Tooni April 21, 2015 Ich habe gestern (20.4.2015) über die DAB-Bank eine Anleihe (A0AB6Y) gekauft. Zinszahlungen ( 6% p.a.) sind hier vierteljährlich und der nächste Zinstermin wäre am 30.4.2015. Nun kaufe ich nicht so oft Anleihen, aber das Prozedere mit der Stückzinsverrechnung ist mir eigentlich bekannt (habe ich gedacht): Beim Kauf zahle ich die bis dahin aufgelaufenen Stückzinsen für die entsprechenden Zinstage. Beim Verkauf bekomme ich dann evtl. Stückzinsen gutgeschrieben. Heute habe ich nun die Abrechnung der DAB-Bank bekommen, die mir schon des Öfteren durch ihre kreative Abrechnungsmethoden aufgefallen ist. Und siehe da: Die DAB-Bank macht es andersherum: Sie vergütet beim Kauf einer Anleihe Stückzinsen ?! Und sie weist dazu auch negative Zinstage (-8) auf. Hmmm... Im Grunde ist es wohl nicht falsch. Ob ich nun erst Stückzinsen für 82 (=90-8) Tage zahle und 8 Tage später den Kupon für 90 Tage erhalte, oder ob ich gleich jetzt die Differenz von 8 Tagen gutgeschrieben bekomme. Kommt irgendwie auf dasselbe raus. Dennoch: Ich halte dies für ungewöhnlich und möchte nur einmal in die Runde fragen: * Liegt es an mir, dass ich einfach zu wenig Erfahrung habe? * Liegt es an der Anleihe, die irgendwelche Besonderheiten hat, die ich nicht kenne? * Liegt es an der DAB-Bank, die einfach merkwürdig abrechnet? * Oder was steckt sonst dahinter? Muss ich mir irgendwelche Gedanken machen? Danke Für Meinungen und Erfahrungen. Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein April 21, 2015 Es liegt an dem Termin der Kupontrennung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xfklu April 21, 2015 Feine Anleihe! - habe ich selbst im Depot. Ich hatte zuletzt am 06.02.2015 gekauft (Valuta: 10.02.2015) und Stückzinsen für 10 Tage bezahlt. Also keine vorzeitige Kupontrennung bei mir, wenn ich richtig rechne. Ich würde den Zinstermin noch abwarten und dann alles nachrechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 21, 2015 ... Ich hatte zuletzt am 06.02.2015 gekauft (Valuta: 10.02.2015) und Stückzinsen für 10 Tage bezahlt. Also keine vorzeitige Kupontrennung bei mir, wenn ich richtig rechne. Ich würde den Zinstermin noch abwarten und dann alles nachrechnen. Da hast aber auch kurz nach dem Kupontermin (30.01.) gekauft - das wäre dann eine nachzeitige Kupontrennung (die es nicht gibt). Nachzurechnen gibt es für Tooni wenig: Wegen des Trenntermins, der bei dieser Anleihe offensichtlich ein gut Stück vor dem Kupontermin liegt, war beim Kauf der Kupon zum 30.04. schon abgetrennt und auf dem Weg zur Gutschrift beim Verkäufer. Tooni wird zum 30.04. keine Zinszahlung erhalten (und wenn doch, ist es ein Buchungsfehler und wird wieder storniert) und für die paar Tage zwischen Kaufvaluta und 30.04. erhält er zum Ausgleich die Stückzinsen vergütet. Dem Verkäufer werden sie entsprechend belastet. Solange eine Anleihe mit Stückzinsberechnung (clean) notiert ist und keine (fiktive) Quellensteuer im Spiel ist, hat der Trenntermin keine praktische Auswirkung (außer dem Überraschungseffekt). Früher hat es noch bei der Altverlustverrechnung eine Rolle gespielt, diese Zeiten sind aber auch vorbei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xfklu April 21, 2015 ... (Valuta: 10.02.2015) und Stückzinsen für 10 Tage bezahlt. Da hast aber auch kurz nach dem Kupontermin (30.01.) gekauft - das wäre dann eine nachzeitige Kupontrennung (die es nicht gibt). Ich dachte, dass ich Stückzinsen für mehr als 10 Tage zahlen müsste, wenn die Kupontrennung vor dem Zinstermin liegt. Aber ich werde Anleihen wahrscheinlich nie ganz verstehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity April 21, 2015 Nein. Die Stückzinsberechnung bezieht sich immer auf den Zinstermin. Die Kupontrennung besagt nur, wem der nächste Kupon zusteht: Vor der Trennung dem Käufer, nach der Trennung dem Verkäufer, wobei immer ein Ausgleich des zeitanteilig entgangenen Kupons gemäß Zinsvaluta (i. d. R. 1 Tag nach Handel) über den Stückzins vorgenommen wird. Vor der Trennung (Regelfall): Verkäufer erhält Stückzinsen anteilig von vorhergehendem Kupontermin bis Zinsvaluta, Verkäufer erhält keine Zinszahlung zum anstehenden Kupontermin, Käufer zahlt Stückzinsen anteilig von vorhergehendem Kupontermin bis Zinsvaluta, Käufer erhält die komplette Zinszahlung zum anstehenden Kupontermin. Nach der Trennung (Ausnahmefall): Verkäufer zahlt Stückzinsen anteilig von Zinsvaluta bis anstehendem Kupontermin, Verkäufer erhält die komplette Zinszahlung zum anstehenden Kupontermin, Käufer erhält Stückzinsen anteilig von Zinsvaluta bis anstehendem Kupontermin, Käufer erhält keine Zinszahlung zum anstehenden Kupontermin. Es hat aber wie erwähnt keine praktische Bedeutung mehr außer bei Quellensteuern, da diese sich nur auf die Einlösung des Kupons beziehen und nie auf Stückzinsen. Auch die steuerliche Finesse, dass vereinnahmte Stückzinsen im Gegensatz zu einer Kuponzahlung zum Veräußerungserlös gezählt werden (andere Untereinkunftsart im EStG), spielt keine Rolle. Von akademischem Interesse wäre hier die Fragestellung, ob konsequenterweise im eingangs geschilderten Fall die vergüteten Stückzinsen den Anschaffungspreis mindern (steuerliche Verrechnung bei Verkauf/Tilgung) oder als Zinseinkünfte sofort der Steuer unterliegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 21, 2015 Hallo, Solange eine Anleihe mit Stückzinsberechnung (clean) notiert ist und keine (fiktive) Quellesteuer im Spiel ist, hat der Trenntermin keine praktische Auswirkung (außer dem Überraschungseffekt). Früher hat es noch bei der Altverlustverrechnung eine Rolle gespielt, diese Zeiten sind aber auch vorbei. Doch, auch heute kann das noch eine Rolle spielen, und zwar beim Stückzinstrick. Das bestätigt was ich schon öfter empfohlen habe: Nicht bis kurz vor Toresschluss warten. Da gibt es beispielsweise Leute, denen nach Weihnachten noch einfällt, dass sie ja Steuern verschieben wollen. Oder eben welche, die die maximalen Stückzinsen mitnehmen möchten und bis kurz vor dem Termin mit dem Kauf warten - da kann es dann aber auch mal vorkommen, dass der Kupon schon weg ist, dann dumm gelaufen. Auch die steuerliche Finesse, dass vereinnahmte Stückzinsen im Gegensatz zu einer Kuponzahlung zum Veräußerungserlös gezählt werden (andere Untereinkunftsart im EStG), spielt keine Rolle.Richtig, denn es ist ja der gleiche Topf (Sonstiges). Von akademischem Interesse wäre hier die Fragestellung, ob konsequenterweise im eingangs geschilderten Fall die vergüteten Stückzinsen den Anschaffungspreis mindern (steuerliche Verrechnung bei Verkauf/Tilgung) oder als Zinseinkünfte sofort der Steuer unterliegen.Aber wohl wirklich nur akademisch, wir reden hier ja von Peanuts.Aber imho sollten das Zinsen sein (im Voraus gezahlte - auch etwas ungewöhnlich?!?), die sofort zu versteuern sind; das passt auch zur üblichen Abrechnung von Stückzinsen (ich kann mir nicht vorstellen, dass die Banken da groß anders buchen). Man kann es auch anders sehen: Der Verkäufer muss einen kleinen Teil das Kupons an den Käufer abgeben, also wieder: Es sind Zinsen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni April 22, 2015 Vielen Dank an alle für die Erläuterungen! Ich hatte Probleme mit der Kupontrennung bisher immer nur in einer sehr engen Zeitspanne von 1 bis max. 2 Tagen um den eigentlichen Zinstermin herum vermutet, ggfs. auch im Zusammenhang mit Fragen des Datums von Kauf, Abrechnung und Valuta. Dass dies auch bei größerem Abstand vom Zinstermin zu beachten ist, war mir nicht klar. Immerhin lagen bei mir 10 Tage (zehn!) zwischen Kauf und Zinstermin. Nun ja - wieder was dazu gelernt. Und (wie mancher schon geschrieben hat) auch kein Problem für mich. Ich wollte es nur verstehen... Ach ja - als Ergänzung: Von akademischem Interesse wäre hier die Fragestellung, ob konsequenterweise im eingangs geschilderten Fall die vergüteten Stückzinsen den Anschaffungspreis mindern (steuerliche Verrechnung bei Verkauf/Tilgung) oder als Zinseinkünfte sofort der Steuer unterliegen. In meiner Abrechnung wurden die vergüteten Stückzinsen sofort (also jetzt beim Kauf) der Steuer unterworfen. Kein Einfluss auf den Anschaffungspreis. Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein April 22, 2015 Immerhin lagen bei mir 10 Tage (zehn!) zwischen Kauf und Zinstermin. Bei den allseits(?) beliebten PBA-Anleihen ist die Kupontrennung 15 Tage vor Fälligkeit. Zinsvaluta (i. d. R. 1 Tag nach Handel) Wie es bei der Börse Frankfurt ist, hatte ich gerade beschrieben. Zurzeit versuche ich gerade festzustellen, wie die Regionalbörsen das handhaben und werde anschließend berichten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WPDaniel April 22, 2015 @Ramstein ... auf den Bericht bin ich sehr gespannt ... gerade bei den regionalen Börsen ist das teilweise ja nicht allzu leicht überschaubar (zumindest für einen Laien / Neuling) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein April 22, 2015 @Ramstein ... auf den Bericht bin ich sehr gespannt ... gerade bei den regionalen Börsen ist das teilweise ja nicht allzu leicht überschaubar (zumindest für einen Laien / Neuling) Da wird das auch nicht weiter helfen, denn die Regionalbörsen Berlin, München, Hamburg und Hannover machen auf ihren Seiten keine Angaben zu den Stückzinsen, was jeder wüsste, der da mal hingeschaut hat. Ich habe eher aber den Eindruck, du möchtest in möglichst viele Fäden möglichst bedeutungslose Beiträge schreiben, oder liege ich da falsch? PS: Die letzte Frage ist rethorisch und erwartet keine Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag