Zum Inhalt springen
wendelin

EILT: Rücktritt von Wertpapierkauf wg. Fehlberatung

Empfohlene Beiträge

wendelin

Liebe Rechtskundige,

 

derzeit ist meine Schwiegermutter aus der Ukraine zu Besuch und trat auf uns zu mit dem Anlagen, eine vierstellige Summe bei einer soliden deutschen Bank anzulegen. Sie ist Rentnerin und hat Null plan vom Finanzmarkt, sie wollte das Geld nur aus der Ukraine in Sicherheit bringen. Ich sagte meiner Frau, sie solle mit ihr ein paar Filialbanken abklappern und schauen, welche davon bereit ist, ein Sparbuch für eine Person mit Wohnsitz in der Ukraine zu eröffnen. Heute komm ich von einer Geschäftsreise zurück und seh die Unterlagen: Sie haben bei der Commerzbank ein "WertpapierGeldkonto" (sprich Depot) angelegt (WTF!) und eine Anlageempfehlung für den VermögensManagement Substanz Anteilklasse A (WKN A0M16R) erhalten. Ob schon gekauft wurde oder nicht sehe ich aus den Dokumenten nicht. Meine Frau und die Schwiegermutter waren der Meinung, Geld in einem Sparprodukt angelegt zu haben. Meine Frau sagt, ich solle der Schwiegermutter nur nicht übersetzen, was da passiert ist, sie würde einen Herzinfarkt kriegen. Im Beratungsprotokoll ist angekreuzt, dass die Schwiegermutter Kenntnise zu allem außer Optionsscheinen (also insbesondere zu Anliehen und Aktien habe). Meine Frau bestreitet, dass bei der Beratung das Wort "Aktie" überhaupt fiel. Das ganze war am vergangenen Donnerstag. Ich fahre dummerweise am Sonntagabend schon wieder weg und kann deswegen jetzt nur eine schriftliche Beschwerde formulieren und die Schwiegermutter (die auch am Sonntagabend schon wieder fliegt) eine selbst verfasste Widerrufserklärung unterzeichnen lassen und beilegen.

 

Kurzes Googeln erweckt den Eindruck, dass gemäß AnSVG binnen zehn Tagen ein Rücktritt von einem Wertpapierkauf möglich sein soll, weil das Beratungsprotokoll unrichtig ist (Risikoeinschätzun grob getürkt). Ich kann jedoch den zugehörigen Paragraphen nicht finden. Hat mir den jemand? Ich hoffe, dass das sowieso auf Kulanz alles geht weil hoffentlich noch gar kein Wertpapierkauf erfolgt ist, wollte aber meinem Schreiben einen etwas wissenderen Anstrich geben. Gibt es noch was, was ich in Schreibe/Widerrufserklärung beachten muss? Danke!

 

Gruß

wendelin

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...