Superblock April 16, 2015 Ist es nicht eigentlich vergleichsweise einfach, Abgeltungssteuer zu vermeiden, wenn man z.B. als Privatmann einen sechs-stelligen Anlagebetrag zur Verfügung hat? Man gründet günstig eine Firma (z.B. eine plc?) in einem Niedrigsteuerland (z.B. Kanal-Inseln, Irland, Cayman-Inseln? – wo genau müsste man nochmal genauer ergründen). Diese Firma hat einen multi-funktionalen Geschäftsbetrieb, wie z.B. Beratung, Verwaltung von Irgendwas sowie Verwaltung des eigenen Kapitals. Man legt Kapital (z.B. 0,5 Mio) in die Firma ein und legt es in Aktien, Fonds etc. über ein Depot bei einem europäischen Billig-Broker an. Als Privatmann würden in Deutschland sofort bei jeder Umschichtung 25% Abgeltungssteuer auf den jeweiligen Gewinn abgezogen, bei der ausländischen Firma jedoch nicht. Die muss nur ein Mal pro Jahr vergleichsweise wenige Steuern auf ihren Gewinn insgesamt zahlen. Danach würde manso lange steuerfrei (!) das Kapital aus der Firma abziehen (quasi als Eigenkapitalherabsetzung), bis das eingelegte Kapital bis auf eine notwendige Mindesteinlage reduziert. Da man erst danach Gewinne entnimmt, müssten auch erst ab diesem Zeitpunkt Steuern in Deutschland anfallen. Sind meine Überlegungen richtig, oder mache ich einen Denkfehler? Gibt es einen einfacheren Weg? Vielen Dank für jede Info. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 16, 2015 Ist es nicht eigentlich vergleichsweise einfach, Abgeltungssteuer zu vermeiden, wenn man z.B. als Privatmann einen sechs-stelligen Anlagebetrag zur Verfügung hat? Man gründet günstig eine Firma (z.B. eine plc?) in einem Niedrigsteuerland (z.B. Kanal-Inseln, Irland, Cayman-Inseln? – wo genau müsste man nochmal genauer ergründen). Diese Firma hat einen multi-funktionalen Geschäftsbetrieb, wie z.B. Beratung, Verwaltung von Irgendwas sowie Verwaltung des eigenen Kapitals. Man legt Kapital (z.B. 0,5 Mio) in die Firma ein und legt es in Aktien, Fonds etc. über ein Depot bei einem europäischen Billig-Broker an. Als Privatmann würden in Deutschland sofort bei jeder Umschichtung 25% Abgeltungssteuer auf den jeweiligen Gewinn abgezogen, bei der ausländischen Firma jedoch nicht. Die muss nur ein Mal pro Jahr vergleichsweise wenige Steuern auf ihren Gewinn insgesamt zahlen. Danach würde manso lange steuerfrei (!) das Kapital aus der Firma abziehen (quasi als Eigenkapitalherabsetzung), bis das eingelegte Kapital bis auf eine notwendige Mindesteinlage reduziert. Da man erst danach Gewinne entnimmt, müssten auch erst ab diesem Zeitpunkt Steuern in Deutschland anfallen. Sind meine Überlegungen richtig, oder mache ich einen Denkfehler? Gibt es einen einfacheren Weg? Vielen Dank für jede Info. Google doch mal nach Hinzurechnungsbesteuerung und AStG. Außerdem wäre die Geschäftsleitung bei dieser Firma wohl in D, damit entsteht hier auch Steuerpflicht.... Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
helios April 16, 2015 Servus, also Depot in € bei einer schweizer Bank und Wohnsitz Zypern, dabei keine Immobilie mehr in Deutschland, soweit bin ich auch schon. Derzeit nehm ichs noch *sportlich*: die 26,4% Abzüge bringen mich nicht um, zu einer Wohnsitzverlagerung müssen dauerhaft Gewinne, auch in fallenden Märkten, her. Gewinne in jeder Marktphase, das wird mir vermutlich nicht gelingen.... aus 2000 weis ich, so schnell schaust nicht, wie die Gewinne wieder weg sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lenzelott April 16, 2015 Wie Taxadvisor schon geschrieben hat: so einfach geht´s nicht. Oder Andersrum: auf so "schlaue" Ideen sind schon andere gekommen und der Gesetzgeber hat dem daher schon lange einen Riegel vorgeschoben. Außerdem: die Kosten für eine solche Struktur (Bilanzerstellung, etc.) sind nicht gerade Kleingeld. Da reicht 6 stellig eher nicht zur Gegenfinanzierung. Wenn Du einen mittleren 7 stelligen Betrag zur Verfügung hast, kannste Dir überlegen einen eigenen Fonds zu gründen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Superblock April 17, 2015 Naja, dass "der Gesetzgeber dem daher schon lange einen Riegel vorgeschoben" hat, ist nicht ganz allgemein gültig. Vielleicht bei den kleineren Leuten, aber sicherlich nicht bei den Großkonzernen (siehe Facebook, Amazon, sowie viele der 30 DAX-Unternehmen, die in Deutschland fast keine Ertragssteuern zahlen). Okay, die haben durch ihre Größe und geschickte Verschachtelungen und Zahlungstransfer natürlich auch ganz andere Möglichkeiten, aber einen Riegel hat der Gesetzgeber da ganz bestimmt nicht vorgeschoben. Aber das ist hier ja auch nicht das eigentliche Thema. Okay, ich muss die Einwände erstmal sortieren und mir in Ruhe überlegen, welche Möglichkeiten es noch geben könnte. Immerhin liegt selbst der KSt-Satz inkl. Soli noch weit unter dem der Abgeltungssteuer. Ich melde mich wieder... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
freesteiler April 17, 2015 Naja, dass "der Gesetzgeber dem daher schon lange einen Riegel vorgeschoben" hat, ist nicht ganz allgemein gültig. Das steht hier auch nirgends. Du wirst trotzdem nicht um deine Steuern herumkommen, da kannst du soviel suchen wie du willst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 17, 2015 Okay, ich muss die Einwände erstmal sortieren und mir in Ruhe überlegen, welche Möglichkeiten es noch geben könnte. Immerhin liegt selbst der KSt-Satz inkl. Soli noch weit unter dem der Abgeltungssteuer. Ich melde mich wieder... Aber Dir ist schon klar, dass eine Kapitalgesellschaft auch GewSt zahlen muss, oder? Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
davidh April 17, 2015 Man sollte auch bedenken, dass große Konzerne ganz selbstverständlich eine richtige Niederlassung in Land X betreiben können. Ein Briefkasten und "ja, hier arbeite ich" in Land X als "Normalo" ist nicht plausibel und kann schnell Ärger mit den Behörden nach sich ziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein April 17, 2015 Ist es nicht eigentlich vergleichsweise einfach, Abgeltungssteuer zu vermeiden, wenn man z.B. als Privatmann einen sechs-stelligen Anlagebetrag zur Verfügung hat? Sind meine Überlegungen richtig, oder mache ich einen Denkfehler? Es ist nicht so einfach, wie "Klein Fritzchen" sich das oftmals vorstellt. Und schon gar nicht, ohne dass erhebliche Fixkosten anfallen. Deine Überlegungen sind falsch. Naja, dass "der Gesetzgeber dem daher schon lange einen Riegel vorgeschoben" hat, ist nicht ganz allgemein gültig. Vielleicht bei den kleineren Leuten, aber sicherlich nicht bei den Großkonzernen (siehe Facebook, Amazon, sowie viele der 30 DAX-Unternehmen, die in Deutschland fast keine Ertragssteuern zahlen). Okay, ich muss die Einwände erstmal sortieren und mir in Ruhe überlegen, welche Möglichkeiten es noch geben könnte. Immerhin liegt selbst der KSt-Satz inkl. Soli noch weit unter dem der Abgeltungssteuer. Ich melde mich wieder... Ertragsteuern sind keine Abgeltungssteuern; die gerne von internationalen Unternehmen genutzte Steueroptimierung mittels Lizenzkosten hat nichts mit der Abgeltungssteuer zu tun. Die Steuerquote der DAX-Unternehmen beträgt ca. 27%. Meinung ohne Ahnung hat darauf wenig Einfluss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag