mcxreflex April 20, 2015 · bearbeitet April 20, 2015 von mcxreflex Grüßt euch, zunächst ein paar Worte zu meiner jetzigen (besonderen) Situation. Ich leide unter einer Autismus-Spektrums-Störung (in meinem Fall das Asperger-Syndrom), weswegen ich in meinem Studium nur sehr langsam vorankomme. Da ein Vollzeitstudium nichts für mich ist habe ich entschlossen einen anderen Weg zu gehen. Mitte diesen Jahres werde ich deshalb in eine Vollzeitbeschäftigung wechseln und das Studium nebenberuflich fortsetzten. An dieser Stelle bitte keine Diskussion über die Aufnahme einer Arbeit ohne abgeschlossene Ausbildung, ich habe mir das sehr gut überlegt und bin froh, dass ich überhaupt eine Perspektive habe. (Viele in meiner Situation, die ich kenne, stehen weitaus schlechter da). Es handelt sich um eine fachbezogene Stelle in der Unternehmensberatung (IT-Bereich) und wird auch entsprechend vergütet. Krankenversicherung, Haftpflicht und Rechtsschutz sind bereits vorhanden. Nur fehlt mir noch die Absicherung der BU. Da ich hier schon seit längerer Zeit mitlese und gerade auch "polydeikes" eine super Zusammenfassung erarbeitet, bin ich grob informiert. Bezügliche meiner speziellen Situation bräuchte ich ein paar Ratschläge. 1. O.g. zählt als psychische Behinderung. Ist es möglich bzw. ergibt es Sinn eine BU mit entsprechendem Ausschluss (in dem Fall wohl alle psychischen Dinge) abzuschließen oder sollte ich auf eine andere Form zurückgreifen? (Dread-Disease-Versicherung o.ä.) 2. Hat es einen Vorteil, wenn der Abschluss noch als Student erfolgt? 2. Basisangaben zur persönlichen Situation 2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt 23 / ledig / keine Kinder /, 67 2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig Wechsel von Student zu Angestellter / ~35.000 / ca. 500 2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner) Einzelperson 4.3 absehbare Investitionen (Urlaub, Auto, Wohnung) Hausbau in voraussichtlich 2-3 Jahren Beste Grüße mcxrelfex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 20, 2015 Hallo mcreflex. Da ich keine praktische Erfahrung mit Autismus / Asperger habe, habe ich eben einmal bei einem Risikoprüfer einer Gesellschaft angerufen, die für individuelle Risikokalkulation und Beurteilung bekannt ist. Eine endgültige individuelle Einschätzung bekommt man so natürlich nicht. Im hier vorliegenden Fall geht die Tendenz allerdings dahin, dass (DIAGNOSTIZIERTES) Asperger als nicht kalkulierbare Vorstufe zum Autismus gilt und somit generell zu einer Ablehnung führen würde. Heißt auch keine Einschränkung im Sinne von Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen möglich ... --- Das muss nicht heißen, dass kein Versicherer das Risiko bei individueller Aufbereitung der Symptome / Beschwerden / Behandlungshistorie zeichnen würde, wenn es besagte Gesellschaft allerdings generell als nicht kalkulierbar einstuft, dürften die Chancen leider gegen 0 gehen. --- Kurzum, man muss vermutlich nach Alternativen zur BU suchen. Im Bereich der "Geistes-" und "Bewusstseinsstörungen" wie das so "charmant" heißt, wird aber auch das durchaus schwierig werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
no sleep April 20, 2015 Hallo polydeikes, ich möchte hier mal kurz dazwischengrätschen und dich fragen, ob es in solchen Fällen (gehen wir mal von der totalen Aussichtslosigkeit eines BU-Abschlusses aus) theoretisch möglich wäre, bewusst die vorvertragliche Anzeigepflicht zu verletzen, sich einen günstigen Tarif (A++) als Student zu sichern und sich nach 10 Jahren über eine vollwertige BU ohne Ausschluß zu freuen? Man müsste zwar 10 Jahre umsonst Beiträge zahlen und hoffen das in dieser Zeit nichts passiert, hätte anschliessend aber eine vollwertige BU. Übersehe ich etwas oder wäre so etwas (rein theoretisch natürlich) möglich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor April 20, 2015 Wenn du dich über eine bewußte Täuschung und die Schädigung ehrlicher Versicherungsnehmer freuen kannst,ist das theoretisch möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 20, 2015 Hallo polydeikes, ich möchte hier mal kurz dazwischengrätschen und dich fragen, ob es in solchen Fällen (gehen wir mal von der totalen Aussichtslosigkeit eines BU-Abschlusses aus) theoretisch möglich wäre, bewusst die vorvertragliche Anzeigepflicht zu verletzen, sich einen günstigen Tarif (A++) als Student zu sichern und sich nach 10 Jahren über eine vollwertige BU ohne Ausschluß zu freuen? Man müsste zwar 10 Jahre umsonst Beiträge zahlen und hoffen das in dieser Zeit nichts passiert, hätte anschliessend aber eine vollwertige BU. Übersehe ich etwas oder wäre so etwas (rein theoretisch natürlich) möglich? Zu diesem Thema äußer ich mich sehr ungern konkret, das wäre mehr oder weniger Anstiftung zum Versicherungsbetrug. --- Ausnahmsweise mal theoretische Überlegungen, welche auch schon an anderer Stelle thematisiert wurden: 1) Fristenproblematik Die Fristen kommen aus zwei Normen, einmal aus dem BGB und einmal aus dem VVG. Es sind noch nicht "immer" 10 Jahre, es waren mal 30 Jahre im BGB. Wer sich mit bestimmten Überlegungen quält, sollte also bedenken, dass eine nachteilige Anpassung der Normen grundsätzlich auch in Zukunft möglich ist. 2) Anpassungsproblematik Die Grundidee eine sehr kleine BU abzuschließen mag theoretisch funktionieren. Allerdings sind die Möglichkeiten ereignisunabhängiger Nachversicherung zumindest bei den Anbietern mit hohen Leistungswahrscheinlichkeiten in den Bedingungswerken deutlich begrenzt. Das muss zwangsweise so sein: Sehr gute BU Bedingungen und leichte Annahme / Anpassung schließen sich gegenseitig aus. Hier müsste man schon genau schauen, dass eine Anpassung auf einen sinnvollen Versicherungsumfang nach 10 Jahren noch möglich ist. Im Falle von ++ Einstufungen von Studenten hört sich das bspw. nach einer AL mit Jungakademikerregelung an. Die würde hier aus mehreren Gründen nicht funktionieren. Zunächst mal wird das Studium nicht abgeschlossen, damit binnen 24 Monaten kein damit verbundener 1+ Beruf ergriffen. Vor allem kennt die AL aber keine ereignisunabhängige Nachversicherung nach 10 Jahren, nur die Ausbaugarantie binnen der ersten 5 Jahre. Sinngemäß gelten diese Probleme auch bei anderen Anbietern mit Vergünstigungsregelungen. 3) Vermittlerhaftung Wird bspw. ein Makler gewählt und dieser weiss von der arglistigen Täuschung, wird das zu einem unkalkulierbaren Haftungsrisiko für den Makler. Man müsste also auch den Makler täuschen (oder eine Grauzonenregelung treffen, bspw. individuellen Fragebogen des Maklers zu Gesundheitsfragen mit "nichts" beantworten und unterschreiben), sonst wird das kein Makler freiwillig mitmachen, wenn er einigermaßen gesunden Verstandes ist. Je nachdem wie man es dann übertrieben hat, ist das natürlich durchaus ein angespanntes Vertrauensverhältnis zwischen bspw. Makler und Kunde. Man dürfte sich dann ggf. nicht wundern, wenn der Makler die Zusammenarbeit beendet und man im Falle eines Falles ggf. allein dasteht. --- Ansonsten ist das theoretisch möglich. Die Ausführungen sollen aber keinesfalls als Aufforderung zum Versicherungsbetrug verstanden werden, nur als rein theoretische Betrachtung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
no sleep April 20, 2015 · bearbeitet April 20, 2015 von no sleep Vielen Dank! Mir ging es nur darum zu ergründen, ob hier - ähnlich wie bei der Ersteinstufung der SFK in der VK einer KFZ-Versicherung - ein Regulierungsdefizit besteht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor April 20, 2015 Gut.Dann können wir ja nach diesem "hochtheoretischen" Ausflug in die Welt des versuchten Versicherungsbetruges zum Thema zurückkehren. 1. O.g. zählt als psychische Behinderung. Ist es möglich bzw. ergibt es Sinn eine BU mit entsprechendem Ausschluss (in dem Fall wohl alle psychischen Dinge) abzuschließen Problem:Asperger gilt als nicht heilbar,allenfalls eine in Maßen begrenzte Korrektur der "Defizite" ist möglich.Anders als bspw. bei einer Krebsdiagnose ist eine Einschätzung,wie sich die Krankheit entwickeln wird,daher nicht möglich.Deshalb wird es wohl auch mit einem Zuschlag oder einem Ausschluss (der in diesem Teilbereich sowieso schon aufgrund der abstrakten Begriffsdefinition problematisch wäre) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts werden und die Tendenz geht klar in Richtung Ablehnung.Was nicht heißen soll,das es nicht probiert werden kann. Auf der anderen Seite dürfte es auch mit mehr oder weniger sinnvollen Alternativen zu einer BU schwierig werden.Dabei sollte die Risikoprüfung bei Dread-Disease-Produkten oder Multi-Renten,die einer adäquaten Ersatzlösung noch am Nächsten kommen,nicht unterschätzt werden.Zumal gerade bei Dread-Disease-Produkten die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Leistungsfalles bei einer qualitativ hochwertigen Police ungleich höher ist als bei einer BU. Stelle dich darauf ein,dass du eher auf Produkte aus der 2. oder 3. Reihe zurückgreifen musst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gstarrr April 20, 2015 Ich bin zwar weder Makler noch Experte, aber ich denke die EU der Gernerali macht für dich noch am meisten Sinn. Kein Schwindeln notwendig, da du die 2 Fragen sicher mit nein beantworten kannst. Anstatt der 10 Jahre Anzeigepflicht hättest du nur 5 Jahre Wartezeit auf vollen Schutz und das, wie gesagt, ohne Schwindeln ...Ist zwar keine BU, aber ich könnte damit besser schlafen als eine vorsätzliche Pflichtverletzung. Übrigens, Betrug verjährt nicht nach 10 Jahren! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
zwo50 April 20, 2015 Ich bin zwar weder Makler noch Experte, ... Übrigens, Betrug verjährt nicht nach 10 Jahren! Betrug gibts in unterschiedlicher Ausprägung und verjährt unterschiedlich, mitunter auch <10J. Hier war aber vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung gemeint. VVG §21 (3) ... Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcxreflex April 21, 2015 · bearbeitet April 21, 2015 von mcxreflex Vielen Dank für eure Antworten. Hallo mcreflex. Da ich keine praktische Erfahrung mit Autismus / Asperger habe, habe ich eben einmal bei einem Risikoprüfer einer Gesellschaft angerufen, die für individuelle Risikokalkulation und Beurteilung bekannt ist. Eine endgültige individuelle Einschätzung bekommt man so natürlich nicht. Muss sagen, mich hat das etwas umgehauen, dass jemand soviel Engagement zeigt. Einfach mal für jemand Wildfremdes da anzurufen und nachzufragen. Im hier vorliegenden Fall geht die Tendenz allerdings dahin, dass (DIAGNOSTIZIERTES) Asperger als nicht kalkulierbare Vorstufe zum Autismus gilt und somit generell zu einer Ablehnung führen würde. Heißt auch keine Einschränkung im Sinne von Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen möglich ... Hinzu kommt wohl auch, dass Autismus bei Erwachsenen noch in den Kinderschuhen steckt. Da ist von Diagnosestellen über Therapieangebote und entsprechende Richtlinien das meiste noch auf Kinder und Jugendliche ausgelegt. Die Konstellation volljährig und ohne Vormund scheint mir im Behindertenrecht nicht so sehr berücksichtigt. Problem:Asperger gilt als nicht heilbar,allenfalls eine in Maßen begrenzte Korrektur der "Defizite" ist möglich.Anders als bspw. bei einer Krebsdiagnose ist eine Einschätzung,wie sich die Krankheit entwickeln wird,daher nicht möglich.Deshalb wird es wohl auch mit einem Zuschlag oder einem Ausschluss (der in diesem Teilbereich sowieso schon aufgrund der abstrakten Begriffsdefinition problematisch wäre) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts werden und die Tendenz geht klar in Richtung Ablehnung.Was nicht heißen soll,das es nicht probiert werden kann. Du sprichst den Knackpunkt bei der ganzen Sache an. Ich bin zwar weder Makler noch Experte, aber ich denke die EU der Gernerali macht für dich noch am meisten Sinn. Kein Schwindeln notwendig, da du die 2 Fragen sicher mit nein beantworten kannst. Anstatt der 10 Jahre Anzeigepflicht hättest du nur 5 Jahre Wartezeit auf vollen Schutz und das, wie gesagt, ohne Schwindeln ...Ist zwar keine BU, aber ich könnte damit besser schlafen als eine vorsätzliche Pflichtverletzung. Übrigens, Betrug verjährt nicht nach 10 Jahren! Ich hatte auch nicht vor so etwas zutun. Das Produkt werde ich auf jeden Fall im Hinterkopf behalten. Ich habe noch etwas quergelesen und auch ein bisschen was zum Thema vereinfachte Gesundheitsfragen und Alternativen angeschaut. Gerade mal exemplarisch ein Beispiel eines Angebotes der Gothaer: Quelle - Sie in den letzten 3 Jahren nicht in ärztlicher, physiotherapeutischer oder psychotherapeutischer Behandlung wegen Beschwerden oder Krankheiten des Bewegungsapparates (Wirbelsäule, Gelenke, Muskeln, Sehnen und Bänder), der Psyche, des Herzens oder des Kreislaufs (z. B. Bluthochdruck, Herzinfarkt) oder wegen Zuckerkrankheit, Drogen- oder Alkoholmissbrauch, Asthma, Schlaganfall, Nierenerkrankungen, Hepatitis, Multiple Sklerose (MS), HIV-Infektion oder Krebserkrankungen waren und- bei Ihnen weder eine angeborene Erkrankung noch Unfall- bzw. Krankheitsfolgen bestehen, die mit bleibenden Beeinträchtigungen verbunden sind (z. B. Bewegungseinschränkung, mit Medikamenten behandelte Schmerzzustände, Verlust von Gliedmaßen, Blindheit, Gehörlosigkeit, Verlust der Sprache) und - bei Ihnen derzeit weder eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung vorliegt noch derartige Leistungen beantragt wurden und - Sie beruflich und privat keinen besonderen Gefahren ausgesetzt (z. B. Umgang mit Sprengstoffen, Motorsport, Flugsport, Kampfsport, Rennsport, Extremsport) und - in den letzten 3 Jahren weder eine Versicherung auf Ihr Leben noch eine Versicherung für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung von einem Versicherer abgelehnt oder zurückgestellt, mit Beitragszuschlag oder mit einer Leistungseinschränkung versehen bzw. angeboten wurde? Wenn ich das richtige verstehe, wäre bei mir nur Punkt 1 zutreffend (da Therapie). Wenn ich diese nun beende und den Antrag in 3 Jahren stellen, könnte ich alle Fragen mit „Nein“ beantworten. Lt. dem Blog von Herr Helberg, stünden die Chancen recht gut, dass es dann zu einer Vertragsannahme käme. Mein weiteres Vorgehen wäre jetzt folgendes: Ich arbeite gerade meine Gesundheitshistorie auf. Meine Krankenkasse habe ich bereits angeschrieben und Liste der Ärzte erstellt, die ich in den letzten Jahren besucht habe. Diese werde ich jetzt kontaktieren und eine Kopie meiner Unterlagen anfordern. Sofern dort noch Verweise auf andere Ärzte auftauchen, die ich noch nicht berücksichtigt habe, werde ich dort ebenfalls entsprechend verfahren. Je nachdem was an Diagnosen zu finden ist, würde ich sicherstellen, dass Erkrankungen als abgeschlossen behandelt bestätigt werden bzw. Verdachtsdiagnosen entkräftet werden. Wäre es ratsam mich an einen Profi zu wenden? Zwar behalte ich gern grundsätzlich das Heft selbst in der Hand und will ein gewisses Wissen und Verständnis haben, aber ein Fachmann kennt den Markt und die Möglichkeiten m.E. besser und kann ggf. noch Alternativen aufzeigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor April 21, 2015 · bearbeitet April 21, 2015 von Matthew Pryor Du wärst eine medizinische Sensation,da Asperger nach allgemeinem Kenntnisstand als angeboren gilt.Im Übrigen wäre es nett,wenn du den zitierst,auf dessen Zitat du dich auch beziehen möchtest. Zwar behalte ich gern grundsätzlich das Heft selbst in der Hand und will ein gewisses Wissen und Verständnis haben, aber ein Fachmann kennt den Markt und die Möglichkeiten m.E. besser und kann ggf. noch Alternativen aufzeigen. Ein Fachmann kann vor Allem auch gestellte Gesundheitsfragen richtig deuten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcxreflex April 21, 2015 Du wärst eine medizinische Sensation,da Asperger nach allgemeinem Kenntnisstand als angeboren gilt.Im Übrigen wäre es nett,wenn du den zitierst,auf dessen Zitat du dich auch beziehen möchtest. Meintest du, die Gesundheitsfragen oder die Aussage von Herr Helberg? Zwar behalte ich gern grundsätzlich das Heft selbst in der Hand und will ein gewisses Wissen und Verständnis haben, aber ein Fachmann kennt den Markt und die Möglichkeiten m.E. besser und kann ggf. noch Alternativen aufzeigen. Ein Fachmann kann vor Allem auch gestellte Gesundheitsfragen richtig deuten. Beziehst du dich auf Punkt 1 oder 2? In Punkt 1 war von einer ärztlichen Behandlung die Rede, daher meine Frage bzgl. der 3 Jahre. In Punkt 2 geht es um eine Erkrankung oder unterscheiden Versicherungen nicht zwischen Erkrankung und Behinderung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor April 21, 2015 Du kannst ja bei der Gothaer vorfühlen und eine Einschätzung der Risikoprüfung bezüglich deiner Diagnose einholen.Ich wäre bass erstaunt,wenn die Gothaer zu der Einschätzung käme,dass du die an 2.Stelle gestellte Frage ruhigen Gewissens mit "nein" beantworten könntest,sowohl in Bezug auf das "angeboren" als auch die Einschätzung,ob es durch die Krankheit zu bleibenden Beeinträchtigungen kommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 21, 2015 · bearbeitet April 21, 2015 von polydeikes Mein weiteres Vorgehen wäre jetzt folgendes: Ich arbeite gerade meine Gesundheitshistorie auf. Meine Krankenkasse habe ich bereits angeschrieben und Liste der Ärzte erstellt, die ich in den letzten Jahren besucht habe. Diese werde ich jetzt kontaktieren und eine Kopie meiner Unterlagen anfordern. Sofern dort noch Verweise auf andere Ärzte auftauchen, die ich noch nicht berücksichtigt habe, werde ich dort ebenfalls entsprechend verfahren. Je nachdem was an Diagnosen zu finden ist, würde ich sicherstellen, dass Erkrankungen als abgeschlossen behandelt bestätigt werden bzw. Verdachtsdiagnosen entkräftet werden. Das ist soweit die richtige Herangehensweise. Und ich fürchte, vorher wird man sich auch über Alternativen nicht wirklich konstruktiv Gedanken machen können. Bspw ... Gerade auch das Thema Bewusstseinsstörungen / Bewusstseinsminderung ist für sich ähnlich unkonkret definiert wie die Beurteilung der bestehenden Krankheit. Hier gilt es auch bei BU Alternativen sehr genau zu lesen. Weiterhin - so zumindest meine Vorstellung - ist die Erkrankung so zu bewerten, dass es weiterhin regelmäßig ärztlicher Behandlung / Kontrolle bedarf, was wiederum die Auswahl an Alternativen durchaus erschwert ... je nach Umfang evtl. Beschwerden oder Einschränkungen (bspw. AU Zeiten?). Kurzum, solltest du es selbst in die Hand nehmen wollen, musst du sehr sorgfältig arbeiten. Das könnte schwierig und zeitintensiv werden hinsichtlich angesprochenem Marktumfang ... eine Musterlösung gibt es hier mMn nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 21, 2015 · bearbeitet April 21, 2015 von polydeikes //oT Und nochmal ein paar generelle Worte zum Thema Leistungsausschlüsse, da das doch wiederholt in den letzten Wochen auftrat und hier auch kurz wieder angesprochen wurde: Klar definierte und eng gefasste Leistungsausschlüsse bei einer BU sind keinesfalls automatisch negativ! --- Um mal grob sinngemäß Peter zu zitieren: Beschwerden sind nicht weg, nur weil sie nicht angegeben, entkräftet oder wie auch immer gemauschelt wurde ... --- Gebe ich nicht an, habe ich immer das Problem, dass ich die Phantasie des Versicherers im Falle eines Falles zum Zuge kommen lasse. Und zwei Dinge werden in diesem Fall quasi immer passieren: 1) Der Versicherer geht im Falle eines Falles immer auf Vorsatz, kann man sich gern von den Leistungsabteilungen bestätigen lassen 2) Hat er die Chance, wird er Gutachten anfordern und das ist dann evtl. nicht der gutmütige eigene Hausarzt Insofern verlagert sich die Geschichte Richtung VN muss nachweisen, dass bspw. ein Gutachten des vom Versicherer beauftragten Arztes nicht korrekt ist / er nicht vorsätzlich gehandelt hat usw. usf. ... auch wenn es keine astreine Beweislastumkehr ist. Bei einem Leistungsausschluss sieht das anders aus. Dieser geht in der Regel damit einher, dass der Versicherer Einblick in die Situation / Aktenlage / Diagnosen etc. hatte. Das schränkt den Interpretationsspielraum vorab schon deutlich ein. Die größte praktische Relevanz besteht jedoch darin, dass der Versicherer bei einem LA medizinisch zweifelsfrei nachweisen muss, dass der BU Grund im medizinischen Zusammenhang mit dem LA steht. Und das ist äußerst schwierig. So gibt es zahlreiche Studien, die bspw. erhöhte Risiken für Herzinfarkte / Schlaganfälle usw. usf. und andere Erkrankungen in Folge von Depressionen nahelegen. Ein medizinischer Beweis, dass bspw. der Herzinfarkt zweifelsfrei in Folge einer Depression aufgetreten ist, ist jedoch unmöglich zu erbringen. Deswegen werden solche Themen regelmäßig gänzlich abgelehnt und gar nicht erst über Leistungsausschlüsse nachgedacht, es bringt dem Versicherer eh nichts. --- Insofern: Bei LAs immer genau prüfen, wie klar diese formuliert sind und wie umfangreich die Reduzierung der Leistungswahrscheinlichkeit ggü. den möglichen Szenarien aussieht. LAs reduzieren nicht automatisch die Leistungswahrscheinlichkeit, je nach individuellem Fall erhöht ein klarer LA sogar die Leistungswahrscheinlichkeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcxreflex April 21, 2015 · bearbeitet April 21, 2015 von mcxreflex Kurzum, solltest du es selbst in die Hand nehmen wollen, musst du sehr sorgfältig arbeiten. Das könnte schwierig und zeitintensiv werden hinsichtlich angesprochenem Marktumfang ... eine Musterlösung gibt es hier mMn nicht. Ganz alleine wollte ich das nicht machen. Wollte mich nur in soweit in die Materie einarbeiten, dass soweit verstehe worum es geht und ich nicht sagen muss "Ich brauch xyz, machen Sie mal". Wie find ich einen geeigneten Fachmann? Gibts da so ein paar Punkte auf die man achten kann? Ich werde meine Gesundheitshistorie aufarbeiten und dann über einen Fachmann per Vorabrisikoanfrage meine Möglichkeit ausloten. Entsprechend dann auch Produkte zweiter und dritter Wahl anschauen. Sollten sich keine entsprechenden Produkte finden lassen, dann ist das halt so. Ist zwar ungünstig, aber ich hab mir es letztlich nicht ausgesucht. Da ich die BU auch nur aufgrund objektiver Überlegungen abschließen will, werd ich kein ungutes Gefühl haben, dass ich nicht abgesichert bin. Hätte ich keine Krankenversicherung würde mir das eher Bauchschmerzen bereiten (Die ich dann nichtmal behandeln lassen könnte ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MacGyver89 April 21, 2015 Hello, um einen vernünftigen Berater, Ansprechpartner oder Fachmann zu finden sind folgende Punkte (meiner Meinung nach sehr wichtig): - der Berater sollte eine mehrjährige, anerkannte Ausbildung/Studium (in diesem Bereich) vorweisen können - oft sind unabhängige Berater (manche auf Honorarbasis) eine passende Variante - aber auch Ausschließlichkeitsvertreter können eine sehr gute Beratung anbieten - ich vermute aber, dass du bei einem unabhängigen Berater besser aufgehoben bist aufgrund der Flexibilität - abraten kann ich nur von großen, bekannten Strukturvertrieben - auch einige Bankberater sind mit Vorsicht zu genießen - in Versicherungsthemen sind die meisten nicht so fit In deinem Fall wirst du einen "guten Berater" von einem "schlechten Berater" sehr schnell unterscheiden können. Ein Berater hat die Aufgabe und die Pflicht im Interessen von jedem Kunden zu handeln. Das bedeutet, dass er dir empfiehlt, was er in Kundensituation (an deiner Stelle) tun würde. Des Weiteren benötigt eine Risikovoranfrage etwas Zeit, diese sollte der Berater auch mitbringen. Wenn die Risikoprüfung vollendet ist und mehrere Gesellschaften ein Votum abgegeben haben, kannst du dir sicher sein, dass sich der Vermittler wirklich mühe gegeben hat. Je nach dem wie die Risikoprüfung ausfällt wirst du jetzt sehr schnell bemerken, ob der Vermittler nur etwas verkaufen möchte. Ich behaupte, dass es in deinem Fall sehr schwer wird einen vernünftigen BU-Schutz zu bekommen. Aber es gibt Optionen wie bspw. Schwere Krankheitenvers., o.ä.. Aber ein Versuch ist es Wert - Versicherer geben komplett unterschiedliche Voten ab! Ich hoffe ich konnte dir hierbei weiterhelfen... VG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor April 22, 2015 · bearbeitet April 22, 2015 von Matthew Pryor - abraten kann ich nur von großen, bekannten Strukturvertrieben<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">- auch einige Bankberater sind mit Vorsicht zu genießen - in Versicherungsthemen sind die meisten nicht so fit ,können aber mitunter eine Ausbildung sowie ein fundiertes Wissen vorweisen.Und Berater können eigentlich in dem Sinne nur Versicherungsberater sein,die sind auch nicht unabhängig,sondern davon abhängig,eine Beratungsleistung zu verkaufen.Bliebe noch der Versicherungsmakler,der wiederum auf die Vertragsvermittlung angewiesen ist und damit am Ehesten als anbieterunabhängig gelten darf,was auch nicht zur Gänze der praxisgelebeten Wahrheit entspricht. Aber es gibt Optionen wie bspw. Schwere Krankheitenvers., o.ä.. Mit der hier dargestellten Vorbelastung?Soweit lehne ich mich mal aus dem Fenster:Ganz sicher nicht,zumindest keine Dread Disease. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag