jackBauer April 20, 2015 · bearbeitet April 20, 2015 von jackBauer Hallo, ich habe heute mein Depot von der ING-DiBa zur DAB Bank übertragen und stehe nun vor einem Problem. Ich habe einen ausländischen thesauriernden Fond. (M&G Optimal Income, ISIN: GB00B1VMCY93 ) Über die Problematik mit der Besteuerung wusste ich eig. Bescheid, hab aber nicht an die Konsequenzen des Depotübertrags gedacht... Nach dem Übertrag wurden alle Einstandspreise meiner Wertpapiere zurückgesetzt. Bei den deutschen Aktien, Fonds und amerikanischen Aktien sind diese nun einfach die zum Übertrag aktuellen Kurse. Bei dem ausl. thes. Fond ist der Einstandspreis nun aber 0€... Meine Fragen: -Mir ist klar, dass ich beim Verkauf des Fonds nun den Verkaufspreis komplett versteuern müsste... und mir die zuviel gezahlte Steuer dann in der Steuererklärung wiederholen muss... -> was brauche ich für einen Nachweis um mir die Steuer wieder zu holen? Ein Nachweis über den Kauf wahrscheinlich? Also die Abrechnung der DiBa? Und ein Nachweis über die tatsächlichen Fonderträge seit dem Kauf? Wo kriege ich die hier? Beim Bundesanzeiger gibt es die Daten ja immer nur für ein ganzes Jahr... -> Kann ich den korrekten Einstandspreis auch schon vorher irgendwie geltend machen? -Was ist mit meinen anderen Wertpapieren? Der Einstandspreis stimmt bei denen ja nun auch nicht... Edit: Soweit ich das verstehe müsste die ING-DiBa jetzt die anfallende Steuer auf meine Ertäge der übertragenen Wertpapiere (bis auf den ausl. Fond) abführen, oder? Also so als wäre der Übertrag ein Verkauf gewesen. Danke für eure Hilfe, viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chaosmaker85 April 20, 2015 Wann hast Du die Wertpapiere erworben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jackBauer April 20, 2015 Wann hast Du die Wertpapiere erworben? alle Aktien und Fonds erst 2014 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 20, 2015 Hallo, Nach dem Übertrag wurden alle Einstandspreise meiner Wertpapiere zurückgesetzt.Schon das kann ich nicht nachvollziehen. Du bist doch Inhaber beider Depots, oder? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jackBauer April 20, 2015 Hallo, Nach dem Übertrag wurden alle Einstandspreise meiner Wertpapiere zurückgesetzt.Schon das kann ich nicht nachvollziehen. Du bist doch Inhaber beider Depots, oder? Stefan ja bin auch vom neuen Depot Inhaber... Das habe ich auch beim Depotübertrag ausdrücklich angegeben. Die ING DiBa hat bisher auch keine Abgeltungssteuer abgeführt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 April 20, 2015 Ich habe eine Aktie von Flatex zur DAB übertragen. Diese steht da jetzt mit dem Kurs des Tages des Übertrages in der Übersicht. Gleichzeitig habe ich allerdings von der DAB auch, ein PDF bekommen, in dem mir die Anschaffungsdaten mitgeteilt wurden. Das reicht mir, ich weiß welche Daten relevant sind und die DAB weiß das auch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kontron April 20, 2015 Kann aber so nicht ganz stimmen,wenn du ein Übertrag beantragt hast können sie nichts verkaufen,außer vielleicht Bruchstücke bei den Fonds. Andere Möglichkeit wie bei mir,das bei einigen Fonds die Daten nicht angezeigt werden,weil die bei denen so nicht geführt werden. Es könnte natürlich auch daran liegen das die Gleichstellung der Kurse immer ein paar Tage vergehen. Wenn sie die Gewinne doch Verkauft haben,müssten sie dich dann nicht im Vorfeld darauf hinweisen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck April 20, 2015 Nach dem Übertrag wurden alle Einstandspreise meiner Wertpapiere zurückgesetzt. Woher weisst Du das? Die 08/15-Anzeige der Depotbewertung spielt keine Rolle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien April 20, 2015 · bearbeitet April 20, 2015 von Belgien Nach dem Übertrag wurden alle Einstandspreise meiner Wertpapiere zurückgesetzt. Woher weisst Du das? Die 08/15-Anzeige der Depotbewertung spielt keine Rolle. Es gibt - wie etliche Fragen und Schilderungen in diesem Forum zeigen - etliche Zeitgenossen, die das, was in einem Depot angezeigt wird, mit den steuerlich relevanten Anschaffungsdaten gleichsetzen, auch wenn das Unsinn ist. Immerhin schaffen es einige Banken/Broker, die Depotanzeige so zu gestalten, dass dort tatsächlich die Daten des Anschaffungsdarum - und nicht des Einbuchungsdatums - stehen. Leider gelingt dies nicht allen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jackBauer April 21, 2015 Woher weisst Du das? Die 08/15-Anzeige der Depotbewertung spielt keine Rolle. Es gibt - wie etliche Fragen und Schilderungen in diesem Forum zeigen - etliche Zeitgenossen, die das, was in einem Depot angezeigt wird, mit den steuerlich relevanten Anschaffungsdaten gleichsetzen, auch wenn das Unsinn ist. Immerhin schaffen es einige Banken/Broker, die Depotanzeige so zu gestalten, dass dort tatsächlich die Daten des Anschaffungsdarum - und nicht des Einbuchungsdatums - stehen. Leider gelingt dies nicht allen. dass die Anzeige der Depotbewertung keine verbindlichen Daten darstellt ist mir schon klar... Allerdings erwarte ich doch, dass da früher oder später auch die tatsächlichen anschaffungsdaten stehen. Schließlich hat die Bank die Daten alle elektronisch vorliegen. Ich denke auch, dass die in den nächsten Tagen noch kommen werden. Mich macht es halt stutzig, dass bei meinem ausl. thesaurienden Fonds jetzt der Einstandswert mit null angezeigt wird - schon klar das hat erstmal keine Bedeutung. Allerdings ist das ja wohl bei allen ausl. Fonds so, dass der Anschaffunfspreis nach Depotübertrag der Bank nicht mehr vorliegt... Und das sollte ich dann schon beachten wenn ich den Fond evtl. verkaufen will Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien April 21, 2015 · bearbeitet April 21, 2015 von Belgien Allerdings erwarte ich doch, dass da früher oder später auch die tatsächlichen anschaffungsdaten stehen. Bei manchen Banken kannst Du lange warten und wirst die tatsächlichen Anschaffungsdaten nie sehen. Bei einem Verkauf wird dennoch steuerlich korrekt mit den tatsächlichen Anschaffungsdaten - und nicht den angezeigten Depotdaten - abgerechnet (und darauf kommt es letztendlich doch an). Allerdings ist das ja wohl bei allen ausl. Fonds so, dass der Anschaffunfspreis nach Depotübertrag der Bank nicht mehr vorliegt... Und das sollte ich dann schon beachten wenn ich den Fond evtl. verkaufen will Wie kommst Du denn zu dieser Aussage? Das würde gegen die deutsche Gesetzgebung verstoßen, sofern es sich um nach 01.01.2009 erworbene Bestände handelt. Oder meinst Du einen anderen Sachverhalt? Reden wir jetzt über Depotüberträge von ausländischen Banken zu deutschen Banken (da geht im Normalfall alles verloren) oder von Depotüberträgen zwischen deutschen Banken, bei denen im Ausland lagernde Wertpapiere übertragen werden? Im letzteren Fall müssen sich die Banken an die Vorgaben des deutschen Gesetzgebers halten und die Anschaffungsdaten aller (auch ausländischer) Wertpapiere per Taxbox-Verfahren parallel zum Depotübertrag mitliefern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien April 21, 2015 Nachtrag: Ich habe noch einmal den Eingangspost gelesen. Es geht um einen Übertrag Ing DiBa -> DAB, also zwischen zwei Banken in D. Da werden natürlich alle Anschaffungsdaten übertragen. Meiner Erinnerung nach (ich habe mein DAB Depot vor einiger Zeit geschlossen und hatte schon längere Zeit nichts mehr dorthin übertragen) pflegt die DAB die tatsächlichen Anschaffungsdaten in die Depotanzeige ein, so dass dort auch die steuerlich relevanten Daten sichtbar sein werden. Wenn es beim Übertrag der Anschaffungsdaten irgendwo 'klemmt', dann bist Du angesichts der Tatsache, dass Du von der Ing DiBa wegübertragen hast, in einer recht komfortablen Situation: Du kannst auf der Bestätigung des Depotausgangs Deiner Wertpapierpositionen, die von der Ing DiBa in Dein Postafch gestellt wird, auch die Taxbox-ID für jede übertragene Position ablesen. Die Taxbox-ID ist ein eindeutiger Identifikator für den steuerlich relevanten Vorgang der Übertragung der Anschaffungsdaten einer Wertpapierposition. Damit ist es Dir direkt möglich, bei der DAB zu reklamieren und bei Deiner Reklamation gleich diese Taxbox-IDs mitanzugeben, was die 'Suche' nach den Anschaffungsdaten erleichtert (Banken schieben sich gerne den schwarzen Peter für fehlende Anschaffungsdaten gegenseitig zu, wobei Du als Kunde normalerweise keine Chance hast zu beurteilen, wer die Wahrheit sagt). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux April 21, 2015 · bearbeitet April 21, 2015 von sparfux Grundsätzlich sollte man bei Depotüberträgen innerhalb Deutschlands IMMER den korrekten Übertrag der Anschaffungsdaten bei der Zielbank überprüfen. Bei manchen werden sie im Onlinebanking (zumeist) richtig angezeigt (z.B. Consors, comdirect). Bei vielen anderen Banken sieht man das aber nicht (z.B. Targobank, maxblue, etc.). Dann rufe ich meist an und bitte die Mitarbeiter mir die Anschaffungsdaten zur Kontrolle zu nennen. Ich vergleiche sie dann mit meinen Anschaffungsdaten. Zumeist wissen die MA im Onlinebanking nicht wovon ich spreche und man wird 1 oder 2 mal weiter ins "Backoffice" verbunden. Manchmal kommen die Daten dann per Post. Die Targobank war mal so genervt von meinen Nachfragen, dass sie mir angedroht hat, zukünftig Geld zu verlangen, wenn ich das weiterhin anfordere. Denen hätte ich aber mächtig den Ombudsmann auf den Hals gehetzt, wenn die Kohle hätten von mir sehen wollen. Fehler oder ein vergessener Übertrag der Anschaffungsdaten passieren immer wieder auch heute noch. Ende letzten Jahres hatte ich so einen Fall bei einem Übertrag von der DiBa zur DAB. Da musste ich den Übertrag bei der DiBa nachfordern. Die haben es dann nachgeholt und die DAB hat mir beim vorherigen Verkauf zu viel gezahlte Steuern zurück erstattet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jackBauer April 25, 2015 Danke für eure Antworten! Die Anschaffungsdaten wurden mir alle schon in einem PDF mitgeteilt und sind für alle deutschen Aktien bereits Depot sichtbar. Die ausländischen Aktien und Fonds werden im Depot noch nicht richtig angezeigt. Hier warte ich jetzt nochmal 1-2 Wochen, ansonsten werde ich mal nachhaken. Ich will die Anschaffungsdaten schon gerne in der Depotübersicht sehen, dafür bezahle ich die Bank ja ^^ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nicky Mai 3, 2015 · bearbeitet Mai 3, 2015 von Nicky Ist schon lustig, dass man öfters nen solchen Kampf um die Erfüllung von deren Pflichten führen muss Anschaffungskosten sind ein wesentlicher Bestandteil einer korrekten Übertragung und die dürfen nicht einfach falsche Daten in den dafür vorgesehenen Feldern im Webinterface stehen lassen und irgend einen Wisch Papier schicken als Ersatz. Man kann unzählige Berichte im Inet finden zu schlampig umgesetzten Online-Komponenten bei Banken und sollte sie darauf ständig deutlich hinweisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 3, 2015 Hallo, und die dürfen nicht einfach falsche Daten in den dafür vorgesehenen Feldern im Webinterface stehen lassenWo steht das? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nicky Mai 3, 2015 · bearbeitet Mai 3, 2015 von Nicky @reckoner: Das braucht nirgends bei der Bank konkret zu dieser Sache zu stehen. Es handelt sich zumindest um eine allgemein gültige Sorgfaltspflicht der Bank gegenüber ihrem Kunden, dass sie - falls sie ein Online-Portal zur Abwicklung von Geschäftsvorgängen mit dem Kunden verwendet - nicht dort falsche Angaben einpflegen darf, die solche Geschäftsvorgänge betreffen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 3, 2015 Hallo, Es handelt sich zumindest um eine allgemein gültige Sorgfaltspflicht der Bank gegenüber ihrem Kunden, dass sie - falls sie ein Online-Portal zur Abwicklung von Geschäftsvorgängen mit dem Kunden verwendet - nicht dort falsche Angaben einpflegen darf, die solche Geschäftsvorgänge betreffen.Und wieder, wo steht das?Ich dachte auch eher an ein Gesetz. In aller Regel sind solche Daten unverbindlich (wie eigentlich alles in einem Onlinekonto). Stefan PS: Ich kann das Problem eigentlich gar nicht nachvollziehen (daher äußere ich mich vielleicht etwas sarkastisch), solche Fehler lassen sich doch leicht bereinigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nicky Mai 3, 2015 · bearbeitet Mai 3, 2015 von Nicky Und wieder, wo steht das? Ich dachte auch eher an ein Gesetz. In aller Regel sind solche Daten unverbindlich (wie eigentlich alles in einem Onlinekonto) Das steht im BGB/HGB und gilt für alle Geschäfte. Du hast allerdings - bedauernswerterweise - insofern recht (bei deinen offensichtlichen Zweifeln betüglich solchen Pflichten), als man die korrekte Umsetzung der Anzeige kaum grundsätzlich durchsetzen kann, da die Bank steuerrechtlich durch den Wisch zugesandtes Papier ihre Pflichten erfüllt Wenn allerdings einem Kunden daraus tatsächlich ein Schaden entsteht, dass er sich gutgläubig auf die Online-Anzeige verlässt, dann könnte die Bank dafür verantwortlich gemacht werden. Solange das nicht der Fall ist: lieber doch ne weitere Million nem Manager zustecken statt nem guten Programmierer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag