o0Pascal0o April 13, 2015 · bearbeitet April 13, 2015 von o0Pascal0o Hallo. Ich habe zum ersten Mal Werte > 0 im eBundesanzeiger bei meinem ETF. Bislang mußte ich nie etwas in der Steuererklärung angeben. Weil überall eine 0 stand im eBundesanzeiger -> LU0392494562. Muß man das in der Steuererklärung angeben - wo?: Nachrichtlich Betrag der nach § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 InvStG nicht abziehbaren Werbungskosten in der Fassung vor Inkrafttreten des AIFM-Steueranpassungsgesetzes 0.0167 0.0167 0.0167 Herzlichen Dank Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 April 13, 2015 Hallo. Ich habe zum ersten Mal Werte > 0 im eBundesanzeiger bei meinem ETF. Bislang mußte ich nie etwas in der Steuererklärung angeben. Weil überall eine 0 stand im eBundesanzeiger -> LU0392494562. Muß man das in der Steuererklärung angeben - wo?: Nachrichtlich Betrag der nach § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 InvStG nicht abziehbaren Werbungskosten in der Fassung vor Inkrafttreten des AIFM-Steueranpassungsgesetzes 0.0167 0.0167 0.0167 Herzlichen Dank Pascal Nein Nirgendwo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o April 16, 2015 Hallo. Ich habe zum ersten Mal Werte > 0 im eBundesanzeiger bei meinem ETF. Bislang mußte ich nie etwas in der Steuererklärung angeben. Weil überall eine 0 stand im eBundesanzeiger -> LU0392494562. Muß man das in der Steuererklärung angeben - wo?: Herzlichen Dank Pascal Nein Nirgendwo hey danke, das ist ja super Welchen Wert müsste denn dann steuerlich angeben? Da gibt es ja zig Zeilen im eBundesanzeiger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 April 16, 2015 § 5 Abs. 1 Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung (ist bereits versteuert) oder § 5 Abs. 1 Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge (ist in der Regel identisch mit 5.1.1.a) § 5 Abs. 1 Nr. 2 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (ist ggfs. noch nicht versteuert) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o April 28, 2015 · bearbeitet April 28, 2015 von o0Pascal0o okay, dankeschön Otto. @"§ 5 Abs. 1 Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung (ist bereits versteuert)" Warum sollte man den Wert angeben, wenn er doch schon versteuert ist? Ich müsste ja den Wert, der dort angegeben ist mit meinen Anteilen mulitplizieren... und dann wo genau eintragen in der Steuererklärung? -> Zeile 7 Anlage KAP? Und als Text einfach: "Betrag der Ausschüttung LU0392494562"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag