anapu April 5, 2015 · bearbeitet April 5, 2015 von anapu Puh, jetzt hab ich als Einsteiger den ganzen Thread von Holzmeier zu Steuerstatus und Trackingdifferenzen durch und mein Kopf dreht sich ... Bin durchaus schlauer, aber noch nicht weise geworden. Ich selber und sicherlich ein paar andere stehen davor, sich nach und nach für die Altersvorsorge monatlich vom Lohn mit ETF-Anteilen einzudecken ("Sparplan"). Dabei ist ein Aspekt natürlich der der Steuer. Und bei so einem Langzeitinvestment muß man gerade im Vorfeld möglichst gut verstehen, was auf einen zukommt, wenn man jedenfalls laut Finanzwesir die einmal ausgesuchten ETF-Anteile brav und stoisch für 1-3 Dekaden bis zum Rentenalter im Depot hält, ohne zu handeln bzw. zu verkaufen. Und da hat mich TrippelTrappels Frage bzw. Mr. Jones' Antwort darauf nochmals grübeln lassen und ich frage mich: Was genau muß man während der ETF-Haltezeit an Aufwand in die Steuererklärung stecken? Ich kann das nach den ganzen Infos im Forum einfach nicht abschätzen. Konkret:Wenn es nur darum geht, je ETF 1,2 Werte aus dem Bundesanzeiger jährlich 1x nachzulesen und dann ggf. 1:1 in die Steuererklärung zu übernehmen und vielleicht noch in 1-2 Minuten 40% eines Werts auszurechnen und mit einem anderen zu vergleichen, und dann entsprechend zu verfahren, sehe ich da auch in den späteren Jahren kein großes Problem für mich bzw. dann bin ich geneigt, das Fähnchen "steuerhäßlich" bei der ETF-Auswahl für mich zu akzeptieren und gut ists. Aber falls man Jahr für Jahr aufs Neue herausklamüsern müßte, ob nun bei dem ETF eine Thesaurierung am Geschäftsjahresende mit Teilausschüttungen oder eine unerhebliche Zwischenausschüttung vorliegt, oder man in anderen Threads liest, daß die jährliche Steuerbeestätigung der Bank in bestimmten Fällen (welchen genau?) nicht das auflistet, was man für die Steuererklärung aber braucht, und man an die benötigten Zahlen nur mit 'Sonderspezialberechnungen', zig Fallunterscheidungen und dem jährlichem Studium der ETF-Jahresberichte herankäme, wird "steuerhäßlich" auch für den 'interessierten Normalanleger' selbst bei Wohlwollen schnell zu "unmachbar" - und ich möchte nicht jedes Jahr einen Steuerberater, der seinerseits auch noch spezialisiert sein muß, anheuern für ein paar ETF-Anteile im privaten Depot. Wie ginge man mit einem ETF um, der eigentlich steuereinfach ist, aber sporadisch Jahre mit ausschüttungsgleichen Erträgen hatte? Müßte man diesen ETF nur in den "steuerhäßlichen" Jahren in die Steuererklärung aufnehmen oder ihn dann ab dem ersten Jahr mit den Erträgen immer wieder mitziehen? [*]Welcher Aufwand bei der Steuererklärung entsteht im Jahr des Verkaufs steuerhäßlicher ETFs? Welche Werte/Daten muß man dem Finanzbeamten dann zu dem jeweiligen ETF-Verkauf mitteilen?[*]Welche Erfahrungen mit der "Steuerhäßlichkeit" für mehrjährige ETF-Anlagen, insb. Sparpläne, wurden hier im WPF gemacht? Ists mit dem Aufwand für die Steuererklärung vielleicht gar nicht so schlimm, wie anfangs gedacht, oder hättet ihr Euch für ein DE-Domizil entschieden, wenn ihr gewußt hättet, was da auf euch zukommt.Beste Grüße! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 April 5, 2015 · bearbeitet April 5, 2015 von troi65 Erfahrungen[/u] mit der "Steuerhäßlichkeit" für mehrjährige ETF-Anlagen, insb. Sparpläne, wurden hier im WPF gemacht? Ists mit dem Aufwand für die Steuererklärung vielleicht gar nicht so schlimm, wie anfangs gedacht, oder hättet ihr Euch für ein DE-Domizil entschieden, wenn ihr gewußt hättet, was da auf euch zukommt.Beste Grüße! Kann ich Dir aus eigener Nichtbetroffenheit deswegen nicht sagen. Schätze mal , dass z.B. Bärenbulle und Schinzilord hier im Forum geeignete Ansprechpartner wären , ohne ihnen Exklusivität zukommen zu lassen. Auch bei vanity zum Beispiel könnts gut sein , dass diese ein hübsch-hässliches Teilchen von iShares im Depot hat. Marcise müssen wir mal außen vor lassen , weil der m.W. eine Steuerberaterin in der eigenen Familie hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 5, 2015 Welcher Aufwand bei der Steuererklärung entsteht im Jahr des Verkaufs steuerhäßlicher ETFs? Welche Werte/Daten muß man dem Finanzbeamten dann zu dem jeweiligen ETF-Verkauf mitteilen?<li>Welche Erfahrungen mit der "Steuerhäßlichkeit" für mehrjährige ETF-Anlagen, insb. Sparpläne, wurden hier im WPF gemacht? Ists mit dem Aufwand für die Steuererklärung vielleicht gar nicht so schlimm, wie anfangs gedacht, oder hättet ihr Euch für ein DE-Domizil entschieden, wenn ihr gewußt hättet, was da auf euch zukommt.Beste Grüße! Wenn man es ordentlich dokumentiert und dem Finanzamt vermitteln kann, dass man genügend Ahnung hat, gibt es keine Probleme. Bisher haben wir jedenfalls bei keinem Mandanten am Ende "verloren". Manche Erklärungen gehen so durch, manchmal muss man erklären. Aber selbst in den Fällen, in denen es um fünfstellige Beträge ging und durch Fusionen etc. die Herleitung schwieriger war, hat es am Ende geklappt. Der BFH hat bei fehlenden Nachweisen aber schon gegen die Steuerpflichtigen entschieden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag