Hellerhof Februar 20, 2016 Guten Abend Zusammen, ich wollte nochmals zum Ursprung des Threads kommen. ETFs, wie UBS MSCI World (ISIN: LU0340285161, WKN: A0NCFR), gehören zu sog. steuereinfachen ETFs, obwohl sie ausschüttungsgleiche Erträge aufweisen. Dank Holzmeier Thread wissen wir auch warum. Nun stellt sich mir die Frage, auch wenn ich während der Ansparphase keinen steuerlichen Aufwand mit dem o.g. ETF habe, werden die von meiner Depot-Bank automatisch versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge in die Substanz des ETF gepackt (thesauriert). Bedeutet das, dass man all diese Steuerbescheide aus allen Jahren der Ansparphase aufheben müsste, um der Doppelversteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge via Steuererklärung entgegenwirken zu können? Natürlich gehen wir davon aus, dass die ETF-Anteile mit Gewinn verkauft werden. Würde gerne von Euch wissen, ob ich damit richtig liege oder habe ich einen totalen Gedankenfehler. Gruß Das von dir geschilderte Problem tritt nur bei 'steuerhässlichen' Fonds auf. Bei 'steuereinfachen' musst du nichts machen, außer ab und an den Steuerstatus zu überprüfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tante Emma Februar 21, 2016 Guten Abend Zusammen, ich wollte nochmals zum Ursprung des Threads kommen. ETFs, wie UBS MSCI World (ISIN: LU0340285161, WKN: A0NCFR), gehören zu sog. steuereinfachen ETFs, obwohl sie ausschüttungsgleiche Erträge aufweisen. Dank Holzmeier Thread wissen wir auch warum. Nun stellt sich mir die Frage, auch wenn ich während der Ansparphase keinen steuerlichen Aufwand mit dem o.g. ETF habe, werden die von meiner Depot-Bank automatisch versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge in die Substanz des ETF gepackt (thesauriert). Bedeutet das, dass man all diese Steuerbescheide aus allen Jahren der Ansparphase aufheben müsste, um der Doppelversteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge via Steuererklärung entgegenwirken zu können? Natürlich gehen wir davon aus, dass die ETF-Anteile mit Gewinn verkauft werden. Würde gerne von Euch wissen, ob ich damit richtig liege oder habe ich einen totalen Gedankenfehler. Gruß Das von dir geschilderte Problem tritt nur bei 'steuerhässlichen' Fonds auf. Bei 'steuereinfachen' musst du nichts machen, außer ab und an den Steuerstatus zu überprüfen. Vielen Dank Hellerhof für deine Antwort. Ich muss (für meinen inneren Frieden) nochmals nachhaken. 'Steuerhäßliche' ETFs bedeuten für mich einen jährlichen Aufwand bei der Angabe der thesaurierten Erträge in die Analge KAP. Dies entfällt bei den 'steuereinfachen' ETFs wie dem o.g. UBS MSCI World, weil dies für mich die Bank macht. Jedoch sowohl im Fall 1 (steuerhäßlich) als auch Fall 2 (steuereinfach) werden die ausschüttungsgleichen Erträge versteuert. Bei dem UBS habe ich jetzt (letzte Ausschüttung 2016) gesehen, dass sowohl die Ausschüttung als auch die ausschüttungsgleichen Erträge meinen Freibetrag reduziert haben.Jetzt bewegen wir uns in die Zukunft und es kommt zum Verkauf der ETFs. Angenommen es wird mit Gewinn verkauft, kann ich mir die Besteuerung der bereits versteuerten Thesaurierungen durch die Steuererklärung unter Vorlage der Steuerunterlagen der vergangenen Jahre zurückholen, da ich sie jedes Jahr brav in der Analge KAP angegeben und somit versteuert habe. Nun kommen wir zu unserem 'steuereinfachen' UBS ETF. Angenommen (um es vielleicht etwas übersichtlicher zu halten) der Kursgewinn des ETF entspricht der Höhe der in all den Jahren ausgewiesenen ausschüttungsgleichen Erträge. Z.B. Erwerb des ETF am Tag X zum Preis von 100€, Verkauf nach 10 Jahren zum Preis von 120€. In den 10 Jahren summieren sich die ausschüttungsgleichen Erträge auf 20€. Das würde für mich bedeuten, dass ich den Kursgewinn bereits versteuert habe und müsste dies nach dem Verkauf (der Kursgewinn von 20€ je Anteil wird wohl automatisch von der Bank versteuert) über die Steuererklärung deklarieren. Ansonsten wird es doppelt versteuert. Habe ich da einen Knoten im Kopf? Übersehe ich etwas? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Februar 21, 2016 · bearbeitet Februar 21, 2016 von otto03 Das würde für mich bedeuten, dass ich den Kursgewinn bereits versteuert habe und müsste dies nach dem Verkauf (der Kursgewinn von 20€ je Anteil wird wohl automatisch von der Bank versteuert) über die Steuererklärung deklarieren. Ansonsten wird es doppelt versteuert. Habe ich da einen Knoten im Kopf? Übersehe ich etwas? Ja, die Bank reduziert den zu versteuernden Gewinn um die bereits versteuerten Anteile des Kurses - natürlich nicht um die zusätzlichen Gewinne der thesaurierten Beträge ab Zeitpunkt der Thesaurierung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hellerhof Februar 21, 2016 Das würde für mich bedeuten, dass ich den Kursgewinn bereits versteuert habe und müsste dies nach dem Verkauf (der Kursgewinn von 20€ je Anteil wird wohl automatisch von der Bank versteuert) über die Steuererklärung deklarieren. Ansonsten wird es doppelt versteuert. Habe ich da einen Knoten im Kopf? Übersehe ich etwas? Ja, die Bank reduziert den zu versteuernden Gewinn um die bereits versteuerten Anteile des Kurses - natürlich nicht um die zusätzlichen Gewinne der thesaurierten Beträge ab Zeitpunkt der Thesaurierung. Ergänzend zu otto03: die Ausschüttungen der Vorjahre wurden genutzt, um die Steuerschuld im jeweiligen Jahr zu begleichen. Daher schleppst du keine Steuerschuld "durch die Zeit". Beim Verkauf musst du nur die in diesem einen Jahr X anfallende Steuerschuld begleichen - auf die Ausschüttung in diesem Jahr X und den insgesamt aufgelaufenen Kursgewinn. Daher hast du ein kein Theater mit der KAP und eine Doppelbesteuerung musst du auch nicht fürchten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tante Emma Februar 21, 2016 Vielen Dank otto03 & Hellerhof für eure unterstützenden Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geißbock März 20, 2016 Guten Abend Zusammen, ich wollte nochmals zum Ursprung des Threads kommen. ETFs, wie UBS MSCI World (ISIN: LU0340285161, WKN: A0NCFR), gehören zu sog. steuereinfachen ETFs, obwohl sie ausschüttungsgleiche Erträge aufweisen. Dank Holzmeier Thread wissen wir auch warum. Nun stellt sich mir die Frage, auch wenn ich während der Ansparphase keinen steuerlichen Aufwand mit dem o.g. ETF habe, werden die von meiner Depot-Bank automatisch versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge in die Substanz des ETF gepackt (thesauriert). Bedeutet das, dass man all diese Steuerbescheide aus allen Jahren der Ansparphase aufheben müsste, um der Doppelversteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge via Steuererklärung entgegenwirken zu können? Natürlich gehen wir davon aus, dass die ETF-Anteile mit Gewinn verkauft werden. Würde gerne von Euch wissen, ob ich damit richtig liege oder habe ich einen totalen Gedankenfehler. Gruß Das von dir geschilderte Problem tritt nur bei 'steuerhässlichen' Fonds auf. Bei 'steuereinfachen' musst du nichts machen, außer ab und an den Steuerstatus zu überprüfen. Hallo, ich habe eine Frage dazu. Was ich wenn ich den Steuerstatus anfang eines Jahres prüfe und in der Veröffentlichung beim Bundesanzeiger dann entdecke, dass die auszahlungsgleichen Erträge doch zu hoch waren. Dann weiß ich , dass er nicht mehr steuereinfach ist, aber dann ist es doch eh zu spät oder nicht?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mvp März 21, 2016 Du prüfst doch die ausschüttungsgleichen Erträge für letztes Jahr und machst dann deine Steuererklärung für letztes Jahr oder ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker März 21, 2016 Genau, und damit ist es zu spät, wenn man eigentlich keine Anlage KAP ausfüllen wollte, jetzt aber (zu hohe) ausschüttungsgleiche Erträge auftauchen. (Also jetzt, Anfang 2016, siehst Du, dass der Fonds mit der Abrechnung 2015 steuerhässlich geworden ist.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fibonacci März 22, 2016 Wenn du keine KAP ausfüllen willst, kontrolliere rechtzeitig den Bundesanzeiger und verkaufe vor dem 31.12. dann kannst du dir auch die KAP sparen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geißbock März 22, 2016 Du prüfst doch die ausschüttungsgleichen Erträge für letztes Jahr und machst dann deine Steuererklärung für letztes Jahr oder ? Danke. Das war genau das, was ich vermutet habe. Wenn man ein fauler Hund ist, sollte man also bei dauerhaft steuereinfachschönen ETF bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker März 22, 2016 · bearbeitet März 22, 2016 von moonraker Wenn du keine KAP ausfüllen willst, kontrolliere rechtzeitig den Bundesanzeiger und verkaufe vor dem 31.12. dann kannst du dir auch die KAP sparen. Unter Umständen falsch gedacht: 1. Wenn es im Bundesanzeiger erst nach dem Jahreswechsel auftaucht, ist es zu spät, da die Meldung erst nach dem schon erfolgten Zufluss veröffentlicht wird (bis max. 4 Monate). 2. Und "vor dem 31.12. verkaufen" muss auch heißen "vor dem Geschäftsjahresende des Fonds" entfällt EDIT: Änderungen nach Beipiel von fibonacci (s. unten) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fibonacci März 22, 2016 Wenn du keine KAP ausfüllen willst, kontrolliere rechtzeitig den Bundesanzeiger und verkaufe vor dem 31.12. dann kannst du dir auch die KAP sparen. Falsch gedacht: 1. Wenn es im Bundesanzeiger auftaucht, ist es zu spät, da die Meldung erst nach dem schon erfolgten Zufluss veröffentlicht wird (bis max. 4 Monate). 2. Und "vor dem 31.12. verkaufen" muss auch heißen "vor dem Geschäftsjahresende des Fonds" Beispiel: ETF (bisher immer steuerschön) Geschäftsjahresende 28.2.2015, Meldung im Bundesanzeiger Juli 2015. Bei der Lektüre vor dem 31.12.2015 des stellt man fest, dass der ETF hässlich geworden ist. Zwei Optionen: 1.) Verkaufen vor dem 31.12.2015 führt dazu, dass nichts wegen der Steuerhässlichkeit in KAP angegeben werden muss. Alles steuerlich sauber. 2.) Nicht verkaufen vor dem 31.12.2015 führt dazu, dass man KAP ausfüllen muss. Wo liege ich falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker März 22, 2016 Falsch gedacht: 1. Wenn es im Bundesanzeiger auftaucht, ist es zu spät, da die Meldung erst nach dem schon erfolgten Zufluss veröffentlicht wird (bis max. 4 Monate). 2. Und "vor dem 31.12. verkaufen" muss auch heißen "vor dem Geschäftsjahresende des Fonds" Beispiel: ETF (bisher immer steuerschön) Geschäftsjahresende 28.2.2015, Meldung im Bundesanzeiger Juli 2015. Bei der Lektüre vor dem 31.12.2015 des stellt man fest, dass der ETF hässlich geworden ist. Zwei Optionen: 1.) Verkaufen vor dem 31.12.2015 führt dazu, dass nichts wegen der Steuerhässlichkeit in KAP angegeben werden muss. Alles steuerlich sauber. 2.) Nicht verkaufen vor dem 31.12.2015 führt dazu, dass man KAP ausfüllen muss. Wo liege ich falsch? OK, bei Deinem Beispiel passt es; die Erträge fließen Dir zwar schon zu, beim Verkauf im gleichen Kalenderjahr werden sie aber automatisch korrekt versteuert. Die Schwierigkeit besteht jetzt nur darin, einen Fonds mit Geschäftsjahresende so weit vor dem 31.12. zu finden, dass die Veröffentlichung im Bundesanzeiger noch rechtzeitig erfolgt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fibonacci März 22, 2016 · bearbeitet März 22, 2016 von fibonacci Auch wenn die Besteuerungsgrundlagen nach dem Jahreswechsel erscheinen und der ETF von steuerschön auf hässlich switched, wird die Steuerschuld durch den Verkauf geheilt. Entsprechend würde ich mir die Anzeige in Anlage KAP schenken für diesen ETF nach dem ersten steuerhässlichen Jahr und direkt nach dem Verkauf. Finde ich pragmatisch und ist auch keine echte Steuerstundung ausschüttungsgleicher Erträge. Vllt nicht 100% ok, aber ein Nullsummenspiel mit dem FA und deswegen wenigstens nicht unmoralisch und macht weniger Arbeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marcero März 24, 2016 Auch wenn die Besteuerungsgrundlagen nach dem Jahreswechsel erscheinen und der ETF von steuerschön auf hässlich switched, wird die Steuerschuld durch den Verkauf geheilt. Entsprechend würde ich mir die Anzeige in Anlage KAP schenken für diesen ETF nach dem ersten steuerhässlichen Jahr und direkt nach dem Verkauf. Finde ich pragmatisch und ist auch keine echte Steuerstundung ausschüttungsgleicher Erträge. Vllt nicht 100% ok, aber ein Nullsummenspiel mit dem FA und deswegen wenigstens nicht unmoralisch und macht weniger Arbeit. Und ist de facto Steuerhinterziehung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag