht ausbezahlt.

 

Wenn ich nun 1200 - Entgeltumwandlung 242 Euro = 958 Euro brutto verdiene, dann erhalte ich netto etwa 761 Euro. Plus die Rente (weil die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten ist), erhalte ich also insgesamt 961 Euro.

 

Durch die Entgeltumwandlung bekomme ich also netto mehr Geld (etwa 41 Euro mehr) und kann für meine Altersvorsorge 242 Euro jeden Monat zurücklegen.

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Maverick75

2. Basisangaben zur persönlichen Situation

 

2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt

40, verheiratet, kein Kind, 2040

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig

ab 01.05.15 6 Monate Probezeit im öffentlichen Dienst / 15.600 Euro / 300 Euro

2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt

100 Euro (+ Entgeltumwandlung 242 Euro)

2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten

wenig Riskobereitschaft / am Besten keine Verluste

2.5 bisherige Risikovorsorge

Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung

2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner)

siehe 2.5

2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen

Erfahrung mit Riester und privater Rente

 

3. Das 3-Säulenmodell und bisherige Ansprüche

 

3.1 Gesetzliche Rente

400 Euro

3.2 kapitalbasierende, staatlich geförderte Rente wie Riester, Rürup, Eichel

Riester-Rentenversicherung

3.3 Arbeitgeberfinanzierte Rente (bAV), AVWL-Zahlung möglich ?

VBL-Klassik

3.4 private Vorsorge aus Eigenmitteln (Lebensversicherungen, Fonds, ETFs usw. bei Fondspolicen bitte die WKN / ISIN des Fonds angeben)

Riester-Rentenversicherung (2.000 Euro)

Rentenversicherung (7.000 Euro)

Tagesgeld/Sparplan (20.000 Euro)

3.5 Zusammenfassung / Umrechnung in monatliches Rentenäquivalent

3.6 benötigte Rente und erwartete Rentenlücke nach bisheriger Kalkulation

2.000 Euro benötigte Rente, Rentenlücke von etwa 1.500 Euro

 

4. Sonstige Vermögenssituation (Wünsche und Ziele)

 

4.1 aktuelle Sparleistungen

100 Euro pro Monat

4.2 Schulden (Bitte Kredithöhe, Kreditzinsen und Gesellschaft nennen)

keine

4.3 absehbare Investitionen und preisliche Vorstellung der Wünsche und Ziele in x Jahren (Urlaub, Auto, Wohnung, Haus)

jedes Jahr Urlaub, Auto in 7 Jahren, wahrscheinlich keine Immobilie

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Mr. Jones

Bruttojahreseinkommen 15.600 Euro ???

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Noob1981

ja, sind dann wohl die oben genannten 1200€ * 13 gehälter.ungewöhnlicher fall bei dem sich die entgeldumwandlung wirklich lohnt.

 

zu den drei anbietern kann ich nichts sagen, aber was sonst noch auffällt:

heutiges BRUTTO-Einkommen von 1200€ p.m. und späterer Kapitalbedarf als Rente von 2000€ mit einer Rentenlücke von 1500€ ... das wirst du mit ca. 350€ p.m. und einer geringen Risikobereitschaft schwerlich schaffen.

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Mr. Jones

Wird hier brutto und netto verwechselt? Dass der öD wenig zahlt ist (schmerzhaft) bekannt, aber selbst bei TV-L bspw. E1 Stufe 2 gibt es brutto 20799.90 € (incl. Sonderzahlung)

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Maverick75

heutiges BRUTTO-Einkommen von 1200€ p.m. und späterer Kapitalbedarf als Rente von 2000€ mit einer Rentenlücke von 1500€ ... das wirst du mit ca. 350€ p.m. und einer geringen Risikobereitschaft schwerlich schaffen.

Ich werde höchstwahrscheinlich noch Geld geschenkt bekommen und erbe evtl. noch etwas.

 

Wird hier brutto und netto verwechselt? Dass der öD wenig zahlt ist (schmerzhaft) bekannt, aber selbst bei TV-L bspw. E1 Stufe 2 gibt es brutto 20799.90 € (incl. Sonderzahlung)

Ich arbeite nur 50%, also 19,5 Stunden die Woche.

 

Ich habe jetzt ein schriftliches Angebot der Bayerischen Versorgungskammer angefordert. Wenn ich dieses habe, werde ich mir bei den beiden anderen Anbietern einen Termin geben lassen und die Angebote dann vergleichen.

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odensee
· bearbeitet von odensee

edit: hat sich durch die Antwort von Maverick erledigt.

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Maverick75

Weil ich Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente (200 Euro) habe.

 

Wenn ich nun 1200 Euro brutto verdiene, dann erhalte ich netto etwa 920 Euro. Durch die Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze bekomme ich die Rente nicht ausbezahlt.

 

Wenn ich nun 1200 - Entgeltumwandlung 242 Euro = 958 Euro brutto verdiene, dann erhalte ich netto etwa 761 Euro. Plus die Rente (weil die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten ist), erhalte ich also insgesamt 961 Euro.

 

Durch die Entgeltumwandlung bekomme ich also netto mehr Geld (etwa 41 Euro mehr) und kann für meine Altersvorsorge 242 Euro jeden Monat zurücklegen.

 

Ich habe diese Rechnung aufgestellt.

 

Jetzt war ich bei einem Beratungsgespräch in der Sparkasse und die haben mir gesagt, dass von dem Entgeltumwandlungsbetrag die Vermögenswirksamen Leistungen und die Pflichtbeiträge zur Zusatzversorgungskasse (4 %) abgezogen werden müssen. Erst den dann errechneten Betrag kann ich von meinem Bruttogehalt abziehen. Wenn dem so ist, dann würde mein Bruttoeinkommen nicht so gering ausfallen, wie ich mir das ausgerechnet habe. Im öffentlichen Dienst und bei einer Zusatzversorgungskasse sollen Pflichtbeiträge immer 4 % des Bruttogehalts sein.

 

Meint ihr die Sparkasse hat recht? Leider finde ich im Netz keine Angaben dazu.

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Noob1981

Frag doch mal direkt das Finanzamt oder einen Steuerberater... die EUR sind gut angelegt und du weißt Bescheid.

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asche
· bearbeitet von asche
Jetzt war ich bei einem Beratungsgespräch in der Sparkasse und die haben mir gesagt, dass von dem Entgeltumwandlungsbetrag die Vermögenswirksamen Leistungen und die Pflichtbeiträge zur Zusatzversorgungskasse (4 %) abgezogen werden müssen. Erst den dann errechneten Betrag kann ich von meinem Bruttogehalt abziehen. Wenn dem so ist, dann würde mein Bruttoeinkommen nicht so gering ausfallen, wie ich mir das ausgerechnet habe. Im öffentlichen Dienst und bei einer Zusatzversorgungskasse sollen Pflichtbeiträge immer 4 % des Bruttogehalts sein.

Ich glaube irgendwie nicht, dass da richtig gerechnet wurde. Auch die VBL-Einzahlungen und die Zusatzversorgungskasse - da bAV - senken doch das zu versteuernde Einkommen?

 

Günstiger als eine Beratung beim StB könnte noch der Lohnsteuerhilfeverein oder die Verbraucherzentrale sein. --> Fragen!

 

Du kannst ja maximal 4.704 EUR steuerreduzierend umwandeln (je nachdem wann Du welche Verträge geschlossen hast):

Sie können im Rahmen der Gehaltsumwandlung pro Jahr bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei für den Aufbau einer betrieblichen Zusatzrente nutzen. Das sind im Jahr 2015 bis zu 2.904 Euro (oder 242 Euro bei monatlicher Zahlung). Hinzu kommt bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, ein ebenfalls steuerfreier Festbetrag von 1.800 Euro, für den allerdings Sozialabgaben entrichtet werden müssen. Das macht für das Jahr 2015 insgesamt also maximal 4.704 Euro.

Selbst wenn da also die VBL und die 4% Zusatzversorgungskasse abgezogen werden, sollte genug Raum sein, das zu versteuernde Einkommen runterzudrücken?

 

Angabe der §§ über http://de.wikipedia.org/wiki/Direktversicherung

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Maverick75
· bearbeitet von Maverick75

Also ich habe jetzt in den "Fragen und Antworten der PlusPunktRente" (Seite 10 und 11 oben) der Bayerischen Versorgungskammer gelesen, dass wenn man eben 242 Euro umwandeln will, erst der Pflichtbeitrag zur Zusatzversorgungskasse abgezogen werden muss. Das wären wahrscheinlich um die 50 Euro. Damit bleiben nur noch ungefähr 180 Euro, die man vom Bruttoverdienst abziehen kann.

 

Ich will ja mein Bruttoverdienst senken, damit ich unter die Hinzuverdienstgrenze der Erwerbsminderungsrente komme. Es gibt aber Gesetze, wonach ich für die Hinzuverdienstgrenze maßgebliche Reduzierung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze abziehen kann. Wenn ich darüberhinaus noch etwas nur steuerfrei umwandle (bis zu 1800 Euro im Jahr), dann wird nicht der reduzierte Betrag genommen, wenn geschaut wird, ob die Hinzuverdienstgrenze überschritten ist.

 

Bei mir wäre die Zusatzversorgungskasse für Pflichtbeiträge die Bayerische Versorgungskammer zuständig und für die Entgeltumwandlung auch (so habe ich mich jetzt zwischen den 3 Anbietern entschieden).

 

Wen es noch weitergehend interessiert: Ich habe im Forum der Deutsche Rentenversicherung eine Frage gestellt, die doch recht kompliziert beantwortet wurde. Aber als Fazit kommt wohl doch heraus, dass ich eben nur etwa 180 Euro von meinem Bruttoverdienst abziehen kann, um nicht über eine Hinzuverdienstgrenze zu kommen.

 

Irgendwie ist das ganze aber trotzdem noch nicht so klar für mich. :unsure:

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