merlwutzi April 7, 2015 Dann soll das Enkelkind hoffen, dass die Oma in den nächsten 26,5 Jahren kein Pflegefall wird (u.a. auch wegen § 528 BGB) oder sie genug Geld auf der Seite hat, um im Pflegefall nicht auf Hilfe zur Pflege angewiesen zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Joseph Conrad April 7, 2015 Ich finde die Sache etwas obscur bzw. abstrus. (Ein Wort welches der untergetauchte Herr Guttenberg gebrauchen würde ) Warum vermacht die Oma in ihrem Testament nicht in Form eines Vermächtnis 4000,- Euro an die geliebte Enkelin ? Warum soll man bei 4000,- "Weltdepot" dann auch noch rebalancing betreiben ? Und auch noch nachher, bei einer gerade Volljährigen in sichere Anlageformen umschichten ? Ich glaube der TO hat mindestens eine 0 an der Summe vergessen. Oder möchte er sich vielleicht als Onkel mit noch einem kleinen Sparplan für die Nichte dran hängen ? Dann würde es schon eher Sinn machen. LG Joseph Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag